Renten

von Gert Flegelskamp (flegel)

Rente ist ein immerwährendes aktuelles Thema. Zwar habe ich in vielen Beiträgen schon versucht, die Zusammenhänge zu erklären, aber eine ständige Wiederholung halte ich dennoch für angebracht, vor allem weil ich im Stern eine Animation zum Thema gefunden habe, die Arbeitnehmer in die Riesterfalle locken soll. Die Riester-Rente ist aus meiner Sicht eine Falle, warum, das erläutere ich später. Nun versuche ich, anhand der verwendeten Begriffe und oft falschen Aussagen dazu meine Sicht zu erläutern. Es wird ein ziemlich langer Bericht werden, aber wer ein ganzes Arbeitsleben lang Beiträge in die Rentenversicherung zahlt und später dafür eine Rente erhalten will, sollte sich die Zeit nehmen, den Beitrag aufmerksam zu lesen, denn er soll vor allem mit den vielen Unwahrheiten seitens Arbeitgeberverbänden, für Versicherungskonzerne arbeitenden „Rentenexperten wie Meinhard Miegel, Bert Rürup, Bernd Raffelhüschen usw.“ und so genannten Think Tanks wie das IZA-Institut, das HWWI oder die INSM aufräumen. Zunächst mal die verschiedenen Rentensysteme.

Rentenarten

Das ist ein für jedermann bekannter Begriff. Allerdings wissen viele Menschen eben nicht, dass es sich nicht um ein einheitliches System handelt. Es sind unterschiedliche Systeme, die allerdings oft missbräuchlich angewendet werden. Was für Systeme gibt es?

Die GRV

Die gesetzliche Rentenversicherung, kurz GRV. Jeder abhängig Beschäftigte, kurz Arbeitnehmer genannt, zahlt von seinem Arbeitslohn einen bestimmten Prozentsatz in die GRV zur Alterssicherung ein. Der Arbeitgeber zahlt für ihn den gleichen Prozentsatz ein. Diese Rentenversicherung ist eine Pflichtversicherung, der sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber nicht verweigern können. Die Beitragszahlungen sind gedeckelt durch die Beitragsbemessungsgrenze (BBG). Für Einkommen oberhalb der BBG werden keine Beiträge mehr erhoben und bleiben auch ohne Einfluss auf die Rentenzahlungen. Die BBG geht dabei von den monatlichen Zahlbeträgen aus. Das bedeutet, dass ein Arbeitnehmer, der an sich mit seinem ganzen Lohn versicherungspflichtig ist, bei gezahlten Sonderzahlungen wie z. B. Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld oder Sonderprämien in dem Monat, in welchem die Zahlungen erfolgen, mit seinem Einkommen über der BBG liegen kann und damit nur im betreffenden Monat bis zur BBG Pflichtbeiträge zahlt. Folglich stimmt das steuerpflichtige Einkommen nicht unbedingt mit dem sozialversicherungspflichtigen Einkommen überein.

Die im Laufe eines Jahres erhobenen Beträge werden im Verhältnis zu einem vom Staat definierten Durchschnittseinkommen zu Entgeltpunkten. Dabei wird das kumulierte Beitragsaufkommen des Jahres durch den Durchschnittsverdienst geteilt und das Ergebnis mit 4 Stellen nach dem Komma als erreichte Entgeltpunkte dem Rentenkonto des Arbeitnehmers gutgeschrieben. Zum Zeitpunkt des Renteneintritts werden alle im Laufe des Arbeitslebens erreichten Entgeltpunkte addiert und mit dem aktuellen Rentenwert multipliziert, vorausgesetzt, der Arbeitnehmer hat mindestens 5 Beitragsjahre eingezahlt.

In bestimmten Fällen werden auch ohne Beitragszahlungen Entgeltpunkte gutgeschrieben, z. B. bei Frauen für Kindererziehungszeiten oder bei Studierenden und Auszubildenden bzw. Berufsanfängern Anrechnungszeiten für Ausbildung. Geht ein Rentenanwärter vorzeitig in den Ruhestand, werden ihm für jeden Monat, den er früher in den Ruhestand geht, 0,3% vom vollen Ruhestandsbezug abgezogen. Die Regelaltersgrenze wird derzeit von ehemals 65 Jahren auf 67 Jahre angehoben. Die Tabelle zeigt die während der Anpassungsphase gültigen Regelungen der jeweiligen Geburtsjahre.

Geburtsjahr Regelaltersgrenze Erreichen der Regelaltersgrenze
1819–1851 70
1851–1946 65
1947 65 + 1 Monat 02.2012 bis 01.2013
1948 65 + 2 Monate 03.2013 bis 02.2014
1949 65 + 3 Monate 04.2014 bis 03.2015
1950 65 + 4 Monate 05.2015 bis 04.2016
1951 65 + 5 Monate 06.2016 bis 05.2017
1952 65 + 6 Monate 07.2017 bis 06.2018
1953 65 + 7 Monate 08.2018 bis 07.2019
1954 65 + 8 Monate 09.2019 bis 08.2020
1955 65 + 9 Monate 10.2020 bis 09.2021
1956 65 + 10 Monate 11.2021 bis 10.2022
1957 65 + 11 Monate 12.2022 bis 11.2023
1958 66 01.2024 bis 12.2024
1959 66 + 2 Monate 03.2025 bis 02.2026
1960 66 + 4 Monate 05.2026 bis 04.2027
1961 66 + 6 Monate 07.2027 bis 06.2028
1962 66 + 8 Monate 09.2028 bis 08.2029
1963 66 + 10 Monate 11.2029 bis 10.2030
1964 67 01.2031 bis 12.2031
ab 1965 67 Januar bis Dezember
des entsprechenden Jahres
Quelle: Wikipedia

Parallel zur Umstellung auf die Rente mit 67 läuft die Umstellung der Renten auf die volle Besteuerung nach dem Alterseinkünftegesetz, gültig ab 2005. Betroffen sind Vorsorgewerke bei

  • den gesetzlichen Rentenversicherungen,
  • den landwirtschaftlichen Alterskassen,
  • den berufsständischen Versorgungswerken,
  • den privaten Leibrentenversicherungen, bei denen die erworbenen Anwartschaften nicht beleihbar, nicht vererblich, nicht übertragbar, nicht veräußerbar und nicht kapitalisierbar sind. Eine derartige Versicherung darf nur als monatliche lebenslange Leibrente und nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres ausgezahlt werden. Der Abschluss einer ergänzenden Hinterbliebenenversicherung oder einer Berufsunfähigkeits-/Erwerbsminderungsversicherung ist möglich.

Die nachgelagert besteuerten Leistungen unterliegen ab dem Jahr 2005 zu 50 Prozent der Besteuerung. Dies gilt für alle Bestandsrenten und die in diesem Jahr erstmals gezahlten Leistungen. Der steuerpflichtige Anteil der Rente wird für jeden neu hinzukommenden Rentnerjahrgang bis zum Jahre 2020 in Schritten von 2 Prozent auf 80 Prozent und anschließend in Schritten von 1 Prozent bis zum Jahre 2040 auf 100 Prozent angehoben. Der Besteuerungsanteil gilt einheitlich und damit auch für die Renten selbständig tätiger und nicht pflichtversicherter Personen.

