Desaster für Draghi

Urteil des Deutschen Verfassungsgerichts

Von Ulrich Schlüer, Chefredaktor (Schweizerzeit)

Wilhelm Hankel, der grosse Euro-Kritiker, ist am 15. Januar dieses Jahres verstorben. Kurz nach seinem Tod wird ihm postum ein Erfolg zuteil, dessen Auswirkungen heute noch unabsehbar sind.

Prof. Wilhelm Hankel war zusammen mit anderen Finanz- und Staatsrechts-professoren Kläger beim Deutschen Bundesverfassungsgericht gegen die von der Europäischen Zentralbank (EZB) verfügten Rettungsmassnahmen für den Euro. Mit dem Münchner CSU-Bundestags-Abgeordneten Peter Gauweiler als Partner wurde in erster Linie Klage geführt gegen den von Mario Draghi, dem Präsidenten der Europäischen Zentralbank verfügten schrankenlosen Aufkauf von Staatspapieren von dem Bankrott entgegentaumelnden EU-Staaten.

Das Deutsche Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hatte schon im Sommer 2013 über die Klage beraten. Dass sie ernst genommen wurde, wurde schon damals deutlich. Nach über halbjähriger Beratung ist das Urteil vor wenigen Tagen publiziert worden. Auf den ersten Blick hat es Erstaunen ausgelöst.

Weitergabe an den EU-Gerichtshof

Erstaunen hat das Urteil deshalb ausgelöst, weil das Bundesverfassungsgericht das Verfahren an den Europäischen Gerichtshof in Luxemburg weitergeleitet hat. Erste Stimmen sahen darin ein resignierendes Eingeständnis, wonach das höchste deutsche Gericht die Verfassungsmässigkeit von Massnahmen der Europäischen Zentralbank als nicht mehr in deutscher Zuständigkeit beurteile.

Diese Schlussfolgerung war indessen voreilig. Die Übersendung des Ver-fahrens nach Luxemburg wurde nämlich mit sehr konkreten, äusserst unbeque-men Auflagen ergänzt.

Das Deutsche Bundesverfassungsgericht hat zunächst klar festgehalten, dass das schrankenlose Aufkaufen maroder Staatspapiere durch die Europäische Zentralbank für Deutschland verfassungswidrig und für die Europäische Union vertragswidrig sei. Das Verfassungsgericht hielt indessen fest, dass diese Tatsache durch das Europäische Gericht festzustellen und auch zu sanktionieren sei.

Darauf folgt eine Aussage, die als Bombe verstanden werden kann: Sei der Europäische Gerichtshof zu diesen beiden Massnahmen nicht bereit, würde sich das Deutsche Verfassungsgericht vorbehalten, seinerseits die Vertrags- und Verfassungswidrigkeit des Handelns der Europäischen Zentralbank festzuhalten. Es müsste dazu, so hält das höchste deutsche Gericht fest, die deutschen Staatsorgane auffordern, die Konsequenzen aus diesem Tatbestand zu ziehen. Dies würde die deutschen Staatsorgane – Regierung und Parlament – zu Schritten zwingen, welche einerseits die Verfassungswidrigkeit des Vorgehens der Europäischen Zentralbank zu ahnden hätten und die zweitens die deutschen Staatsbürger und Steuerzahler vor den Auswirkungen der unrechtmässigen Massnahmen der Europäischen Zentralbank zu schützen hätten.

Selbst in Frankfurt, am Sitz der EZB hat man erkannt, dass ein solches Urteil Deutschland allenfalls gar zwingen könnte, die Euro-Zone zu verlassen, dem Euro also abzuschwören und die Rückkehr zu einer nationalen Währung einzuleiten.

Unabsehbare Konsequenzen

Wilhelm Hankel hat die Beweggründe zu seiner mit Partnern zusammen angestrengten Verfassungsklage mehrfach ausführlich erläutert. Wer seine Ausführungen zur Kenntnis nahm, stellte immer fest, dass er sich mit seiner Lagebeurteilung auf sehr solidem Grund fühlte.

Dies hat das Deutsche Verfassungsgericht nunmehr bestätigt. Äusserst unan-genehme Fragen kommen auf Mario Draghi zu. Brüssel dürfte sich genötigt sehen, weiteres rechtswidriges Handeln seiner Zentralbank zu beenden, erfolg-te rechtsverletzende Massnahmen zu korrigieren und Schuldige daran allenfalls persönlich zu belangen.

Wahrhaft «interessante Zeiten» kommen auf die EU zu.

Ulrich Schlüer

 

(Visited 6 times, 1 visits today)
Desaster für Draghi
0 Stimmen, 0.00 durchschnittliche Bewertung (0% Ergebnis)

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*