Anklage gegen den Corona-Maßnahmenkritiker Reiner Füllmich – erste Reaktionen der Verteidigung

Der Göttinger Rechtsanwalt Reiner Füllmich sitzt seit den ersten Oktobertagen in Untersuchungshaft. Mitte November hatte die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben. Nun ist das Verteidigerteam des bekannten Corona-Maßnahmenkritikers an die Öffentlichkeit getreten.

Anklage gegen den Corona-Maßnahmenkritiker Reiner Füllmich – erste Reaktionen der Verteidigung
Quelle: www.globallookpress.com © Schreyer via www.imago-images.de Die beiden Rechtsanwälte Dr. Reiner Füllmich und Viviane Fischer, damals aktiv im „Corona-Ausschuss“, während einer Kundgebung auf dem Domplatz in Magdeburg, 29. Mai 2021

Quelle: rtdeutsch

Seit seiner – offenkundig unfreiwilligen – Überstellung aus Mexiko Anfang Oktober 2023 und der umgehenden Festnahme am Frankfurter Flughafen befindet sich der Rechtsanwalt und Mitbegründer des sogenannten Corona-Ausschusses in Untersuchungshaft in der JVA Rosdorf bei Göttingen (RT DE berichtete).

Die Staatsanwaltschaft Göttingen hatte Mitte November Anklage erhoben, wie der NDR kürzlich meldete. Angeblich habe der prominente Anwalt rund eine Million Euro unterschlagen. Wie es heißt, werfe die Anklage dem 65-jährigen promovierten Juristen vor, Spendengelder, die für die von ihm mitgegründete „Stiftung Corona-Ausschuss“ gedacht waren, auf seine eigenen Konten geleitet zu haben. Diese Mittel habe Füllmich für private Zwecke verwendet, meint die Staatsanwaltschaft, etwa für die Umgestaltung seines Gartens. Die Rede ist von 375.000 Euro, die der Anwalt auf das Konto seiner Kanzlei überwiesen haben soll. Darüber hinaus habe er einmal 200.000 Euro und dann weitere 500.000 Euro auf sein Privatkonto transferiert. Gegenwärtig stehe noch nicht fest, wann der Prozess vor der Wirtschaftsstrafkammer am Landgericht Göttingen beginnen werde.

Die Verteidigung Füllmichs hat nun am 22. Dezember mit einer offiziellen Presseerklärung, die auf dem Telegram-Kanal von Reiner Füllmich veröffentlicht wurde, geantwortet. Die Verteidiger stellen fest, dass die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben habe, ohne der Verteidigung zuvor Einsicht in alle Bände der Ermittlungsakte oder Gelegenheit zur Stellungnahme zu gewähren. Auch sei der Beschuldigte nicht nach § 163a StPO vor Anklageerhebung vernommen worden. Außerdem seien Zeugen, die überwiegend in der Anklageschrift benannt wurden, nicht vernommen worden.

Was die Summe von 700.000 Euro angehe, die bereits Gegenstand des Haftbefehls war, so habe auch die Rechtsanwältin Viviane Fischer, eine der vier Gesellschafter, entsprechende Darlehensverträge mit unterzeichnet.

Ferner würde die Staatsanwaltschaft irrigerweise annehmen, dass diese Darlehensgeschäfte „unzulässige Insichgeschäfte“ darstellten. Doch gemäß dem Gründungsprotokoll seien alle Gesellschafter zu „Geschäftsführern mit Alleinvertretungsbefugnis bestellt“ worden, weshalb Viviane Fischer die beiden Darlehensverträge ohne die anderen Geschäftsführer habe unterzeichnen können.

Die Verteidigung betont, dass man zum damaligen Zeitpunkt durch Gerüchte über mögliche Kontenpfändungen – etwa beim Verein MWGFD – beunruhigt gewesen sei. Tatsächlich war es zu Kontenpfändungen beispielsweise bei Ärzten und Naturwissenschaftlern wie Professor Dr. Stefan Hockertz gekommen. Andere Kritiker der Corona-Maßnahmen seien ebenfalls in Untersuchungshaft gekommen, wofür Michael Ballweg nur das prominenteste Beispiel abgebe.

Aus diesen Gründen habe man beschlossen, die Spendengelder in „nachhaltigen Wertspeichern“ wie Gold oder Immobilien anzulegen. Für etwa eine Million Euro habe man in Gold investiert, was „bis heute gesichert bei der Firma Degussa aufbewahrt“ werde. Für die Darlehenssumme in Höhe von 700.000 Euro sei als „Gegenwert die Immobilie von Reiner Füllmich vorgesehen“ gewesen.