Weil die Beiträge zur GRV aus bereits versteuertem Arbeitsentgelt entrichtet wurden, wurden die Renten bis zum 31.12.2004 nur mit dem nachgelagerten Ertragsanteil besteuert. Abhängig vom Alter des Bezugsberechtigten bei Rentenbeginn wurde ein Satz von 27 % bis 35 % der Rentenzahlung der Einkommensteuer unterworfen. Bedingt durch ein Urteil des BVerfG im Jahr 2002 wurde ab dem 01.01. 2005 das Steuerrecht für Alterseinkünfte geändert. Bestandsrentner müssen nun 50% ihrer Rente als Einkommen versteuern. Damit bleiben die meisten Bestandsrenten weiterhin steuerfrei, weil sie die Höhe der Einkommensfreibeträge damit nicht bzw. nur selten .überschreiten (dafür sind die durchschnittlichen Renten zu niedrig). Außerdem sind die Beiträge der Rentner für die Kranken- und Pflegeversicherung steuerlich absetzbar Für künftige Rentner sieht das anders aus. Der steuerpflichtige Rentenanteil steigt in Schritten von 2 %-Punkten von 50 % im Jahre 2005 auf 80 % im Jahr 2020 und in Schritten von einem 1 %-Punkt ab dem Jahr 2021 bis 100 % im Jahre 2040 an. Der steuerpflichtige Rentenanteil beträgt somit 50 % bei Rentenbeginn im Jahr 2005, 52 % bei Rentenbeginn 2006 usw. und schließlich 100 % bei Rentenbeginn ab 2040. Regulär dürften dann die Beiträge zur GRV nur noch vom bereits versteuerten Einkommen bemessen werden. Doch das wird sich senkend auf die Renten auswirken, weil dann ein niedrigerer Betrag (Nettoeinkommen) für die Beitragsbemessung herangezogen wird und damit auch die vom Arbeitgeber paritätisch gezahlte Hälfte der Beiträge sinkt. Für die Renten ist das dann ein doppelter Nachteil, weil geringere Beiträge eine geringere Rente bedeuten, die dann ab 2040 auch noch voll versteuert werden muss.

Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See

Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRV-KBS) ist eine separate Rentenversicherung äquivalent zur GRV und wird als solche auch von der Deutschen Rentenversicherung Bund verwaltet. Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See entstand zum 1. Oktober 2005 als eine Körperschaft des öffentlichen Rechts durch Namensänderung der Bundesknappschaft auf Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See und Eingliederung der Versicherungsträger Bahnversicherungsanstalt und Seekasse. Sie untersteht wie die GRV der Bundesaufsicht. Es gibt eine eigene Krankenkasse, die Knappschaft. Wikipedia sagt dazu:

Die Knappschaft entwickelte sich aus dem Zusammenschluss der Sankt Johannis Bruderschaft der Bergleute am Rammelsberg bei Goslar, welcher der Hildesheimer Bischof Johann I. von Brakel in einer Urkunde vom 28. Dezember 1260 seinen Schutz zusicherte, und ist damit die älteste Sozialversicherung der Welt. Bis zum 31. März 2007 war die Mitgliedschaft allein Versicherten der Knappschaftlichen Rentenversicherung vorbehalten (vornehmlich Bergbaubeschäftigten und deren Familien sowie Knappschaftsmitarbeitern). In den 1930er Jahren wurde ein Mehrleistungsanspruch für Personen, die als Angestellte im Bergbau oder als angestellte Knappschaftsmitarbeiter bei der Knappschaft krankenversichert waren, geschaffen. Dieser Anspruch, welcher für die Angestellten auch einen höheren Beitragssatz als bei Arbeitern mit sich brachte, zeichnet sich durch eine gehobene Versorgung aus: Beispielsweise zahlte die Knappschaft bei stationären Krankenhausaufenthalten ein Zweibettzimmer und die Chefarztbehandlung.

Nach den neuen gesetzlichen Bestimmungen, die seit April 2007 gültig sind, wurde die Krankenkasse für alle gesetzlich Krankenversicherten geöffnet. Neumitglieder können seitdem den Mehrleistungsanspruch nicht mehr erwerben und für sie sind die Leistungen vergleichbar mit denen aller anderen gesetzlichen Krankenkassen. Lediglich Altmitgliedern steht weiterhin ein Bestandsschutz bei den knappschaftsspezifischen Sonderleistungen zu. Die Knappschaft besitzt nach der Öffnung dadurch keinen wesentlichen Wettbewerbsvorteil mehr gegenüber anderen Krankenkassen. Aufgrund der Einführung des Gesundheitsfonds am 1. Januar 2009, nach dem die Höhe der Beitragssätze aller gesetzlichen Krankenkassen einheitlich geregelt wurde, wurde auch die Finanzierung des Mehrleistungsanspruchs für Altmitglieder geändert. Die bisherige Finanzierung über einen zusätzlichen Beitragssatz wurde durch die Einführung eines Prämiensystems abgelöst.

Am 1. Januar 2008 schlossen sich die Knappschaft und die bis dahin selbständige See-Krankenkasse bundesweit zu einer Krankenkasse zusammen, der Knappschaft mit Hauptsitz in Bochum.

Beamtenpensionen

Beamte zahlen keine Rentenbeiträge und erhalten dem Namen nach auch keine Rente, sondern Pensionen nach dem Alimentationsprinzip. Bei Beamtenpensionen erfolgt keine Deckelung der Ansprüche. Die aktuellen Ruhestandsregelungen entnehmen Sie bitte der Darstellung unter diesem Link, wobei diese Regelung für Bundesbeamte gilt. Beamte in den Ländern können hiervon abweichende Regelungen haben. Beamtenpensionen gelten als Einkommen und unterliegen zu 100% der normalen Einkommensbesteuerung. Um in den Genuss von Ruhestandsbezügen zu kommen, muss ein Beamter mindestens 5 Jahre als Beamter tätig gewesen sein (analog zur GRV).

Im Gegensatz zur GRV gibt es für Beamte eine Mindestversorgung. Diese beträgt lt. Wikipedia 65% der letzten Stufe der Besoldungsgruppe A4. Allerdings behauptet die BMAS etwas anderes. Wer nun Recht hat, mag dahingestellt sein.

Fest steht allerdings, dass es eine solche Regelung in der GRV nicht gibt. Wer als GRV-Rentner sein Leben lang schwer gearbeitet, aber wenig verdient hat, wird im Alter eine geringe Rente bekommen. Hat er dabei noch Ausfallzeiten wegen Arbeitslosigkeit, wird die Rente weiter sinken, denn in der GRV gibt es keine Mindestrente. Die Versprechungen der Parteien auf eine Aufstockung der Renten für Geringverdiener sind aus meiner Sicht Lug und Trug, denn der Staat müsste einem Rentner, dessen Rente unter dem Sozialhilfe-Niveau liegt, diese Rente entsprechend aufstocken und die von den Parteien vorgeschlagenen Höhen liegen auch nicht höher als der Sozialhilfesatz (wenn man die Mieten einrechnet) und sollen außerdem nur bezahlt werden, wenn eine gewisse Anzahl Beitragsjahre erfüllt sind und zusätzlich eine gewisse Zeit zusätzlich ein Riester-Vertrag abgeschlossen wurde, was sich die Geringverdiener in den meisten Fällen ohnehin nicht leisten können. Frau von der Leyen kämpft nicht für die Rentner und dort besonders für die Frauen, sondern sie verarscht sie nach Strich und Faden. Es geht dabei nur darum, auch Geringverdiener in die private Versicherungswirtschaft zu treiben, wo sie mindestens 4% ihres Einkommens als Beiträge leisten müssen, um in den Genuss der staatlichen Vergünstigung zu kommen, die wiederum aus dem Rententopf der GRV gezahlt wird.

