Gefährlicher als der Pandemievertrag selbst: Internationale Gesundheitsvorschriften geleakt

von Uwe G. Kranz (ansage)

Dem kritischen Autor und Aktivisten James Roguski ist es gelungen, das jahrelang streng geheim gehaltene Verwirrspiel zu den Internationalen Gesundheitsvorschriften (kurz IHR, International Health Regulations) zumindest vorläufig zu beenden: Er „ergatterte“ die jüngste Version des IHR-Papiers in der Fassung vom 9. Februar 2024 (offiziell ein “negotiating text”, also eine Art Verhandlungspapier, der aber die beabsichtigte Beschlussfassung wiedergibt), die gewissermaßen die Ausführungsvorschriften zum geplanten WHO-Pandemie-Vertrag darstellt. Diese IHR sind weitaus toxischer als der Vertrag selbst – denn sie werden nur mit einfacher Mehrheit beschlossen, obwohl sie alle uns bekannten „Folterinstrumente“ umfassen, die uns aus den Covid-Jahren bekannt sind: Testpflichten, Schließungen öffentlicher Räume, Kontaktsperre, Abstandspflichten, Quarantäne, Reiseverbote, direkte und indirekte Impfpflichten et cetera. Darüber hinaus halten sie noch weitere Maßnahmen bereit, die im Falle eines internationalen, regionalen oder temporären Gesundheitsnotstandes von der WHO angeordnet werden können und weit über die Restriktionen der Corona-“Pandemie” hinausgehen: Zensur, Produktions- und Distributionspflichten, Identifikationspflichten, Reisevorschriften, die Herausgabe geistigen Eigentums, verschärfte Quarantänevorschriften, Überwachungsmaßnahmen und vieles andere mehr.

Wohlgemerkt: wenn diese Papiere unterzeichnet sind, dann spricht die WHO künftig keine Empfehlungen mehr aus, sondern sie erteilt Befehle. Denn die Mitgliedsstaaten sind danach zur Befolgung verpflichtet. Und der Anlass für die Ausrufung eines solchen Gesundheitsnotstandes (PHEIC) wird nach Unterzeichnung der Papiere immer früher möglich – durch die Einführung des Early Action Alerts (EEA), eine Art Frühwarnstufe. Und er wird auch immer beliebiger und unbestimmter – denn es muss dann nicht einmal mehr eine konkrete Gefährdung vorliegen; bereits eine nur potenzielle Gefährdung genügt. Für die Ausrufung des Gesundheitsnotstandes reicht es künftig sogar, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass eine Krankheit von Mensch zu Mensch übertragbar sein könnte, oder dass etwa die Ursachen akuter pneumonischer Erkrankungen nicht festgestellt werden können. Ein schier grenzenloser Entscheidungsspielraum also.

Das Zeitfenster schließt sich

Damit nicht genug: Dieses Entscheidungsmonopol wird zudem in die Hand eines einzigen Mannes, des Generaldirektors der WHO, gelegt, wenn auch pro forma noch ein “Prüfungskomitee” existiert (dessen Wirksamkeit schon 2023 während der Affenpocken-Pandemie studiert werden konnte). Gegen die Entscheidung des WHO-Generaldirektors und vor allem die darauf fußenden Maßnahme-Entscheidungen gibt es kein nationales oder internationales Widerspruchsrecht, keinen gerichtlichen Instanzenweg, keine parlamentarische oder politische Interventionsmöglichkeit. Nichts hilft dann mehr. Deutschland verlöre – wie alle Mitgliedsstaaten auch – seine Souveränität, oder es müsste aus der WHO austreten.

Ansage! hilft, wie auch die Mediziner und Wissenschaftler für Gesundheit, Freiheit und Demokratie e.V. (MWGFD), hiermit gerne, die geleakte Version öffentlich zu verbreiten. Denn jeder soll lesen können, was uns erwartet, und uns bleiben nur noch knapp zwei Monate Zeit, diesem Irrsinn Einhalt zu gebieten und – wie inzwischen immer mehr Staaten – sowohl den IHR als auch dem Pandemie-Vertrag auf der 77. Generalversammlung der WHO Ende Mai 2024 die Zustimmung zu verweigern. Die IHR sind in essenziellen Punkten gänzlich inakzeptabel, nicht nur für uns: Weltweit erhebt sich Widerspruch nicht nur gegen den Vertrag, sondern vor allem gegen die IHR. 94 Nationen haben die geplanten Vorschriften mit 307 Einsprüchen auf 197 Seiten bedacht. Noch ist über dieses verhängnisvolle Regelwerk nicht zu Ende beraten worden ist, aber das Zeitfenster schließt sich. Wir müssen unsere Stimmen daher jetzt erheben. Die nächste und voraussichtlich letzte Arbeitsgruppensitzung findet vom 22. bis zum 26. April 2024 in Genf statt; sie soll die Papiere für die Generalversammlung vom 27. Mai bis zum 1. Juni 2024 vorbereiten. Völkerrechtswidrig – denn die WHO hält die Vorlagefristen nicht ein. Ironischerweise verstößt sie damit gegen Artikel 55 der IHR selbst.

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