Des Pudels Kern

Ein Standpunkt von Friedemann Willemer (apolut)

Das ist des Pudels Kern der Bundesrepublik Deutschland: Ein totalitärer Parteienstaat, der sich hinter der Fassade des Grundgesetzes verbirgt.

Kernaussage des Grundgesetzes, das nach Aussage seiner Verfasser eine Demokratie in Deutschland garantieren sollte, ist:

Alle Staatsgewalt geht vom deutschen Volke aus, Artikel 20 Abs. 2, Satz 1 Grundgesetz.

Das deutsche Volk soll seine Staatsgewalt in Wahlen und Abstimmungen ausüben.

Die Parteien haben den Souverän bis heute auf Wahlen reduziert. Ein Akt der Kastration; denn mit den Wahlen, die Volkssouveränität nur simulieren sollen, begibt sich das deutsche Volk freiwillig in die Knechtschaft eines totalitären Parteienstaats. Dieses Ergebnis haben die etablierten Parteien, allen voran CDU/CSU und SPD, seit der ersten Stunde der Bundesrepublik angestrebt und inzwischen zu höchster Vollendung gebracht.

„Diese Unwahrheit aufzuhellen ist Voraussetzung jeder gedeihlichen Entwicklung.

(Karl Jaspers, Wohin treibt die Bundesrepublik? 1966)

Um diese, für sie äußerst komfortable, Lage nicht zu gefährden, verweigern die Parteien dem deutschen Volk seit Jahrzehnten die Ausübung seiner vorverfassungsrechtlichen verfassungsgebenden Gewalt; denn eine Verfassungsdebatte könnte die Büchse der Pandora, in den Kreisen der Parteien Volkssouveränität genannt, öffnen, ihre Demokratielüge entlarven und zur direkten Demokratie führen.

„Die Lügen in ihrem Grunde sind das Gift der Staaten.“

(Karl Jaspers, Wohin treibt die Bundesrepublik?)

Die Verweigerung der Verfassungsgebung durch das Volk ist mit der Entstehungsgeschichte des GG unvereinbar.

Die Verweigerung der poivoirs constitués steht im eklatanten Widerspruch zum historischen Hintergrund des Artikels 146 GG a.F. umfassend beschrieben bei Dürig/Herzog/Scholz, Grundgesetz, Artikel 146 Rn. 13 – 18.

Carlo Schmidt stellte zur Schlussbestimmung des Grundgesetzes fest:

„Die letzte Bestimmung des Grundgesetzes ist ein Artikel, in dem gesagt wird, dass das Grundgesetz automatisch an dem Tage außer Kraft tritt, in dem eine Verfassung wirksam wird, die vom deutschen Volk in freier Entscheidung beschlossen worden ist. Die neue, die echte Verfassung unseres Volkes, wird also nicht im Wege der Abänderung dieses Grund­gesetzes geschaffen werden, sie wird originär entstehen und nichts in diesem Grundgesetz wird die Freiheit des Gestaltungswillens unseres Volkes beschränken, wenn es sich an diese Verfassung macht. Wann dieser Tag sein wird, wissen wir nicht. Ich für meine Person möchte hoffen, dass ihm der Gründungstag der vereinigten Staaten von Europa auf dem Fuße folgen wird.“

Außerdem erklärte Carlo Schmidt in der 9. Sitzung des Plenums vom 06.05.1949:

„Das Anwendungsgebiet des Grundgesetzes ist nicht geschlossen. Jeder Teil Deutschlands kann ihm beitreten. Aber auch der Beitritt aller deutschen Gebiete wird dieses Grundgesetz nicht zu einer gesamtdeutschen Verfassung machen können. Diese wird es erst dann geben, wenn das deutsche Volk die Inhalte und Formen seines politischen Lebens in freier Entscheidung bestimmt haben wird.“

Carlo Schmidt hat damit die Prämissen einer die Volkssouveränität anerkennenden Verfassungs­gebung unmissverständlich benannt.

Die Parteien haben mit dem Einigungsvertrag diese Prämissen ad acta gelegt.

„Die Entstehungsgeschichte und die Systematik des Einigungsvertrages dokumentieren ein Verständnis des verfassungsändernden Gesetzgebers, das nach dem endgültigen Abstreifen des Provisorischen aller verfassten Gewalt dem freien, unkonditionierten Rück­griff auf die verfassungsgebende Gewalt keinen Raum gibt“ (Dürig/Herzog/Scholz, Grundgesetz, Artikel 146 Rn. 22).