Altersentschädigung von Bundespolitikern

Bundespolitiker zahlen keine eigenen Beiträge für ihre Altersentschädigung, wie Altersruhegeld im Politikerjargon genannt wird.

Seit dem 1. Januar 2008 wird die Altersentschädigung bereits nach einem Jahr der Mitgliedschaft gewährt. Vor 2008 gab es eine Wartezeit von acht Jahren, also 2 Legislaturperioden. Heute beträgt sie nach dem ersten Jahr 2,5 Prozent der Abgeordnetenentschädigung und steigt mit jedem weiteren Jahr der Mitgliedschaft um 2,5 Prozent an. Der seit dem 1. Januar 2008 verringerte Höchstbetrag liegt bei 67,5 Prozent der Abgeordnetenentschädigung und wird erst nach 27 – statt bisher 23 – Mitgliedsjahren erreicht. Bis einschließlich 2007 lag der Höchstbetrag bei 69% (3% pro Jahr). Ein Anspruch entstand aber erst, wenn der Abgeordnete sein Amt mindestens 8 Jahre ausgeübt hatte. Allerdings entstanden ihm keine Nachteile, wenn er schon vorher sein Amt aufgeben musste, denn dann wurde er in der GRV nachversichert oder die Amtstätigkeit wurde auf seine Beamtenlaufbahn angerechnet.

Man sieht, die Politiker haben ihre Altersentschädigung „massiv“ eingeschränkt und können heute nur noch 67,5% Höchstrente als Abgeordnete erreichen. Aber mit 5.570.10 € pro Monat kann man, wenn man sich stark einschränkt, ja auch über die Runden kommen, vor allem, weil man ja ein wenig angespart haben kann, weil man keine eigenen Beiträge leisten musste. Natürlich gibt es eine Menge Politiker, die nur eine begrenzte Zeit im Parlament sitzen. Das ist wohl die eigentliche Sorge der Politiker vor großen Stimmverlusten, weil dann immer einige von den Fleischtöpfen abgeschnitten werden. Aber 2,5 bereits nach einem Jahr macht nach derzeitigem Stand (2,5% von 8.252 €) 206,30 € aus. Das ist ein Anspruch nach einer Legislaturperiode (4 Jahre) von 825,20 € und noch viel Zeit, durch andere Arbeit das Rentenkonto aufzubessern. Es gibt eine Menge Rentner, deren Renten nach vielen Jahren Arbeit noch geringer sind, als diese Entschädigung, die ein Abgeordneter bereits nach einer Legislaturperiode erreicht.

Lässt man solche Aussagen öffentlich verlauten, taucht unweigerlich der Begriff „Neiddebatte“ auf. Doch das hat mit Neid nichts zu tun, sondern eher mit Wut, denn es sind diese Politiker, die GRV-Rentner, die ein Leben lang Beiträge für ihre Altersvorsorge gezahlt haben, nun als Ausbeuter der Jugend hinstellen. Dabei wird die Jugend durch die Politik noch stärker ausgebeutet, weil diese Politiker sie zusätzlich in die Riester-Rente drängen, für die sie weitere 4% ihres Einkommens aufbringen sollen.

Ständische Versorgungswerke

Selbständige wie Anwälte, Ärzte, Apotheker, Architekten, Steuerberater usw. haben eigene Versorgungswerke für die Altersversorgung. Die Regeln sind dabei unterschiedlich, so dass eine weitere Betrachtung hier nicht erfolgt. Es wird lediglich darauf hingewiesen, dass diese Versorgungswerke von staatlichen Eingriffen (ausgenommen der steuerlichen Behandlung nach dem Alterseinkünftegesetz ab 2005), wie bei der GRV üblich, nicht betroffen sind.

Betriebsrenten und Versorgungskassen

Große Konzerne und der öffentliche Dienst bieten ihren Mitarbeitern unterschiedliche Möglichkeiten einer zusätzlichen Altersversorgung, die teils vom Unternehmen alleine, teils mit einem anteiligen Beitrag des Arbeitnehmers (Zusatzversorgungskasse, z. B. im öffentlichen Dienst) für die Dauer der beim Unternehmen geleisteten Arbeitsjahre eine zusätzliche Altersvorsorge aufbauen. In der Rentenreform von 2001 wurde unter anderem gesetzlich festgelegt, dass jeder Beschäftigte ab Januar 2002 grundsätzlich das Recht auf eine Betriebsrente in Form einer Entgeltumwandlung hat. Dabei wird ein Teil des Lohns oder Gehaltes des Beschäftigten in eine betriebliche Altersversorgung investiert. Seither wird die betriebliche Altersvorsorge auch staatlich gefördert.

Renten aus der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes unterliegen weiterhin der Ertragsanteilsbesteuerung, soweit die Zusatzrenten von der VBL oder vergleichbaren Einrichtungen umlagefinanziert sind. Die Höhe des Ertragsanteils ist wie bisher abhängig vom Alter des Rentenberechtigten bei Beginn der Rente. Die Änderung durch das Alterseinkünftegesetz beschränkt sich darauf, dass die Ertragsanteile ab dem Jahr 2005 gesenkt wurden.

Direktversicherung

Staatliche Förderung ist aus meiner Sicht gleichzusetzen mit staatlicher Willkür, was am Beispiel Direktversicherung mit dem GMG (Gesundheitsmodernisierungsgesetz) 2004 nachdrücklich unter Beweis gestellt wurde. Eine Form der staatlichen Förderung war eine Entgeltumwandlung, z. B. von Gratifikationen in die Direktversicherung. Der Arbeitgeber zahlte die Gratifikation nicht aus, sondern schloss für den Arbeitnehmer dafür eine Direktversicherung ab und damit blieb die Gratifikation steuerfrei. Der Arbeitnehmer konnte sich dann diese Versicherung bei Fälligkeit, oder in Form einer Rentenzahlung auszahlen lassen. Für diese Beträge fielen keine Sozialversicherungskosten bei einer Auszahlung der Gesamtsumme an. Bis 2004, als Ulla Schmidt das GMG schuf und diese Auszahlungen der Direktversicherung, die erst nach dem 31.12.2003 fällig wurde, beitragspflichtig für Krankenkassenbeiträge machte. Auch bei Einmalzahlungen mussten nun die Betroffenen einen auf 10 Jahre berechneten Anteil dieser Versicherungssumme an die Krankenkassen abführen. Klagen beim BVerfG wurden dort abschlägig beschieden. Pervers daran war besonders, dass die Versicherung auf den Arbeitgeber lief und selbst bei einem Firmenwechsel nicht automatisch auf den Arbeitnehmer überschrieben wurde, ein wichtiges Detail, denn damit stufte das BVerfG diese Versicherungsleistung als betriebliche Altersvorsorge und damit Krankenversicherungspflichtig ein. Nur, wenn der Arbeitnehmer die Versicherung auch hatte auf seinen Namen umschreiben lassen, galt sie als ab diesem Zeitpunkt als private Versicherungsleistung und war von der Krankenversicherungspflicht befreit. Den wenigsten Arbeitnehmern war bewusst, dass ein Arbeitgeberwechsel nicht auch automatisch die Umschreibung auf den eigenen Namen bedeutete, auch wenn sie von nun an die Versicherung mit Zahlungen aus dem Nettoverdienst, also versteuert und mit Krankenkassenbeiträgen bereits belastetem Einkommen zahlten und folglich keinerlei staatlicher Förderung (für die Arbeitnehmer) mehr unterlagen.

