von Heinz Sauren (freigeistblog)
Im Frühjahr 2017 herrschte unter den Fraktionen des Deutschen Bundestages, im Widerspruch zu den Gesetzen des politischen Wahlkampfs, eine seltsame Einigkeit. Bundesjustizminister Heiko Maas legte dem Bundestag seinen Gesetzesentwurf zum Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) vor. Ein Gesetz das öffentlich breit diskutiert und mehrheitlich abgelehnt wird. Unter anderem auch weil der Wissenschaftsrat des Bundestages, europäische Institutionen und selbst die UN gewarnt hatten, das dieses Gesetz verfassungswidrig sei, als auch gegen die europäische Menschenrechte und die Charta der Menschenrechte der Vereinten Nationen verstoße, weil es das Grundrecht auf Meinungsfreiheit einschränke.
Man sollte meinen, ein solches Gesetz zu fordern wäre politischer Selbstmord, zumindest im Wahlkampf. In einem Wahljahr würde sich der politische Gegner an einer solchen Vorlage abarbeiten und welche Partei liefert wenige Monate vor der Bundestagswahl, freiwillig den Vorwurf nicht verfassungstreu zu sein. Wieder erwarten herrscht jedoch große Einmütigkeit in der Großen Koalition und anstatt die Chance auf einen sicheren Wahlsieg zu nutzen, ließ die CDU die SPD, abgesehen von ein paar spitzen Bemerkungen, mit ihrem Entwurf durchmaschieren.
Am Tag der Abstimmung zum NetzDG, wurde nur eine Stunde zuvor über die „Ehe für alle“ abgestimmt. Auf Wunsch der Fraktionen des Bundestages waren alle Abgeordneten aufgefordert anwesend zu sein. 460 Abgeordnete hatten sich versammelt und nahmen an der ersten Abstimmung des Tages teil. Als 60 Minuten später die Abstimmung zum NetzDG anstand, hatten 420 Abgeordnete den Plenarsaal verlassen und hielten sich größtenteils im Foyer auf. Sie verweigerten augenscheinlich das, wozu sie gewählt wurden, nämlich ihre Stimme abzugeben. Nicht zu irgendeinem zweitrangigen Thema, sondern zu einem in der Öffentlichkeit sehr umstrittenen Grundrechtseingriff. Der Fraktionszwang, der gerade zuvor für die Ehe für alle, aufgehoben worden war, trat wieder ein. Die Parteiführungen hatten beschlossen das NetzDG durch zu pauken und indem 420 Abgeordnete an der Abstimmung nicht teilnahmen, wurde unmögliches möglich. Ein Gesetz zur Eingrenzung der Grundrechte, wurde von einer Hand voll Abgeordneten legitimiert.
Im Plenarsaal blieben 40 Abgeordnete die dem NetzDG die Mehrheit gaben. Eine umstrittene Mehrheit, wie die Geschäftsordnung des Bundestages zu seiner Beschlussfähigkeit im §45 offenbart. Danach ist der Bundestag zumindest dann beschlussfähig, wenn die Hälfte seiner Mitglieder im Sitzungssaal anwesend sind. Wird die Beschlussfähigkeit nicht von einer Fraktion oder von 5 % der Mitglieder des Bundestages bezweifelt, so wird die Beschlussfähigkeit vermutet. An dieser hätten die Wenigen im Plenarsaal zweifeln müssen um die Vermutung außer Kraft zu setzen. Aber das viel ihnen wohl nicht auf, zumindest taten sie es nicht. Somit wurde das NetzDG unter der falschen Vermutung der Beschlussfähigkeit beschlossen.
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Nun müsste man Herrn Maas eine politische Suizidgefährdung und Frau Merkel mangelnden Willen die Wahlen zu gewinnen unterstellen, doch den beiden ist zu zutrauen, das sie genau wussten, was sie da taten. Es ist ihnen von Bürgerrechtlern, internationalen NGOs und Verfassungsrechtlern oft und ausgiebig erklärt worden, das dieses Gesetz vor dem Bundesverfassungsgericht keinen Bestand haben wird. Was also verbindet die GroKo in dieser Frage, was macht sie zu Verbündeten in dieser Posse?
