Strafanzeige gegen Scholz und Pistorius wegen des Verdachts auf Verstoß gegen „Verbrechen der Aggression“

Strafanzeige gegen Scholz und Pistorius wegen des Verdachts auf Verstoß gegen "Verbrechen der Aggression"
Rosavtodor.ru, CC BY 4.0 , via Wikimedia Commons

Helene und Dr. Ansgar Klein, die die Leserinnen und Leser unseres Blogs mittlerweile kennen, haben die folgende Strafanzeige gegen Bundeskanzler Scholz und Verteidigungsminister Boris Pistorius wegen des Verdachts auf Verstoß gegen §13 Völkerstrafgesetzbuch (VStGB) „Verbrechen der Aggression“ eingereicht.

Quelle: blautopf

Wir alle sind dazu eingeladen, diese Strafanzeige zu unterstützen, indem wir sie in eigenem Namen an den Generalbundesanwalt in Karlsruhe übersenden.

Der Text dieser Strafanzeige sowie die darin erwähnte Anlage sind unten als pdf- und Text-Dateien angehängt. In der pdf-Datei gibt es am Ende der Strafanzeige Formular-Felder, in die Sie Ihre Kontaktdaten eintragen können. Strafanzeige samt Anlage ausdrucken, unterschreiben, wegschicken. Fertig.

Strafanzeige

An den
Generalbundesanwalt
beim Bundesgerichtshof
Brauerstraße 30
76135 Karlsruhe

Hiermit erstatten die Unterzeichner Strafanzeige gegen Bundeskanzler Olaf Scholz und Verteidigungsminister Boris Pistorius wegen des Verdachts auf Verstoß gegen §13 VStGB (Verbrechen der Aggression):

(1) Wer einen Angriffskrieg führt oder eine sonstige Angriffshandlung begeht, die ihrer Art, ihrer Schwere und ihrem Umfang nach, eine offenkundige Verletzung der Charta der Vereinten Nationen darstellt, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.

(2) Wer einen Angriffskrieg oder eine sonstige Angriffshandlung im Sinne des Absatzes 1 plant, vorbereitet oder einleitet, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft. Die Tat nach Satz 1 ist nur dann strafbar, wenn

1. der Angriffskrieg geführt oder die sonstige Angriffshandlung begangen worden ist oder

2. durch sie die Gefahr eines Angriffskrieges oder einer sonstigen Angriffshandlung für die Bundesrepublik Deutschland herbeigeführt wird.

(3) Eine Angriffshandlung ist die gegen die Souveränität, die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit eines Staates gerichtete oder sonst mit der Charta der Vereinten Nationen unvereinbare Anwendung von Waffengewalt durch einen Staat.

(4) Beteiligter einer Tat nach den Absätzen 1 und 2 kann nur sein, wer tatsächlich in der Lage ist, das politische oder militärische Handeln eines Staates zu kontrollieren oder zu lenken.

(5) In minder schweren Fällen des Absatzes 2 ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.

Begründung

1. Zum Verdacht des Verstoßes von Bundeskanzler Scholz gegen §13 VStGB

Am 16. Februar 2024 unterzeichnete Bundeskanzler Scholz die „Vereinbarung über Sicherheitszusammenarbeit und langfristige Unterstützung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Ukraine„.

Der zweite Absatz dieses 10 Jahre gültigen Vertrages lautet:

„Deutschland ist unerschütterlich in seiner Unterstützung für die Unabhängigkeit, Souveränität und territoriale Unversehrtheit der Ukraine innerhalb der Grenzen, die seit 1991 international anerkannt sind, einschließlich des Küstenmeers und der freien (maritimen) Wirtschaftszone.“

Da die Krim seit dem 18. März 2014 zur Russischen Föderation gehört, und daher die „Unabhängigkeit, Souveränität und territoriale Unversehrtheit der Ukraine innerhalb der Grenzen von 1991“ kaum durch Verhandlungen, also auf friedlichem Wege, erreicht werden kann, sondern nur durch einen „Angriffskrieg oder eine sonstige Angriffshandlung“ (vgl. §13 VStGB, Absätze 1 und 2), sagt Scholz durch diese Vereinbarung der Ukraine die „unerschütterliche Unterstützung“ für den Fall zu, dass die Ukraine versuchen sollte, das Land in den „Grenzen von 1991“ wieder herzustellen.

