Erlaubt oder Verboten?

Was jedes Tier macht, das seine Jungen zu schützen sucht, ist noch lange nicht jedem Menschen in jeder Situation erlaubt. Aber was ist im Fall von Selbstverteidigung bis Notwehr überhaupt gestattet? Und was ist trotzdem effektiv?

VORAB: VERSAMMLUNGEN
Grundsätzlich ist das Mitführen jeglicher Waffen, dazu zählen auch die nachfolgend genannten Artikel, VERBOTEN! Dies besagt das Versammlungsgesetz, wie auch das Grundgesetz, das im Artikel 8 formuliert: “Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.”
Wer dennoch Waffen welcher Art auch immer auf Versammlungen mitführt und über keine Genehmigung verfügt, macht sich strafbar.

TASER (Elektroimpulsgeräte) sind eine Distanzwaffe und pistolenähnliche Geräte, bei denen vorne eine Kartusche mit den Kontakten angebracht ist, die pfeilschnell herausschießen, sich im gegenüber festhaken und sehr hohe Stromimpulse auslösen.
Im Distanzmodus werden aus einer Kartusche zwei Projektile abgefeuert, die eine Geschwindigkeit von etwa 50 m/s erreichen. An den Projektilen sind isolierte Drähte angebracht, die die elektrischen Impulse der Elektroschockpistole auf den Körper der Zielperson übertragen.
Die Projektile sind mit Nadeln versehen, Treibmittel ist beim Taser von Axon Druckgas, beim Taser von Tasertron und beim Stinger war dies Schießpulver. Die Projektile werden nicht parallel verschossen, damit sie mit einem höheren Abstand auf der Körperoberfläche einschlagen. Die Nadeln sind mit Widerhaken, ähnlich einem Angelhaken, versehen und sollen möglichst im hautnahen Körpergewebe des Opfers stecken bleiben. (Wikipedia)

  • Wo dringen die Nadelelektroden in den Körper ein? Welche Nerven und Muskeln liegen im Strompfad? Grundsätzlich ist ein Strompfad, der die Herzregion einschließt, als potenziell gefährlich anzusehen.

Sie sind in Deutschland VERBOTEN. Ihr Erwerb, Besitz und das Führen stellen einen Verstoß gegen das Waffengesetz dar. Die Geräte dürfen, wenn Polizei sie bei euch findet, eingezogen werden. Jagdscheininhaber, die gegen das Waffengesetz verstoßen, laufen Gefahr, den Jagdschein zu verlieren.

ELEKTROSCHOCKER unterscheiden sich von den Tasern insofern, daß vorn keine Kontakte herausschießen, sondern ein direkter Kontakt zwischen dem Gerät und dem Gegner hergestellt werden muss. Damit ist es keine Distanzwaffe.
Aber es Elektroschocker müssen über das Prüfzeichen der PTB (Physikalisch-Technische Bundesanstalt) im Trapez verfügen, womit die gesundheitliche Unbedenklichkeit bestätigt wird. Geräte ohne dieses Prüfzeichen sind nicht erlaubt. Sie stellen einen Verstoß gegen das Waffengesetz dar.
Zugelassene Elektroschocker dürfen von Personen ab 18 Jahren erworben, besessen und geführt werden.

CS-GAS und PFEFFERSPRAY
CS-Gas Spray wurde früher auch bei der Polizei eingesetzt. Da das CS-Gas aber schwere gesundheitliche Beeinträchtigung zur Folge haben kann, so z.B. schwere Augen- oder Lungenschäden, wurde es durch das wesentlich weniger gefährliche Pfefferspray ersetzt.
Pfefferspray ist vom Einsatz her ungefährlicher als CS-Gas, da die gesundheitlichen Folgen wesentlich geringer sind (sofern es sich um zugelassene Sprays und damit um eine ungefährliche Konzentration des Wirkstoffes handelt) und man allein durch reichhaltiges Spülen mit reinem Wasser die Beeinträchtigungen wieder beseitigen kann.
Pfefferspray und CS-Gas Spray sind laut Waffengesetz erlaubt, wenn es über ein Prüfzeichen der PTB im Trapez verfügt. Erwerb, Besitz und Führen sind bereits ab 14 Jahren erlaubt. Ohne Prüfzeichen sind diese Geräte verboten.

