Gerechtigkeit für meine ermordete Tochter Frederike

Hallo Dieter,

Hans von Möhlmann kämpft für Gerechtigkeit im Fall seiner 1989 ermordeten Tochter Frederike. Er will erreichen, dass Strafverfahren wieder eröffnet werden können, wenn neue wissenschaftliche Beweise vorliegen. Wenn er 100.00 Unterschriften erreicht, möchte er seine Petition an Justizminister Heiko Maas übergeben. Helfen Sie ihm?

In der Nacht vom 4. November 1981 wurde meine siebzehnjährige Tochter vergewaltigt und brutal ermordet. Frederike war auf dem Weg vom Chor nach Hause und wollte – wie so oft – einige Kilometer nach Hause von Celle nach Hambühren trampen.

Der Angeklagte wurde damals trotz schwerwiegender Indizien freigesprochen. Mehr als dreißig Jahre danach wurde der DNA-Test in der Kriminalistik zur Überführung von Straftätern eingesetzt und die DNA-Proben waren eindeutig: Der damalige Täter ist der mutmaßliche Mörder meiner Tochter, aber weiterhin auf freiem Fuß. Das ist unerträglich für mich.

Es liegt daran, dass der Mann freigesprochen wurde. Nach bestehendem Gesetz ist es nicht möglich, ihn erneut des Mordes anzuklagen.

Das Gesetz sagt: Mord verjährt aber nicht.

Deshalb fordere ich Justizminister Heiko Maas auf, § 362 der Strafprozessordnung zu ergänzen. Es muss möglich sein, ein Verfahren wieder zu eröffnen, wenn neue, vom Bundesgerichtshof anerkannte wissenschaftliche Methoden einen freigesprochenen Täter überführen.

Mehrfach wurde mir gegenüber der vielbeschworene Begriff der „Rechtssicherheit” angebracht – wenn jemand in Deutschland freigesprochen ist, dann soll er auch die Sicherheit haben, dass er nicht erneut angeklagt werden kann. Es geht hier aber nur um die ganz wenigen Fälle eines falsch freigesprochenen Mörders.

In Österreich, in England, in Finnland, in Norwegen und in Schweden ist in solchwen Fällen eine neue Gerichtsverhandlung bei neuen Beweismitteln vorgesehen.

Nicht nur für Frederike, sondern für alle Betroffenen bitte ich Sie, Herr Maas, setzen Sie sich mit mir und weiteren Experten an einen Runden Tisch und diskutieren Sie mit uns die Änderung des § 362 der Strafprozessordnung.

—–

Es steht nun das Berufungsverfahren an und ich schaffe die Finanzierung der Rechtstreitigkeiten als Rentner nicht mehr allein.

Daher bitte ich Sie um eine finanzielle Unterstützung für meine hohen Gerichtskosten. Auch mein Rechtsanwalt, der meine Angelegenheiten pro bono – ohne Bezahlung führt – soll seine Auslagen erstattet bekommen. Wir haben für mich ein sogenanntes Treuhandkonto eingerichtet, auf dem Spenden verbucht werden können.

Mit dem hier eingenommenen Geld finanzieren wir ausschließlich die Gerichts- und Anwaltskosten im Mordfall meiner Tochter Frederike.

Treuhand-Konto:
Wolfram Schädler
IBAN: DE68510500150173051798
BIC: NASSDE55XXX

Direkt überweisen an PayPal: opferanwalt@rechtsanwalt-schaedler.de

Hier zur Petition

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