Diese Wiederherstellung der Ukraine in den „Grenzen von 1991“ ist von demselben Wolodymyr Selensky, der die o.g. „Vereinbarung“ zusammen mit Olaf Scholz unterzeichnet hat, im Dezember 2022 als Kriegsziel formuliert worden. Nach einem Besuch in der Stadt Bachmut im Dezember 2022 hat Selensky gesagt:

„Wir werden alles Mögliche und Unmögliche, Erwartete und Unerwartete tun, damit unsere Helden alles haben, was sie brauchen, um zu gewinnen. Die Truppen sollen das erreichen, was alle Ukrainer erwarten. … Das ist unsere Region Luhansk, das ist unser Süden der Ukraine, das ist unsere Krim. Die Ukraine wird dem Feind nichts Eigenes überlassen.“

Siehe auch die TAZ,  August 2023:

„Kyjiw hat seine Kriegsziele eindeutig definiert: die Wiederherstellung der Souveränität und territorialen Integrität in den Grenzen von 1991 sowie der Abzug aller russischen Truppen aus den völkerrechtswidrig besetzten Gebieten, einschließlich der Halbinsel Krim.“

Für den Fall, dass die Ukraine versuchen sollte, das Land in den „Grenzen von 1991“ wieder herzustellen, wäre Scholz also „Beteiligter“ im Sinne von §13 VStGB, Absatz 4, und Deutschland wäre Kriegspartei in einem Krieg gegen die Russische Föderation.

2. Zum Verdacht des Verstoßes von Verteidigungsminister Pistorius gegen §13 VStGB

Am 19.02.2024 führten vier Bundeswehroffiziere eine Besprechung durch. Mit dieser Besprechung sollte eine Unterrichtung von Pistorius vorbereitet werden (siehe tagesschau), wörtlich:

„Damit solle eine Unterrichtung von Pistorius vorbereitet werden, heißt es in der Aufnahme.“

Diese Aussage ist aus den in der Anlage dokumentierten Gesprächsausschnitten aus der o.g. Besprechung direkt ableitbar.

In dieser Besprechung sollte also für ein von Pistorius anberaumtes Briefing über Möglichkeiten der Anwendung von Taurus-Marschflugkörpern beraten werden. Das geht u.a. aus folgendem Gesprächsbeitrag hervor:

„Der Verteidigungsminister will mal, will mal wirklich auch wirklich tief in Taurus einsteigen, wobei der Termin ist ’ne halbe Stunde.“ (siehe Anlage)

In dieser Besprechung wird u.a. ein Angriff auf die Krim-Brücke*) mittels Taurus-Marschflugkörpern aus Beständen der Bundeswehr detailliert erörtert. Das geht u.a. aus folgendem Gesprächsbeitrag hervor:

„Und da komme ich dann drauf, dass es so zwei interessante Targets halt gibt: einmal so eine Brücke im Osten und einmal Mun-Depots, wo wir reinkommen.“ (siehe Anlage)

Das wären Angriffe auf strategisch wichtige Ziele auf dem Gebiet der Russischen Föderation. Diese Planung ist also ein Verstoß gegen §13 VStGB (Verbrechen der Aggression). Ein tatsächlicher Angriff mit dem Taurus-Waffensystem wäre auch ein Verstoß gegen das Gewaltverbot der UN-Charta (Art. 2, 3 und 4) und gegen Kapitel VII, insbesondere Artikel 42.

*) Man beachte in diesem Zusammenhang folgende Formulierung aus der o.g. am 16. Februar 2024 unterzeichneten „Vereinbarung“:

„…einschließlich des Küstenmeers und der freien (maritimen) Wirtschaftszone.“

Da, wie oben dargelegt, Verteidigungsminister Pistorius Auftraggeber oder zumindest Veranlasser für die o.g. Offiziersbesprechung war und bisher keinerlei Maßnahmen gegen die Offiziere unternommen hat, die dieses Gespräch geführt haben, und Pistorius neben der politischen Verantwortung im Frieden die Befehls- und Kommandogewalt über die Streitkräfte inne hat sowie der höchste Vorgesetzte aller Soldatinnen und Soldaten und deren oberster Disziplinarvorgesetzter ist (vgl. Organisation des Bundesverteidigungsministeriums), ist Boris Pistorius, nach §13 VStGB, Absatz 4 „Beteiligter“.

Da führende Repräsentanten der Russischen Föderation wiederholt und eindringlich davor gewarnt haben, dass ein Angriff von einem westlichen Staat bzw. NATO-Mitglied mit der unmittelbaren Gefahr von Vergeltung verbunden sei, ist also

„die Gefahr eines Angriffskrieges oder einer sonstigen Angriffshandlung für die Bundesrepublik Deutschland“ gegeben (vgl. §13 VStGB, Absatz 2, 2.).

