GEZ: Stellungnahme zur Klageerwiderung des NDR

Wie einige GEZ (Rundfunkbeitrag)-Verweigerer bereits wissen, hat der Buchautor Bernd Höcker gegen den NDR Klage eingereicht. Diese Klage wurde vom NDR – es war nichts anderes zu erwarten – erwidert. Schließlich muss ja jeder Haushalt, ob aus einer oder mehreren Personen bestehend, abGEZockt werden. Ob ein Haushalt über ein monatliches Einkommen von z.B. 1.500 Euro oder 100.000 Euro oder mehr verfügt, spielt dabei überhaupt keine Rolle.

Bei einem Jahreseinkommen von z. B. 20.000 Euro beträgt der Jahresrundfunkbeitrag von ca. 200 Euro ein Prozent. Bei 2 Mio. Jahreseinkommen sind es lächerliche 0,01 Prozent. Die Bundesländer, die den neuen Rundfunkbeitrag (Haushaltsabgabe) beschlossen haben, sowie der Beitragsservice, bezeichnen derartige Unterschiede als “ Gleichbehandlung“.

Diese Ungerechtigkeit stinkt meilenweit zum Himmel. So ist es auch kein Wunder, dass immer mehr Menschen sich betrogen fühlen und den Rundfunkbeitrag verweigern. Der Beitragsservice, wobei „Service“ hier eigentlich als Hohn zu betrachten ist, droht bei Nichtzahlung mit Zwangsvollstreckung und Kontopfändung, obwohl es kein Bundesgesetz gibt, das alle Haushalte zur Zahlung des Rundfunkbeitrages verpflichtet.

Lesen Sie im folgenden die Antwort von Herrn Höcker auf die Klageerwiderung des NDR. (Quelle: GEZ abschaffen)

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Vorab per Fax: (040) 4 28 43 – 7219

Verwaltungsgericht Hamburg
Lübeckertordamm 4

20099 Hamburg

Hamburg, den 14. September 2014

Antwort auf die Klageerwiderung des NDR
Aktenzeichen XXXXXXXX
Höcker ./. NDR

Sehr geehrte Frau Richterin,
sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit nehme ich zu der Klageerwiderung des NDR vom 28. Juli 2014 Stellung.

  1. Ich kritisiere zum einen, dass der Beklagte auf meine ganz konkreten Vorhaltungen lediglich mit bezugslosen Textbausteinen geantwortet hat. Dies ist ermessensfehlerhaft und führt nicht dazu, meine Argumente zu entkräften. Die Behörde kann ihr Ermessen nur ausüben, wenn sie den Einzelfall betrachtet. Und damit vertragen sich standardisierte, vorgefertigte Sätze nicht unbedingt. Es gibt allerdings in Massenverfahren natürlich viele identische Fälle, die man auch identisch behandeln kann. Aber dann muss die Behörde bei der Auswahl ihrer Textbausteine erkennen lassen, dass sie alle Aspekte des Einzelfalls gesehen und richtig gewichtet hat. In diesem Fall ignorierte der Beklagte wichtige Argumente einfach.

 

  1. Zum zweiten sind die angefochtenen Bescheide formal unzureichend und damit unwirksam.

 

  1. Die Zurückbehaltung des Rundfunkbeitrags in Form der Inanspruchnahme des Widerstandsrechts nach Art. 20 Abs. 4 GG i.V. mit Art. 2 GG analog zum Zurückbehaltungsrecht des BGB ergibt sich aus den verschiedenen, konkret aufgeführten Angriffen auf die Grundpfeiler unserer freiheitlich-demokratischen Werte und der verfassungsmäßigen Ordnung.

zu 1)

  1. a) Bezüglich der Sozialstaatswidrigkeit hatte ich darauf hingewiesen, dass Gering-Verdiener, im Gegensatz zu Sozialleistungsempfängern, keine Befreiung mehr bekommen können. Ein Existenzminimum wird nicht berücksichtigt und eine Abschaffung der Geräte führt ebenfalls nicht dazu, keine Zahlungen mehr leisten zu müssen. Darüber hinaus hatte ich auf das Beispiel verwiesen, dass in NRW innerhalb von eineinhalb Jahren nur ein einziger Fall vorkam, in dem die GEZ den Härtefall-Paragrafen angewandt hatte. Und auch der Beklagtenvertreter negiert die Annahme eines Härtefalls bei geringem Einkommen in allen seinen einschlägigen Veröffentlichungen. Die Härtefallregelung soll keine neuen Fallgruppen erzeugen. Hinzu kam, für mich überraschend, dass der Medienpolitische Sprecher der CDU Hamburg das Gesetz gar nicht in seinen Einzelheiten kannte und dementsprechend seine Fraktion unzureichend beraten haben wird, was dann in der Konsequenz zu der vorliegenden Gesetzgebung führte. Ich hatte einen entsprechenden Passus aus einer seiner Emails zitiert. Zu diesen entscheidenden Punkten nimmt der Beklagte keine Stellung.

