AfD? Rente? Beides Themen der Woche

von Gert Flegelskamp (flegel-g)

Die Landtagswahlen sind vorbei und es ist etwas passiert, was mich freut, obwohl ich es für falsch halte. Die AfD hat aus dem Stand heraus im Schnitt 12% der Wählerstimmen erhalten und damit das bisher übliche Parteienspektrum ziemlich durcheinander gebracht, das vermutlich einzig Gute an der AfD-Wahl. Nicht ganz, denn dadurch, dass die AfD auch einige Nichtwähler an die Urne gebracht hat, sinkt auch der unverdiente Prozentsatz der anteilig auf die gewählten Parteien anfallenden Prozente, den Nichtwähler gegen ihren Willen auf die gewählten Parteien verteilen. Doch das habe ich in der Vergangenheit schon eingehend erläutert und langweile Sie folglich dieses Mal nicht mit den Rechenbeispielen.

Trotzdem bleibe ich bei der Meinung, dass die AfD eigentlich nicht wählbar ist, es sei denn, man gehört zu den Reichen. Es gibt da ein Grundsatzpapier(1) der Partei mit rund 70 Seiten, in denen erläutert wird, welche politischen Vorstellungen die Partei hat und verwirklichen möchte. Es erinnert mich sehr an eine sehr umfangreiche Speisekarte eines Restaurants. Dort gibt es dann sicherlich viele „Speisen“, die mir sehr zusagen, aber bestellen werde ich lediglich maximal 4 (Vorspeise, Suppe, Hauptgericht, Dessert) und das unterscheidet eine Speisekarte von einem Grundsatzprogramm. Habe ich mich für das „Lokal AfD“ entschieden, kann ich meine „Wunschbestellung“ nicht auf einzelne Punkte reduzieren, sondern bekomme alle Gerichte geliefert, auch die, die ich auf den Tod nicht ausstehen kann und muss sie fressen, ob ich will oder nicht.

Nehmen wir im AfD-Grundsatzprogramm z. B. die Aussagen und Vorhaben zum Euro, wäre das eine schöne Vorspeise, auch die Darstellung über die EU finde ich durchaus stimmig, denn nun ist es eine Partei, die durchaus zu recht darstellt, dass die EU als EWG (Europäische Wirtschaftsgemeinschaft) gegründet wurde und bis heute nichts anderes als eine EWG geblieben ist. Und so kann ich sagen, dass nun 12% der Deutschen diese Information erhalten, mehr, als ich in den letzten 15 Jahren zusammen erreichen konnte, obwohl auch ich diesen Umstand in etlichen Beiträgen immer wieder erwähnt habe. Na ja, die Frage ist dabei natürlich, ob die Wähler dieser Partei auch das Grundsatzprogramm lesen.

Schwammig wird es dann beim Thema Freihandel und der Einstellung zu den Schiedsgerichten. Freihandel ja, auch Schiedsgerichte, aber doch bitte nicht mit Funktionen, die nationales Recht aushebeln. Doch dazu muss man den Freihandel als Ganzes sehen.

Nun, Freihandel, das klingt so nach freiem Handel und ist doch was Gutes, oder? Die Rahmenbedingungen dazu wurden mit GATT geschaffen, mit dem die Zollgrenzen aufgelöst bzw. minimiert wurden, was ja auch gut ist und dann wurde die WTO geschaffen, die auf GATT aufbaut und Regeln für den internationalen Handel aufstellt und als wichtiges Element die Subventionierung von Gütern und Produkten eines Landes durch den Staat streng untersagt. Passiert so etwas doch, dann tritt ein Schiedsgericht zusammen und urteilt darüber, ob und in welcher Höhe ein solcher Bruch der WTO-Regeln sanktioniert werden soll. Das ist doch gleiches Recht für alle, oder? Es scheint so, zumindest bei den wirtschaftlich starken Staaten funktioniert es sogar (na ja, auch nicht so richtig, aber wenigstens ein bisschen), aber dabei bleiben die wirtschaftlich Schwachen auf der Strecke. Und die Neutralität dieser Schiedsgerichte ist mehr als zweifelhaft, denn Anwälte vertreten in der Regel Klienten und eher selten Staaten, schon gar nicht wirtschaftsschwache Staaten. Und die Urteile, die sie fällen, sind nicht revisionsfähig, auch nicht, wenn sie lokale Verfassungen und/oder nationales Recht brechen. Aus meiner Sicht eine reine Konzerndiktatur, denn die stecken letztendlich dahinter und die, die das erfunden haben, hatten als Ziel Profite im Kopf und keinerlei Interessen an denen, die letztendlich all diese Profite erarbeiten.

