Antwort auf Widerspruch an Beitragsservice

Am 26.06. 2014 hat Brexy Widerspruch gegen den Beitragsbescheid vom Beitragsservice (GEZ-Abzocke) eingereicht. Vor wenigen Tagen hat er darauf eine Antwort von diesem dreisten Abzock-Verein erhalten und mir freundlicherweise zugesandt. Der Standardbrief vom Abzock-Service und Brexys Antwort darauf:

 

 

Beitragsservice S. 1

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Beitragsservice S. 2

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Hier seine Antwort:

Widerspruch gegen Beitragsbescheid (Beitragsnummer xxx xxx xxx)
hier: Ihr Schreiben mit Datum 16. 7. 2014

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bestätige den Erhalt Ihres Schreibens mit Datum 16. 7. 2014 als Antwort auf meinen Widerspruch vom 26. 6. 2014.
Sie schreiben: „vielen Dank für Ihre Mitteilung. Sie reklamieren die Forderung.“

Ich hatte Widerspruch eingelegt, was ein Rechtsakt ist. In Ihrem Antwortschreiben ist von „Mitteilung“ und „reklamieren“ die Rede. Offenbar soll mein Widerspruch zu einer Reklamation herabgestuft werden, die mit einem Abwimmelungsschreiben erledigt werden kann.

Ich erwarte, dass Sie den Eingang meines Widerspruchs bestätigen und auf die einzelnen Punkte meines Widerspruchs eingehen.
Da der Beitragsservice nicht rechtsfähig ist, ist er weder befugt, rechtswirksame Beitragsbescheide zu erstellen, noch dazu, auf eingegangene Widersprüche rechtswirksam zu antworten.

Beim Durchlesen Ihres Schreibens gewinne ich den Eindruck, dass es sich um ein häufig verwendetes Standardschreiben handelt und dass sie meinen Widerspruch gar nicht richtig durchgelesen haben.

In Ihrem Schreiben wird behauptet, ich hätte die Auffassung vertreten, der Bescheid sei wegen einer fehlenden Unterschrift nicht gültig. Dies habe ich nicht gesagt. Ich weiß natürlich, dass Bescheide von Behörden und Körperschaften des Öffentlichen Rechts auch ohne Unterschrift gültig sind. Tatsächlich hatte ich beanstandet, dass der Satz „Dieser Bescheid ist maschinell erstellt und ohne Unterschrift gültig“ in hellgrau gedruckt und dadurch absichtlich nahezu unlesbar gehalten ist und ganz am unteren Blattrand steht.

„Der Rundfunkbeitrag ist keine Steuer, sondern ein Beitrag im abgabenrechtlichen Sinne.“ heißt es in Ihrem Schreiben. Dies wird einfach so behauptet. Zahlreiche Juristen sind anderer Meinung. Eine Juristin, die diese Frage in ihrer Dissertation eingehend untersucht hatte, hatte für ihre Promotionsarbeit die Bestnote bekommen. Im Übrigen ist diese Frage noch gar nicht höchstrichterlich entschieden.

Auf die in meinem Widerspruchsschreiben ausgeführten Widerspruchsgründe wird in Ihrem Antwortschreiben überhaupt nicht eingegangen.

In Ihrem Schreiben wird nicht darauf eingegangen, dass der Beitragsservice nicht rechtsfähig ist und daher nicht befugt ist, rechtswirksame Beitragsbescheide zu erstellen.
In Ihrem Schreiben wird nicht darauf eingegangen, dass die Angabe einer Zahlungsfrist fehlt.

In Ihrem Schreiben wird nicht darauf eingegangen, dass die Rechtsbehelfsbelehrung in hellgrau und damit absichtlich nahezu unlesbar gehalten ist und somit als fehlend zu betrachten ist.

In Ihrem Schreiben wird nicht darauf eingegangen, dass vor Zustellung eines Beitragsbescheids keine Zahlungspflicht besteht und somit keine Säumnis entstanden sein kann, die einen Säumniszuschlag begründen könnte.

In Ihrem Schreiben wird nicht darauf eingegangen, dass es ein Verstoß gegen das Gerechtigkeitsgebot ist, Rundfunkgebühren auch von Menschen kassieren zu wollen, die an den Angeboten des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks nicht interessiert sind und diese nicht nutzen. (Ich habe nie im Leben einen Fernseher besessen und habe auch nicht die Absicht, mir einen anzuschaffen.)

In Ihrem Schreiben wird nicht darauf eingegangen, dass die Öffentlich-Rechtlichen Rundfunkanstalten ihren satzungsgemäßen Bildungsauftrag vernachlässigen und statt Aufklärung, sachlicher Information und ausgewogener Berichtserstattung oft einseitige Indoktrination und Manipulation und Regierungspropaganda verbreiten.
In Ihrem Schreiben wird nicht darauf eingegangen, dass, beispielsweise im Zusammenhang mit der Ukraine-Krise, einseitige Schuldzuweisung und Kriegshetze betrieben wird, was laut Grundgesetz verfassungswidrig und verboten und deren finanzielle Unterstützung strafbar ist.

Ihr Antwortschreiben erzeugt bei mir den Eindruck, dass mein Widerspruch mit einem solchen Schreiben abgefertigt werden soll und nicht so, wie ein Widerspruch gegen einen Bescheid zwingend behandelt werden muss. Wenn der Beitragsservice tatsächlich glaubt, meinen Widerspruch mit einem solchen Abwimmerlungsschreiben erledigen zu können, dann bestärkt dies meine Einschätzung, dass der nicht rechtsfähige Beitragsservice zu Verwaltungsakten wie Erstellen von Beitragsbescheiden und Bearbeiten von Widersprüchen nicht befugt ist und dass es sich bei den verschickten Beitragsbescheiden um arglistige Täuschung und versuchte Nötigung handelt.

Mit freundlichen Grüßen

 

 

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