Weiter geht die Verteidigung auf die Einzelheiten des Hausverkaufs ein. So habe die Neugestaltung des Gartens lediglich der Wertsteigerung der Immobilie und „damit der Erzielung eines höheren Kaufpreises direkt“ gedient. Unklarheiten bestehen offenbar hinsichtlich der Abwicklung des Verkaufs sowie der nach Ansicht der Verteidigung rechtswidrigen Eintragung einer Grundschuld und der Auszahlung eines Betrages von gut 1,1 Millionen Euro an den Rechtsanwalt Marcel Templin, der Anzeige gegen Füllmich erstattet hatte. Dieses „Geschehen“ müsse auch von der Staatsanwaltschaft aufgeklärt werden.

Schließlich stellt die Verteidigung klar, dass die monatlichen Auszahlungen des Corona-Auschusses in Höhe von 25.000 Euro „zuzüglich Mehrwertsteuer“ an die Kanzlei von Reiner Füllmich von Januar 2021 bis Juli 2022 zur Deckung der Lohn- und Gehaltszahlungen sowie der Sozialversicherungsbeiträge der Kanzleimitarbeiter verwendet wurden, die mit der Arbeit des Corona-Ausschusses befasst waren. Diese seien über zwei Jahre damit beschäftigt gewesen, Anfragen an den Corona-Ausschuss, über „300.000 Emails“, dazu tausende Briefe zu beantworten und tausende Telefonate zu führen. Aus diesen Gründen seien auch Kosten für „neue IT“ angefallen. Denn in Berlin, dem eigentlichen Sitz des Corona-Ausschusses, sei diese für den „Fortbestand des Ausschusses zwingend notwendige Arbeit“ nicht geleistet worden.

Zudem sei die Kommunikation mit Unterstützern, Interviewpartnern, Wissenschaftlern und anderen Experten, die der Ausschuss in seinen wöchentlichen Sitzungen anhören wollte, aber auch die „Erstberatung von Hilfesuchenden“ über die Göttinger Kanzlei gelaufen. Daher seien die von den Mitarbeitern aus Füllmichs Kanzlei erbrachten Leistungen durch den Gesellschaftszweck des Ausschusses gedeckt. „Ungewöhnlich“ sei außerdem, dass die Staatsanwaltschaft die von der Verteidigung benannten Zeugen zu diesen Tatbeständen vor der Anklageerhebung nicht vernommen habe.

Der bereits erwähnte Telegram-Kanal Füllmichs verlinkte zu einem YouTube-Video, das die Stellungnahme von Rechtsanwalt Ralf Ludwig zu dem Vorgang zitiert. So habe Ludwig bemängelt, dass die Göttinger Staatsanwaltschaft die komplizierten zivilrechtlichen Streitigkeiten zwischen den Gesellschaftern des Corona-Ausschusses mit dem Strafrecht zu „klären“ versuche. Aus rechtsstaatlichen Gründen erscheine es als „bedenklich“,

dass die Staatsanwaltschaft „somit die quasi zivilrechtliche Zuordnung der eingesammelten Gelder bereits als abgeschlossen betrachtet, ohne dem Beschuldigten die ihm zustehende zivilrechtliche Instanz zu gewähren.“

Rechtsanwalt Ludwig geht in seiner Stellungnahme davon aus, dass das Landgericht die Anklage nicht zulassen und die Anzeigeerstatter dazu auffordern werde, „innerhalb einer kurzen Frist eine Zivilklage zu erheben.“

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6 Kommentare

  1. Mich würde ja mal interessieren, was aus den ganzen Prozessen in den USA geworden ist, für die Füllmich die Leute und Gelder geworben hat?

    Ich meine, die hatten bei den Sitzungen des Corona Untersuchungsausschusses schon oft sehr interessante Leute am Tisch oder in der Schaltung. Das gilt es zu würdigen.

    Aber die ganze andere Geschichte ist schon etwas suspekt und die haben das Groß der Spendengelder in der Zeit eingesackt. Wenn das was nicht sauber gelaufen ist, dann wäre das sehr übel.

    Eigentlich sollte jemand wie Füllmich wissen, mit welchen Ländern Deutschland keine Auslieferungsabkommen hat. In Irland hätte man ihn nicht ausgeliefert, weil die Deutschen keine gültigen Europäischen Haftbefehle ausstellen dürfen…

  2. Einstiger Hoffnungsträger in der C-Plandemie legt seine anwaltlichen Mitstreiter finanziell aufs Kreuz, um sich selbst zu bereichern; pfui Deibel.
    Hoffentlich wird er im oberen Drittel abgeurteilt und verliert auch seine Lizenz. Wer seine Kollegen betrügt/Gelder veruntreut, hintergeht auch die Mandanten.

    Ganz tiefer Fall, Herr Dr. Füllmich.

    Ich hab den Typen noch nie leiden können – jetzt weiß ich auch warum.