Das haben die Amis fein hinbekommen, als sie „supranationale Organisationen“ schufen, deren windiges Rechtssystem dem der nationalen Staaten übergeordnet ist. War GATT noch ein reines Vertragswerk, sind die WTO, der IWF, die Weltbank (und Weitere) von den USA dominierte supranationale Einrichtungen und die AfD wird allenfalls versuchen, deutschen Konzernen Vorteile zu verschaffen. Die Wähler sind ihr dann egal, so wie den anderen Parteien auch. Eigentlich betont sie es ja schon in ihrer Präambel, wenn sie sich als „Liberale und Konservative“ outet, wo ihre wahren Interessen liegen. Sie hat nur das Neo vor liberale ausgelassen.

Ich habe es schon oft gesagt, ich betrachte das Konzept des Liberalismus, egal in welcher Ausprägung, als exzessive Volksverdummung, denn es gibt sie nicht, die „Märkte“, wie es die liberalen Apologeten so gerne betonen. Märkte sind ein Haifischbecken, in dem die Großen die Kleinen fressen. Das ist so, seit der Mensch das Prinzip „Markt und Handel“ erfunden hat. Und hier klaue ich mal bei Egon W. Kreutzer, der im letzten Paukenschlag (PAD 12/2016(2)) einen Link auf die Seite UTOPIA(3) eingestellt hat und auf dieser Seite ist eine Grafik über Lebensmittelkonzerne und wer sich diese Grafik ansieht, muss eigentlich erkennen, dass Freihandel oder freier Handel schon lange nichts als Strategien zur Volksverdummung sind. Das, was uns als „Freihandel“ verkauft werden soll, ist in der Realität die Absicht, auch die letzten Nischen, die es noch gibt und die noch nicht von diesen 9 Konzernen beherrscht werden, sich auch noch einzuverleiben. Wer diese Grafik gesehen hat und noch immer dem Liberalismus gleich welcher Prägung frönt oder auf das Gerede darüber hereinfällt, dem sind die Ohrstöpsel seines Iphone vielleicht schon ins Hirn gewachsen.

Die Großindustriellen Strukturen der Wirtschaftsmächte sind denen kleiner Staaten weit überlegen. Sie zerstören die oft kleinbäuerlichen Strukturen (z. B. in Afrika) und diese können mit den Angeboten der Großindustrie nicht konkurrieren. Damit funktioniert der Freihandel nur in eine Richtung und macht arme Staaten noch ärmer. Sowohl der Zoll wie auch die staatliche Subventionierung waren durchaus sinnvolle Einrichtungen für einen wesentlich faireren Handel, als er unter der GATT/WTO-Herrschaft verwirklicht wurde.

Dabei gehe ich davon aus, dass es in den mächtigen Staaten eine viel intensivere Subventionskultur gibt, als der Allgemeinheit bewusst ist, nur wird diese nicht mehr direkt ausgeübt, sondern mit den vielen Finanzmarktaktivitäten (Wetten, Termingeschäfte usw.) indirekt und nicht mehr als staatliche Aktivität erkennbar ausgeübt. Wenn z. B. die FAZ(4) verkündet: „Brexit“ könnte Großbritannien 100 Milliarden Pfund kosten, dann ist das einerseits die Methode, mit der man die Briten dazu bringen will, dem „Brexit“ um Gotteswillen bei der Volksabstimmung nicht zuzustimmen, unterlässt aber den kleinen Hinweis, dass diese Maßnahme in der Hauptsache die City of London treffen würde, die (aus meiner Sicht) die Nabe aller offshore-Aktivitäten und aller Steuerparadise ist und die für die ganzen EU-Banken die wichtigste Quelle aller undurchsichtigen Finanztransaktionen versiegen lassen würde. Für die Briten außerhalb der City of London wäre eine Abstimmung für den Austritt vermutlich vorteilhaft und für uns vermutlich auch, denn das könnte zur Auflösung der EU und zum Ausstieg aus dem Euro führen. Machen wir uns nichts vor, die Geld-Politik der EZB nutzt nur dem Kapital, nicht den Ländern der EU und damit auch nicht den Bevölkerungen der EU-Staaten, die sich ihr Einkommen noch hart verdienen müssen. Nicht zu vergessen, es wäre auch das Aus für CETA und TTIP und hier empfehle ich noch einmal einen Blick auf die Graphik der den weltweiten Markt beherrschenden Konzerne, denn die wären die Hauptnutznießer dieser Freihandelsabkommen.