 

  1. b) Falschdarstellungen und Beleidigungen sind nicht vom RfStV und auch nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt. In bestimmten Fällen sogar strafbar. Ich hatte an konkreten Beispielen aufgezeigt, dass derartige Verstöße vorgelegen haben. In einem Fall wäre der Verstoß gegen den RfStV auch ein Verstoß gegen Strafbestimmungen, nämlich dann, wenn nicht die christlich-jüdische Religion und die zu ihr gehörigen Menschen, sondern die muslimische Religion auf exakt der gleichen Weise beleidigt worden wäre. Der Beklagte ignoriert auch hier meine Argumente. Dass der Beklagte vielmehr die Vorwürfe lapidar als Geschmacksfragen abtut, zeigt, dass er seine eigenen Verpflichtungen aus dem RfStV nicht wirklich ernst nimmt.

Ich möchte das verdeutlichen. Hier ein Zitat der später zum Christentum konvertierten Buchautorin Sabatina James („Nur die Wahrheit macht uns frei: Mein Leben zwischen Islam und Christentum“) aus der Zeitschrift „idealisten-net Magazin“ Nr. 2/2012, das ziemlich genau zeigt, was ich meine. Sie beschreibt in dem Interview, wie sie als Muslimin über Christen gedacht hatte:

„Als Moslem hatte ich bis dahin immer gedacht: Den Christen ist nichts heilig. Die haben keine Religion. Sie kennen die Bibel nicht, und machen sogar Witze über Jesus.“

Genau diese Einstellung ist es auch, die Muslime in die Hände der Dschihadisten führen. So auch der Autor Carsten Polanz in seinem Artikel „Wege in den radikalen Islam“ (ebenda):

„Junge muslimische Migranten und westliche Konvertiten fühlen sich abgestoßen von der weit verbreiteten Gleichgültigkeit in Werte- und Sinnfragen… (…) Gerade Salafisten machen sich diese Identitätssuche der jungen Migranten zunutze, indem sie ihnen ständig einreden, der Islam sei die Lösung aller Probleme.“
Dass nun ausgerechnet der öffentlich-rechtliche Rundfunk unsere grundlegenden Werte ins Lächerliche zieht und mit Sendungen wie „Götter wie wir“ sowohl das Christentum als auch das Judentum als Witzveranstaltungen diskreditiert, nehme ich nicht hin. Das unterstütze ich nicht und dafür zahle ich nicht! Dass ich es ebenfalls nicht hinnehme, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk, wie in meiner Klage erwähnt, zwei Bibelschülerinnen mit Mördern gleichsetzt, weil sie in einem muslimischen Land Kranken geholfen haben, hat zudem, entgegen der Ansicht des Beklagten, nichts mit Geschmacksfragen zu tun. Hier wird nicht nur gegen den RfStV verstoßen, sondern die Demokratie als Ganzes angegriffen.
Zu 2)
Die mir vorliegenden Bescheide sind nach einem Urteil des Landgerichts Tübingen vom 19.5.2014 mit Az 5 T 81/14, formal unzureichend und damit unwirksam.

