Soldatinnen bei der Bundeswehr dürfen auch einen Bart tragen

von WiKa (qpress)

von der leyen mit Bart Verordnung Haar- und Barterlass der Bundeswehr ist rechtmaessig Frauen duerfen auch Bart tragenRaufboldshausen: Hatten wir bezüglich der Haartracht bei der Bundeswehr schon Mord- und Totschlag erwartet, hat nunmehr das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eindeutig und mit verbal verbindlicher Gewalt den Rechtsfrieden dazu wieder hergestellt. Es hat festgestellt, dass lange Haare für Jungs völlig uncool sind, jedenfalls bei der Truppe. Der unterlegene Kläger verfolgte ein anderes Ziel. Er trachtete danach sich seine langen Haare über die Zeit der Wehrpflicht zu retten und berief zu diesem Zweck auf die Gleichstellung von Mann und Frau, die es doch den Damen in der Truppe erlaubt ihre schönen langen Haare während des Dienstes zu behalten. Der Kläger sah in der Anordnung, sich auf Befehl als Wehrpflichtiger die Haare abschneiden lassen zu müssen, eine unrechtmäßige Benachteiligung.

Die ganze Aktion lässt natürlich Raum für allerhand Spekulationen. Für Interessierte holen wir an dieser Stelle zunächst einmal das dienstliche Rüstzeug aus der Besenkammer der Bundeswehr, welches die Grundlage für die Radikalkuren bei männlichen Frisuren in der Truppe ist:

Der Haar- und Barterlass (Anlage 1 zu der Zentralen Dienstvorschrift [ZDv] 10/5) lautet wie folgt:

„Die Haar- und Barttracht der Soldaten

Die Erfordernisse des militärischen Dienstes hinsichtlich Funktionsfähigkeit, Unfallverhütung, Ansehen der Bundeswehr in der Öffentlichkeit, Disziplin und Hygiene stellen grundsätzliche Anforderungen an die Haartracht der Soldatinnen sowie die Haar- und Barttracht der Soldaten.

1. Die Haar- und Barttracht muss sauber und gepflegt sein. Modische Frisuren sind erlaubt; ausgenommen sind Frisuren, die in Farbe, Schnitt und Form besonders auffällig sind (z. B. Punkerfrisuren, Irokesenschnitte, grell gefärbte Haarsträhnen, Ornamentschnitte).

2. Das Haar von Soldaten muss am Kopf anliegen oder so kurz geschnitten sein, dass Ohren und Augen nicht bedeckt werden. Es ist so zu tragen, dass bei aufrechter Kopfhaltung Uniform- und Hemdkragen nicht berührt werden. Nicht erlaubt sind besonders ausgefallene Haarschnitte (z. B. Pferdeschwänze, gezopfte Frisuren).

Bärte und Koteletten müssen kurz geschnitten sein. Wenn sich der Soldat einen Bart wachsen lassen will, muss er dies während seines Urlaubs tun. Die oder der Disziplinarvorgesetzte kann Ausnahmen genehmigen.

3. Die Haartracht von Soldatinnen darf den vorschriftsmäßigen Sitz der militärischen Kopfbedeckung nicht behindern. Zur Einhaltung von Sicherheitsbestimmungen und bei bestimmten Diensten (z. B. Gefechtsausbildung, Sportausbildung, Teilnahme an Einsätzen und Übungen) kann die oder der Disziplinarvorgesetzte bei langen Haaren das Tragen eines Haarnetzes befehlen.

4. Auch für Angehörige der Reserve , die Wehrübungen leisten, muss die Haar- und Barttracht sauber und gepflegt sein. Unabhängig davon soll die bzw. der Disziplinarvorgesetzte das Tragen eines Haarnetzes befehlen, wenn das Haar in Farbe, Schnitt und Form den vorgenannten Forderungen nicht entspricht.

Soweit besondere Verhältnisse Abweichungen von den o.a. Bestimmungen erforderlich machen oder für bestimmte Personengruppen (z.B. Soldatinnen und Soldaten in Auslandsverwendungen, fliegendes Personal, Soldatinnen und Soldaten im protokollarischen Dienst, Pflegepersonal in Bundeswehrkrankenhäusern) Sonderregelungen erforderlich sind, sind diese zu befehlen. Zuständig sind die Inspekteure der Teilstreitkräfte, der Inspekteur des Sanitätsdienstes der Bundeswehr und der Inspekteur der Streitkräftebasis. Die Befugnis kann delegiert werden“.

Sehen Sie, da beginnt doch der Spaß. Bleiben wir bei der Haarpracht und lassen sie ein wenig in der Truppe wandern, aber völlig in Übereinstimmung mit dem zuvor zitierten Erlass. Sofern also die Mädels einen gepflegtem Bart tragen möchten, ist Ihnen dieses keineswegs untersagt. Solange sie nur den Punkt 1. der obigen Verordnung hinreichend beachten, ist alles im grünen Bereich. Mal ehrlich, irgendwelche Vorzüge müssen doch die Mädels bei Camouflage-Wanderverband auch haben … als Ausgleich zu diesem harten und manchmal auch tödlichen Job. Das spricht für echte Gleichberechtigung nach dem Vorbild unserer neuen Kriegsministerin, im Zweifel regelt es eben die Quote. Und schließlich haben wir auch noch gelernt „Ladys first“, sollte das nicht auch an der Front gelten? Was soll also das Gezeter? Im Umkehrschluss den Jungs (oder den Freaks) die lange Matte zu verweigern, das ist Ausdruck militärischer Disziplin, guter alter Tradition und echter preußischer Härte.