Doch wenden wir uns ab von der „großen Politik“.

Verkünden wir deshalb lieber die frohe Botschaft. Frau Nahles hat verkündet, um wie viel die Renten steigen. Im Westen um 4,65%, im Osten um 5,95%. Der Unterschied zwischen den Renten Ost und West erklärt sich aus der seit der Wiedervereinigung laufenden Anpassung der Renten Ost an das Niveau der Renten West und ist eigentlich eine Milchmädchenrechnung, weil sich darin einmal mehr manifestiert, dass die Übernahme der Renten Ost in das Umlagesystem der Rente West ausschließlich zu Lasten der Rentner geht, obwohl diese Angleichung aus Steuermitteln hätte erfolgen müssen. Doch das nur nebenbei. Freuen wir uns über die frohe Botschaft, dass die Renten in einem Maße erhöht werden, wie seit 23 Jahren nicht mehr.

Nun ja, netto ist diese Steigerung natürlich nicht, denn der gute Herr Gröhe hat ja zuvorderst die Beiträge der Pflegeversicherung erneut um 0,2 % erhöht, die man von der Rentensteigerung abziehen muss und weil diese Erhöhung bereits seit Beginn des Jahres läuft, macht sie für 2016 tatsächlich eine Senkung von (fast) 0,4% aus, zusätzlich, denn natürlich gehen auch die bereits vorher bestehenden Beitragszahlungen von dem zu erwartenden Netto der Rente ab, die Pflegeversicherung vollumfänglich und die Krankenversicherung zur Hälfte.

Dass auch etliche Krankenkassen ihre Beiträge erhöht haben, die dank unseres famosen Gesundheitssystems seit der Deckelung der paritätischen Beteiligung der Arbeitgeber voll zu Lasten der Beitragszahler (und damit auch voll zu Lasten der Rentner) gehen, mindert die reale Erhöhung für die Rentner erneut für 2016 doppelt, denn die Erhöhung der KK-Beiträge (von den Kassen abhängig, bei der DAK 0,6%) erfolgte ja auch zum Jahresbeginn, während die Rentenerhöhung erst ab dem 01.07. zählt. Das bedeutet, die Netto-Erhöhung der Rente West beträgt pro 100,- Euro 4,15 Euro (vom Beispiel DAK ausgehend).

Aber Schwamm drüber, Frau Nahles damit hat ihren Beitrag für die unterschwellig bereits für die Bundestagswahl 2017 und die noch zu erwartenden Landtagswahlen angelaufene SPD-Wahlwerbung geliefert.

Wenn immer wieder geunkt wird, dass spätestens ab 2030 die Renten nicht mehr reichen, ist das nicht aus der Luft gegriffen. Dafür verantwortlich ist vor allem das BVerfG mit seinen auf nachweisbar falschen Daten und Fakten beruhenden Urteil zur nachgelagerten Besteuerung(5) und hier die Verfassungsrichter, die dieses Urteil zu verantworten haben:
Limbach, Sommer, Jentsch, Hassemer, Broß, Osterloh, Di Fabio, Mellinghoff

Heute habe ich eine Mail eines Lesers zum Thema Rente bekommen. Ich habe ihm geantwortet und noch einmal die wesentlichen Fakten angeführt. Das habe ich auf meiner Seite schon öfter gemacht, aber gerade zum Rententhema ist es nicht verkehrt, es noch einmal zu wiederholen. Hier also meine Antwort:

