Der Jurist Dr. Thomas Jahn klagt gegen den Rundfunkbeitrag

„Massiver Eingriff in unsere Eigentumsfreiheit“

Der Jurist Dr. Thomas Jahn klagt gegen den Rundfunkbeitrag, auch als GEZ-Gebühr bekannt. Jahn, der politisch auch als stellvertretender Sprecher der CSU-Basisbewegung „Konservativer Aufbruch!“ tätig ist, beklagt nicht nur den rechtswidrigen Eingriff in die Freiheitsrechte, sondern auch die einseitige Ausrichtung des Staatsfunks.
Dieser sei weniger auf Information der Bürger, als vielmehr auf Agitation und Erziehung der Beitragszahler aus. Dass die auf diese Weise Zwangsbeglückten faktisch über keinerlei Einflussmöglichkeiten auf den von ihnen finanzierten Staatsfunk verfügten, sei einer der Gründe, warum die GEZ-Gebühr gegen EU-Recht verstoße.

Zwar erlitt Jahn vor dem Verwaltungsgericht in Augsburg zunächst eine Niederlage, doch ist der Jurist aus Kaufbeuren ohnehin entschlossen, bis zum Europäischen Gerichtshof (EUGH) oder zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu ziehen – falls sich hierzu die juristische Möglichkeit ergibt.

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