Erneute Taurus-Debatte im Bundestag

Christian Hamann (frieden-freiheit-fairness)

Die Front der unverbesserlichen Militaristen hat einen erneuten Anlauf unternommen, um dem von Roderich Kiesewetter formulierten Ziel, „den Krieg nach Russland zu tragen“, näher zu kommen. Wieder ging es um die Lieferung von in Deutschland produzierten Taurus-Marschflugkörpern und wieder haben die Unbelehrbaren eine Abstimmungsniederlage erlitten. Damit ist die Weltkriegsgefahr jedoch nur aufgeschoben, denn die Propagandawelle zugunsten weiterer Eskalation rollt ungebrochen. Das gilt auch für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, obwohl dieser vertraglich dazu verpflichetet ist, „Grundsätze der Objektivität und Unparteilichkeit“ zu achten und eine „breite Themen- und Meinungsvielfalt ausgewogen dar(zu)stellen“. Referenz https://www.swr.de/wissen/1000-antworten/muss-der-oeffentlich-rechtliche-rundfunk-neutral-sein-104.html. Daher sind ein paar Bemerkungen in der Rückschau auf die Bundestagsdebatte vom 14.03.2024 angebracht.

  1. Wie kann man so wenig psychologische Sensibilität aufbringen, um das rationale Erkennen einer Kriegsgefahr als „Kriegsängste“ abzutun, mit denen man politisch „spielen“ kann, wie Herr Merz es formulierte? Im Geschäftsfeld seines Ex-Arbeitgebers BlackRock geht es um viel Geld – da stellen ausgeprägte Skrupel  eher ein Erfolgshinderniss dar. In der gegenwärtigen Politik geht es dagegen um die Sicherheit von Millionen von Menschen – und da sind Skrupel und Verantwortung Grundvoraussetzung.  (Auch die Lobby der deutschen Rüstungsindustrie darf darüber nachdenken, welche Ziele wohl zu den allerersten gehören würden, sollte sich Russland zu Atomschlägen veranlasst sehen.)
  2. Ohne Ausbildung kann man so komplizieres Gerät wie Taurus selbstverständlich nicht handhaben. Völkerrechtlich stellt eine Ausbildung an geliefertem Kriegsgerät aber einen Eintritt als Kriegspartei dar.
  3. Russland als UdSSR-Rechtsnachfolger kann daraufhin den Waffenstillstand vom Mai 1945 für gebrochen erklären und/ oder den 2+4-Vertrag kündigen.
  4. Die Kündigung des 2+4-Vertrages würde die Gültigkeit der Feindstaatenklausel gegen Deutschland nach Artikeln 53, 77 und 107 der UN-Charta reaktivieren. Die Klausel war durch Resolution 49/58 vom Dezember 1994 auf der Grundlage des 2+4-Vertrages vom September 1990 für obsolet erklärt worden; diese Resolution wäre nach dessen Ablauf aber ihrerseits obsolet. Russland hätte danach völkerrechtlich freie Hand, geeignete (auch militärische) Maßnahmen gegen ein erneut feindliches Deutschland zu ergreifen.
  5. Sicher kann man die Taurus-Flugkörper elektronisch auf eine geringere Reichweite drosseln. Aber ebenso sicher gibt es Spezialisten, die diese Drosselung manipulativ aufheben können.
  6. Selenskyj hat die beiden wichtigsten seiner Wahlversprechen gebrochen (Eindämmung der Korruption und Frieden im Donbass) und er hat die Sprengung der Druschba-Ölpipeline nach Ungarn in Erwägung gezogen. Die Ukraine hat mit großer Wahrscheinlichkeit den Katchowka-Staudamm zerstört, ist das korrupteste Land Europas und es wurden oder werden dort riesige Mengen an Hilfsgütern verschoben. Wie kommt dann Herr Merz darauf, das Vertrauen, das irgend jemand in die Ukraine haben kann – hier ging es um Scholz ­- zum Diskussionsgegenstand zu machen?
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2 Kommentare

  1. Wo steht in den 2plus 4 Veträgen was von der Feindstaatenklausel?

    Rein logisch können die vier Siegermächte keine Entscheidung für die UN fällen.

    Und insofern gilt die Feindstaatenklausel so oder so. Nur wäre mit 2plus 4 Vertrag davon auszugehen, dass die beteiligeten Mächte davon kein Gebrauch machen.

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