Nun könnte ich Ihnen ja viel erzählen, aber ich lasse lieber die sprechen, die es ja wirklich wissen müssen und das ist bei den Pflichtversicherten(6) die Agentur für Arbeit:

Liest man Presseberichte über die Renten und den Zuschuss des Staates, wird dort gerne ein wenig übertrieben, Also fragen wir die Rentenversicherung(7) doch lieber selbst, denn die ist auskunftspflichtig:

Und noch ein Link(8)

Dieser Link hilft Ihnen, wenn Sie nach bestimmten Einzelheiten oder nach bestimmten Begriffen suchen, eine Art Rentenlexikon(9): So geht aus diesen Berichten auch hervor, dass es eigentlich 2 gesetzliche Rentenversicherungen gibt, die allgemeine Rentenversicherung und die knappschaftliche Rentenversicherung , die korrekt ausgedrückt Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See heißt und wirklich subventioniert wird.

Doch reden wir über die „Zuschüsse“ zur Rentenversicherung. Die armen Steuerpflichtigen, die den Rentenanspruch der Alten mit ihren Steuergroschen mit finanzieren. So zumindest klingt es, wenn man den Menschen zuhört, die über die gesetzliche Rente reden, ohne wirklich mehr darüber zu wissen, als dass es diese Rente gibt. Versucht man ihnen zu erklären, wie es wirklich ist, winken sie ab und drehen sich um. Dabei verhält es sich genau umgekehrt. Beitragszahler und Rentner zahlen etliche Positionen, die eigentlich aus Steuermitteln finanziert werden müssten, weil es sich um gesamtgesellschaftliche Auf gaben handelt. Hier mal die maßgeblichen Punkte:

  • Kriegsfolgelasten (Kriegerwitwen-, Kriegswaisen-, Kriegsversehrtenrenten)
  • Anrechnungszeiten, z. B. für Ausbildung, wegen Arbeitslosigkeit oder wegen Krankheit
  • Kindererziehungsleistungszeiten (KLG)
  • Kindererziehungszeiten (wobei hierfür mittlerweile vom Bund Pflichtbeitragsleistungen aufgrund eines Urteils des BVerfG erbracht werden)
  • Rentenberechnung nach Mindesteinkommen
  • Absicherung des Arbeitsmarktrisikos durch Rentenzahlung
  • Bestandsschutz für Renten in den neuen Bundesländern
  • Renten für Aussiedler
  • Ausgleich von NS-Unrecht
  • Ausgleich von SED-Unrecht

Das sind keineswegs alle und nicht ich habe diese Aufstellung gemacht, sondern das Deutsche Institut für Wirtschaft in einem Jahresbericht und hat dabei dem Finanzministerium empfohlen. diese Fremdlasten endlich aus Steuermitteln zu begleichen und damit das Rentensystem zu entlasten. Das besagt aber auch, dass pflichtversicherte Arbeitnehmer und Rentner der übrigen Gesellschaft Steuervorteile verschaffen, doch darüber schweigen Politik und Presse lieber.

Beispiel Mütterrente der Andrea Nahles. Davon profitieren nicht nur die Mütter, die zuvor rentenversicherungspflichtig beschäftigt waren, sondern auch solche, die nie einen einzigen Cent in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben. Rein theoretisch hätte die BMW-Erbin Susanne von Klatten damit Anspruch auf eine kleine Rente, denn sie hat 3 Kinder, was 6 Entgeltpunkte bedeuten würde und damit einen Rentenanspruch ermöglicht.

Nur, für diese Wohltat der Nahles werden keine Steuermittel aufgebracht. Damit finanzieren die Beitragszahler diese Mütterrente, auch für solche Frauen, die nicht der Rentenversicherungspflicht unterliegen.

Und noch ein Märchen, es werden zu wenig Kinder geboren, wer zahlt später die Rente? Hinzu kommt noch ein zweites Märchen, das gerne von Familienverbänden verbreitet wird: „Meine Kinder zahlen die zu hohen Renten der Rentner und gehen später leer aus“.