TIERABWEHRSPRAY
Bei Tierabwehrspray handelt es sich üblicherweise um Pfefferspray, welches jedoch allein zur Abwehr von Tieren geeignet und bestimmt ist. Ein entsprechender Aufdruck weist auf das Tierabwehrspray explizit hin und warnt vor dem Einsatz gegen Menschen.
Tierabwehrspray darf ohne Altersbeschränkung erworben, besessen und geführt werden.

FOLGEN
Bei allem, was bisher geschrieben wurde, ist folgendes DRINGEND zu beachten:

Der Einsatz von den vorgenannten Waffen gegen Menschen, egal ob erlaubt oder nicht, stellt grundsätzlich einen Straftatbestand dar. Man macht sich also grundsätzlich der Körperverletzung oder gefährlichen Körperverletzung STRAFBAR.

Ausnahme: Erfolgt der Einsatz der Geräte aus Gründen der NOTWEHR (oder Nothilfe beim Schutz Dritter), KANN dies straffrei bleiben. Dies ist jedoch immer eine Einzelfallentscheidung und kann nicht generell betrachtet werden. Die Einzelfallentscheidung ist IMMER von der Zeugenlage abhängig. Wer für seine Notwehrsituation keine Zeugen hat, hat generell schlechte Karten.

GEFAHREN
Mögen diese Waffen dem einen oder anderen ein Gefühl der Sicherheit geben, so sind sie immer mit Gefahren verbunden. Diese Waffen erfordern richtige Anwendung und können bei Unbeteiligten  zu erheblichen Schäden führen, oder man wird selbst verletzt. Auch kann eine Situation je nach der Bedrohung, die der Gegener empfindet, durch das Halten einer solchen Waffe überhaupt erst eskalieren.

Der Taschenalarm sieht wie ein Schlüsselanhänger aus und ist ein unauffälliger kleiner Begleiter, der im Notfall sofort griffbereit ist. An der Hose befestigt oder in der Tasche verstaut, kann er in Gefahrensituationen entscheidend dazu beitragen, diese zu entschärfen. Nichts fürchten Kriminelle mehr als Aufmerksamkeit.

Auch mit einer Trillerpfeife kann man sehr effizient Alarm auslösen. Allerdings sollte man die sofort griffbereit haben.  Um den Hals gehängt, ist es keine gute Idee. Alarme können sehr unauffällig und sehr laut Alarm sein. Man kann sie als Schlüsselanhänger oder Accessoire tragen.

Selbstverteidigungsschirme können im Falle eines Angriffes 
eine Überraschung für den Täter sein. Der sehr stabile Stock, der in diesen Schirmen verarbeitet ist, ist eine sehr gute Abwehrwaffe.  Tritte oder Schläge lassen sich damit bestens abwehren. Der Angreifer kann mit der Regenschirmwaffe nicht rechnen, und so hat man das Überraschungsmoment auf seiner Seite. Vorn ist eine Stahlspitze, so daß sie auch als Stichwaffe dienen kann. Mit dem gebogenen Griff könnte man dem Angreifer ein Bein wegreißen und ihn zu Fall zu bringen.

Nirgendwo gibt es rechtliche Einschränkungen zum Tragen dieser Waffe, auch nicht im Flugzeug, Theater, öffentlichen Verkehrsmitteln und auch nicht über Grenzen hinweg.

Für den erfolgreichen Einsatz braucht man aber ein gewisses Training. Wer wehrhaft und körperlich fit ist, kann der Schirm eine ganz ausgezeichnete Waffe sein, auch bei einer Messerattacke:

Es gibt schon vielfältige Möglichkeiten, sich zu verteidigen. Jeder sollte überlegen, womit er am besten umgehen kann. Auf jeden Fall ist ein ein Selbstverteidigungskurs empfehlenswert. Diese Trainings und Kurse gibt es so gut wie in jeder Stadt. Mit dem Training bereitet man sich seelisch und körperlich auf solche Notwehrsituationen vor. Auch steht man nicht gelähmt da und wird zum Opfer, ohne eine Idee auf Verteidigung gefaßt zu haben. Auch lernt man hier, wie man einen Angreifer aus dem Konzept bringt.

Man lernt auch, wie sinnlos es ist, einen Würgegriff mit den Händen sprengen zu wollen, sondern traniert die beste Methode, die Daumen in die Augen des Angreifers zu bohren. So kommt man in Sekunden frei  und der Täter hat mit seinen wild schmerzenden Augen zu tun.

Info-Tipp: Das Sicherheitsempfinden bei Frauen schwindet merklich!

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