Die Geschichte vom ewigen Betrug – Lasset die Spiele beginnen!

von Susanne Kablitz

„Man merkt nicht oder will nicht merken, dass die Wurzeln der Geldentwertung ideologischer Natur sind. Nicht die „wirtschaftliche Lage“ bringt die Geldentwertung mit sich, sondern die inflationistische Politik. Das Übel ist geistiger Art.“ Ludwig von Mises (1881 – 1973)

„Die Geschichte staatlichen Umgangs mit Geld ist, mit Ausnahme einiger glücklicher Perioden, eine Geschichte von unablässigem Lug und Trug.“ Friedrich August von Hayek (1899-1992)

Der brillante US-amerikanische Publizist Henry Hazlitt schrieb vor vielen Jahren sehr treffend, dass es immer die Regierungen und ihre Zentralbanken sind, die die Verantwortung für Inflationen und die mit ihr verbundenen gesellschaftlichen Übelstände tragen; stets versprechen sie, die Misere zu bekämpfen, die sie – und das „vergessen“ sie zu erwähnen – zuvor selbst verursacht haben.

Die Geschichte des ewigen Betruges reicht jahrhundertelang zurück. Sicherlich gab es Phasen, in denen es erfreuliche, weil rechtschaffene Dinge zu berichten gab; grundsätzlich sind jedoch sowohl das Bankengewerbe als auch die jeweiligen Regierungen seit jeher eher besonders „kreativ“ darin gewesen, wenn es um die Wahrung ihrer Interessen und die Übervorteilung  der steuerzahlenden Bürger ging.

Um zunächst ein wenig den Fokus von den Auswirkungen der modernen Zentralbanken abzuwenden und in einem ersten Schritt deren zwingende Notwendigkeit zur Implementierung näher zu betrachten, ist es wichtig grundsätzlich erst einmal zu erkennen, welch unfassbar „gut gemachter“ Betrug die Saat zu unserem heutigen Elend gelegt hat.

Die meisten Menschen, die heute zu ihrer Bank gehen und dort Geld zur „sicheren Aufbewahrung“ hinterlegen, sind der festen Überzeugung, dass sie nach wie vor Eigentümer ihrer Einzahlung sind und somit auch jederzeit über „ihr“ Eigentum verfügen können. Die meisten Menschen hinterfragen nicht, ob ihre Annahme auch der Realität entspricht und ob sie nicht statt einer Einlage eben ein Darlehen an die Bank vergeben und welche Konsequenzen aus diesem Unterschied entstehen. Woher sollten sie es auch wissen, vor allem, wenn immer wieder von „Einlagensicherung“ die Rede ist, die eine angeblich schützende Hand über deren Ersparnisse legt?

Es ist allerdings von grundlegender Wichtigkeit, die Unterschiede zwischen dem „monetären Depositum irregulare“ und dem Darlehensvertrag klar aufzuzeigen. So handelt es sich bei ersterem um einen Vertrag, wo eine Person, der Deponent, im vollen Vertrauen einer anderen Person, dem Depositar, ein bewegliches Gut anvertraut, damit dieser es bewacht und bei Verlangen das entsprechende Äquivalent in gleicher Qualität und Quantität auch jederzeit wieder aushändigt. Somit wird hier das Eigentumsrecht nur in der Weise übertragen, dass der Halter des Gutes zwar über die Verteilung der ununterscheidbaren Einheiten nach Belieben verfügen kann, jedoch die Einlage stets in voller Höhe zur Verfügung halten muss.

Beim Darlehen hingegen wird die vollständige Verfügbarkeit für die vereinbarte Dauer übertragen, der Darlehensgeber hat für diesen Zeitraum keinen Zugriff auf das von ihm zur Verfügung gestellte Geld. Dem Darlehensvertrag inhärent ist, dass ein Tausch von Gegenwartsgütern in Zukunftsgüter getätigt wird und dieser vorübergehende Verzicht in der Regel durch den vereinbarten Zins attraktiv ist.