Grund für diese Berliner Polit-Posse sind die, vorsichtig ausgedrückt, überraschenden Wahlergebnisse auf nationaler und internationaler Ebene während des letzten Jahres. Durch die Flure des Reichstags schleicht die Angst vor Volkes Zorn. In dieser Bundestagswahl gibt es eine Unbekannte, eine die sich nicht prognostizieren lässt, ohne Vorwarnung auftreten kann und Wahlen entscheidet. Nicht Verbannung oder Guillotine lässt Politiker fürchten, sondern der Shitstorm. Eine Lawine der Kritik die jede noch so ausgefeilte politische Taktik, von einem auf den anderen Tag zunichte macht und scheinbar willkürlich politische Karrieren zerstört. Aus fraktionsübergreifender Sicht musste eine Lösung her und man ist sich offensichtlich einig über eine Strategie geworden, die ihnen über die Wahlen hinweg hilft. Ein Shitstorm der sich viral über persönliche Netzwerke ausbreitet, lässt er sich nicht steueren, wenn er einmal in Gang gesetzt ist. Niemand kann zuverlässig voraussagen, was einen Shitstorm auslösen wird, aber man ist sich einig das ein faules Ei schnell aus dem Nest muss um zumindest die Wahrscheinlichkeit zu verringern.
Hierzu dient das NetzDG. Es soll möglichst effektiv alles aus den sozialen Netzwerken verbannen, was negative kollektive Emotionen auslösen kann. Es liegen viele faule Eier im Nest und es gibt genug öffentliche Themen auf die große Bevölkerungsgruppen sensibel reagieren, weil viele Menschen direkt davon betroffen sind. Die Wahlprogramme der Parteien, sparen Themen mit erhöhtem Konfliktpotential bewusst aus, oder behandeln sie nur rudimentär. Themen für einen Shitstorm gibt es genug, und der Faden, der die öffentliche Sicherheit und Ordnung noch zusammen hält ist dünn geworden. Brexit und Trump sind politische Fakten, die Shitstorms hinterlassen haben und ein Trauma für die etablierten Parteien. Sie wollen nicht das ihre Wahlkampagne das nächste Opfer eines wütenden Volks sind. Herr Maas ist nach der Abstimmung schweigsam geworden, wenn es um sein NetzDG geht. Er weiß, sein Gesetz hat kaum eine Chance vor dem Bundesverfassungsgericht zu bestehen. Zu erwarten ist selbst eine vorläufige Entscheidung der höchsten Richter aber nicht vor Herbst. Und das weiß der Bundesjustizminister auch. Bis dahin hat das NetzDG seine Aufgabe erfüllt und die Wahlen vor dem Einfluss des Mobs bewahrt.
Dann nach der Bundestagswahl, so glaubt Herr Maas, wird er die Früchte seiner kleinen Scharade ernten und uns seinen neuesten Gesetzesentwurf vorliegen. In diesem sollen dann die Algorithmen der Suchmaschinen so verändert werden, das Angebote „seriöser Nachrichtenanbieter“ immer ganz oben stehen werden. In dieses Gesetz wird das NetzDG, leise und beiläufig einfließen.
Nichts von dem was der Bundesjustizminister mit Hilfe der Bundeskanzlerin und der Fraktionsvorsitzenden hier vorführt ist strafbar. Aber es sollte strafbar sein, angesichts des offenen Betrugs am Souverän, dem Bürger und Wähler. Abgeordnete sind seine Angestellten, mit befristeten Arbeitsverträgen und beauftragt, den Willen ihres Souverän durchzusetzen. Es ist wohl ein klassisches Indiz für ein völlig zerrüttetes Arbeitsverhältnis.
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