Ankläger stellt Bradley Manning als unmenschliches Ungeheuer hin

Während die Schlussplädoyers nahen, entgleist Feins Rhetorik immer mehr 

Jason Ditz (antikrieg)

Die Verfolgung des Gefreiten Bradley Manning durch die Regierung hat immer versucht, das Gesetz bis zum Gehtnichtmehr zu strapazieren, um ihm so viele Beschuldigungen wie möglich anzuhängen, und hat durch einen oft übereilten und lockeren Umgang mit den Fakten den wachsenden Eindruck einer unprofessionellen Hexenjagd hervorgerufen.

Heute jedoch versuchte der leitende Ankläger Major Ashden Fein, die Latte um ein Loch höher zu stecken und scheint angesichts des nahenden Schlussplädoyers jeglichen Anschein von Realität zugunsten wütender Rhetorik und persönlicher Angriffe verworfen zu haben.

Statt sich darauf zu beschränken aufzuzeigen, dass Mannings Handlungen nach dem Militärgesetz kriminell sind, versuchte Major Fein den Gefreiten als ein gefühlloses inhumanes Ungeheuer zu porträtieren, als eines der schlimmsten menschlichen Wesen, die es jemals gegeben hat.

„Der einzige Mensch, um den sich Gefreiter Manning jemals gekümmert hat, war er selbst,“ erklärte Fein und fuhr dann fort, steif und fest zu behaupten, dass Manning die Informationen über Kriegsverbrechen der Vereinigten Staaten von Amerika nur weitergegeben hat, um „Aufmerksamkeit zu bekommen“ und schloss mit einem vor dessen Internierung aufgenommenen Foto von Manning, den er als einen „schadenfrohen, grinsenden Verräter“ hinstellte, der zudem aus irgendeinem Grund die amerikanische Fahne hasst.

Das Ausmass, in dem Feins Rhetorik ausser Rand und Band geriet, wird dem Fall in den Augen des durchschnittlichen Amerikaners schaden, obwohl es unter dem Vorsitz von Richterin Frau Oberst Lind, die die Anklage buchstäblich nach Belieben schalten und walten lässt, kaum zu einer Änderung des vorgefassten Schuldspruchs im wankenden System der Militärjustiz führen wird.

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Stellen Sie sich nicht auch die Frage, wer hier ein „unmenschliches Ungeheuer“ ist?
Wer die USA als Freund hat, braucht keine Feinde mehr.

 

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