Da beim „monetären Depositum irregulare“ eine kontinuierliche und vollständige Verfügbarkeit zugunsten des Deponenten besteht und Gegenwartsgüter nicht gegen Zukunftsgüter getauscht werden, ist in Folge natürlich auch ein Anspruch auf entsprechende Zinsen nicht gerechtfertigt. Ganz im Gegenteil – grundsätzlich wäre hier sogar eine Aufbewahrungsgebühr zu entrichten. Beim Darlehensvertrag wird die volle Verfügbarkeit übertragen und Gegenwartsgüter werden gegen Zukunftsgüter ausgetauscht; die „Belohnung“ hierfür nennt sich Zins.

Im römischen Gesetzbuch war dieser wesentliche Unterschied durchaus bekannt und so ist im Buch des „Digest“ folgendes zu lesen: „Immer wenn Bankiers für bankrott erklärt werden, werden für gewöhnlich zunächst die Deponenten berücksichtigt. Das sind jene, die Geld deponiert hatten und nicht die, die ihr Geld den Bankiers für Zinsen überließen. Folglich haben, wenn die Güter einmal verkauft worden sind, die Deponenten Priorität vor jenen, die  Privilegien haben und jene, die Zinsen erhalten haben, werden nicht berücksichtigt als ob sie ein Depositum aufgegeben hätten.“

Hier zeigt sich, dass Zinsen mit dem Depositum völlig unvereinbar waren und ein anderer Vertrag, eben ein Darlehensvertrag zu Grunde liegen musste. Im Buch 4 der Codex Constitutionum des Corpus Juris civilis, das die Verfassung regelt, weist Kaiser Gordianus auf folgendes hin: „wenn du eine Einlage machst, wirst du nicht ohne Grund Zinsen fordern. Der Depositar wird dir dankbar dafür sein, dass du ihn von der Verantwortung des Diebstahls enthebst, denn der, welcher wissend und willentlich das deponierte Gute zu seinem eigenen Gewinn gegen den Willen des Eigentümers nutzt, begeht auch das Verbrechen des Diebstahls.“

Schon früh wurde erkannt, dass die, die das Geld Fremder als „Einlage“ erhielten, sich allzu oft zu ihrem eigenen Vorteil daran bedienten und in zunehmender Häufigkeit die Rechtsprinzipien in grober Weise verletzten. Allerdings gab es tatsächlich kurzfristige Phasen, in denen das Bankwesen durchaus straff kontrolliert wurde.

Einige wenige Beispiele, die vielleicht auch in der heutigen Zeit für eine gewisse Disziplin sorgen würden, zeigen die Konsequenzen auf, die ein entsprechendes Fehlverhalten zur Folge hatte. So wurde am 13. Februar 1300 festgelegt, dass jeder Pleite-Bankier durch einen öffentlichen Ausrufer in ganz Barcelona  gezwungen würde, von Wasser und Brot zu leben, bis er alle Einlagen der Gläubiger zurückgezahlt hätte.

Eine andere „hübsche“ Idee, die mit Sicherheit auch heute für partielle Zustimmung sorgen würde, war das Regulärem vom 14. August 1321, wonach derjenige, der nicht auf der Stelle seinen Verpflichtungen nachkam, für bankrott erklärt wurde. Sollte er seine Schulden nicht innerhalb eines Jahres zurückgezahlt haben, würde diese Schande öffentlich ausgerufen und im direkten Anschluss daran der Bankier vor seinem Bankschalter geköpft und sein Eigentum unter den Gläubigern aufgeteilt.

Trotz dieser doch recht drastischen Maßnahmen konnte nicht verhindert werden, dass die Bankiers schon damals ihre Stellung missbrauchten, um eine Geldschöpfung aus dem „Nichts“, also die Mehrfachbeleihung ein und desselben Geldbetrages vorzunehmen und somit weitaus mehr Geld herauszugeben als ihnen anvertraut worden war.

Der Ökonom und Historiker Abbot Payson Usher, untersucht in seinem faszinierenden Werk The early history of deposit banking in Mediterranean Europe aus dem Jahre 1943 das Aufkommen des Teildeckungsbankwesens im späten Mittelalter und bezeichnet diese „Erfindung“, wonach immer nur ein kleiner Teil der Einlagen dem Deponenten zur Verfügung stehen muss und der weitaus größere zur Mehrfachbeleihung „genutzt“ werden kann, als das „bedeutendste Ereignis“ in der Geschichte des Bankwesens. Er zeigt zudem nachvollziehbar auf, dass das moderne Bankensystem aus dem Teildeckungssystem entstanden ist und keinesfalls auf den Notenbanken aufbaut, die erst sehr viel später in Erscheinung traten.

