Impfpflicht für Soldaten gescheitert?

Vor gut zwei Wochen wurde ein Beschluss des Truppendienstgerichts Süd bekannt, wonach die für einen Soldaten bestehende Pflicht, sich mit den mRNA-Präparaten behandeln zu lassen, unverbindlich sei, da die gesundheitlichen Risiken nicht absehbar wären. Das Gericht scheint sich damit gegen die Politik, die Rechtslage und das Bundesverwaltungsgericht zu stellen, das im Juli noch ganz anders entschieden hatte. Trifft dies zu? Wie ist die Entscheidung rechtlich einzuordnen? Und welche Auswirkungen hat der Beschluss? Eine Analyse.

RENÉ BOYKE

„Die Gesundheit eines Soldaten ist (…) ein hohes Gut, das, (…), nicht vorschnell durch den Einsatz risikobehafteter, in ihren Langzeitfolgen unkalkulierbarer genbasierter Impfstoffe aufs Spiel gesetzt werden darf.“ (1)

Deutliche Worte. Im Internet (zuerst berichtete der Mediziner Gunter Frank auf Achgut über den Beschluss) wird die Entscheidung des Truppendienstgerichts Süd (2), einem für die Bundeswehr zuständigen Gericht, teilweise hochemotional geführt. Was sich konkret ereignet hat und wie dies rechtlich zu bewerten ist, tritt dabei allerdings nicht selten in den Hintergrund. Grundlage für ein Verständnis der Entscheidung ist allerdings die Kenntnis des Sachverhalts, der daher nachfolgend kurz vorgestellt werden soll.

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