Die Faszination der „gelben Zettel“

Am Ende einer langen Kette von Indizien steht für nicht wenige Menschen eine Urkunde, umgangssprachlich als „gelber Zettel“ bezeichnet, die einer natürlichen Person unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort und Wohnort mit Stempel und Unterschrift bescheinigt, deutsche(r) Staatsangehörige(r) zu sein.

Diese Urkunde stellt weder über ein Lichtbild, noch über einen Fingerabdruck, auch nicht über die Angabe einer Ausweisnummer einen halbwegs eindeutigen Bezug zur Person des Inhabers her, soll aber die Gewähr für außerordentliche Privilegien bieten, auf die es dann ankommt, wenn …

Dieses „Wenn“ wird einigermaßen diffus beschrieben. Häufig ist dabei davon die Rede, dass erst der gelbe Zettel Bürgerrechte verleiht, während alle Personen ohne diese Urkunde lediglich „Personal“ des handelsrechtlichen Unternehmens BRD seien, was z.B. die ersatzlose Enteignung von Grund und Boden ermögliche, weil alle hierzu geschlossenen Verträge und Urkunden nur für Staatsbürger, nicht aber für das „Personal“ Gültigkeit besäßen.

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