Schuldenbremse – und was davon zu halten ist

Schuldenbremse? Im Frühjahr 2009 hat der Bundestag die Schuldenbremse beschlossen. Demnach sollen die Länder ab 2020 keine neuen Schulden mehr machen dürfen. Für den Bund soll diese Regelung bereits ab 2016 gelten.

Na prima! Haben aber die Abgeordneten dabei berücksichtigt, dass der Bund und die Länder immer mehr Schulden aufnehmen müssen um die Schuldzinsen zu bedienen? Nein, denn soweit können deren Gehirne gar nicht denken. Und was bedeutet es schon, wenn die Schuldenbremse ins Grundgesetz aufgenommen wird. Politiker sind bekannt dafür, dass sie Gesetze/Verträge nicht einhalten. Das beste Beispiel ist der Maastricht-Vertrag.

Wenn Politiker etwas beschließen heißt das noch lange nicht, dass sie sich auch daran halten. Sie machen zwar Gesetzte, ändern sie aber so, wie es ihnen gerade passt. Das war in der Vergangenheit schon immer so und wird sich in Zukunft auch nicht ändern.

Zur Schuldenbremse äußert sich Helmut Creutz (ich kann ihn da nur zustimmen) folgerdermaßen:

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von Helmut Creutz

Es ist fast absurd: Ausgerechnet zu einer Zeit, in der man in Berlin alle Geldschleusen in einem Ausmaß öffnet wie es bis vor einem Jahr noch undenkbar war, entschließt man sich gleichzeitig auf die Schuldenbremse zu treten und alle nachfolgenden Regierungen per Gesetz an die Kandare zu legen!

Man kann nur vermuten, dass mit diesem doppelten Spiel den Bürgern vor den Wahlen das Gefühl vermittelt werden soll, die Sache noch im Griff zu haben. Dabei hat man es selbst in den vergangenen Wachstumsjahren nicht geschafft, jene moderaten Eingrenzungen der Schuldenaufnahme einzuhalten, für die man sich in Maastricht so vehement eingesetzt hatte!

Aber auch die Wissenschaft scheint inzwischen Kopf zu stehen! Während bis dato fast jeder vor den ständigen Zunahmen der Staatsverschuldungen warnte, malt jetzt z.B. Sebastian Dullien im SPIEGEL vehement die Gefahren dieser Schuldenbremse an die Wand. Ja er bezeichnete diese Schuldenbremse sogar als „Wahnsinn“, womit er – genauer betrachtet – sogar den Nagel auf den Kopf trifft: Denn so lange die Geldvermögen weiter wuchern, ist es tatsächlich Wahnsinn, der Schuldenflut Einhalt gebieten zu wollen. Genauso wie es Wahnsinn wäre ein Fahrzeug abzubremsen, bei dem der Gashebel durchgetreten und verklemmt ist: Entweder frisst sich der Motor fest oder er fliegt in Kürze auseinander!

Das heißt: Wer tatsächlich die staatliche Schuldenmacherei überwinden und einen ruhigen und vernünftigen Lauf des ‚Motors Wirtschaft’ erreichen will, der muss zuerst einmal dafür sorgen, dass das ‚Gasgeben’ bei den Geldvermögen eingegrenzt wird. Das ist jedoch nur bei einem Zinsniveau erreichbar, welches im Gleichschritt mit den Sättigungen der Wirtschaft gegen Null absinkt – und zwar ohne dass es dabei zu jenem Geldstreik kommt, dessen Folgen man als Deflation bezeichnet! Wird diese Voraussetzung nicht geschaffen, dann haben sowohl diejenigen Recht die ein ständig zunehmendes Wirtschaftswachstum für unabdingbar halten, als auch jene, die das Abbremsen der Verschuldungen als „Wahnsinn“ bezeichnen.

Wir haben also heute nur die Wahl zwischen zwei Übeln. Und aus dieser Zwickmühle kommen wir nur heraus, wenn wir an jener entscheidenden Stellschraube drehen, die ein vernünftiges Wirtschaften auch ohne ständig positive Zinsen, eskalierende Geldvermögen und Wachstumszwänge möglich macht. Und diese Stellschraube ist die Verstetigung des Geldflusses durch eine zinsunabhängige Umlaufsicherung! Denn wie der Wirtschaftsmathematiker Professor Jürgen Kremer am Ende einer detaillierten wissenschaftlichen Überprüfung der Gegebenheiten schreibt:

„Die Verzinsung von Kapital hat nur dann langfristig keine destabilisierende Wirkung, wenn die Wirtschaft stetig und zeitlich unbeschränkt, d.h. exponentiell wächst. Aufgrund der Endlichkeit der Ressourcen der Erde ist ständiges Wachstum jedoch weder wünschenswert noch möglich. Eine Wirtschaftsordnung, die langfristig stabil bleiben soll, muss sich daher von dem Konzept der Vermögensverzinsung verabschieden.“

Quelle: helmut-creutz

 

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