So waren es in der Mehrzahl  die jeweiligen Regierungen, die jenes unheilvolle Teildeckungssystem legitimierten, erkannten sie doch recht früh, dass sie durch die zweifelhaften Aktivitäten der Bankiers große Vorteile genossen. So ergab sich durch das Teildeckungsbankwesen die hochwillkommene Möglichkeit der Kreditausweitung, die den Herrschenden allerlei Spielraum eröffnete; auch der Verschleierung der permanenten Geldentwertung durch die Inflation – ein Vorgang, der in der Tat bis es zu spät ist, kaum bemerkt wird und der sich allergrößter Beliebtheit seitens der Profiteure erfreut –  waren von da an Tür und Tor geöffnet.

Endlich konnten die Regierungen ihre Schulden – rechtlich einwandfrei – monetisieren und die Bevölkerung im Glauben lassen, dass Ausgaben sowohl für kriegerische Auseinandersetzungen auf der einen Seite wie auch soziale Wohlfahrtsstaatlichkeit auf der anderen Seite nicht über offensichtlich auszuweisende Steuern finanziert werden mussten. Um diesen Schein wahren zu können und den Menschen ein rosiges und niemals endendes staatliches Glückseligkeitsparadies vorzutäuschen, wurden den Bankiers umfangreiche und am Rande jeglicher Legalität liegende Privilegien eingeräumt.

So läuft das eben, wenn einer vom anderen auf Kosten Dritter profitiert.

Mit der Bank von Amsterdam, die 1609 gegründet wurde, fand der letzte ernstzunehmende Versuch statt, ein einwandfreies Bankenwesen zu schaffen, dass eine hundertprozentige Einlagendeckung vorsah. Nach chaotischen Jahren des privaten Teildeckungsbankwesens  und für aus heutiger Sicht unglaublich lange 150 Jahre kehrte das Recht zurück und die Bank trotzte sämtlichen Krisen, weil sie zu jeder Zeit die Einlagen an die Eigentümer auszahlen konnte. Das Vertrauen in das Bankenwesen entwickelte sich prächtig.

Erst am Ende der 1770er-Jahre begann die Bank von Amsterdam ihre Prinzipien zu verletzen, indem sie die Reservedeckung von 100 Prozent auf 23 Prozent drastisch verringerte. Mit dem Verschwinden der Bank von Amsterdam wurde das Kapitel der Rechtsstaatlichkeit endgültig geschlossen und es steht wohl zweifelsfrei fest, dass keine einzige Bank, die sich des Schaffens von Geld aus der Luft bediente, langfristig überlebt hat. Keine einzige!

Zudem lässt sich aus der historischen Betrachtung heraus belegen, dass in fast allen Fällen der betrügerischen Aktivitäten der Banken die jeweilige Regierung und/oder die öffentlichen Behörden die Hauptbegünstigten dieser Praktiken waren.

Es ist aus diesem Grunde nicht überraschend, dass die traditionelle Symbiose zwischen Regierungen, profitierenden Handlangern und dem Bankenwesen alles dafür getan hat, ihr rechtsverhöhnendes, menschenverachtendes Gebaren juristisch zu legitimieren und ihm durch einen weiteren „Streich“ die Krone aufzusetzen. Dieses Gebaren, das den „normalen“ Menschen in gewissen Zeitabständen den finanziellen Ertrag ihres Lebens raubt, ist schon bis zu diesem Punkt zutiefst unmoralisch, aber es kommt noch viel „besser“. Ein ganzes Netzwerk von verbundenen Interessen hat ein enormes Interesse an der Vollendung des Betruges und es ist kein Geheimnis, dass dies den Herrschaften in vollendeter Weise gelungen ist.

Fortsetzung folgt…

Die Geschichte vom ewigen Betrug – Die Kontrolle der Schuld

Die Geschichte vom ewigen Betrug – Morbus Ignorantia

Die Geschichte vom ewigen Betrug – Die fiese Gerüchteratte

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