Dröseln wir diese beiden Märchen auf. Im ersten Fall wird die Demographie strapaziert. Zu wenig Beschäftigte und dann nennt man Zahlen, früher haben 7 Beitragszahler eine Rente finanziert, heute sind es nur noch 3. Dass diese 3 Beitragszahler heute dank der Technik wesentlich produktiver sind, als früher die 7, wird dabei gerne unterschlagen. Auch ist nicht die Zahl der Geburten maßgeblich für die Leistungen zur Rente, sondern die Zahl der verfügbaren Arbeitsplätze. Wäre es anders, hätte es nie ein Wirtschaftswunder gegeben. Es gab Arbeit, also hat man Gastarbeiter nach Deutschland geholt, denn die Zahl der deutschen Arbeitskräfte war damals Dank der vielen Toten und der Gefangenen aus WKII erheblich niedriger, als das heute der Fall ist. Bei solchen Aussagen unterschlägt man auch gerne die Zahl der Menschen, die wirklich Arbeit suchen, denn die Statistik der Arbeitsagentur hat viele Kniffe gefunden, diese Zahlen falsch darzustellen.

Kommen wir zum zweiten Märchen, das vor allem Familienverbände gerne erzählen. Nehmen wir an, eine Familie hat 4 Kinder. Irgendwann kommen die dann in das Alter, wo sie in den Arbeitsprozess integriert werden müssten. Doch was kann alles möglich sein? Vielleich studieren diese Kinder, werden dann Anwalt, Arzt, Architekt, Steuerberater, Beamter usw., dann zahlen sie nicht in das gesetzliche Rentensystem ein, denn sie haben andere Systeme, aus denen der Staat seine Finger heraushält. Oder sie finden keinen Job, werden also arbeitslos und müssen dann von der Allgemeinheit finanziert werden (und das passiert in Zukunft immer häufiger). Oder Sie bekommen einen versicherungspflichtigen Job. Sicher, ihre Beiträge werden gleich an die Rentner ausgezahlt, das Geld ist erst mal futsch. Doch das wäre es auch, wenn sie es in einer privaten Rentenversicherung anlegen würden, denn dieses Geld sichert ihnen ihrer späteren Rentenansprüche und wie das vonstattengeht. lesen sie nachfolgend.

Wenn man ein wenig nachdenkt und sich zumindest rudimentär mit dem System der umlagenfinanzierten Rente befasst hat, kommt man ganz von alleine darauf, dass es das beste Rentensystem überhaupt ist.

Dazu zunächst einmal eine private Rentenversicherung. Nehmen wir an, sie haben eine solche Rentenversicherung abgeschlossen, was sind dann die Merkmale? Sind ihre Beitragszahlungen frei verfügbares Kapital, auf das sie jederzeit zugreifen können? Nein! Dieses Kapital ist fest angelegt, sowohl was die Höhe der Beitrage betrifft, als auch die Laufzeit. Was unterscheidet sie dann vom Umlagesystem der gesetzlichen Rentenversicherung? Nun ja, einiges schon. Denn die private RV muss ja zunächst dafür sorgen, dass ihre Beiträge auch Rendite bringen, also legt man sie in Fonds an und da gibt es recht unterschiedliche, solche mit hohem Risikofaktor und solche mit niedrigerem Risikofaktor (z. B. Staatsanleihen, nur sind die inzwischen auch stark risikobelastet). Aber die private RV hat ja auch Verwaltungskosten und die liegen erheblich höher als die der GRV und die werden natürlich auch aus ihren Beiträgen gezahlt. Tja, und dann sind da noch die Aktionäre und die wollen auch Geld sehen. Wo die Privaten letztendlich ihre Beiträge investieren, bleibt nicht nur für sie völlig im Dunkel und die eine oder andere Fehlinvestition kann dann auch schon mal dazu führen, dass Ihre RV in die Pleite rutscht. Die USA, unser großes Vorbild, hat solches schon einige Male praktiziert.