Zum Einen enthalten die Bescheide bereits einen Säumniszuschlag, was zum Zeitpunkt des Erlasses eines Bescheides unzulässig ist, da die Zahlungsverpflichtung erst mit Erhalt des Bescheides eintritt (Rn 15):

„Grundsätzlich setzt die Fälligkeit eines öffentlich-rechtlichen Beitrags einen Beitragsbescheid als Verwaltungsakt voraus. Zwar beginnt die materielle Beitragspflicht, sobald die entsprechenden gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Eine Zahlungsverpflichtung kann jedoch nur durch Beitragsbescheid geschaffen werden.“

Auch der Beitragsgläubiger ist in den Bescheiden nicht klar ersichtlich (Rn 18):

„Vorausgehen müsste ein Beitragsbescheid als formaler Verwaltungsakt, der Beitragspflicht und Beitragshöhe feststellt bzw. festsetzt. In diesem Verwaltungsakt wäre die Beitragsgläubigerin namentlich umfassend und korrekt anzugeben, ebenso die Rechtsgrundlagen und der vorgesehene Rechtsbehelf. Der Bescheid selbst müsste vorliegend somit eindeutig den Südwestrundfunk (Anstalt des öffentlichen Rechts) als Beitragsgläubiger bezeichnen.“
Somit entsprechen die Bescheide nicht den vom Gericht verlangten Vorgaben und sind rechtswidrig.

Zu 3)
Ich gebe dem Beklagten insofern Recht, als im RfStV keine Rechtsfolgen für Verstöße benannt worden sind. Das kann aber nicht heißen, dass sich die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten nicht an Recht und Gesetz halten müssen. Zwar dient der Rundfunkbeitrag zunächst der Aufrechterhaltung und Entwicklung des Rundfunks und wir Bürger haben kein Recht auf Sendungen Einfluss zu nehmen. Das Prinzip ist ja nach allgemeiner Rechtssprechung, dass die Bürger alles bezahlen müssen, aber nichts bestimmen dürfen. Dieses Prinzip darf aber auch nicht dazu führen, dass Rundfunk ein rechtsfreier Raum ist, in dem sich die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten jede auch nur erdenkliche Verfehlung in ihren Sendungen leisten dürfen.
Die Grenze („Rote Linie“) ist für mich noch nicht einmal dort, wo meine Werte beleidigt werden, sondern dort, wo ich für die Beleidigung meiner Werte auch noch bezahlen muss. Das kann ich mit meinem Gewissen nicht vereinbaren. Das Grundgesetz soll mich davor schützen!
An einigen Beispielen hatte ich ja aufgezeigt, dass Grundwerte unserer verfassungsmäßigen Ordnung in Sendungen angegriffen wurden und damit die Verfassung selbst. Dies kann zur Anwendung der Rechtsfolge des Art. 20 Abs. 4 GG führen, „wenn andere Abhilfe nicht möglich ist“.
„Andere Abhilfe“ kann z.B. dieses Gerichtsverfahren bringen. Analog zum Zurückbehaltungsrecht im Privatrecht, kann hier vom Widerstandsrecht her i.V. mit dem Grundrecht auf die allgemeine Handlungsfreiheit die Zahlung des Rundfunkbeitrags verweigert werden. Zumindest so lange, bis sicher gestellt ist, dass derartige Verstöße künftig unterbleiben.
Ich hatte dem Beklagten in meinem Widerspruchschreiben die Zahlung von Beiträgen angeboten, falls die Intendanten von ARD und ZDF eine Unterlassungserklärung unterschreiben, in denen sie garantieren, dass es zu keinen weiteren einschlägigen Verstößen kommen wird. Diesen Vorschlag möchte ich hiermit erneuern, und anbieten, ab Rückerhalt der beiden unterschriebenen und unveränderten Unterlassungsverpflichtungserklärungen für künftige Zeiträume Rundfunkbeiträge zu bezahlen.

(Die Erklärungen liegen als Anlage bei)
Da mich eine große Zahl von Interessenten, auch von außerhalb Hamburgs, gebeten haben, bei der mündlichen Verhandlung als Zuschauer anwesend sein zu können, bitte ich das Gericht um einen möglichst späten Termin, wenn es geht nachmittags. Außerdem bitte ich um einen ausreichend großen Verhandlungssaal. In einem 4-Wochen-Plan haben immerhin 77.275 Besucher den Blog 16.837 mal angeklickt. Viele davon werden auch zur Verhandlung anreisen.

(Ich habe Ihnen einen 4-Wochen-Plan für Besucherzahlen beigelegt.)

Mit freundlichen Grüßen
Bernd Höcker

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Vielen Dank an Herrn Höcker für die Verwendung seiner Antwort auf die Klageerwiderung des NDR in diesem Blog. 

Die Krisenfrei-Redaktion und sicherlich auch tausende GEZ-Verweigerer wünschen Herrn Höcker viel Erfolg bei seinem Musterprozess gegen diese ungleichbehandelte Abzockerei.

 

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