Die Tücken des Insolvenzrechts bei einer Bankenpleite

von Gerhard Spannbauer (Krisenvorsorge)

Eine Bankeninsolvenz läuft grundsätzlich nicht anders ab als jede gewöhnliche in der normalen Wirtschaft. Hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Türen des Instituts geschlossen, wird ein Insolvenzverwalter eingesetzt und friert erst einmal alle Guthaben ein. Niemand mehr kann über sein Geld verfügen, denn die Bank darf ab diesem Moment keinen Verkehr mehr mit den Kunden aufnehmen. Das Insolvenzverfahren wird eingeleitet und erst, wenn ein Überblick über die Lage besteht, entscheidet der Insolvenzverwalter, wie viel Geld noch da ist und wie das auf die Gläubiger (Kunden) verteilt wird.

Gleichzeitig werden aber die Rückzahlungsraten für Kredite unverändert eingefordert. Zu den vorrangigen Aufgaben des Insolvenzverwalters gehört, die Außenstände und Forderungen des Unternehmens hereinzuholen, um die Ansprüche der Gläubiger zu befriedigen. Bei einer Bankpleite ist es so, dass, wenn Sie 10.000 Euro auf dem Konto haben und gleichzeitig einen Kredit von 10.000 Euro abbezahlen, Sie in diesem Augenblick nicht an Ihr Geld herankommen, aber die Raten weiterbedienen müssen. Die Kunden der kleinen Weserbank mussten bis zu zwei Monate warten, bis sie wieder über ihr Geld verfügen konnten. Aber, werden Sie sagen, wenn ich 10.000 Schulden und gleichzeitig 10.000 Guthaben bei der Kreissparkasse Großkleinstadt habe, ist das doch einfach ausgeglichen und ein Nullsummenspiel! Da muss ich doch nicht auch noch abbezahlen, wenn ich durch die Verursachung der Bank nicht mehr an mein Geld kann!

Doch, das müssen Sie. Das ist nicht anders, als ob Sie in einem Antiquitätenladen ein schönes Bild für 1.000 Euro auf Rechnung gekauft und gleichzeitig für eine hübsche, alte Kommode 1.000 Euro angezahlt haben. Die Rechnung für das Bild müssen Sie noch bezahlen, die Anzahlung für die Kommode ist bereits geleistet – und dummerweise geht der Händler genau in diesem Moment Pleite und schließt. Ein Insolvenzverwalter wird eingesetzt und fordert als Erstes alle Schuldner zum Bezahlen der offenen Rechnungen auf, damit er im Anschluss die vorhandene Insolvenzmasse an die Gläubiger auszahlen kann. Wenn Sie nun gleichzeitig Schuldner und Gläubiger sind, haben Sie schlechte Karten, denn es wird nicht miteinander verrechnet.

Erst, wenn alle einzubringenden Außenstände abgearbeitet wurden, errechnet der Verwalter, wie viel jeder Gläubiger aus den jetzt vorhandenen Geldmitteln erhält.

Sie kommen als gezwungenermaßen Ihrer Verpflichtung nach und begleichen die Rechnung über 1.000 Euro für das Bild. Sind jedoch die Schulden des insolventen Antiquitätenhändlers recht hoch und die Insolvenzmasse bescheiden, bekommen Sie von Ihren 1.000 Euro Anzahlung für die Kommode nur einen Bruchteil zurück.

Als Bankkunde haben Sie es da deutlich besser, weil hier die Sicherungseinrichtungen greifen. Aber ich will auf etwas anderes hinaus: Bauen Sie nur auf diese Bank, sind Sie trotz eines Guthabens zahlungsunfähig und geraten in Rückstand, weil Sie Ihre raten nicht erfüllen.

Was sollten Sie also tun?

Die beste Vorsorge ist ein Bargeldvorrat, um einige Monate über die Runden zu kommen und die Liquidität aufrechtzuerhalten. Angenommen, das Eigenheim ist bei der örtlichen Sparkasse finanziert und Sie führen dort Ihr Gehaltskonto und legen Ihre Spargroschen an. In dem oben geschilderten Fall stehen Sie dann urplötzlich für Wochen oder gar Monate ohne Zugriff auf Ihr Geld da und der Insolvenzverwalter bittet um die Ratenzahlung. Das sollten Sie unbedingt vermeiden.

Weiter gilt wie überall: Legen Sie nicht alle Eier in ein Nest. Die Lage der Banken ist mittlerweile überall ziemlich angespannt und niemand kann vorhersagen, wann die ersten Bankenzusammenbrüche passieren. Neben dem Bargeldvorrat sollten Sie Ihre Konten lieber bei zwei oder drei Instituten führen und die Guthaben aufteilen. Dann können Sie immer noch Ihre Rechnungen begleichen und eine Weile überbrücken, bis das geschlossene Geldinstitut seine Kunden entschädigen kann – oder wieder öffnet.

Quelle: krisenvorsorge

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