Nebelkerzen, Verdrehungen und Täuschungen im Petitionsausschuss zur Erklärung 2018

Seit die AfD-Bundestagsfraktion vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die widerrechtliche Grenzöffnung geklagt und die Klageschrift im Internet veröffentlicht hat1, ist in den Medien, angeführt von den öffentlich-rechtlichen Propagandasendern, zu beobachten: Die Klage wird nicht erwähnt, und es wird vielfach bestritten, dass es überhaupt eine Grenzöffnung gegeben habe.2 Denn seit dem Schengen-Abkommen hätten ohnehin, auch schon vor dem Herbst 2015, alle europäischen Binnengrenzen offen gestanden. Und wo es keine Grenzöffnung gab, da könne man auch nicht von einer rechtswidrigen Grenzöffnung sprechen.

Auch in der öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses des Bundestages am 8.10.2018 über die von Vera Lengsfeld initiierte Erklärung 2018, die von 165.318 Unterstützern unterzeichnet worden ist, wurde von Vertretern der Blockparteien und der Regierung dieses Argument eingesetzt.

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Nebelkerzen, Verdrehungen und Täuschungen im Petitionsausschuss zur Erklärung 2018
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2 Kommentare

  1. So gut wie jede Klage dagegen wurde abgewiesen.
    Und 99% aller sog. Petitionen ist nur reine Makulatur und hat keinen Erfolg.
    Das sog. "Schengen-Abkommen", also Reisefreiheit und "offene" Grenzen innerhalb der EU gilt ausschließlich für Bürger der EU! Es gilt nicht für Ausländer d.h. Nicht-EU-Bürger! Eine Kontrolle der deutschen Grenze zwecks illegaler Einreise ist auch mit dem Schengen-Abkommen möglich.

    „Nach nationalem Recht wie auch nach Dublin-III-Verordnung bestehen immer dann, wenn ein Asylbewerber über eine Landgrenze in die Bundesrepublik einreisen will, (da sie von lauter sicheren Drittstaaten umgeben ist) Anhaltspunkte für die Zuständigkeit eines anderen Staates gemäß § 18 Abs. 2 Nr. 2 AsylG, so daß der Asylbewerber in voller Übereinstimmung mit der Dublin-III-Verordnung an der Grenze zurückzuweisen wäre.“

    Ist Deutschland noch ein Rechtsstaat?
    Seit 2015 jedenfalls nicht mehr. Angela Merkel hat, ohne das Parlament zu befragen und ohne die Bürger zu fragen, eine Massenmigration veranlasst.

    Es wurden folgende Gesetze rechtswidrig verletzt:
    GG Art. 16a Absatz 2
    (1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.
    (2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist.
    Asylgesetz § 18
    (2) Dem Ausländer ist die Einreise zu verweigern, wenn
    1. er aus einem sicheren Drittstaat (§ 26a) einreist
    (3) Der Ausländer ist zurückzuschieben, wenn er von der Grenzbehörde im grenznahen Raum in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang mit einer unerlaubten Einreise angetroffen wird und die Voraussetzungen des Absatzes 2 vorliegen.
    Aufenthaltsgesetz § 3
    Ausländer dürfen nur in das Bundesgebiet einreisen oder sich darin aufhalten, wenn sie einen anerkannten und gültigen Pass oder Passersatz besitzen.“ 
    Ausnahmen davon sind nicht generell, sondern nur in begründeten Einzelfällen möglich.

  2. Darüber wundert sich wer?

    Wo etliche Verfassungsklagen schon gescheitert sind, sollte eine Petition mehr erreichen?

    Es ist allein der Prominenz der Einreichenden geschuldet, daß sie übehaupt angehört werden!

    Allein, am Ergebnis wird dies nichts ändern!

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