Fortuna Nahles

von Gert Flegelskamp (flegel-g)

Die Griechen nannten sie Tyche, die Römer Fortuna, die jeweilige Glücksgöttin. Müssen wir unsere Glücksgöttin nun Nahles nennen oder könne wir bei Fortuna bleiben?

Die Presse berichtet ja enthusiastisch über die politische Fortuna und ihr Glückshorn, welches sie über Arbeitnehmer, die Rentner und die Mütter ausschüttet.

Weniger enthusiastisch äußern sich die Arbeitgeberverbände und deren Lobbyisten und lamentieren entsetzt über die vielen Milliarden, die das kostet. Ich habe da von 170 Milliarden bis 2030 gelesen.

Nun ja, rechne ich das auf 1 Jahr herunter, macht das 1,0625 Milliarden pro Jahr aus. Wer bezahlt das? Natürlich nicht die Gesellschaft, sondern die Beitragszahler. Bei der Rente mit 63 finde ich das noch bedingt OK, (eigentlich müssten Arbeitgeber dafür aufkommen, denn sie verschleißen die „Humanmaschinen“ ja auch) bleibt dabei das Geld immerhin noch im Kreise der Versicherten, anders als bei der Mütterrente, denn die wäre ein gesellschaftlicher Auftrag, an dem sich alle Steuerzahler zu beteiligen hätten. Schließlich kommen auch Mütter in den Genuss, die noch nie oder nur kurze Zeit in die Rentenkasse eingezahlt haben. Als Beispiel; eine junge Frau hat bis zu ihrer Eheschließung (sagen wir, sie heiratet mit 23 Jahren) in einem sozialversicherungspflichtigen Job gearbeitet, danach nicht mehr. Dann hat sie die Anwartschaft für eine Rente bereits erreicht und sie bekommt bspw. 3 Kinder, 2 vor 1992 und eines nach 1992. Sagen wir, sie hat mit 16 Jahren angefangen zu arbeiten, 3 Jahre einen Beruf erlernt und in der Lehrzeit jeweils 0,3 Entgeltpunkte erreicht. Danach hat sie pro Jahr bis zur Eheschließung in ihrem Job ein Durchschnittsgehalt bezogen, dadurch pro Jahr einen Entgeltpunkt bekommen und somit zum Zeitpunkt der Eheschließung einen Rentenanspruch von 4,9 Entgeltpunkte = 160,19 Euro (nach derzeitigem Rentenwert) aufzuweisen. Doch durch die Mütterrente kommt ein weiterer Rentenanspruch von 7 Entgeltpunkten (4 Punkte für die Kinder, die vor 1992 geboren wurden und 3 für das nach 1992 geb. Kind). Ihr Rentenanspruch ist damit auf 11,9 Punkte angestiegen und beträgt somit nach derzeitigem Rentenwert 340,46 Euro.

Nun liest sich das vielleicht ein wenig missgünstig, aber ich missgönne den Müttern diese Ansprüche nicht, nur dürften sie nicht aus den Beitragszahlungen finanziert werden, denn auch Frauen die noch nie oder nur kurze Zeit in die Rentenkassen eingezahlt haben, kommen so zu Rentenansprüchen aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Außerdem scheinen Frauen, die ihre Kinder vor 1992 geboren haben, weniger wert zu sein, als die, die ihre Kinder danach bekommen haben.

 

  • Mein Lieblingsbeispiel für unberechtigten Rentenanspruch ist Ursula von der Leyen. Sie hat 7 Kinder, das macht 14 Entgeltpunkte, was einen Rentenanspruch von 400,54 Euro begründet.
  • Susanne von Klatten, die reichste Frau Deutschlands hat 3 Kinder und damit 6 Entgeltpunkte erreicht. Für die Anwartschaft sind aber lediglich 5 Entgeltpunkte erforderlich, also könnte auch sie einen Rentenanspruch auf 171,66 Euro anmelden.
  • Nehmen wir die Apothekerin, die vielleicht einige Zeit in einem Pharmazeutischen Unternehmen gearbeitet hat, bevor sie Apothekerin wurde. Wenn sie Kinder bekommen hat, kann sie Ansprüche an die GRV geltend machen, obwohl sie als Apothekerin in einer ständischen Altersversorgung versichert ist.

