GEZ: Antwort auf Akzeptanz

Neben Brexy hat mir ein weiterer Leser sein Schreiben zum Beitragsbescheid an den Beitragsservice und die Antwort darauf mit der Bitte um Veröffentlichung zugesandt. Unter gewissen Voraussetzungen ist er bereit, die Zwangsgebühren zu zahlen. Wie die Zwangsgeldeintreiber darauf reagiert haben, lesen Sie in diesem Beitrag.

Vielen Dank für die Zusendung der Dokumente an xyz!

ARD ZDF Deutschlandradio
Freimersdorfer Weg 6
Geschäftsführer Dr. Stefan Wolf

50829 Köln

 

Betreff: Akzeptanz,

Ihr Schreiben vom xxx, Eingang hier am xxx

Sehr geehrter Herr Dr. Stefan Wolf,

ich habe Ihr oben benanntes Schreiben (Gebühren-/Beitragsbescheid), dass ohne Unterschrift ungültig ist, erhalten, und nach rechtlicher Würdigung des Absenders und des Inhaltes als Angebot erkannt.

Dieses nehme ich hiermit unter folgenden Voraussetzungen an:

1. Sie erbringen mir Ihre amtliche Legitimation. Sie weisen darin in notariell beglaubigter Form nach, wofür, wie, wodurch und von wem Sie Rechte zur Vornahme hoheitlicher Handlungen, einschl. Steuerhoheit, übertragen bekommen haben, insbesondere aufgrund der Tatsache, dass viele Rechtsexperten meinen, die Rundfunk-Zwangsabgabe sei in Wahrheit gar kein Beitrag, sondern eine Rundfunksteuer. Diese Rundfunksteuer lasse man im Gesetz nur unter falscher Flagge als “Rundfunkbeitrag” segeln, weil die für die Rundfunkgesetzgebung zuständigen Länder hier nicht über allgemeine Steuern beschließen dürfen.
Gleichzeitig weisen Sie in notarieller Form nach, auf welchen Staat Sie vereidigt worden sind.

2. Sie erbringen eine notarielle Beglaubigung der Gründungsurkunde der Bundesrepublik Deutschland.

3. Sie erbringen eine notarielle Beglaubigung der Gründungsurkunde des Bundeslandes xxx.

Ich gebe Ihnen hiermit Gelegenheit dieses innerhalb einer angemessenen Frist von 72 Stunden ab Postzustellung zzgl. 2 Tagen Postlaufzeit unter Eid und unter unbeschränkter Haftung zu erbringen.

Sollte dies nicht erfolgen, gehe ich davon aus, daß Sie selbst privat- und vertragsrechtlich und Ihre Firma nach Firmen- und Vertragsrecht als Unternehmen (Handelsrecht / UCC / HGB) handeln und arbeiten oder für solche im Auftrag handeln, da sie oder übergeordnete Entitäten in internationalen Verzeichnissen als solche und damit gewerblich gelistet sind.

Nutzen Sie diese Frist nicht oder erbringen Sie nicht die geforderten Beweise und widerlegen letztere Tatsachen/Annahmen nicht rechtskräftig und / oder unvollständig oder nicht in dieser Frist, gilt dies sowohl, als Ihre unwiderrufliche und absolute Zustimmung zu o.g. Tatsachen und Annahmen mit allen daraus folgenden Konsequenzen,

sowie als Ihre unwiderrufliche und absolute Zustimmung zu einem privaten, kommerziellen Pfandrecht in Höhe von 30.000.- € meinerseits Ihnen persönlich gegenüber (Haftung nach § 823 BGB) als auch Ihrer Firma gegenüber in Höhe von 1.000.000.- €,

sowie als Ihre unwiderrufliche und absolute Zustimmung zur Publikation dieser Notiz in einem von mir frei wählbaren internationalen Schuldnerverzeichnis, als Ihren unwiderruflichen und absoluten Verzicht auf jegliche rechtliche oder anderwärtige Mittel.
Hochachtungsvoll

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Und das war die Antwort der Zwangsgeldeintreiber auf dieses Schreiben:

Wir sehen also, dass diese Geldeintreiber die o.g. Voraussetzungen niemals erbringen können und in keinster Weise darauf eingehen. Die ziehen ihr Ding (Vollstreckungsmaßnahmen, Kontopfändungen …) voll durch. Hier werden Ängste geschürt und nicht wenige geben klein bei.

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