  3. Es scheint mir ein typisch anglo-zionistisches Verfahren zu sein, daß man politische Kritiker durch zweifelhafte Privathandlungen durch die Justiz beseitigen will. Beispiel war wohl Michael Ballweg, der ein Jahr lang in Untersuchungshaft war, weil er Spendengelder veruntreut haben soll. Das ist eigentlich abartig, daß jemand bestraft wird, weil er Spendengelder privat nutzt und nicht zu Zwecken, die der Politik der Eliten und der Staatsanwaltschaften widersprechen. Und Füllmichs Sammelklage in Kanada gegen Corona kann doch unmöglich den Eliten und der von ihr abhängigen Staatsanwaltschaft gepaßt haben, so daß die Veruntreuung von Spendengeldern sie eigentlich hätte erfreuen müssen.

    Aber Scholz konnte ohne weiteres 37 Millionen Euro der Warburg-Bank schenken, indem er die staatliche Erstattung über das Verjährungsende hinauszögerte. Da werden keine Staatsanwaltschaften aktiv, auch nicht in CDU-regierten Ländern, was wieder einmal zeigt, daß die Einheitspartei nur eine einzige Suppe ist.

    Auch Trump hat jetzt ein Streit mit der Justiz, weil sie ihn politisch erden will, indem sie plötzlich auf die Idee kommt, er habe bei den von ihm aufgenommenen privaten Darlehen falsche Angaben als Sicherheit gemacht. Fazit: Man findet immer wieder sachfremde Argumente, um dem politischen Gegner durch die Justiz ein Bein zu stellen.

    So wird der Trieb der Männer zu schönen Frauen ihnen auch gerne zum Verhängnis.

    https://www.stern.de/politik/ausland/ibiza-video–100-tage-danach-bastelt-ex-fpoe-chef-hc-strache-schon-an-seinem-comeback-8857344.html

    „20.08.2019, 06:27
    4 Min.
    Das Ibiza-Video hat die Politik in Österreich erschüttert. Doch längst nicht so stark, wie erwartet. Ende September wird ein neues Parlament gewählt. Früher oder später erwarten alle ein spektakuläres Comeback des gefallenen Ex-FPÖ-Chefs.

    Heinz-Christian Strache mag Ibiza immer noch. Auch diesen Sommer machte der österreichische Ex-Vizekanzler von der rechtspopulistischen FPÖ auf der Mittelmeerinsel Urlaub – alles wie immer, seit 17 Jahren entspannt er sich dort. In einem lustig gemeinten Facebook-Beitrag sprach Strache gar von der Ehrenbürgerschaft, die ihm doch für die Medien-Berichterstattung über ihn und die Insel verliehen werden könnte. Traumatische Erinnerungen an den Ort, an dem seine politische Karriere ausgebremst wurde? Keine Spur. Warum auch, wenn man sich als Opfer einer Schmutzkübel-Kampagne wahrnimmt und die Schuld in erster Linie bei anderen sieht.

    Video manipulativ geschnitten?

    „Ich habe dort an niemanden etwas zu verkaufen gehabt“, behauptete Strache kürzlich in seinem ersten TV-Interview seit der Ibiza-Affäre, das er ausgerechnet dem deutschen Ableger von RT (ehemals „Russia Today“) gab. „Ich habe nichts Unredliches angeboten“, so Strache. Vielmehr sei das Video manipulativ zusammengeschnitten und seine Aussagen aus dem Zusammenhang gerissen worden.

    Die Öffentlichkeit sah das anders. „Seine Äußerungen zeigen ein Sittenbild eines Politikers, dem es nur um Macht und Unterwanderung der Strukturen zu gehen scheint“, kommentierte der „Kurier“ mitten in der Krise. Und auch die Justiz ist Strache auf der Spur, erst vor wenigen Tagen wurde sein Haus durchsucht und nicht zuletzt sein Handy beschlagnahmt.

    Wie kann sie bei der „Kronen-Zeitung“ einsteigen?

    Die Affäre begann vor rund 100 Tagen, am Abend des 17. Mai. Der „Spiegel“ und die „Süddeutsche Zeitung“ veröffentlichten einen wenige Minuten langen Zusammenschnitt aus vielen Stunden Videomaterial einer verhängnisvollen Nacht auf Ibiza. Hauptdarsteller: HC Strache, damals FPÖ-Chef, mitten im Wahlkampf und auf bestem Weg zu einem für die Partei sehr guten Wahlergebnis. Mit einer vermeintlichen russischen Oligarchen-Nichte spricht er über möglicherweise illegale Spenden an parteinahe Vereine, über Staatsaufträge, die er ihr zuschanzen würde.

    Und auch darüber, dass die vermeintliche Russin gerne bei der in Österreich sehr einflussreichen „Kronen-Zeitung“ einsteigen sollte, um die FPÖ zu unterstützen. Das Blatt hat laut Media-Analyse in Österreich eine Reichweite von 27,2 Prozent. Wer das Blatt auf seiner Seite hat, darf sich für gewöhnlich über ein gutes Wahlergebnis freuen. Das ist der Köder – und Strache beißt an. Sein „zack, zack, zack“ ist in Österreich zum geflügelten Wort geworden.