Wegen aller weiteren in Frage kommenden Straftaten, insbesondere wegen des Verdachts, dass die an dem o.g. Planungsgespräch vom 19.02.2024 beteiligten Offiziere ebenfalls gegen §13 VStGB verstoßen haben könnten, ist Ihrerseits zu ermitteln.

Um Mitteilung über das Ergebnis der Ermittlungen, bzw. des Verfahrens, wird gebeten.

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3 Kommentare

  1. Mir stinkt, daß Scholz und Co sich bei einem möglichen russisch geführten Gegenschlag in Atombunkern verpissen und wir, das hilflose Volk hell verglühen !

    An
    S. E. Herr Sergei NECHAEV
    außerordendlicher und bevollmächtigter
    Botschafter der russischen Förderation,
    Unter den Linden 63 – 65
    10117 Berlin

    Exzellenz!

    Ich habe die Ehre, Ihnen folgendes mitzuteilen:

    Mit Entsetzen nehme ich zur Kenntnis, daß Kanzler Scholz und andere ihre letzten Reste von Weitsicht und Verantwortung verloren haben.

    Es ist nicht der Wille des deutschen Volkes, die russische Förderation zu demütigen oder zu provozieren.

    Der wahre Status der BRD ist Ihnen bekannt. Die BRD ist kein echter Staat und wird fremdbestimmt. Es gibt keine effektive Mitentscheidungsgewalt des deutschen Volkes.

    Wahlen sind eine Farce. Mutlose deutsche Politiker ohne Rückgrat, denen ein höherer Grad an Verantwortung unbekannt zu sein scheint, agieren gegen das eigene Volk und zerstören die Freundschaft zur russischen Förderation.

    Ich darf Sie bitten, daß Ihre Regierung weise Entscheidungen umsetzen möge.

    Genehmigen Sie, Exzellenz, die Versicherung meiner ausgezeichneten Hochachtung.

    ——————————————–
    Putin greift an!
    Angeblich „durch nichts gerechtfertigt“ aber das ist nur die westliche Sicht

    Zu den Phrasen, die in Deutschland seit dem Beginn des russischen Angriffs in der Ukraine mit besonderer Inbrunst heruntergebetet werden, gehört die vom angeblich „durch nichts gerechtfertigten“ russischen Einmarsch. Selbst die Bundestags-AfD hat sie übernommen, um sich pflichtschuldigst von Putins Militäraktion zu distanzieren.
    Aber: Wer entscheidet, was „durch nichts gerechtfertigt“ ist? Moralisch aufgeblasene Besserwisser in bundesdeutschen Redaktionsstuben oder vielleicht doch eher der russische Präsident?
    Man muß unterstellen, daß Putin Dinge weiß, die Annalena und Co. nicht auf dem Radarschirm haben. Oder daß er einfach den besseren Überblick über die Lage hat, in der sich sein Land befindet. Aber auch das, was er der Welt zur Begründung für die Militäroperation mitgeteilt hat, ist alles andere als haltlos. Die rund 14.000 ermordeten Russischstämmigen in der Ostukraine seit 2014 zum Beispiel. Irgendwann ist eben Schluß, und Putin entschloß sich spät genug, nach acht Jahren, noch mehr tote Russen im Nachbarland zu verhindern. Man muß das nicht gut finden. Es ist keine Frage der Moral. Aber es ist ein Argument, das eine Militäraktion rechtfertigen kann, wenn alles andere nicht zum Erfolg führt. Putin und die russische Regierung haben in den letzten Wochen gebetsmühlenartig daran erinnert, daß Moskau seit Jahren darauf drängt, das Minsk-II-Abkommen endlich einzuhalten. Das ist nicht geschehen.
    Inzwischen kommen fast jeden Tag weitere Gründe ans Tageslicht, die die Militäroperation als angemessen und hoch an der Zeit erscheinen lassen. Reden wir nur über die rund
    30 amerikanischen Bio-Labore in der Ukraine (deren Forschungen an hochgefährlichen Krankheitserregern offenbar so brisant waren, daß der frühere US-Präsident Obama sie in den USA verbot). Oder die mittlerweile aufgetauchten Angriffspläne, die nahelegen, daß die russische Seite einem weiteren Angriff Kiews auf die beiden „Volksrepubliken“ von Lugansk und Donezk nur um kurze Zeit zuvorkam. Man muß das alles nicht zwanghaft für Kreml-Propaganda halten.

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