In dem Urteil redet man in diesem Kontext dann auch lieber von einem „einheitlichen Erscheinungsbild der Truppe“. Da müssen die Mädels halt schön sein, eine gute Figur machen und eine wahre Zierde abgeben, so ähnlich wie die (Quoten)Maskottchen der Truppe. Und die Jungs müssen hart wie Krupp-Stahl sein und ziemlich uniform aussehen … eben für das großflächige Bild von der Truppe keinen Anstoß liefern. Schließlich wären wir hier daheim auch ziemlich verwirrt, wenn wir das Bild von einem gefallenen Soldaten übermittelt bekommen, der eine so entsetzlich lange Mähne hätte. Den hätten wir doch glatt für den Feind gehalten oder einen langhaarigen Barbaren.

Wer sich die Urteilsbegründung zu diesem Fall vom 17.12.2013 etwas näher betrachten möchte der ist mit dieser Pressemitteilung[Bundesverwaltungsgerichts] gut bedient. Dort wird der Fall etwas intensiver beleuchtet, das Urteil begründet und natürlich auch die haarige Angelegenheit noch etwas detaillierter geschildert. Wer daraus schließen möchte, dass Gleichberechtigung bei der Truppe in der Realität vielleicht doch nicht so ganz gegeben ist, dem kann man kaum widersprechen. Aber Tradition, Staatsräson und Gleichberechtigung sind da wohl noch nicht so ganz zielsicher eingeschossen … die Bundeswehr übt da noch.

Wir haben in dem bezogenen Urteil keine Passage finden können die unsere Theorie bezüglich der Bärte und der Frauen bei der Bundeswehr widerlegt. Also liebe Frauen, zögern Sie nicht, lassen Sie es ordentlich sprießen und gönnen Sie sich eine natürlich gewachsene Gesichtszierde. Auch ideal als Tarnung in nahezu jedem Gelände, vorzugsweise im Gestrüpp. Dass nicht nur Geschichten einen zierlichen Bart haben können, sondern auch Frauen mit derlei Wildwuchs auf der Frontseite kein Ding der Unmöglichkeit sind, illustrieren wir mit dem beigefügten Foto.

Es ist nicht überliefert ob die neue Kriegsministerin, Ursula von den Laien, aus Tarnungsgründen mit Bart in Afghanistan auflief, um den Taliban zu imponieren, diese womöglich zu verwirren oder ob dies in Zusammenhang mit dem erwähnten haarigen Urteil zur Bundeswehr zu sehen ist. Denkbar ist auch, dass sie sich bei einer ihrer ersten Amtshandlungen speziell für die Mädels an der Front stark machen wollte, schließlich ist sie aus ihrem vorherigen Ministerium für ein entsprechend hartes Frauen-Engagement bekannt. Betrachtet man die Mitesserin am Tisch, so scheint der Bart seinen Zweck vollends erfüllt zu haben, blanke Bewunderung. Seien sie ehrlich, das Ziegenbärtchen ist eine absolute Aufwertung für diese Frau und versprüht sogleich erheblich mehr aristokratischer Autorität, die sie in der neuen Position auch dringend benötigen wird.

In jedem Fall sollten es die deutschen Soldatinnen als Ermutigung begreifen, sich künftig vermehrt um die Haarpracht rund ums Gesicht zu kümmern, denn wer aus unserer Mitte wollte gepflegte Soldatinnen mit Bart schon von der Front abziehen? Gerade in Afghanistan ist der Bart unter den Kämpfern geradezu Pflicht. Bartlose haben dort kaum Aussicht auf Respekt. Meine Damen, verzichten Sie ruhig einmal aufs Rasieren, auch wenn ihr/e Lebenspartner/in womöglich völlig darauf abfährt.

Die Soldatinnen können das besagte Urteil als Sieg nach Punkten feiern und natürlich als Sieg der Gleichberechtigung. Wir gehen davon aus, dass sie sich das Recht auf einen Bart nicht weiter vor dem Bundesverwaltungsgericht werden erstreiten müssen. Es ist Ihnen explizit zugestanden, allein schon weil sich der Haar- und Barterlass nicht weiter negativ oder regulierend dazu äußert. Daraus schließen wir ferner, dass für die Frauen in der Truppe weniger Regelungsbedarf besteht. Vermutlich weil sie nicht so renitent sind und allgemein als erheblich pflegeleichter gelten. Nutzen sie also jetzt die frisch gewonnene Freiheit und warten sie nicht bis ihre neue Dienstherrin die Sache mit dem Damenbart via Quoten-Erlass vorschreibt.

Bildquelle: (Bundeswehr / Wilke / Sebastian Wilke) • Gespräche mit den Soldaten beim Essen

 

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