Der verfassungsändernde Gesetzgeber – Bundestag und Bundesrat – wollte mit dem Einigungsvertrag die verfassungsgebende Gewalt des deutschen Volkes beseitigen und alle im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien sind nicht bereit, dem deutschen Volk in Ausübung seiner verfassungs­gebenden Gewalt die Option zu geben, eine spezifische öffentliche Verfassungsdebatte zu führen und über eine Verfassung abzustimmen.

Dieser Zustand ist für eine Republik, die ein totalitärer Parteienstaat ist, ideal. In dieser Republik bestimmen Parteien die Vertreter von Legislative, Exekutive und Judikative und in der Geburtsstunde „ihrer“ Republik „ihre“ Verfassung.

Für eine demokratisch verfasste Staatsordnung ist das jedoch untragbar und verletzt den Souverän in seinen Grundrechten aus Artikel 2 Abs. I .i. V. m. Artikel 20 Abs. I und II GG; denn die Bundesrepublik Deutschland behauptet, ein demokratischer Bundesstaat sein zu wollen, in dem alle Staatsgewalt  vom Volke ausgeht, das heißt der Staat in den Händen des Volkes und nicht der Parteien.

Die Parteien haben mit dem Einigungsvertrag in Artikel 4 Nr. 6 die Vorschrift des Artikels 146 in höchst zweideutiger Weise neu gefasst, so dass die deutsche Staatslehre von der rätselhaftesten Bestimmung des ganzen Grundgesetzes ausgeht, was Gegenstand einer anhaltenden staatsrechtlichen Kontroverse ist.

Mit diesem unfertigen Orakelspruch offenbaren die Parteien, dass die Staats­gewalt nicht vom deutschen Volke, sondern von den Parteien ausgehen soll, von Parteien, die nach Artikel 21 Abs. 1 Satz 1 GG lediglich bei der politischen Willensbildung des Volkes mitwirken sollen, gemeinsam mit einzelnen Bürgerinnen und Bürgern sowie gesell­schaftlichen Gruppen, Vereinigungen und Verbänden. Dies kann nur bedeuten, selbst wenn man den Parteien mit dem Bundesverfassungsgericht „Organqualität“ einräumt, dass die Parteien sich auf eine Mitwirkung an der politischen Willensbildung des Volkes zu beschränken haben und ihr Wirken nicht zu einer Bevormundung des Volkes führen darf, insbesondere indem sie vorschreiben, welche Verfassung der Souverän zu akzeptieren hat.

Die Ausübung der Staatsgewalt beginnt in einer Republik, die sich dem Demokratiegebot untergeordnet hat, mit einem Diskurs und einer Abstimmung der Staatsangehörigen über die zu verfassende Staatsordnung und die Voraussetzungen dafür, sollte der Gesetzgeber nach der Wiedervereinigung Deutschlands in Freiheit ohne schuldhaftes Verzögern schaffen. Stattdessen ein unfertiger, bewusst nebulöser Orakelspruch.

Die verfassungslose Anarchie

Was aber ist, wenn der Gesetzgeber seiner verfassungsrechtlichen Verpflichtung nicht nachkommt?  Die staatsrechtlichen Konsequenzen könnten verheerend sein.

Die vom Parlamentarischen Rat aus der verfassungsgebenden Gewalt des Volkes abgeleitete Legitimation zur Verfassungsgebung, gegenständlich beschränkt auf die Schaffung einer Übergangsverfassung, wurde mit der Wiedervereinigung gegenstandslos. Das kann nur dazu führen, dass nach Vollendung der Einheit Deutschlands das zeitliche und räumliche Provisorium des Grundgesetzes ohne Bestätigung durch den pouvoir constituant seine Legitimität verliert mit der Folge eines verfassungslosen Zustandes.

Damit endet die Legitimation für die verfassungsrechtlichen Institutionen des Grundgesetzes. Ihrem Handeln fehlt die Rechtsgrundlage, d. h. die verfassungsrechtlichen Institutionen agieren, nach Ablauf der Übergangszeit zur Einholung der Entscheidung des Souveräns über seine Verfassung, illegal. Dieses Ergebnis leitet sich zwangsläufig aus der Entscheidung des Grundgesetzes für den pouvoir constituant ab. Nur er ist Träger der verfassungsgebenden Gewalt und nur er kann dem Grundgesetz nach dem Ende der Übergangszeit Legitimität verleihen.

Entsprechend hat der Parlamentarische Rat bei seinem Akt der Notgeschäftsführung für das deutsche Volk die Geltung des übrigen Verfassungsrechts an den pouvoir constituant geknüpft. Ohne Bestätigung des grundgesetzlichen Provisoriums durch das deutsche Volk leben wir in Deutschland spätestens seit Beginn des 21. Jahrhunderts nach Ablauf der Übergangszeit in einer verfassungslosen Anarchie mit der Folge, dass alles staatliche Handeln seitdem illegal wäre.