Riester-Rente

Die Riester-Rente ist eine bei privaten Versicherern abgeschlossene kapitalgedeckte und staatlich geförderte Versicherung. Voraussetzung für die staatliche Förderung ist, dass der Versicherte 4% seines Einkommens für die Beiträge zahlt und zwar bis zum Zeitpunkt des Renteneintritts. Eine ausführliche Beschreibung, einschließlich einiger Kritikpunkte, findet man bei Wikipedia. Die Latte der Kritik ist lang, aber keineswegs vollständig. Wenig bekannt ist, dass die SPD über die Verlagsanstalt DDVG und deren Tochter IMAGE-IDENT an der Riester-Rente mit Provisionen verdient hat. Auch der Focus hat über die zugehörige Seite Online-Money darüber berichtet. Ganz abgesehen von Walter Riester, der sich damit eine goldene Nase verdient hat, bestimmt nicht weniger, als Steinbrück mit seinen Vorträgen.

Ein Punkt wird völlig außeracht gelassen, das Spardiktat der EU und von Schäuble. Wie sollen die Versicherungskonzerne für Millionen Riester-Verträge Rendite erwirtschaften und dabei „sichere Verträge“ gewährleisten, wenn der Staat sich nicht mehr neu verschulden will? Staatsanleihen mit nur einem Prozent Zinsen decken nicht einmal die Provisionen und Aktionärs-Dividenden, wo soll da noch Rendite für die Verträge herkommen? Ohne Schulden keine Zinsen und ohne Zinsen keine Rendite. Das Geld hat aufgehört zu arbeiten, ist also arbeitslos, oder?

Etwas sollte sich jeder junge Mensch, der einen Riester-Vertrag abschließt, stets vor Augen halten. Er muss die Beiträge zu dieser Rente bis zum Vertragsende zahlen. Will er, was in der Vergangenheit das Los vieler privaten Lebens-, Kapital- oder Rentenversicherungen der Fall war, die Versicherung aus irgendwelchen Gründen vorzeitig auflösen, muss er alle staatlichen Fördermittel zurückzahlen, zusätzlich zu dem ohnehin zumeist zu geringen Rückkaufswert. Er legt sich damit nach derzeitiger Rechtslage auch fest, dass er seine Rente in Deutschland „aufzehrt“, weil er bei evtl. Auswanderung im Rentenalter die staatlichen Fördermittel auch zurückzahlen muss. Ob das so bleibt, kommt darauf an, wie der EuGH entscheidet, weil die EU das als Verstoß gegen das Prinzip der Freizügigkeit ansieht und deshalb Klage eingereicht hat.

Ein weiterer Punkt ist das Thema Inflation. In der Regel wird die Riester-Rente auf einen festen Betrag aufgeschlossen, der als zusätzliche Rente später gezahlt werden soll. Derzeit beginnt die Teuerungsrate (denn das ist Inflation) zu galoppieren. Wer also heute einen Riestervertrag über eine Zusatzrente von 500 € mit einer Laufzeit von 30 Jahren abschließt, hat keine Ahnung, welchen Einkaufswert 500 € in dreißig Jahren noch haben. Dank ESM und den Plänen von Bundesfinanzminister Schäuble für seine Steuerpläne (nach der Wahl) kann es durchaus sein, dass 500 € in 30 Jahren nicht einmal mehr für eine Rolle Klo-Papier reichen (aber keine Angst, das ist natürlich nur eine Verschwörungstheorie).

Damit habe ich die verschiedenen Arten der Rente kurz erläutert. Ausgelassen habe ich dabei die Künstlerversicherung und die Rentenversicherung der Landwirte, weil ich von diesen Systemen nicht den blassen Schimmer habe. Ebenfalls ausgelassen habe ich andere Rentenarten der privaten Anbieter, weil die von Versicherungskonzern zu Versicherungskonzern unterschiedlich sind.

Begriffe im Zusammenhang mit der Rentendiskussion

Generationenvertrag

Dieser Begriff wurde zwar bereits 1955 von dem Autoren des Vorschlages eines umlagenfinanzierten Rentensystem Wilfrid Schreiber verwendet, aber damals in der Öffentlichkeit nicht verwendet. In der Presse und im Rundfunk wurde der damals durchaus richtige Begriff einer dynamischen Rente verwendet.

Eine Reform des Rentensystems war nötig, weil das kapitalgedeckte bismarcksche Rentensystem kollabierte. Der Grund dafür war die Inflationsrate, die zusammen mit dem so genannten Wirtschaftswunder die Kaufkraft der Rentenzahlbeträge wie Schnee in der Sonne dahin schmelzen ließ. In den wieder auf vollen Touren laufenden Unternehmen gab es eine Art Goldgräberstimmung. Die Gewerkschaften setzten hohe Lohnerhöhungen durch, in dessen Folge auch die Preise kräftig anzogen. Lediglich die Renten blieben auf dem gleichen Niveau stehen, weil die kapitalgedeckte Rente, war man erst mal Rentner, eine Anpassung an inflationäre Preise nicht vorsah. Die Höhe der Rente veränderte sich nicht mehr. Und es standen Wahlen an, Wahlen, die Adenauer gewinnen wollte und die Rentner waren eine maßgebliche Wählerklientel der CDU und CSU.

Der Schreiber-Plan wurde 1955 als „Vorschlag zur Sozialreform“ vom Bund Katholischer Unternehmer unter dem Titel „Existenzsicherheit in der industriellen Gesellschaft“ herausgegeben. Schreiber berief sich dabei auf die Mackenroth-These

Natürlich haben Ökonomen diese These längst widerlegt, aber Ökonomen, das sind Leute (zumindest zum überwiegenden Teil), die die Geldschöpfung der Banken aus dem Nichts als normale Form der Bildung von Volksvermögen betrachten. Wie sicher diese Form der Bildung von Volksvermögen ist, haben gerade die letzten Jahre gezeigt und wir, die so genannten kleinen Leute, dürfen nun das Luftkapital der Banken mit Hilfe des ESM zu realem Vermögen umwandeln. Die Wirkung des Mackenroth-Theorems haben die Nachdenkseiten 2007 graphisch und einleuchtend dargestellt.

Verschiedentlich wird das Umlageverfahren als „Schneeballsystem“ bezeichnet und das ist absolut unsinnig. Es ist ein Kreislauf. Jeder, der Beiträge in die GRV einzahlt, zahlt diese Beiträge für seine spätere Rente ein. Bekommt er eine Lohnerhöhung, steigt sein Einkommen und damit auch sein Rentenbeitrag, der ja prozentual von seinem Einkommen berechnet wird. Die Lohnerhöhung ist im Allgemeinen ein Ausgleich für den inflationären Geldwertverlust. In der Folge (so sollte es eigentlich sein), steigt auch der so genannte Rentenwert. Der Rentenwert ist der Betrag, der für einen Entgeltpunkt gezahlt wird. Damit steigt auch die Rente der Bestandsrentner und das ist der eigentliche Sinn des Umlageverfahrens, das den großen Vorteil gegenüber der privaten Rente ausmacht. Mit der nominellen Beitragssteigerung steigt der Rentenwert und gleicht auch im Rentenalter den Geldwertverlust inflationärer Preissteigerungen wieder aus. Doch nicht nur die Bestandsrentner profitieren von der Steigerung des Rentenwerts, sondern auch die Beitragszahler, zwar nicht unmittelbar, aber im Alter, wenn sie erst mal Rentner sind, denn würde der Rentenwert gleich bleiben und nicht mit der Geldentwertung steigen, könnten Rentner später nicht von ihrer Rente leben. Man nennt das auch Wachstum.

