Gerichtsurteil zu Rundfunkbeitrag: Wer nichts hören und sehen will, muss trotzdem zahlen

Immer mehr Menschen im Land sehen ihre individuellen Informationsbedürfnisse beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk als nicht befriedigt. Eine Frau in Bayern weigerte sich daher, den Rundfunkbeitrag weiterzubezahlen. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschied, wer nicht zufrieden ist, muss trotzdem zahlen.

Quelle: rtdeutsch

Seit Januar 2013 wird die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland neu gestaltet. Ab diesem Zeitpunkt galt es im Land einen verpflichtenden Rundfunkbeitrag zu bezahlen, ob gewollt oder nicht. Für Bürgerinnen und Bürger lautet bis zum heutigen Tage die einfache Regel: eine Wohnung = ein Rundfunkbeitrag. Eine im bayerischen Landkreis Rosenheim lebende Frau gab jüngst der einfordernden Einrichtung zu Protokoll, dass sie wegen „mangelnder Programmvielfalt“ und eines „generellen strukturellen Versagens des öffentlich-rechtlichen Rundfunks“ den Beitrag zukünftig nicht mehr zahlen wollte.

Es folgte eine dementsprechende Klage, die seitens der Frau beim Verwaltungsgericht München eingereicht wurde. Wenig überraschend wurde diese in erster Instanz abgewiesen, die Berufung zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof „wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache“ jedoch zugelassen. Nun lautet der Gerichtsbeschluss, dass die Klagende auch weiterhin trotz ihrer Unzufriedenheit monatlich überweisen muss, so die F.A.Z. berichtet. Der Deutschlandfunk erläutert zum Urteilsspruch:

„Subjektive Kritik an der Qualität und Meinungsvielfalt des öffentlich-rechtlichen Rundfunks befreit nicht von der Pflicht zur Beitragszahlung.“

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof wies die Berufung mit der Begründung zurück, dass „der Rundfunkbeitrag ausschließlich als Gegenleistung für die Möglichkeit des Rundfunkempfangs erhoben werde“. Weiter heißt es:

„Ziel des Beitrags sei es, eine staatsferne, bedarfsgerechte Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sicherzustellen.“

Anders formuliert, gekauft werden muss, was gegebenenfalls auch nicht gesehen oder gehört werden will. Das Urteil stellt fest:

„Die Programmfreiheit der öffentlich-rechtlichen Sender sei vom Grundgesetz garantiert, deshalb müssten die Anstalten institutionell unabhängig sein und vor der Einflussnahme Außenstehender geschützt werden.“

Die alte Regel, „bezahlt wird, was bestellt wurde“, wird durch Regelung eines verpflichtenden Rundfunkbeitrags damit erneut obsolet. Durch das Urteil erneut manifestiert. Ob die Sendeanstalten dabei „die verfassungsmäßigen Vorgaben erfüllen“, würde über „ihre plural besetzten Aufsichtsgremien“ ausreichend kontrolliert, so der Verwaltungsgerichtshof abschließend im Urteil darlegend.

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7 Kommentare

  1. Liebe Annette, liebes Häschen,

    Kohl soll nach der Wiedervereinigung (Annexion?) sinngemäß gesagt haben: das GG hat sich bis heute bewährt, also brauchen wir auch keine Verfassung. Seit wann ist für ein nicht souveränes Land (GmbH) eine Verfassung notwendig? Und das GG hat auch so seine Tücken, wie wir oft genug festgestellt haben. Von Gleichheit z.B. kann überhaupt nicht die Rede sein. In einer volksnahen Verfassung müssten politische Parteien verboten sein. Wir sehen ja, wie zwielichtige Organisationen mit dem GG umgegangen sind.

  2. War da noch was?

    Ja, die Sache mit der Präambel: Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Präambel

    Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen,
    von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.

    (…) hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben?
    Das ist nicht mehr zu toppen. Wir haben uns kraft unseres Willens ein Grundgesetz erarbeitet und darüber abgestimmt. Wo war das Deutsche Volk, kollektiv in den Ferien und wann hat das Deutsche Volk darüber abgestimmt? Niemand wurde zur verfassungsgebenden Abstimmung aufgefordert. Nicht Sie, nicht Ihre Kollegen/innen, noch sonst wer.

    Ein Volk hat immer persönlich über Verfassungen abzustimmen. Da gilt keine repräsentative Demokratie, abgesehen davon, daß ab dem 18.07.1990 eigentlich eine große Entlassungswelle hätte stattfinden müssen, aber auf wundersame Weise blieben alle Politiker in Dienst und Würden. Vermutlich haben alle Staatsleute der Erde nur noch erschrocken geschaut, was so alles möglich ist.

    • Als der Todesstrafen-Paragraph aus der hessischen Verfassung gestrichen werden sollte, wurde die hessische Bevölkerung dazu aufgerufen darüber abzustimmen. So, wie sich das gehört bei einer Verfassungsänderung.

      Im Grundgesetz kann halt jeder rumfuscheln der gerade an der Regierung ist, weil es eben keine vom Volk gegebene Verfassung ist. Da können die Politiker noch so oft von einer Verfassung reden. Es ist keine!

      Sie hätten ja 1990 theoretisch die Möglichkeit gehabt darüber abstimmen zu lassen, ob das Grundgesetz als Verfassung übernommen werden sollte. Haben sie aber nicht. Warum?

      Wäre das GG als Verfassung vom Volk durch Abstimmung anerkannt worden, hätten sie ohne Volkeswillen nicht mehr einfach etwas ändern können.

    • Das wirklich paradoxe in der heutigen Justiz ist doch, das die heutigen Richter ihre Kollegen aus der NAZI Zeit verfolgen. Obwohl die damaligen Richter nichts anderes getan haben als die heutigen. Sie haben die Befehle der politischen Diktatur befolgt! Siehe auch den Mist mit den Mauerschützen. Da war alles juristischer Schwachsinn.
      Habe lange Zeit einen 95 Jährigen NAZI Richter behandelt. Und er erzählte mir, das, wenn er ein Urteil nicht im Sinne des damaligen Systems gesprochen hätte, dann wäre es sein Tod gewesen. Solche Strafen folgen heute nicht, aber der ganze Justiz Appart hat kein Rückgrat und keine Eier mehr! Sie lassen das Land sehenden Auges in die Binsen gehen! Hauptsache ist heute das gute Gehalt und die dicke Pension. Und vor allem sie können bei einem rigorosen Systemwechsel nicht Privat rechtlich zur Verantwortung gezogen werden, da kein Urteil mehr unterschrieben wird.

  3. „…..dass der Rundfunkbeitrag ausschließlich als Gegenleistung für die M ö g l i c h k e i t des Rundfunkempfanges erhoben werde.“

    Dieser Satz läßt ja ungeahnte Möglichkeiten zum Geldeintreiben offen.

  4. Welcher Richter diesen Stuß selbst noch glaubt, ist eine totale Niete!
    Und welcher Richter immer noch vom GG faselt, sollte sich doch mal die Politiker anschauen, welche sich absolut an gar kein Gesetz halte. Siehe Merkels Handy! Da hatten alle Richter in Deutschland die bunten Pampers um, damit es nicht auffällt, wenn sie Soße am Bein herunter läuft!

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