    Gedreht wurde das Video, eine lange geplante Falle für Strache und seinen ebenfalls anwesenden Parteifreund Johann Gudenus, im Sommer 2017. Wieso es dann so lange bis zur Veröffentlichung dauerte, ist eine der offenen Fragen bei diesem Thema. Der „Spiegel“ und die „Süddeutsche Zeitung“ beteuern, dass sie das Material kostenlos erhalten haben.“

    https://www.t-online.de/nachrichten/ausland/usa/id_100250194/usa-donald-trump-wegen-betrugs-verurteilt-250-millionen-dollar-strafe-drohen.html

    „Schon wieder ist Donald Trump im Visier der Justiz. Diesmal geht es um Betrug. Das jüngste Urteil könnte seinem Imperium erheblich schaden.

    Donald Trump ficht seit Jahrzehnten zahlreiche Konflikte mit der US-Justiz aus. Schon als Baumogul war er in Rechtsstreitigkeiten verstrickt. Auch während seiner Präsidentschaft von 2017 bis 2021 geriet er immer wieder ins Visier der Justiz.

    Seit dem Ende seiner Präsidentschaft kämpft Trump an mehreren Fronten mit juristischen Problemen oder mit Untersuchungen, die rechtliche Konsequenzen für den 77-Jährigen haben könnten.

    Am Dienstag flatterte das nächste Urteil herein: Trump wurde des Betrugs schuldig gesprochen. Was sind die konkreten Vorwürfe und was droht dem Ex-Präsidenten, der im kommenden Jahr erneut zur Wahl antreten will? Ein Überblick.

    Was wird Trump diesmal vorgeworfen?

    Die New Yorker Generalstaatsanwältin Letitia James hatte Trump und den nach ihm benannten Familienkonzern im September 2022 wegen Betrugs angeklagt. Der Demokratin zufolge soll Trump unter anderem sein Vermögen um bis zu 3,6 Milliarden Dollar aufgebläht haben. Die Manipulationen sollen sich über ein Jahrzehnt fortgesetzt haben.

    Am Dienstag bestätigte Richter Arthur Engoron vorläufig, dass Trump jahrelang den Firmenwert seiner Trump Organization manipuliert und damit Betrug begangen haben soll. Der Ex-Präsident, seine Söhne sowie leitende Mitarbeiter hätten den Wert des Unternehmens in Geschäftsberichten systematisch zu hoch angesetzt, um zu günstigeren Konditionen an Kredite und Versicherungsverträge zu kommen, hieß es.

    Größe von Immobilien verfälscht

    Beispielsweise habe Trump die Größe seiner Wohnung im Trump Tower jahrelang mit rund 2.800 Quadratmeter angegeben, obwohl sie „nur“ gut 1.000 Quadratmeter groß war. Dadurch sei die Immobilie um bis zu 200 Millionen US-Dollar überbewertet gewesen. Der Wert seines Anwesens Mar-a-Lago in Florida soll in den Finanzdokumenten sogar um 2.300 Prozent aufgebläht worden sein. Richter Engoron schrieb zu den Vorwürfen in seinem Urteil: „Das ist eine Fantasiewelt, nicht die reale Welt.“

    Saddam Hussein wurde genauso aufgrund eines sachfremden Justizmords gehängt; denn nachdem er wegen frei erfundener Massenvernichtungswaffen bekriegt worden war, mußte er natürlich nicht deswegen sterben, genauso wie überwiegend die sachfremd gehängten Nazi-Größen des Nürnberger Prozesses, die sich bei der Ablehnung der russischen Richter auf Katyn beriefen!

    • „Der Demokratin zufolge soll Trump unter anderem sein Vermögen um bis zu 3,6 Milliarden Dollar aufgebläht haben. Die Manipulationen sollen sich über ein Jahrzehnt fortgesetzt haben.“

      Leute in solch einer Position, sollten überhaupt keiner Partei angehören …

      • Trump war pleite und hat dann mit Krediten der „Deutschen Bank“ mit US-Aktienmehrheit sein Immobilienimperium neu aufbauen können.

        Um die Kredite zu maximieren wurden natürlich im beiderseitigem Interesse die schwankenden Immobilienwerde schöngerechnet.

        Ich wäre auch Milliadär, wenn ich trotz vorheriger Pleite Zugang zu endlosen Milliardenkrediten hätte.

        Trumps Vater war eng mit dem New Yorker Mafia-Milieu verbunden, das anderes als im Paten nicht von der italienischen sondern von der jüdisch-deutschen Mafia dominiert wurde und wird.

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