Die Einnahmen, welche die GRV als Beiträge erzielt, werden nicht in irgendeiner Art gehortet, oder, wie bei der privaten Rente üblich, in obskure Geschäfte investiert, sondern als Renten ausgezahlt. Dafür fallen zwar Verwaltungskosten an, aber niemand sonst verdient an den Geldern, keine Aktionäre, keine Versicherungsvertreter in Form von hohen Provisionen. Das Geld bleibt im Wirtschaftskreislauf, wird in Wirtschaftsgütern investiert (jeglicher Bedarf der Rentner), stärkt damit den Binnenmarkt, das Stiefkind der auf Export fixierten Wirtschaftspolitik und auch der Fiskus bekommt sofort wieder Steuern aus den Einkäufen der Rentner.

Nun habe ich behauptet, niemand verdient an den Einnahmen der GRV, außer den Rentnern. Doch das ist nicht ganz richtig, denn an diesen Einnahmen verdienen alle, die nicht GRV-versichert sind und zwar in Form von Fremdlasten.

Bundeszuschuss und Fremdlasten

Die GRV ist eigentlich ein geschlossenes Sozialsystem bzw. sollte es sein. Doch leider ist es ein System, das von Politikern von Beginn an missbraucht wurde, indem soziale Forderungen, welche aus Steuermitteln finanziert werden müssten, einzig aus den Beitragseinnahmen der GRV finanziert werden. Ich zitiere hie mal wieder Wikipedia, denn selbst dort ist inzwischen nachzulesen, was mit „Fremdlasten“ gemeint ist. Dort steht:

      Neben den Einzahlungen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber wird das System in erheblichem Umfang durch Bundeszuschüsse, also aus Steuermitteln, getragen. Neben dem regulären Bundeszuschuss wird seit 1998 ein zusätzlicher Bundeszuschuss als Pauschale für nicht beitragsgedeckte Leistungen geleistet, der durch Mehrwertsteuererhöhungen refinanziert wird. Seit 1999 wird dieser Zuschuss durch einen Erhöhungsbetrag zum zusätzlichen Zuschuss ergänzt, der am Anfang aus Mitteln nach dem Gesetz zur Fortführung der ökologischen Steuerreform gespeist wurde. Darüber hinaus fallen Erstattungen für zweckgebundene durchlaufende Posten in jenen Fällen an, in denen die GRV für den Bund Leistungen (z. B. für Kindererziehungszeiten ab 1992, Rentenzuschläge und Leistungen nach dem Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz (AAÜG) – Überleitungsgesetz für DDR-Renten -, Knappschaftsrenten etc.) erbringt. Während der allgemeine Bundeszuschuss wegen der Erfüllung gesamtgesellschaftlicher Aufgaben durch die GRV einer allgemeinen Entlastungs- und Ausgleichsfunktion sowie Sicherungsfunktion dient, erfolgt die Zahlung des zusätzlichen Zuschusses ausdrücklich zur Abdeckung nicht beitragsgedeckter Leistungen und Senkung von Lohnzusatzkosten. So betrugen z. B. im Jahr 2010 die vom Bund zur allgemeinen GRV aufgebrachten Mittel (ohne durchlaufende Posten) 58,980 Mrd. Daneben fielen 2010 weitere Zuschüsse für Kindererziehungszeiten in Höhe von 11,637 Mrd €, Erstattung einigungsbedingter Leistungen in Höhe von 317 Millionen Euro, Erstattung für das AAÜG in Höhe von 4,327 Mrd € sowie für den Zuschuss für die Knappschaft in Höhe von 5,906 Mrd € an. Damit machten im Jahre 2010 die summierten Bundesmittel 81,167 Mrd € aus. Die Belastung des Bundeshaushaltes führt immer wieder zu Forderungen nach Absenkung der Zuschüsse und reale Kürzungen aller Renten der GRV über das Sozial- und Steuersystem. Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hat wegen des hohen Steueranteils sogar eine Art steuerlicher Gleichbehandlung von Renten der GRV mit Altersbezügen des Öffentlichen Dienstes gesehen. Diesen Argumentationen der übermäßigen steuerlichen Begünstigung der gesetzlichen Renten wird entgegengehalten, dass das Verfassungsgericht die Haushaltslage der GRV mit den individuellen Ansprüchen der Beitragszahler verwechselt hat und dass der Gesetzgeber eine Fülle von Leistungen beschlossen hat, die durch die Bundeszuschüsse nicht voll gedeckt seien. Außerdem würden diese nicht beitragsgedeckten Leistungen in sehr vielen Fällen solchen Empfängern zu gute kommen, die im versicherungstechnischen Sinne nicht zu der Risikogemeinschaft jener die Rentenversicherung tragenden Versichertengemeinschaft gehören. Der überwiegende Teil der Rentner habe durch regelmäßige Beitragsleistungen die eignen Rentenbezüge selbst finanziert und trage trotz der Zuschüsse sogar Lasten allgemein sozialpolitischer Art, die eigentlich aus dem Staatshaushalt finanziert werden müssten. Die versicherungsfremden Lasten in der GRV, die aus dem Bundeszuschuss zum Teil abgedeckt werden, d. h. ohne dass die Rentner dafür versicherungstechnisch äquivalente Beiträge gezahlt haben, setzen sich zum Beispiel zusammen aus folgenden Positionen:

      • Familienausgleich (Kinderzeiten für vor 1921 geborene Frauen, Waisenrenten)
      • Berücksichtigungszeiten, Kindererziehungszeiten, Zuschläge zur Witwenrente bei Müttern
      • Renten wegen Todes (außer Splittingrenten)
      • Renten für Ersatzzeiten (Kriegsdienst, Gefangenschaft)
      • Integration von Vertriebenen und Aussiedlern
      • Transfere in die neuen Bundesländer
      • Beteiligung an Absicherung bei Arbeitslosigkeit, Renten wegen Arbeitsmarktlage
      • Vorgezogene Renten (z. B. bei Altersteilzeit)
      • Mindestrenten
      • Anerkennung für Ausbildungszeiten, Höherbewertung der ersten drei Versicherungsjahre
      • Ansprüche Behinderter in geschützten Einrichtungen
      • Krankenversicherung der Rentner (KVdR), (die Pflegeversicherung der Rentner (PVdR) tragen die Rentner selbst)
      • Zusatzabkommen mit USA, Israel, Kanada
      • Rentenanteile, soweit sie in der Höhe des Barwertes der Rente bezogen auf die Lebenserwartung von der durchschnittlichen Lebenserwartung einer Mannesrente ab 65. bzw. 67. Lebensjahren abweichen
      • Durchlaufende Posten, bei denen die GRV nur als Verwalter tätig ist (Knappschaftzuschüsse, DDR-Zusatzversorgung)

Neben diesen über den allgemeinen Haushalt zu finanzierenden Posten hat der Bund im Rahmen seiner Finanzverantwortung außerdem Bundesmittel bereitzustellen für

      • Demografische Last
      • Organisations- und Gestaltungshoheit durch den Bund
      • Mitfinanzierung anderer Sozialsysteme durch die GRV (Reha, Berufsförderung)
      • Anteilige Verwaltungskosten für fremde Leistungen