Die Staatsraison gebietet dem Gesetzgeber, d. h. den Parteien, unverzüglich das verfassungslose Interregnum durch Umsetzung des Artikels 146 GG zu beseitigen und damit zugleich die rätselhafteste Bestimmung des Grundgesetzes zu entschlüsseln.

Es ist unverantwortlich, dass die Parteien in ihrer Absicht, das deutsche Volk unter Verstoß gegen Artikel 20 Abs. 2 S. 2 GG auf Wahlen zu reduzieren, derart katastrophale staatsrechtliche Konsequenzen billigend in Kauf nehmen.

Was hindert die Parteien daran, einen verfassungsrechtlichen Schlussstrich zu ziehen und dem deutschen Volk zu „gestatten“ dem Grundgesetz, „das sich als deutsche Verfassung bewährt hat und in Fachkreisen der Verfassungsrechtler als Markenzeichen für die in Deutschland geltende freiheitliche demokratische Staatsordnung gilt“, so in einer Endlosschleife die Parteienvertreter und ihre Claqueure in den Medien, seinen Segen zu geben.

Fehlt dem deutschen Volk nach über 70 Jahren Bundesrepublik noch immer die nötige politische Reife für diesen „unerlässlichen“ Erkenntnisgewinn im Sinne der politischen Eliten.

Darf deshalb das deutsche Volk unter keinen Umständen in die Prozesse staatlicher Willensbildung, insbesondere der Verfassungsgebung, mit einbezogen werden, sondern muss von den Parteien vor sich selbst bis in alle Ewigkeit geschützt werden?  Ist das der Inhalt des Demokratiegebotes der Bundesrepublik Deutschland?

„Die reinste Form des Wahnsinns ist es, alles beim Alten zu lassen und gleichzeitig zu hoffen, dass sich etwas ändert.“ (Albert Einstein)

Am 12. September 2023 hat der Autor zusammen mit 37 Bürgern Verfassungsbeschwerde zu Artikel 146 GG erhoben, mit dem Ziel, den Gesetzgeber, also die Parteien, zu verpflichten, dem deutschen Volk Gelegenheit zu geben, über seine Verfassung zu diskutieren und abzustimmen.

Die Beschwerde ist beim Bundesverfassungsgericht unter dem Aktenzeichen 1 BvR 1786/23 rechtshängig. Die Erfolgsaussichten sind gering, da die Richter des Verfassungsgerichts „ihre“ Richter sind, die in einem intransparenten, nicht öffentlichen Verfahren von den Parteien bestimmt wurden.

Die Erfolgsaussichten würden sich jedoch erheblich verbessern, wenn nicht nur 38 Bürger Verfassungsbeschwerde erheben, sondern Millionen Deutsche dem Verfassungsgericht anzeigen, dass sie die Verfassungsbeschwerde unterstützen und über ihre Verfassung diskutieren und abstimmen wollen.

Die Aussichten, dass sich auch nur tausend Deutsche der Verfassungsbeschwerde anschließen, sind jedoch noch geringer als die Erfolgsaussichten der Verfassungsbeschwerde selbst; denn Faulheit und Feigheit sind im Sinne von Immanuel Kant, „Beantwortung der Frage: Was ist Aufklärung?“ 1784,  die Ursachen, warum die Mehrheit des deutschen Volkes seit der Geburtsstunde der Bundesrepublik sich freiwillig immer wieder mit den Wahlen in die Knechtschaft der einen – die „ihr“ Volk bevormundende Parteienoligarchie – begibt.

Laut dawum.de Wahltrend vom 07. Januar 2024, wollen 66,9 % des deutschen Volkes weiterhin die Parteien dieser Oligarchie wählen, die das deutsche Volk seit dem 23. Mai 1949 „alle miteinander so behandelt, dass sie Leibeigene und Sklaven sind. Wie könnten wir das nennen? Ist das Feigheit?“ (Étienne de La Boétie, Von der freiwilligen Knechtschaft des Menschen, um 1550) oder die reinste Form des Wahnsinns?

Quellen und Anmerkungen

 

Dank an den Autor für das Recht zur Veröffentlichung dieses Beitrags.

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Des Pudels Kern
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10 Kommentare

  1. Und wenn das GG Verfassung getauft worden wäre, es änderte was? 🙂
    Des Pudels Kern liegt also nicht an der Namensgebung, sondern an den Inhalten.
    Und die sind nun mal, wie sie sind!