Nun im Vergleich die GRV. Sozialversicherungspflichtige Beschäftigte entrichten Beiträge und dank Bismark müssen Arbeitgeber einen gleich hohen Anteil beisteuern. Dieser Arbeitgeberanteil wird gerne als Lohnnebenkosten bezeichnet, denn Arbeitgeber waren im Jammern immer recht erfinderisch. Tatsächlich sind es aber auch nur Löhne. Produktive Betriebe arbeiten real bei der Kostenermittlung nur mit Lohnstückkosten, das bedeutet, die Kosten einer Fertigung werden auf die Kosten des einzelnen Stücks herunter gerechnet und dort fließen alle Kosten ein, die reinen Arbeitslosten, die Verwaltungskosten, die Kosten für Material, die Abschreibungen für Maschinen, die Kosten für Räumlichkeiten, Steuern usw. Darauf wird dann eine Gewinnspanne aufgeschlagen. Auch Dienstleistungsunternehmen kalkulieren nach diesem Muster. Daraus kann man eine weitere Erkenntnis ableiten. Arbeitgeber sorgen nicht für Arbeitsplätze sondern vermeiden sie im Rahmen des Möglichen. Wenn sie Leute einstellen, hat das nichts mit sozialem Engagement zu tun, sondern dient ausschließlich den eigenen Interessen und die sind immer gleich, man will Gewinne sehen und dafür braucht man Arbeitskräfte, die diese Gewinne erwirtschaften.

Doch zurück zur GRV. Abhängig Beschäftigte zahlen Beiträge, anteilig aus ihrem Einkommen, aber nicht unbegrenzt. Liegt das Einkommen über einer bestimmten Grenze (BBG oder Beitragsbemessungsgrenze), werden für das darüber liegende Einkommen keine Beiträge erhoben, aber auch keine Rentenansprüche generiert. Nach der Formel Einkommen / Durchschnittseinkommen = Entgeltpunkte werden dem Arbeitnehmer diese erreichten Entgeltpunkte im entsprechenden Jahr als Rentenanwartschaft gutgeschrieben. Bei Renteneintritt werden alle im Laufe des Arbeitslebens erreichten Entgeltpunkte addiert und ergeben dann, multipliziert mit dem aktuellen Rentenwert die Bruttorente.

Doch der Staat muss nun nicht, wie die Privaten, nach Anlagemöglichkeiten suchen. Die hat er längst, denn er zahlt damit die fälligen Renten. Der Vorteil in diesem System, dieses Geld fließt größtenteils sofort zurück in den Wirtschaftskreislauf, denn die Rentner bestreiten von ihrer Rente ihren gesamten Lebensunterhalt, geben also dieses Geld im Laufe des Monats wieder aus. Davon profitiert die Binnenwirtschaft in hohem Maße, denn es sind viele Milliarden, die damit in die Läden, in die Wochenmärkte, an die Tankstellen, in den öffentlichen Nahverkehr und an die Vermieter fließen. Und der Staat? Nun, der hat seine Steuerfinger ja überall, er bekommt über die Umsatzsteuer und die auf die meisten Waren erhobenen indirekten Steuern einen nicht unerheblichen Teil dieser Renten zurück.

Aber wie funktioniert das mit den Rentenanpassungen? Auch das ist einfach. Bekommen Arbeitnehmer Lohnerhöhungen, steigen damit auch die Beitragszahlungen, die ja prozentual vom Einkommen erhoben werden. Die Koppelung der Renten an die Reallöhne bewirken damit, dass entsprechend der Mehreinnahmen die Renten angepasst werden können.

Die oft erwähnte Rentenkasse gibt es nicht. Es gibt lediglich eine Mindestreserve, auch als Nachhaltigkeitsreserve oder Schwankungsreserve bezeichnet und soll lediglich auftretende Einnahmeschwankungen der GRV ausgleichen und sie beträgt mindestens 20% und höchstens 150% einer Monatszahlung der GRV.

Fußnoten

(1) AfD-Grundsatzprogramm auf HNA.de
(2) PAD 12/2016 Egon W. Kreutzer
(3) Alternativen zum Freihandel Utopia
(4) „Brexit“ könnte Großbritannien 100 Milliarden Pfund kosten FAZ
(5) Im Dienst der Sache, oder wie das BVerfG mit falschen Zahlen operiert Flegel-g.de
(6) Bundesagentur für Arbeit Pflichtversicherte
(7) Rentenversicherung Bund Zahlen und Fakten
(8) Laufende Ausgaben Rentenbestand
(9) Rentenlexikon von a – z Rentenlexikon

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