 

Solche Beispiele könnte ich beliebig weiterführen. Z. B. haben viele Beamtinnen (vor allem der einfache und mittlere Dienst) vor dem Antritt als Beamte Berufe erlernt und damit die Anwartschaft auf Rente bereits ganz oder teilweise erfüllt. Und weil sich Kinder positiv auf den Familienzuschlag und andere Zuschläge auswirken, haben sie in der Regel auch eine höhere Fertilitätsrate, als die übrigen Frauen. Inwieweit sich dann ein erworbener Rentenanspruch auf die Pension auswirkt, vermag ich nicht genau zu sagen, denn die Gesetze über die Anrechnung von anderen Renten auf die Pension sind unterschiedlich. Es könnte also durchaus sein, dass die Altersversorgung der Beamtinnen (Pension) durch die Mütterrente sinkt, weil die Ansprüche an die GRV auf die Pension angerechnet werden. In diesem Fall hätte der Staat Pensionsansprüche auf die GRV verlagert. Soweit mir bekannt ist, gilt:

Hat ein Beamter zusätzlich Ansprüche auf eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung, so werden diese, abhängig von der einzelnen Fallkonstellation, ganz oder teilweise auf die Pension angerechnet, um eine Überversorgung zu verhindern. Auch ein Erwerbseinkommen, das ein Versorgungsempfänger erzielt, wird auf die Versorgung angerechnet, sofern eine bestimmte Höchstgrenze überschritten wird. Die Höchstgrenze liegt meines Wissens nach bei 71.75% seiner anrechenbaren Dienstbezüge. Mögliche Unterschiede ergeben sich aus der Art der Beamtenschaft (Bundes-, Landes- und Kommunalbeamte) und der damit bedingten unterschiedlichen Gesetzgebung.

Diese Beispiele verdeutlichen dass hier Rentenansprüche an die GRV entstehen, obwohl keine Beiträge geleistet wurden. Aus diesem Grund wäre die Mütterrente eine von der gesamten Gesellschaft aufzubringende Leistung und ist deshalb eine von mehreren Fremdlasten in der GRV, also Lasten, die ausschließlich die Beitragszahler aufbringen müssen, obwohl die Leistungen für die gesamte Gesellschaft zu zahlen sind.

Richtig ist, dass es Zuschüsse vom Staat gibt, über die sich Politiker und Arbeitgeber incl. ihrer Lobbyisten gerne lautstark aufregen. Dass es sich dabei aber um Ausgleichszahlungen solcher Fremdlasten handelt, wird weder von den Medien noch von Politikern, Arbeitgebern und Lobbyisten je thematisiert.

Ich habe es schon oft betont, dass die Rentenzahlung eine Versicherungsleistung ist, bei der der Staat als Versicherungsunternehmen auftritt. Der Terminus „Generationenvertrag“ ist nichts als eine Metapher, die auf dem Mackenroth-Theorem basiert.

Doch werfen wir nun einen Blick auf die „Gaben“ unserer guten Fee Andrea Nahles. Die Rente mit 63 hat ja schon für viel Aufregung gesorgt. Ich habe also mal versucht auszurechnen, welche Kosten dadurch auf die GRV zukommen. Das konnte ich natürlich nur mit Basiswerten machen und habe deshalb als Beispiel den so genannten Eckrentner genommen, dessen Einkommen immer genau dem Durchschnittseinkommen entspricht und damit pro Jahr ein Rentenanspruch von einem Entgeltpunkt generiert. Außerdem habe ich das steigende Renteneintrittsalter unberücksichtigt gelassen und das Lebensalter auf 78 Jahre (derzeitiger ungefährer Durchschnitt der männlichen Bevölkerung) gerechnet.

Weil dem Frührentner (der schon mit 63 Jahren in Rente geht, weil er bereits 45 Jahre gearbeitet hat) durch den früheren Renteneintritt 2 Entgeltpunkte fehlen (hätte er bis 65 gearbeitet, hätte er statt 45 dann 47 Entgeltpunkte erreicht), ist seine Rente entsprechend geringer. Beim derzeitigen Rentenwert (28,61 Euro) würde er eine Rente von 1.266,30 Euro bekommen, während die Rente des Arbeitnehmers, der erst mit 65 in Rente geht (mit 47 Entgeltpunkten), derzeit 1.322,58 Euro betragen würde.

