Tageskommentar 11. Januar 2013: von fortunato,
Rechtskräftig rechtswidrig verurteilt?
Fortunanetz hatte den Eindruck schon lange. Rechtsanwalt Strate führt für diese Überlegung gewichtige Argumente an.
Das neue Jahr hat begonnen. Die Raketen sind verschossen. Spätestens nach dem 6. Januar geht ganz Deutschland zur Tagesordnung über. Ganz Deutschland? Nein! Einige wenige Streiter für Wahrheit und Gerechtigkeit tun dies nicht. Sie machen da weiter, wo im letzten Jahr noch gestritten wurde. So geschehen im Fall Mollath, der aus der Sicht von Frau Staatsministerin Merk und von Herrn Seehofer nun „seinen christsozialen Gang“ gehen solle. Man suggeriert der Bevölkerung Tätigkeit und Fleiß bei der Wahrheitsfindung.
Doch die Geschwindigkeit, mit der Frau Merk und Herr Seehofer zu Werke gehen, ist nicht gerade atemberaubend. Was geschah nun mittlerweile aus der Sicht des bayerischen Justizministeriums im Fall Mollath? Nun: Herr Mollath bekam einen neuen und sehr bekannten Verteidiger, aber dies ist nicht das Verdienst von Frau Merk und Herrn Seehofer. Die schlenderten weiland lachend über den Nürnberger Weihnachtsmarkt, so als wäre nichts geschehen. Sie tranken fröhlich Glühwein und genossen ihre Würstchen. Nach Weihnachten war erst Mal Pause und die Zeit war besser vertan mit Reden schwingen. Wir konzedieren aber beiden Personen, dass sie nicht wie Steinbrück, dafür derart große Einkünfte generierten, denn Bescheidenheit ist ja bekanntlich eine Zier, wenn man eine Wahl gewinnen möchte. Mithin gehört aber zur Bescheidenheit auch die Pflichterfüllung, denn sonst bleibt alles einfach bescheiden.
Anders als Frau Merk und Herr Seehofer, war Herr Strate hingegen fleißig, trotz Weihnachtsmarkt, Glühwein und Sylvesterfeuerwerk. Während die einen das Angenehme wählen, wählen die anderen die Pflicht.
Am 4.1.2013, noch während Herr Seehofer seine Reden vorbereitete, stellte Herr Strate eine Strafanzeige im Fall Mollath.
Rechtsanwalt Strate hat eine Strafanzeige erstattet und Strafantrag gestellt, die in einfacher Sprache Fakten im Fall Mollath aufzeigt, die bisher noch niemand erwähnte. Die Anzeige erhebt den Vorwurf des Verdachts auf schwere Freiheitsberaubung von Gustl Mollath, die sich gegen einen Richter des Amtsgerichts Nürnberg, wie auch gegen den Leiter der forensischen Psychiatrie in Bayreuth richtet. Dennoch geht es inhaltlich wohl eher um die Anordnung einer Aussageerzwingungshaft in der Psychiatrie in den Jahren 2004 und 2005.
Grundlage dieser Zwangseinweisung ist der Vorgang, dass Herr Mollath sich einer psychiatrischen Untersuchung verweigerte, da er die ihm vorgeworfenen Taten (z. B. Reifen stechen und die Ehefrau würgen) bestritt. Aus seiner Sicht, und wir wissen dass weder das Reifen stechen noch das Ehefrau würgen bis heute zweifelsfrei bewiesen ist, gab es ja auch kein Veranlassung zu einer psychiatrischen Untersuchung. Er verteidigte damit aus seiner Sicht sein gutes Recht. Oder würden Sie, liebe Leser, wenn sie nicht zweifelsfrei als Täter überführt sind und sich auch keiner Schuld bewusst sind, sich freiwillig psychiatrisch untersuchen lassen???
Daraufhin ordnete das Gericht eine 6-wöchige Untersuchung im Krankenhaus an, um im Rahmen einer Totaluntersuchung über diesen Zeitraum eine Begutachtung zu erzwingen. Grundlage dieser erzwungenen Untersuchung ist die Aussage des Psychiaters, der Herrn Mollath hätte untersuchen sollen, aber gar nicht dazu kam, weil Herr Mollath sich ja weigerte. So führt Anwalt Strate aus, dass Herr Mollath aufgrund einer Anscheinsaussage zu dieser Untersuchung über 6 Wochen gezwungen wurde. Wieder einmal stellte ein Psychiater eine Diagnose OHNE eine Untersuchung! Wie viele Reifenstecher gibt es in Deutschland? Wieviele Männer schlagen ihre Frauen oder würgen sie? Und wieviele von denen werden psychiatrisch untersucht?????
Neben der reinen Mutmaßung einer Psychose von Mollath moniert der Anwalt nun auch die Erzwingung der Begutachtung.
