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§ 339 StGB hat folgenden Wortlaut:
„Ein Richter, ein anderer Amtsträger oder ein Schiedsrichter, welcher sich bei der Leitung oder Entscheidung einer Rechtssache zugunsten oder zum Nachteil einer Partei einer Beugung des Rechts schuldig macht, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren bestraft.“
Die Organisation beruht auf dem Grundsatz der souveränen Gleichheit aller ihrer Mitglieder.“ (Artikel 2 Nr. 1 UN-Charta)
Strafanzeige v. 14.07.2018 – No. 27131 (ORIGINAL)
URL: http://www.schneider-institute.de/27131.pdf
Strafanzeige v. 14.07.2018 – No. 27132 (Pressemitteilung)
URL: http://www.schneider-institute.de/27132.pdf
N E U :
Strafanzeige v. 15.07.2018 – No. 27133 (ORIGINAL),
URL: http://www.schneider-institute.de/27133.pdf
Strafanzeige v. 15.07.2018 – No. 27135 (Pressemitteilung),
URL: http://www.schneider-institute.de/27134.pdf
Zur Vergleichung:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen (Pressemitteilungen)
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen (Urteil vom 15.06.2016 – 7a K 3661/14.A)
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen (Geschäftsverteilung)
„Ferner berichteten Menschenrechtsorganisationen von einzelnen dubiosen Todesfällen in Polizeigewahrsam oder Haft, bei denen eine Fremdeinwirkung nicht auszuschließen oder sogar wahrscheinlich sei.“ (VG Gelsenkirchen, Urteil vom 15.06.2016 – 7a K 3661/14.A – Rdnr. 92)
„Dem Auswärtigen Amt lägen zwar keine eigenen Erkenntnisse zu der Frage vor, ob Terrorverdächtige weiterhin durch tunesische Sicherheitsbehörden gefoltert, misshandelt oder rechtswidrig inhaftiert worden seien. Auch in seiner Stellungnahme vom 18. Dezember 2015 verweist das Auswärtige Amt jedoch auf die im späteren Lagebericht zitierten Berichte der OMCT und der OCTT und äußert die Vermutung, dass die Dunkelziffer erheblich über den dort gemachten quantitativen Angaben liegen dürfte. Eine abstrakte [keine „konkrete“, sic!] Gefährdung von Terrorverdächtigen sei nicht auszuschließen.“ (VG Gelsenkirchen, Urteil vom 15.06.2016 – 7a K 3661/14.A – Rdnr. 94)
[…] URL: http://www.institut-fuer-asylrecht.de/Angela-Anzeigen.htm
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René Schneider Seminare
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