Da beide 78 Jahre alt werden, erlebt der Frührentner 15 Rentenjahre, der andere aber nur 13 Jahre. Nun kann weder ich noch ein Wahrsager voraussagen, welche Rentensteigerungen in dieser Zeit zu erwarten sind, also habe ich einen Wert genommen, der dem Durchschnitt der Rentenanpassungen der letzten 10 Jahre entspricht, das sind 0,91% pro Jahr. Danach würde der Frührentner zum Zeitpunkt seines Ablebens eine monatliche Rente von 1.437.53 Euro erhalten, der andere hätte es auf eine Rente von 1.474,76 gebracht.

Die Rente mit 63 bedeutet also zunächst einmal eine Einbuße der Höhe der monatlichen Rente, dafür aber einen um 2 Jahre längeren Bezug.

Die Rente mit 63 kostet die GRV pro Beispiels-Rentner im Laufe der Jahre bei dem Frührentner 228.269,73 Euro beim Normalrentner 206.570,35 Euro. Das ist ein Unterschied für die GRV auf den gesamten Zeitraum hin gesehen von 21.699,38 Euro, der durch die verfrühte Rente von der GRV für jeden Frührentner entsteht. Das würde bei 20.000 Rentnern (die Zahl wurde genannt, die das in Anspruch nehmen würden/könnten, 433.987.600 Euro im Jahr kosten. Rechne ich das auf 16 Jahre (pro Jahr 20.000) aus, wären das Gesamtkosten bis 2030 von 6.943.801.600 Euro.

Nun kann es ja sein, dass ich mich grundlegend verrechnet habe, oder ich habe in der Schule eine andere Mathematik gelernt, als sie von Politikern, Arbeitgeberverbänden und Lobbyisten verwendet wird. und ob die Mütterrente in diesem Zeitrahmen die noch fehlenden 163 Milliarden ausmacht, bezweifle ich auch.

Nun treibt Politiker ein weiteres Problem um. Lt. Spiegel befürchtet man nun, dass es eine Gesetzeslücke gibt, die es Arbeitnehmern gestattet, schon mit 61 aus dem Beruf auszusteigen. Man achte auf die kleinen Tricks. Man spricht vom Berufsausstieg, nicht vom Renteneintritt. Im Artikel kann man dann lesen, dass befürchtet wird, dass Arbeitnehmer mit 61 aus dem Beruf aussteigen, dann noch gelegentlich kleinere Jobs annehmen und dazwischen evtl. ALG beziehen.

Ich hingegen glaube eher, dass damit das neue Aussteigermodell für Unternehmen geschaffen wird, die ihre Alten auf diesem Wege entsorgen, wie sie es bereits seit Jahren tun. Fakt ist doch, dass ALG-Bezug der letzten beiden Jahre im Falle einer vorzeitigen abschlagfreien Rente mit 63 nicht angerechnet wird und die „gelegentlichen kleinen, aber versicherungspflichtigen Jobs“ höchstens zur weiteren Minderung der Rente beitragen können und somit eher eine Ersparnis für die GRV bedeuten würden. Ganz abgesehen davon, dass die Rentner in spe damit ein großes Risiko eingehen, arbeitslos zu werden.

Im Artikel wird Jens Spahn als „besorgter“ CDU-Rentenexperte dargestellt. Aber Spahn hat in Bezug auf Renten meines Wissens noch nie mit durchdachten und vor allem wirklich existierender Kenntnis im Rentenrecht geglänzt. Auf mein Schreiben an ihn habe ich allerdings nie Antwort bekommen. Persönlich glaube ich ohnehin, dass Spahn eigentlich ein verdeckter Lobbyist der Deutschen Bank ist. Wenn er wirklich ein „Rentenexperte“ ist, weiß er das aber gut zu verbergen.

Aber das Füllhorn der Glücksgöttin Nahles beschert uns, genauer den Arbeitnehmern, noch eine weitere Wohltat: „Den Mindestlohn“.

Dazu habe ich in der FAZ einen Kommentar von Holger Steltzner gelesen, ein praktisches Beispiel der Lobbyarbeit der FAZ für die Unternehmer.

Aber was ist der Mindestlohn wirklich? Ich möchte den Ausführungen von Egon W. Kreutzer zu diesem Thema noch etwas hinzufügen, das scheinbar nie wirkliche Beachtung findet.