Geht man für die Zweckbestimmung der GRV davon aus, dass sie die Versorgung ihrer Versicherten im Alter und bei Invalidität sicherstellen soll, dann zeigt sich deutlich, dass die nicht beitragsgedeckten Leistungen bei begünstigten Renten einen allgemeinen sozialpolitischen Hintergrund haben. Mit der Versichertengemeinschaft der beitragszahlenden Arbeitnehmer in der GRV haben sie nur im Rahmen allgemeiner staatlicher Fürsorge, die alle Bürger betrifft, zu tun. Leistungen staatlicher Fürsorge sind nach allgemeiner Auffassung jedoch aus dem Staatshaushalt zu finanzieren. Die Rentner in den neuen Bundesländern hierbei pauschal als Subventionsempfänger aufzuführen, weil deren Bewohner Vorlage: „in die westdeutsche GRV niemals eingezahlt haben“, scheint einigen Quellen nicht gerechtfertigt, weil damit der Eindruck erweckt wird, als müssten die westdeutschen Beitragszahler oder die Bundeskasse alle dortigen Renten finanzieren. Weil es sich um eine Umlagefinanzierung handelt, begannen am Tage der Wiedervereinigung die Beitragszahlung der dortigen Pflichtversicherten und die Zahlung der dortigen Renten. Durch den Einbruch bei den Beiträgen durch die Arbeitslosigkeit, letzteres jedoch in stärkerem Maße als in den alten Bundesländern ist tatsächlich ein größerer Zuschuss aus Steuermitteln erforderlich, der jedoch genauso zu bewerten ist wie andere Wiedervereinigungskosten.

Aus meiner Sicht ist dabei zu unterscheiden, welche dieser Positionen der Versichertengemeinschaft der GRV ausschließlich zugutekommt und welche Positionen die Allgemeinheit betreffen. Beispielsweise die KVdR (Krankenversicherung der Rentner), die im Prinzip die Aufgabe der Arbeitgeber für den hälftigen Beitrag der Krankenversicherung übernommen hat, ist eine ausschließlich der Versichertengemeinschaft der Rentner zugutekommende Leistung, was die Finanzierung aus den GRV-Beiträgen rechtfertigt. Anders sieht es bei den Ost-Renten infolge der Wiedervereinigung aus. Eigentlich hätte der Staat für die Ost-Rentner ein eigenes Rentensystem installieren und aus Steuermitteln und/oder den Erträgen der Treuhand zahlen müssen. Insgesamt gesehen deckt der Zuschuss des Bundes nicht einmal die Hälfte der Fremdlasten ab, die der Rentenversicherung von Beginn an aufgebürdet wurden, denn auch die Kriegsfolgelasten wie Waisen-, Witwen- und Versehrtenrenten wurden aus den Beiträgen in die GRV finanziert. Doch wie die Wiedervereinigung betraf auch der Krieg alle Deutschen und nicht bloß die Beitragszahler der GRV.

Demographie

So wie der sogenannte Zuschuss aus Steuermitteln gerne in der politischen Diskussion missbräuchlich angewendet wird, ist auch der stete Hinweis auf die Demographie und der damit verbundene Satz: „Die Deutschen werden immer älter“ nichts als eine politische Floskel, die aber vom statistischen Bundesamt massiv unterstützt wird. Zunächst die Frage, was Demographie denn nun wirklich ist. Das will ich mit einem kleinen primitiven Bildchen veranschaulichen:

Das Leben der Menschen verläuft eigentlich in einer Unzahl unterschiedlicher Phasen. Doch drei dieser Phasen sind (fast) unabänderlich, beginnend mit der Geburt und in deren Folge die Kindheit und die Jugend.

Danach beginnt die Zeit der Erwachsenen und damit das Erwerbsleben. Na ja, so ganz richtig ist das nicht, denn manche Menschen werden schon lange Zeit vor dem Beginn des Erwerbslebens erwachsen, manche werden nie in das Erwerbsleben „eintauchen“ (ich rede hier von den „Erben“) und mache Menschen beginnen bereits vor dem Erwachsensein mit dem Erwerbsleben.

Doch gehen wir die Sache mal pauschal an. Kindheit und Jugend enden gewöhnlich im Alter von 18 Jahren, also mit Erreichung der Volljährigkeit. Eine Mehrheit des Nachwuchses steigt auch ungefähr zu diesem Zeitpunkt ins Erwerbsleben ein (normaler Schulabschluss, evtl. auch Abi). Andere studieren und beginnen erst etliche Jahre später mit dem Erwerbsleben. Für die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung sind diese 3 Phasen Programm, also der Standard. Das Bildchen stellt nun die Bezugspunkte her. Aus der Mitte (den Erwerbstätigen oder auch Erwerbsfähigen) erfolgt nicht nur die Zeugung weiteren Nachwuchses, sondern sie werden alle (soweit sie das Leben überleben) mal Rentner, sofern sie zum Kreis der Erwerbstätigen gehört haben.

Das zuvor bereits angeführte Mackenroth-Theorem führt ganz richtig aus, dass aus dieser Mitte heraus alle Kosten zum einen für die Kindheit und Jugend, zum anderen für die Alten, also die Rentner zu leisten sind. Hier zeigt sich eine stets verschwiegene Seite der Demographie, nämlich die Kindheit und die Jugend. Dafür kommt die Allgemeinheit in maßgeblichen Punkten auf, denn Kindergeld oder Steuervergünstigungen, die Infrastruktur für Schulen incl. Universitäten, Spielstätten, teilweise Sportstätten, Lehrervergütungen und noch manches mehr sind Aufwendungen, für welche der Staat keine oder nur geringe Einnahmen (z. B. Schulgeld) hat. Diese Aufwendungen werden von allen Steuerzahlern getragen und zu den Steuerzahlern gehören auch Rentner und Arbeitslose, die Steuern in Form von Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) und indirekten Steuern, die direkt auf Endverbraucherpreise aufgeschlagene wurden.

Die andere Seite der Demographie ist das Alter, wenn also die ehemals Erwerbstätigen in den Ruhestand gehen. Doch von den Erwerbstätigen hat ein großer Teil dem Staat während des gesamten Erwerbslebens sein Geld anvertraut, um für diesen Abschnitt der Demographie finanziell abgesichert zu sein. Das sind die GRV-Rentner.

Ein anderer Teil hat ebenfalls mit anderen Sicherungsformen Geld für das Alter angelegt, klug genug, die Verantwortung nicht dem Staat zu überlassen. Hier sind die ständischen Rentensysteme gemeint.

Eine dritte Gruppe hat sich dafür entschieden, während des Erwerbslebens keine Rücklagen zu bilden, dafür aber später Renten zu beziehen, welche die der GRV-Renten weit übertreffen. Gemeint sind hier die Beamten, zu denen auch viele Leute aus der Wissenschaft gehören, wie z. B. die Universitätsdozenten und Forscher an staatlichen Einrichtungen oder viele Juristen, wie Richter und Staatsanwälte. Zu diesen Leuten gehören aber auch die Politiker des Bundes und die der meisten Länder. Seltsam dabei ist, dass gerade aus diesen Reihen die Schreie am lautesten sind, dass die Demographie den Untergang des Landes bewirken wird, wenn man nicht Maßnahmen trifft. Aber die in Augenschein genommenen Maßnahmen sollen nahezu ausschließlich auf die GRV-Versicherten angewendet werden. Und auch das statistische Bundesamt warnt alle zwei Jahre (mindestens) mit einer so genannten Sterbestatistik vor den unausweichlichen Folgen der Demographie. Die Presse überschlägt sich damit, die Vergreisung des Landes als drohendes Endzeitszenario darzustellen.

