Freie Presse Net vor Gericht: Ex-SED-Zeitung erwirkt Einstweilige Verfügung

Wolfgang van de Rydt (opposition24)

…. abfotografiert aus den Akten ….

Per Einstweiliger Verfügung hat die 5. Zivilkammer des Landgerichts Leipzig auf Antrag der Chemnitzer Verlag und Druck GmbH & Co. KG vertreten durch die Komplementärin Verlag Freie Presse GmbH untersagt, dass auf der Domain „freie-presse.net“ ein „Internetportal zur Verbreitung journalistischer oder journalistisch aufgemachter Nachrichten und/oder Meinungsbeiträge“ durch den Domaininhaber betrieben wird.

Gegen diesen Entscheid werden wir Widerspruch einlegen und bitten alle Leser um Verständnis. Bis auf Weiteres nutzen wir die Internetdomain der Vorgängerplattform „Opposition 24“. Über den Fortgang der juristischen Auseinandersetzung wird zu gegebener Zeit detailliert in Abstimmung mit der Rechtsanwaltskanzlei berichtet.

Interessant ist die langjährige Vorgeschichte der Freie Presse GmbH und das vorgelegte Dokument, s. Fotomontage oben, mit dem u.a. der Anspruch auf Titel- bzw. Werkschutz geltend gemacht wird. Auf den Seiten des Verlags finden sich ein paar interessante Daten dazu. Hier ein Auszug:

20. Mai 1946

Nr.1 der „Volksstimme“, Organ der SED, Bezirk Chemnitz-Erzgebirge, erscheint in Chemnitz und im Erzgebirge zunächst mit sechs Lokalausgaben

15. August 1952

Mit der Auflösung des Landes Sachsen und der Neubildung der Kreise und Bezirke erscheinen die „Volksstimme“ Chemnitz  mit 14 Lokalausgaben und die „Freie Presse“ Zwickau mit neun Lokalausgaben

Man beruft sich also auf eine SED-Zeitung, das Blatt einer Diktatur, die ihre Bürger eingesperrt hat. Das ist wirklich starker Tobak! 

Demnächst mehr zu diesem unglaublichen Angriff auf die Freien Medien! Allen treuen Lesern und Unterstützern bis hierhin vielen Dank, es geht weiter auf der opposition24.com.

Ihr und Euer

Wolfgang van de Rydt

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1 Kommentar

  1. Also erst einmal nix anderes als ein „Lizenzstreit“ um die Namensrechte unter denen veröffentlicht wird.
    Allerdings kann man darin auch den Begin der Staatszensur um Meinungs,Deutungs und Informationshoheit sehen…dürfte nicht der letzte Fall sein den wir ab diesem Jahr erleben werden,jetzt da der §11und 13 in Kraft sind.

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