Da sind zunächst die nicht ganz richtig zugeordneten Termini „Arbeitgeber“ und „Arbeitnehmer“. Was ist ein Arbeitnehmer? Im Grunde nur ein Mensch, egal ob weiblich oder männlich, dessen Vermögen im Prinzip nur aus seiner Arbeitskraft besteht, die er verkauft (also gibt) und dafür als Kaufpreis Lohn erhält, Stundenlohn pro geleisteter Arbeitsstunde oder Gehalt als pauschale Monatsabgeltung (ein Nehmen der Arbeitsleistung). Der Stundenlöhner (eine Ableitung vom früheren Tagelöhner) bekommt jede Fehlstunde auch weniger ausgezahlt, von wenigen Ausnahmen (nachgewiesene Krankheit, Urlaub etc.) abgesehen. Der Gehaltsempfänger kann schon einmal Fehlstunden oder Fehltage haben, ohne dafür Abzüge von seinem Gehalt befürchten zu müssen. Dafür bekommt er u. U. auch Mehrarbeit nicht bezahlt, was aber auch dem Stundenlöhner passieren kann, wenn er z. B. Akkord arbeitet oder zeitlich begrenzte Arbeiten nicht in der vorgesehenen Zeit abwickelt (Fensterputzer, Putzkolonnen usw.). Der Unterschied zur Akkordarbeit ist der, dass der Akkordarbeiter durch eine vorzeitige Fertigstellung eines Arbeitsvorganges sein Einkommen sogar ein wenig steigern kann, weil der Akkord eine Arbeitszeitvorgabe ist (sozusagen zu virtueller Mehrarbeit führen kann), was bei Putzkolonnen und Fensterputzern nicht der Fall ist.

Es spielt keine Rolle, ob Stundenlohn oder Gehalt. Eines haben sie in jedem Fall gemeinsam. Die Technik ersetzt teilweise ihre Arbeit. Nicht nur die. Auch das Prinzip der Supermärkte und Discounter senkt die Nachfrage nach Verkäufern bzw. Verkäuferinnen ganz erheblich und die heute übliche Online-Vermarktung tut dazu ein weiteres.

Wir leben im Kapitalismus, einem Kapitalismus mit liberaler Prägung. Nach Meinung der Theoretiker des Liberalismus führt der Liberalismus automatisch zum Glück für alle, weil der Markt entscheidet. Adam Smith, der Erfinder dieser Idee, nannte es eine „unsichtbare Hand“. Irgendwie verdrängen alle Liberalen, dass ein Markt, gleichgültig welcher Art, immer durch Menschen entsteht und Menschen haben aus der Natur nur wenig gelernt, wohl aber das Prinzip: „Fressen oder gefressen werden“. Das bedeutet, ein Markt ist kein homogenes Konstrukt, sondern eine Form der Macht, in welcher der Stärkere den Schwächeren niederknüppelt. Nur dass Stärke in diesem Fall keine physische Stärke ist, sondern die Stellung im Machtgefüge, mitunter auch das Ergebnis einer besseren Technik oder Taktik. Dabei fällt das liberale Prinzip von Angebot und Nachfrage völlig unter den Tisch. Damit auch die Vorstellungen des Liberalismus, dass dieser die Bildung von Monopolen und Oligopolen verhindern würde. Das ist nicht der Fall, ganz im Gegenteil, es gab noch nie derart viele Monopole und Oligopole wie heute und daran hat die liberale Grundidee erheblichen Anteil. Von den entstandenen Kartellen ganz zu schweigen.

Wenn Leute von Faschismus reden, haben sie in der Regel die Zeit von 1933 bis 1945 vor Augen. ich sehe das anders. Faschismus ist aus meiner Sicht immer dann gegeben, wenn sich Kapital und Politik verbrüdern und das war im Feudalismus so (damals war der Adel der Besitzende, und die Bevölkerung die Arbeitstiere, die diesen Besitz mehren mussten, ohne adäquat beteiligt zu werden).

Daran hat sich durch die Demokratie nichts geändert. Ganz im Gegenteil. Dank SPD und Grünen wurden in der Zeit von 1998 bis 2005 mit der Agenda 2010 Gesetze geschaffen, die den Kapitalfluss von unten nach oben erheblich beschleunigt haben. Im Zusammenhang sind da besonders die Gesetze über Zeitarbeit, die Gesetze in Sachen Niedriglohn und die Zwangsarbeit in Form von 1-Euro Jobs zu nennen, Zwangsarbeit deshalb, weil hier Arbeiten vor allem in Kommunen für einen Euro pro Stunde abgewickelt wurden, die früher von kommunalen Arbeitern geleistet wurden. Zusätzlich dazu wurden und werden den „Arbeitgebern“ regelrechte Prämien ausgezahlt, solche Arbeiten zu generieren. Der Steuerzahler bezahlt damit die Schönrechnung der Arbeitslosenstatistik, eigentlich eine schlimmere Fälschung der Statistik, als sie zuvor bereits von Jagoda betrieben wurde.