Nun, eines stimmt, wir werden heute älter als noch vor 100 Jahren. Wirklich? Oder ist es nur einfach so, dass dank einiger Faktoren wie Sicherheitstechnik und die heute vorhandenen Möglichkeiten in der Medizin weniger Menschen frühzeitig dahingerafft werden? Richtig ist, heute werden mehr Menschen älter, als noch vor 100 Jahren. Doch das bedeutet doch auch, dass heute mehr Menschen als früher dem Erwerbsprozess über die gesamte Spanne des Erwerbslebens zur Verfügung stehen.

Schaue ich mir die Sterbetabellen des stat. Bundesamtes an, dann sind das für mich einfach nur Hochrechnungen, die einen heute scheinbar bestehenden Zustand in die Zukunft kolportieren. Und die Politik und die Presse nehmen diese Zahlen und bauen damit das demographische Schreckgespenst auf. Aber wie alt die Menschen werden, kann niemand vorhersagen, man kann es nur schätzen. Studien, z. B. vom Max-Plack-Institut zeichnen z. B. ein etwas anderes Bild von der Demographie. Nach diesen Studien leben Menschen, die relativ stressfrei und in relativ finanzieller Unabhängigkeit ihr Leben verbringen, 5 und mehr Jahre länger als Menschen, deren Lebensumstände stressiger und mit ständigen finanziellen Problemen belastet sind. Das bedeutet, dass die für die gesamte Bevölkerung aufgestellte Prognose der Lebenserwartung die gleiche verzerrende Wirkung hat, wie die Darstellung des durchschnittlichen Vermögens der Deutschen. Stellen Sie sich vor, Schäuble würde eine Vermögenssteuer einführen und pauschal nach dem durchschnittlichen Vermögen von allen die gleiche Steuersumme fordern. So ist das auch mit der demographischen Lebenserwartung. Dort, wo sie Eingang in die Berechnungsmethodik hält, muss sie spezifisch erfolgen und wäre auch leicht zu erstellen, denn die Datenbasis dazu ist längst vorhanden, Schließlich kann die Rentenversicherung Bund alle Daten zur statistischen Auswertung liefern, welche Lebenserwartung GRV-Rentner bisher hatten, geteilt nach Männlein und Weiblein und auf dieser Basis wären auch Hochrechnungen möglich. Aber das ist politisch nicht gewollt. So könnte die Rentenversicherung Bund auch Daten liefern, wie lange Witwen und Witwer Rentenleistungen bekommen und in welcher Höhe und sie könnte auf den Cent genau ermitteln, wie hoch die versicherungsfremden Leistungen sind, mit denen die GRV belastet ist. Aber das kann die Politik nicht erlauben. Wie sollte sie dann die seitens der EU mit der WTO eingegangenen Verträge zur Privatisierung der Renten erfüllen?

Demographie, so wie sie von der Politik und den Ökonomen angewendet wird, ist unseriöser, als die Wahrsagerei auf Rummelplätzen. Die Welt ist in stetem Wandel begriffen und da sind alle Prognosen, die für 30 und mehr Jahre in die Zukunft gehen, reiner Humbug. Hinzu kommt, dass der mit der Situation (niedrige Geburtenrate, wachsende Zahl der Rentner wegen ehemals geburtenstarker Jahrgänge) verbundene Ausgleich eigentlich für jeden überschaubar ist. Eine niedrigere Geburtenrate vermindert die Ausgaben des Staates für die Nachkommen und wenn diese Nachkommen selbst ins Rentenalter gekommen sind, ist die Abschmelzung der so genannten Rentnerschwemme schon fast abgeschlossen. Denn Rentner kann nur werden, wer auch mal geboren wurde.

Die apokalyptischen Rentenprognosen der Politik haben ihre Ursache nicht darin, dass zu wenig Nachwuchs geboren wird, sondern eigentlich ist das Gegenteil der Fall. Die Technik automatisiert immer stärker alle produktiven Arbeitsbereiche und weil keine Angleichung durch eine Verkürzung der Arbeitszeit erfolgt, verfehlt eine geringere Geburtenrate dennoch die Wirkung einer abnehmenden Arbeitslosenzahl. Die Renten der künftigen Generationen werden nicht durch die heutigen Renten der Bestandsrentner reduziert, sondern durch die heute vorgenommenen Rentenkürzungen und die wesentlich verringerte Erwerbsvita der künftigen Generationen. Offenbar haben einige Leute das bereits erkannt und fordern die 30-Stundenwoche. Doch so viel Weitsicht ist von der Einheitspartei Schwarz/Gelb/Rot/Grün nun wirklich nicht zu erwarten. Technik soll Profite vergrößern und nicht denen zugutekommen, die sie machen.

Familien mit Kindern

Eine weit verbreitete Meinung ist, dass Kinderlose höher mit Beiträgen belastet werden sollten als Familien mit Kindern. Begründet wird das damit, dass diese Kinder ja später für die Renten der Kinderlosen zahlen müssen.

Nehmen wir mal an, Familie Müller hat drei Kinder, Familie Meier ist kinderlos. Dann zahlen später die 3 Kinder der Müllers die Renten für die Meiers? Dieser Schwachsinn wird mit dem Begriff „Generationenvertrag“ in die Hirne der Allgemeinheit eingehämmert und ist einfach purer Unsinn. Zunächst, „Generationenvertrag“ ist nur ein Begriff, um das Umlageprinzip deutlich zu machen. Man zahlt Beiträge in die Rentenkassen und die zahlt von diesen Beiträgen die Renten. Faktisch gibt es diesen Generationenvertrag nicht, denn niemand hat ihn unterschrieben und wer in die Kasse einbezahlt, wurde nicht gefragt, ob er das auch will. Es ist Zwang, wenn man ein abhängiges Arbeitsverhältnis eingeht.

Auch die Meiers zahlen also Beiträge in die Rentenkasse und sie zahlen Steuern. Weil sie keine Kinder haben, zahlen sie höhere Steuern als die Müllers. Und sie zahlen die gleichen Beiträge wie die Müllers in die Gesundheitskasse, obwohl die Müllers aus dieser Kasse mehr Leistungen beanspruchen, weil diese Kasse ja auch die medizinischen Leistungen für die 3 Kinder Müllers ohne zusätzliche Kosten trägt. Meiers zahlen aber auch für die staatlichen Ausgaben, die für die 3 Kinder der Müllers anfallen, einen Beitrag mit ihren Steuern, also unterstützen indirekt die Müllers mit Kindergeld, ermöglichen den 3 Kindern der Müllers den Schulbesuch usw., alles Leistungen, die die Meiers nicht erhalten, weil sie eben keine Kinder haben. Nun wissen alle Eltern, dass Kinder ein teures Vergnügen sind und die staatlichen Leistungen da nur ein unvollständiger Ersatz für die Ausgaben sind. Aber es ist auch nicht die Aufgabe der Meiers, den Müllers alle Aufwendungen zu ersetzen, die die Müllers deshalb haben, weil sie 3 Kinder bekommen haben. Es war schließlich die Entscheidung der Müllers, Kinder zu bekommen. Und Kinder, das wissen auch alle Eltern, sind nicht nur ein Kostenfaktor, sondern vor allem ein großes Glück. Sie bereiten den Eltern nicht nur Kosten und Ärger, sondern vor allem viel Freude.

Die Meiers haben entweder bewusst, vielleicht auch aus anderen Gründen auf den Kindersegen verzichtet, zahlen aber ihren Beitrag für den Kindersegen der Müllers. Für die Müllers kommt irgendwann der Tag, an dem die Kinder flügge werden. Schauen wir uns mal verschiedene Szenarien an.