    Wie also mit umgehen? Wer sich direkt außerhalb stellt, hat welche Perspektiven? Wer sich innerhalb zu bewegen sucht, ist aber, qua einzunehmender Organisationsform, schon von vornherein zu verurteilen? Ja dann… bleibt noch was?

    Vielleicht auch mal ein konstruktiver Vorschlag, anstatt alles wortgewaltig zu zerpflücken?

  2. Der größte Mangel der BRD ist das Fehlen der Meinungsfreiheit. Diese wird zwar im GG garantiert, aber faktisch von den Lizenzparteien, welche mehr oder weniger unter der Observation der ehemaligen westlichen Besatzungsmächte stehen, verhindert. Die Ausreden, Wortverdrehungen und kreativen Rechtsfindungen dazu sind hinlänglich bekannt. Die Justiz ist weisungsgebunden, den/die Justizminister und Verfassungsschützer stellen die Lizenzparteien. Es fällt auch auf, dass über die Massenmedien eine Art Einheitsmeinung verbreitet wird, was auf tiefere Kontrolle schließen lässt. Gegen jede demokratische Gegenbewegung wird mit Unterstellungen und Verleumdungen und notfalls mit Verboten vorgegangen. Nun ist es klar, dass auch die AfD mit den ehemaligen Besatzungsmächten kooperieren muss. Aber die AfD wird zumindest die weitere Umvolkung verhindern, was sonst die Existenz des Deutschen Volkes als Einheit gefährdet. Wir sehen ja wie Herr Scholz mit CumEx und Warburg Bank umgeht. Wir sehen auch, dass Herr Scholz Migranten gegen Deutsche treibt, wenn er über die Medien Migranten Schutz und Hilfe gegen Konservative und deutsche Patrioten anbietet. Wir sahen auch, wie Frau Merkel Millionen Flüchtlinge ins Land geholt hat, ohne dazu demokratisch legitimiert gewesen zu sen. Die Ampel fährt Deutschland weiter ins Chaos. Selbst das GG fordert gegen solche Politik Widerstand.

    • Die Frage ist, wer oder was diese „westlichen Besatzungsmächte“ tatsächlich sind.
      Die Weidel/Gauland-„AfD“ hat diese Frage übrigens bereits erschöpfend beantwortet, weshalb ein unverbesserlicher Narr ist, wer sich von dieser Partei eine Remedur der (nicht erst seit gestern oder Merkel, aber in den Jahren bis 1989 vom vermeintlichen materiellen Überfluß vernebelten) herrschenden Zustände -nur von Verhältnissen zu reden verbietet sich- erhofft.
      N.B.: Zeigen Sie mir doch einmal den Passus im „AfD“-Parteiprogramm, der sich unmißverständlich gegen diese sog.“Migration“, die natürlich im Ergebnis nichts anderes sein wird als das, was in der Vergangenheit häufig als „Volkstod“ bezeichnet wurde, ausspricht.

      • Agincourt, ich sehe dass nicht so verbissen. Ich verstehe den Teilsatz“Die Frage ist, wer oder was diese „westlichen Besatzungsmächte“ tatsächlich sind. Die Weidel/Gauland-„AfD“ hat diese Frage übrigens bereits erschöpfend beantwortet,“ Wie?, wo?, wann?, Gauland hattt aus der Geschichte gelernt. Alle Versuche eine rechtskonservative Partei zu etablieren sind gescheitert, NPD, Republikaner, DVU etc. sind auf die eine oder andere Art fertig gemacht worden. Weigels, Gaulands AfD hat es geschafft sich bundesweit zu etablieren ohne zuviel Porzellan zu zerschlagen.
        Erinnern wir uns. Ein Herr Decker o.ä. von der NPD wurde vor Gericht gezerrt und verurteilt, weil er auf einer Parteiveranstaltung gewagt hatte zu sagen, dass „wenn in Auschwitz 6 Millionen Juden verbrannt worden wären, die Scheiterhaufen würden heute noch leuchten“. Der erste Richter sprach Decker frei und wurde schnell geschasst. Der Nächste verurteilte ihn zu einer langen Gefängnisstrafe. Merkwürdigerweise steht heute in Auschwitz ein Schild auf dem von ca. 1,3 Millionen ermordeten die Rede ist. Ich besitze ein Buch einer russischen Gefangenen, welche dort als Lagerärztin arbeitete. Sie sagt in ihrem Buch aus, dass es in Auschwitz im Monat bis zu 30.000 Tote gab, Menschen welche an Mangelkrankheiten starben. Millionen Deutsche starben wegen der Hungerblockade und wegen der gezielten Bombardierung von Wohnhäusern und Zivilbevölkerung im alliierten Völkermordprogramm „enthausing“. Deutschland muss weiterhin aus Sicherheitsgründen mit dem Westen kooperieren. Das ist auch Weidel und Gauland klar und sie verhalten sich dementsprechend. Wir Deutsche müssen dieses anerkennen und uns an die realen Gegebenheiten anpassen. Alles andere könnte böse Folgen haben. Wir haben auch ein Recht und die Pflicht uns gegen die laufende Umvolkung zu wehren, die zum Untergang Deutschlands wie wir es kennen führen wird. Das, was Merkel und die CDU und Scholz mit der Ampel betreiben ist Umvolkung und Besatzungsmethode a la Machiavelli. Divide et impera.