Dessen ungeachtet, dass die erste Aussageerzwingungshaft von Mollath nach der angeordneten Zeit erfolglos war, startete das Gericht im Jahre 2005 einen weiteren Versuch einer Aussageerzwingungshaft, diesmal im Bezirkskrankenhaus Bayreuth. Hierzu wird Herr Mollath gefesselt von der Polizei eingeliefert.
Diese erneute zwangsweise Einlieferung von Gustl Mollath in die Psychiatrie ist auch inhaltlich näher beschrieben. Während die erste Einlieferung noch davon gekennzeichnet war, dass sich Herr Mollath einfach weigerte sich untersuchen zu lassen, ist in diesem Fall dokumentiert, dass nun anders verfahren wurde:
Nach unzähligen Versuchen, Herrn Mollath zur Mitarbeit zu bewegen, wurde ihm zu verstehen gegeben, dass er dennoch untersucht werde, und zwar durch die Mitarbeiter des Pflegedienstes , indem diese ihn beobachten und nicht durch den Gutachter selbst! Damit ist klar: In Bayreuth liegen die psychiatrischen Kapazitäten wohl eher beim Pflegedienst als bei den Ärzten, und da gibt es Stationsätzte, Oberärzte und einen medizinischen Direktor. An diesem Punkt müssen wir feststellen, dass wohl auch in der Klinik rechtlich fragwürdiges Vorgehen vorliegen könnte.
Aufgrund dieser Vorkommnisse stellte sich Herr Mollath auf den Standpunkt, dass er sich nicht vom Pflegedienst-Personal untersuchen lasse. Wenn ihn der Gutachter untersuchen wolle, müsse er schon selbst kommen. Dies gipfelte in seiner Forderung, dass er sich nur noch vor allen anderen Insassen, sozusagen mit Öffentlichkeit, vom Psychiater untersuchen lassen würde.
Wir sehen ganz klar einen Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz des Grundgesetzes (Artikel 3). Es geht schlichtweg darum, ob es verhältnismäßig sein kann im Falle von Reifenstechen und Schlägen ohne amtsärztliches Attest eine psychiatrische Zwangshaft anzuordnen. Und wenn Mollath von Beginn an durch sein Verhalten auf unschuldig plädierte, hätte man die Schwere des Eingriffs in die Persönlichkeitsrechte des Art. 1 GG als mehr als nur fragwürdig bewerten müssen.
Man muss sich einmal in die Rolle Mollaths hineinversetzen: Jeder Normale hätte wohl jeden zweiten Tag randaliert. Wenn Mollath verhaltensauffällig war, dann in der Weise, dass er sich hat alles gefallen lassen. Er war das gefundene Fressen für eine Opferrolle, wenn es darum geht, schwere Straftaten wie Geldwäsche und Steuerhinterziehung zu vertuschen.
Einen Knaller im Zusammenhang mit der Verletzung der genannten Persönlichkeitsrechte liefert Strate mit dem sogenannten Kernseifenbeispiel: Mollath, der sich seit Jahrzehnten ausschließlich mit Kernseife gewaschen hatte, bestand in der Psychiatrie darauf, eine solche Seife zur Verfügung gestellt zu bekommen. Im Sinne der Volkswirtschaftslehre ist das ein ganz normales Bedürfnis. Es ist weder exotisch noch außergewöhnlich. Wenn ein solches Bedürfnis als Indiz für eine psychische Erkrankung genommen wird, ist das Maß aus der Sicht des gesunden Menschenverstandes längst überschritten.
In der VWL müßte man die gesamte Bedürfnis- und Nutzentheorie „aus psychiatrischer Sicht“ neu erfinden und erklären. Frau Dr. Merk wünschen wir diesbezüglich viel Erfolg, wenn sie von der Juristerei in die VWL wechselt!
Dass sich bei Gericht und Staatsanwaltschaft noch nie einer dafür intressiert hat wie sich Mollath fühlen muss, zeigt die unerbittliche Fratze des bayerischen Rechtstaates. Irgendeine Form von gesundem Menschenverstand ist auf weiter Flur nirgendwo auszumachen.
Nun, wir wiesen schon darauf hin: Es besteht der Verdacht, dass Herr Mollath rechtskräftig rechtswidrig verurteilt wurde. Frau Merk hingegen behauptet, er sei rechtskräftig verurteilt worden und das tut sie auch noch als aufsichtsberechtigte Person über diesen Prozess, und wenn man sich mit diesem Fall etwas näher beschäftigt : Das tut sie WIDER BESSERES WISSEN .
Frau Merk, hat ihnen die Weihnachtsgans geschmeckt? Haben sie mal an das „C“ gedacht? Achtung es ist in ch versteckt!
meint
fortunato
Quelle: fortunanetz
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