Aktenzeichen XY gilt bei Facebook als Hassrede

Aktenzeichen XY gilt bei Facebook als Hassredevon WiKa (qpress)

Schöner sterben: Das kommerzielle Netzwerk Facebook hat seine völlig eigenen Gesetze. Das gilt nicht nur in Sachen Anstand und Moral. Langsam aber sicher bezieht sich das sogar auf Grundrechte, die man eben gerade nicht mehr in einem solchen Netzwerk einfordern kann. Das liegt daran, das Shareholder-Value hier das höchste Rechtsgut überhaupt darstellt. Dem hat sich alles weitere unterzuordnen. Kurzum, sozial ist sowieso nur wer bezahlt, wer Aufmerksamkeit und Freunde zukauft. Alle anderen Billigheimer müssen mit ihren Meinungen, Infos und sozialen Ambitionen solange hinten anstehen, bis alle Bezahltbeiträge und Anzeigen durchgenudelt sind.

Auf lange Sicht, soweit Facebook weiterhin die mediale Weltherrschaft[Youtube] anstrebt, könnten diese vorzüglichen Gemeinschaftsstandards von Facebook bestimmt alle Gesetzbücher der Noch-Staaten ersetzen. In einer Facebook-Welt, mit einer Facebook-Konzern-Regierung, sollte das als Rechtsgut völlig ausreichen. Früher langten ja sogar die zehn Gebote. Facebooks interne Rechtsprechung geht ab und an auch mal gründlich in die Hose … aber nur in die Hose der Kundschaft. Warum sollte ein Konzern weniger Irrtümer begehen als ein Staat, wie beispielsweise die USA, die zuweilen schon mal Unschuldige hinrichten. Wir müssen uns halt nur ein wenig an dieses Recht gewöhnen, das ist schon alles.

Einspruch zwecklos

Das blöde am Facebook Rechtssystem ist, dass man zwar online gegen deren Rechtsprechung protestieren kann, was aber zu mehr als 95 Prozent aussichtslos ist. Das wiederum liegt vornehmlich daran, dass man nur einen einzigen Klick für den Einspruch zur Verfügung hat, manchmal auch gar keinen. Auf Argumente muss man dabei zwingend verzichten, dafür gibt es kein Eingabefeld. Vermutlich aus Gründen der Sparsamkeit oder zum Zwecke der Rationalisierung. Das macht es hernach Facebook einfacher die Bestätigung der verhängten Strafe zu bestätigen, da das auch nicht mehr als ein Klick ist. Und schon ist dem Recht einmal mehr genüge getan … klick … klick!

Einspruch zwecklosDass ARD und ZDF für die vereinnahmten Zwangsbeiträge unangemessene Inhalte senden, ist ja niemandem neu. Manchmal, wenn das ZDF auf Verbecherjagd geht, wie hier mit der Sendung Aktenzeichen XY ungelöst angekündigt, dann überspannen sie zuweilen den Rahmen des für Facebook Zumutbaren. Am 15.2. dieses Jahres war es mal wieder soweit. In der Sendung wurde eine Szene nachgestellt, in der „Neudeutsche“ oder in Fachkreisen mehr als Merkels Gäste bezeichnete Fachkräfte aus Schwarzafrika einen Bio-Deutschen fachgerecht zertrümmerten. Mit der Sendung wurde also nach den Fachkräften gesucht. Vermutlich für eine Daueranstellung. Das ging dann doch erheblich zu weit und wurde sogleich als „Hassrede“ aus dem Verlauf einiger Seiten entfernt. Wer wollte dieses hyperkorrekte Verhalten den Aufsehern von Facebook verdenken?

Sperrung des ZDF bei Facebook steht noch aus

Bedauerlicherweise hat Facebook daraufhin weder das ZDF noch den XY-Kanal gesperrt. Spätestens ab diesem Punkt wird es für den Normalbürger etwas schwerer verständlich. Natürlich wissen wir, das man Anstalten des öffentlichen Rechts nicht pädagogisieren kann, sondern nur Privatpersonen. Es hätten also diejenigen, die diesen ZDF-Beitrag teilten, wissen müssen, dass der nicht Fratzbuch-konform ist. Wäre beipielsweise andere Gewalt geteilt worden, beispielsweise wenn Nazis Fachkräfte aus Schwarzafrika schrotten, dann müsste man nicht mit einer Sperrung rechnen. Abschreckende Beispiele für Nazi-Gewalt sind immer wieder gern gesehen. Schließlich dürfen wir ja im Kampf gegen Techts nicht nachlassen.

Sperrung des ZDF bei Facebook steht noch ausUm jetzt allerdings zu beweisen, dass Facebook mit seinem Rechtssystem nicht alleine dasteht verlinken wir unterhalb auf den erwähnten Beitrag bei Youtube. Dort ist er zwar noch nicht gelöscht, aber selbst Youtube mag fachkräftige Gewalt einfach nicht korrekt darstellen weil es einfach ein falsches Licht auf die Neubürger wirft. Die übelsten Morde und Horror geht immer, aber eben keine nachgestellten Szenen. Genau das hätte auch das ZDF (als Informations-Freiheits-Vollzugsanstalt) wissen dürfen und besser nicht nach diesen schwarzen Gestalten gefahndet.

Sie haben ja nichts Böses getan, sondern lediglich das, was sie am besten können, sich wehren. Wirklich schade, dass das ZDF diese neuen Standards der kommerziellen Netzwerke noch nicht begriffen und adaptiert hat. Hätte das ZDF korrekt geschaltet, hätten auch Facebook und Youtube nicht nachjustieren müssen. Alles ist derzeit irgendwie ein wenig verdreht, aber so brauchen wir das, wenn wir die Gesellschaft vollends in Grund und Boden fahren wollen … natürlich mit Hilfe besagter Netzwerke, die uns jetzt das neue Rechtsverständnis beiprügeln.

(Visited 191 times, 1 visits today)
Aktenzeichen XY gilt bei Facebook als Hassrede
5 Stimmen, 5.00 durchschnittliche Bewertung (99% Ergebnis)

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*