Szene 1

Der Älteste studiert zunächst und geht dann in die USA. Die Zweite, ein Mädchen, studiert ebenfalls und wird im Anschluss Beamtin im Finanzamt. Die Dritte, auch ein Mädchen, heiratet direkt nach dem Abi, weil sie schwanger geworden ist. Anschließend bleibt sie zuhause, weil ihr Mann nicht möchte, dass sie arbeiten geht. Fazit, keines der 3 Kinder trägt mit Beiträgen zur Zahlung der Renten bei.

Szene 2

Alle 3 Kinder lernen einen Beruf, den sie anschließend ausüben. Jedes Kind zahlt Beiträge in die Rentenkasse und erwirbt auf Basis des Einkommens Entgeltpunkte. Die beiden Mädchen bekommen Kinder und bekommen für die Kindererziehungszeiten extra Entgeltpunkte gutgeschrieben. Fazit: Zwar wurden von ihren Beiträgen Renten bezahlt, aber sie haben mit ihren Beiträgen Rentenansprüche erworben und sind schließlich selbst Rentner geworden, also 3 Kinder, 3 Rentner(innen).

Szene 3

2 der 3 Kinder haben keinen ordentlichen Schulabschluss, das dritte Kind bekommt einen Job, aber alle 3 haben zwischenzeitlich Ausfälle in ihrer Vita durch Arbeitslosigkeit. Als sie ins Rentenalter kommen, bekommen sie eine niedrige Rente, die in zwei Fällen durch Sozialhilfe aufgestockt werden muss. Fazit: Sie haben niedrige Beiträge bezahlt und erhalten später dann auch eine niedrige Rente, trotzdem sind aus den 3 Kindern auch 3 Rentner geworden.

Man könnte noch etliche solcher Fälle aufführen. Kinder zu haben bedeutet nicht, dass man mehr für die Rentner tut, denn manche Kinder zahlen nie oder wenig in die Rentenkasse ein. Später werden sie selbst Rentner. Oder auch, je nach dem Weg, den sie einschlagen, Pensionäre oder Rentner aus anderen Rentensystemen. Jeder, der in die Rentenkasse einbezahlt, erwirbt damit Ansprüche auf eine eigene Altersversorgung in Form einer Rente. Es ist Quatsch, dass sie für die Renten aufkommen, denn egal, welches mit Beiträgen finanzierte Rentensystem man nimmt, immer dienen die Rentenbeiträge nur der Erlangung eigener Rentenansprüche und gelangen (oder sollten sein) für die Beitragszahler erst mit dem Rentenalter, in Ausnahmefällen auch früher (Erwerbsminderungsrente) in Form einer monatlichen Rente zur Auszahlung. Kinderlose haben damit auch keine zukünftigen Rentner gezeugt. Die GRV als Umlagesystem zahlt die Rentenbeiträge sofort wieder in Form von Renten aus. Private Rentenversicherungen zahlen aus den Beiträgen Provisionen, Dividenden für die Aktionäre, Boni an die Vorstände und den Rest versuchen sie auf dem Markt zu investieren, um daraus Rendite zu erwirtschaften. Diese Rendite ist allgemein mit der Verschuldung von Staaten oder Unternehmen verbunden und wird letztendlich wieder von allen, also Steuerzahlern oder Konsumenten (denn Kreditzinsen werden von Unternehmen auf die Produkte umgelegt) gezahlt. Insofern ist jede Rentenversicherung ein Umlagesystem, das der Privaten nur wesentlich teurer und absolut unflexibel, während sich das Umlagesystem allen Gegebenheiten (Währungsreformen, Inflation usw.) anzupassen vermag.

Lägen Probleme mit der Rente wirklich an der niedrigen Geburtenrate, hätten wir keine Arbeitslosen. Doch die haben wir und zwar entschieden mehr, als die Statistik aufweist. Könnten alle einen Job bekommen, gäbe es mit keinem Sozialsystem Probleme. Und wenn heute wirklich die Menschen älter werden, kann das durch die weitaus höhere Produktion problemlos ausgeglichen werden.

Aber im Kapitalismus geht es nie um Menschen, sondern nur um die Wirtschaft und den Profit derer, denen diese Wirtschaftsunternehmen gehören. Nun kann man mir ja vorhalten, dass ich keine Alternative aufzeige. Ich wüsste schon eine, aber die ist unrealistisch, denn die heißt, dass die Menschen (und zwar alle) menschlich werden und nicht nur behaupten, menschlich zu sein.

Auf dem Papier stehen jede Menge Menschenrechte und alle Staaten bekennen sich dazu. Nur daran halten tut sich niemand. Ich glaube inzwischen, dass die Tiere viel menschlicher (was man darunter versteht) sind als wir Menschen und klüger als wir sind sie auch, weil sie das Leben zum leben nutzen (solange wir sie nicht abschlachten) und nicht wie wir Menschen dem Mammon hinterher jagen.

Rentenbegriffe

    • Entgeltpunkte: Abhängig vom Verdienst erwirbt der Beitragszahler Entgeltpunkte
    • Durchschnittseinkommen: Pro Jahr ermittelt der Staat das Durchschnittseinkommen, indem er die Einkommen der Beitragszahler summiert und die Summe durch die Zahl der Beitragszahler dividiert.
    • Beitragsbemessungsgrenze (BBG): Der Staat gibt in jedem Jahr eine BBG vor, mit die Beitragszahlung gedeckelt wird. Auf Einkommen oberhalb der BBG werden keine Beiträge zur GRV erhoben (Deckelung) und auch keine Rentenansprüche für das Einkommen oberhalb der BBG erworben.
    • Rentenwert: Ein Zahlbetrag, der mit den erworbenen Entgeltpunkten und dem Rentenartfaktor multipliziert wird. Das Ergebnis ist die Bruttorente. Der Rentenwert erhöht sich bei Rentenanpassungen durch Addition des für die Anpassung vorgesehenen Prozentwertes.

Rentenartfaktor

Der Rentenartfaktor ist ein festgelegter Faktor für die Rentenberechnung und bestimmt das Sicherungsziel der Rentenart im Verhältnis zu einer Altersrente.

Der Rentenartfaktor:

Der Rentenartfaktor beträgt für persönliche Entgeltpunkte bei

      1. Renten wegen Alters 1,0
      2. Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung 0,5
      3. Renten wegen voller Erwerbsminderung 1,0
      4. Rente wegen Berufsunfähigkeit 0,6667
      5. Rente wegen Erwerbsunfähigkeit 1,0
      6. Erziehungsrenten 1,0
      7. kleinen Witwen- beziehungsweise Witwerrenten bis zum Ende des dritten Kalendermonats nach dem Todesmonat 1,0 anschließend 0,25
      8. großen Witwen- beziehungsweise Witwerrenten bis zum Ende des dritten Kalendermonats nach dem Todesmonat 1,0 anschließend 0,6 beziehungsweise 0,55
      9. Halbwaisenrenten 0,1
      10. Vollwaisenrenten 0,2

Altersrente für langjährig Versicherte

Wer 45 Jahre Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung, Tätigkeit und/oder Berücksichtigungszeiten vorweisen kann, kann die Altersrente bereits mit 65 ohne Abschläge in Anspruch nehmen.

Die Auszüge aus Wikipedia wurden unter der Create-Commons-Lizens angeführt.

Quelle: flegel

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Vielen Dank Herr Flegelskamp für Ihren ausführlichen Bericht über unser Rentensystem. 

 

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