        • Nun sagte Frau Weidel ja wiederholt, daß sie die sog.“Migration“ durchaus befürworte, aber eben nur „nach deutschen Interessen und unter der Voraussetzung einer dem Lande nützlichen Qualifikation“ der „Migranten“.

          Solcherlei hörte man auch von der Abwrackerin Merkel noch bis in das Jahr 2007 hinein.

          Und die bereits im Lande befindlichen Massen an „Migranten“ werden, zumal unter „AfD“-Regie, noch zum nützlichen „Potential“ zur Lohndrückerei ins Bodenlose und dem restlosen Schleifens eines ja nicht zufällig pervertierten Sozialstaates in Stellung gebracht werden – denn schließlich will die sozialökonomische Ernte des „Merkel-Willkommens“ noch eingebracht werden. Entsprechend tönt es nun auch verstärkt in den Medien, zumal den sog.“Sozialen Medien“ wie z.B. „Tichy“ etc..

          Man muß auch noch nicht einmal sehr genau hinhören, um klar zu sehen, daß genau das eben die „AfD-Agenda“ ist. Der „AfD“ -zumindest an der Parteispitze; und das wird entscheidend sein, denn schon jetzt ist diese „AfD“ strukturell 1:1 so aufgebaut wie jede andere Partei des „bundesdeutschen“ Sumpfes, die Parteibasis entscheidet hier real rein gar nichts mehr und ist bloße Staffage- geht es um optimale ökonomische/pekuniäre Verwertung des „Menschen“, um nichts sonst. Den „Patriotismus“ führt diese Musterpartei des profitradikalen Nachtwächerstaates nur als Leimroute auf ihrer Umverpackung. Man erinnere sich einmal an die aufgesetzt-peinliche „ich-will-mein-Schnitzel“-Darbietung der blitzeblauen Sauberfrau Weidel in Bayern.

          I.ü. nehme ich einer lesbischen Ex-Goldman&Sachs Advisorin und Israel-Fangirl, die mit ihrer „Lebensgefährtin“ aus Sri Lanka in der CH lebt und, wie zu lesen war, als typische Berufs-Politikerin bereits ein Millionenvermögen zusammengeklaubt hat, kein Wort ihres vorgeblichen „Patriotimsus“ ab. Und da ist nicht auf Weidel allein beschränkt, sondern dürfte auf die gesamte Parteispitze zutreffen.

  3. Die Alt-Parteien haben sich das Land unter den Nagel gerissen. Die Parteien haben sich ihren eigenen Staat geschaffen. Die Hebel der Macht bedienen nur sie. Sie bestimmen die Regeln der Macht und gestalten diese Regeln nach ihren Interessen. Nach der Wahl stört das Volk nur noch beim „Regieren“…

    War da noch was?

    Ja, die Sache mit der Präambel: Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Präambel

    Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen,
    von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.

    (…) hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben?
    Das ist nicht mehr zu toppen. Wir haben uns kraft unseres Willens ein Grundgesetz erarbeitet und darüber abgestimmt. Wo war das Deutsche Volk, kollektiv in den Ferien und wann hat das Deutsche Volk darüber abgestimmt? Niemand wurde zur verfassungsgebenden Abstimmung aufgefordert. Nicht Sie, nicht Ihre Kollegen/innen, noch sonst wer.

    Ein Volk hat immer persönlich über Verfassungen abzustimmen. Da gilt keine repräsentative Demokratie, abgesehen davon, daß ab dem 18.07.1990 eigentlich eine große Entlassungswelle hätte stattfinden müssen, aber auf wundersame Weise blieben alle Politiker in Dienst und Würden. Vermutlich haben alle Staatsleute der Erde nur noch erschrocken geschaut, was so alles möglich ist.

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