Der „Spiegel“, Steinmeier und die AfD: Wer ist hier eigentlich der „Verfassungsfeind“?

In einem Spiegel-Artikel beklagt Bundespräsident Steinmeier gesellschaftliche Spaltungen – selbstverständlich, ohne die spaltenden Beiträge der Bundesregierung zugrunde zu legen. Und ein Leitartikel des Spiegel fordert ein Verbot von aus diesen Spaltungen entstehenden Symptomen. Hier wäscht eine Hand die andere. Gemeinsam rufen sie: „Haltet den Dieb!“. Und die AfD freut sich. Ein Kommentar von Tobias Riegel.

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Der „Spiegel“, Steinmeier und die AfD: Wer ist hier eigentlich der „Verfassungsfeind“?
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6 Kommentare

  1. Ich frage mich, weshalb die AfD nicht gerichtlich gegen diese Verfassungsfeinde vorgeht. Offensichtlicher kann es kaum noch werden, wie jetzt dieser sogenannte Präsident sein Amt mißbraucht. Einfach verachtenswert!

    • Mittlerweile ist wohl selbst die Frage legitim, welcher Politiker im besten Deutschland aller Zeiten eigentlich nicht sein Amt mißbraucht, sehen wir uns mal exemplarisch Meister Haldenwang an, hier mal ein Auszug von Metapedia:

      Seit dem 15. November 2018 ist Thomas Haldenwang Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz.

      Haldenwang ist Mitglied der Blockpartei CDU und steht für einen verstärkten „Kampf gegen Rechts“. Nachdem er die AfD-Gruppierung „Der Flügel“ zum Beobachtungsfall erklärte warfen ihm Kritiker aus der AfD vor, lediglich Vasallendienste für die Blockparteien zu leisten.

      Haldenwang kündigte als neuer Behördenchef von rd. 3.200 Mitarbeitern zunächst an, das gegen „Rechtsextremismus“ eingesetzte Agentenpersonal um 50 % aufzustocken und damit dem Niveau der Islamismus-Abteilung anzunähern. Hinsichtlich der AfD kam das BfV im Januar 2019 zu dem Ergebnis, daß die gesamte Partei als „Prüffall“ einzustufen sei, was eine der Vorstufen zu einer möglichen Beobachtung mit nachrichtendienstlichen Mitteln ist. Noch einen Schritt weiter ging die Behörde bei der Jugendorganisation „Junge Alternative“ und der Parteigruppierung „Der Flügel“, die beide zum „Verdachtsfall“ für rechtsextremistische Bestrebungen erklärt wurden. Die offizielle Begründung stützte sich v. a. auf Äußerungen von AfD-Vertretern, die mit der Garantie der Menschenwürde (dem obersten Verfassungsgrundsatz) unvereinbar seien und auf eine völkisch-nationalistische Grundhaltung hindeuteten. Ungewöhnlich war, daß auch der Prüffall öffentlich gemacht wurde, was unter Juristen durchaus umstritten war. Das Presseecho auf die BfV-Entscheidung war überwiegend kritisch, manche Kommentatoren stellten infrage, ob daß das Wählerpotenzial der Partei dadurch abnehmen werde.

      Das Verwaltungsgericht Köln untersagte im März 2021 dem Inlandsgeheimdienst, die Alternative für Deutschland (AfD) zu beobachten – und erhob schwere Vorwürfe gegen den Dienst. Das Verwaltungsgericht begründete seine Entscheidung damit, daß durch Medienberichte die Einstufung der AfD als Verdachtsfall bekannt geworden sei und damit in „unvertretbarer Weise in die verfassungsrechtlich gewährleistete Chancengleichheit politischer Parteien eingegriffen“ wurde.

      Als Bundesverfassungsschutzpräsident äußerte sich Haldenwang im Januar 2022 in einem Interview über Erkenntnis des Verfassungsschutzes BfV: Demnach wäre im Zuge der Corona-Proteste eine neue Form von „Staatsfeinden“ entstanden.

    • „Ich frage mich, weshalb die AfD nicht gerichtlich gegen diese Verfassungsfeinde vorgeht.“

      Wußte gar nicht, daß wir eine Verfassung haben …

      • Diktaturen können nur durch Gewalt des Volkes entfernt werden. Alles andere ist Blödsinn und Hoffen auf ein Wunder!
        Siehe den Blödsinn, welchen man dem Michel als Wiedervereinigung angepriesen hat:
        Eine unblutige Revolution! Kenne keine Revolution, welche nicht blutig endete, ansonsten ist es keine!

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