Betrachtet man die Vergabe bzw. die Annahme von Arbeitsleistung als Markt, und das wird allgemein so gehandhabt, dann wurde mit der Agenda 2010 und den Hartz-Gesetzen das gemacht, was Liberale angeblich so verpönen, es wurde aktiv seitens der Politik in den Markt eingegriffen, zu Lasten der Arbeitnehmer. Und die Liberalen haben gejubelt.

Das Gegenteil hätte passieren müssen. Arbeitszeiten hätten wegen der technischen Ersatzleistung menschlicher Arbeit rapide gesenkt werden müssen, denn angeblich soll die Technik ja dem „Menschen dienen“ und ihn nicht in die Armut und Überflüssigkeit treiben. Und keine der heutigen Techniken wäre entstanden, ohne die „fleißigen Bienen“ an den Werkbänken und in den Verwaltungen und den Geschäften. Nur an den Erfolgen hat man sie nicht beteiligt und heute lastet man das gerne den Gewerkschaften an, die ja dafür hätten kämpfen müssen.

Aber sehen wir mal davon ab, dass die Gewerkschaften auch nicht mehr sind, was sie mal waren und längst auch von dieser Seite eine Verbrüderung mit der Wirtschaft stattfand, macht das Lohndumping es weiten Teilen der Arbeiter und Angestellten auch unmöglich, auch noch neben den ohnehin hohen Abgabelasten durch Steuern und Sozialversicherungen zusätzliche Gewerkschaftsbeiträge zu zahlen.

Es ist das politisch gewollte und forcierte Missverhältnis von Angebot und Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt, das den Arbeitgebern dann auch Argumente wie fehlende Bildung quasi in den Mund legt. Aber hier möchte ich an die Zeit nach 1949 erinnern. Die Bildung hatte in den Kriegsjahren schwer gelitten, die Unternehmen waren zum großen Teil zerstört und dennoch haben Ungelernte erheblich dazu beigetragen, dass die BRD zum Wirtschaftswunderland wurde. Es war die Arbeiterschaft, die den Reichtum geschaffen hat, von dem heute vor allem Erben profitieren, Erben, die zu einem nicht unerheblichen Teil jegliche Bindung zu den Unternehmen verloren haben, die ihren Reichtum erst geschaffen hat. Hinzu kam der Shareholder Value. Aktienbesitzer achten auf den Wert ihrer Aktien, nicht auf den Zustand der Unternehmen. Sie wollen Renditen ohne Eigenleistung, mehr nicht.

Würde man die Arbeitszeit um mindestens 8 Stunden pro Woche kürzen, würde die Arbeitslosigkeit drastisch sinken, weil Angebot und Nachfrage von Arbeitsleistung wieder in einem ausgewogenen Verhältnis stehen würde. Sozialbeiträge könnten sinken, weil die Zahl der Beitragszahler drastisch steigen würde. Und man würde feststellen, dass ein großer Teil der Arbeiten, egal in welcher Branche, auch ohne Abi und Studium, sogar oft ohne Lehre abgewickelt werden kann. Denn die meisten Arbeitsabläufe sind in der Regel stupide, weil es immer gleiche Arbeitsvorgänge sind, die fast jeder nach einer gewissen Einarbeitungszeit ganz ohne BWL-Studium lernen kann.

Der Vorwurf mangelnder Bildung ist vor allem das Ergebnis gesellschaftlicher Fehlentwicklung, denn vor allem Ausgrenzung in einem bereits frühen Stadium fördert die Entwicklung von Aggressivität und fehlendem Lerneifer, weil sich jede Form der Ausgrenzung zum mangelnden Selbstwertgefühl entwickelt, dass dann mit aggressivem Verhalten überspielt werden soll.

Wenn ich nun so darüber nachdenke, kommt mir das Füllhorn von Andrea Nahles doch mehr wir ein Nachttopf vor.

 

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