Dem Beitragsservice (ex GEZ) ein Schnippchen schlagen

Die GEZ bzw. die Nachfolgeorganisation Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio ist für viele Bewohner dieses Landes schlimmer als jede Seuche, denn erst durch diesen Zwangsbeitrag, so die Ar­gu­men­ta­tion, werden die pausenlose Gehirnwäsche und Propaganda, die Manipulationen, Lügen und Ver­dre­hun­gen der öffentlich-rechtlichen Systemsender erst möglich, so dass der Faschismus sich nicht nur in diesem Land immer weiter festsetzen kann.

Immerhin, es scheint möglich, dem Beitragsservice-Terror entgehen zu können – und zwar durch Annahme des Angebotes des Beitragsservice und Erfüllung einiger unbedeutender Voraussetzungen von Seiten des Beitragsservice:

„…ich habe Ihr oben benanntes Schreiben erhalten und nach rechtlicher Würdigung des Absenders und des Inhaltes als Angebot erkannt.

Dieses nehme ich hiermit unter folgenden Voraussetzungen an:

1. Sie erbringen mir Ihre amtliche Legitimation. Sie weisen darin in notariell beglaubigter Form nach, wofür, wie, wodurch und von wem Sie Rechte zur Vornahme hoheitlicher Handlungen übertragen bekommen haben.

Gleichzeitig weisen Sie in notarieller Form nach, auf welchen Staat Sie vereidigt worden sind.

2. Sie erbringen eine notarielle Beglaubigung der Gründungsurkunde der Bundesrepublik Deutschland.

3. Sie erbringen eine notarielle Beglaubigung der Gründungsurkunde des Bundeslandes Xxxxxxx.

Ich gebe Ihnen hiermit Gelegenheit dieses innerhalb einer angemessenen Frist von 72 Stunden ab Postzustellung zzgl. 2 Tagen Postlaufzeit unter Eid und unter unbeschränkter Haftung zu erbringen.

Sollte dies nicht erfolgen oder ziehen Sie Ihr Angebot nicht zurück, gehe ich davon aus, daß Sie selbst privat- und vertragsrechtlich und Ihre Behörde/Amt etc. nach Firmen- und Vertragsrecht als Unternehmen (Handelsrecht / UCC / HGB) handeln und arbeiten oder für solche im Auftrag handeln, da sie oder übergeordnete Entitäten in internationalen Verzeichnissen als solche und damit gewerblich gelistet sind. Vorsorglich verweise ich noch auf § 4 (6) KStG.

Nutzen Sie diese Frist nicht oder erbringen Sie nicht die geforderten Beweise und widerlegen letztere Tatsachen/Annahmen nicht rechtskräftig und / oder unvollständig oder nicht in dieser Frist, gilt dies sowohl

als Ihre unwiderrufliche und absolute Zustimmung zu o.g. Tatsachen und Annahmen mit allen daraus abzuleitenden Konsequenzen,

als Ihre unwiderrufliche und absolute Zustimmung zu einem privaten, kommerziellen Pfandrecht meinerseits Ihnen persönlich gegenüber (Haftung nach § 823 BGB) als auch Ihrer Behörde gegenüber in Höhe von insgesamt 1.000.000.- €,

als Ihre unwiderrufliche und absolute Zustimmung zur Publikation dieser Notiz in einem von mir frei wählbaren internationalen Schuldnerverzeichnis,

als Ihren unwiderruflichen und absoluten Verzicht auf jegliche rechtliche oder anderwärtige Mittel…“

[Quelle]

 

Gefunden bei stopesm

Bei Erdenherz finden Sie den Link zum kompletten Brief sowie weitere Möglichkeiten, dem Beitragsservice die rote Karte zu zeigen, und präzise verfasste Musterschreiben zum Herunterladen.

 

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