Gericht in Düsseldorf erklärt Kontrolle von Maskenattesten auf einer Versammlung für rechtswidrig

Das berichtet der Anwalt Dirk Sattelmeier. Das Ordnungsamt habe mit der Kontrolle zwar eine Gefahr abwehren wollen, doch diese Gefahrenabwehr dürfe nur nach dem Versammlungsrecht erfolgen. Man hätte somit zwar versuchen können, die Demonstration aufzulösen, dies sei aber nicht geschehen.

Es sei ein «bemerkenswertes Urteil», das in Düsseldorf ergangen sei, so der Rechtsanwalt Dirk Sattelmeier auf seinem Youtube-Kanal. Worum geht es? Um nichts Geringeres als die Frage, ob es rechtmässig ist, wenn das Ordnungsamt während einer Versammlung Maskenatteste von Teilnehmern kontrolliert.

Das Gericht hat indessen entschieden, dass es bereits rechtswidrig gewesen sei, dass das Ordnungsamt die Versammlung, die im Januar 2021 in Düsseldorf stattgefunden habe, gegangen sei. Das dürfe vor allem dann nicht geschehen, wenn es lediglich um Ordnungswidrigkeiten gehe.

Gerade hier müsse abgewartet werden, bis die Versammlung vorbei sei. «Das ist in anderen Städten auch so gemacht worden», so Sattelmeier. Wenn alles vorbei sei, dann «kann man die Teilnehmer ansprechen auf diese vermeintliche Ordnungswidrigkeit.»

Das ergangene Urteil stehe auch in Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Dieses habe ganz klar konstatiert, dass man nach dem allgemeinen Polizei- und Ordnungsrecht nicht einfach so auf eine Versammlung gehen und dort Massnahmen ergreifen dürfe.

Das Ordnungsamt habe mit der Kontrolle zwar eine Gefahr abwehren wollen. Doch diese Gefahrenabwehr dürfe nur nach dem Versammlungsrecht erfolgen.

Demnach hätte zum Beispiel angestrebt werden können, die Versammlung aufzulösen. Eine andere Möglichkeit hätte darin bestanden, dass sich das Ordnungsamt an den Versammlungsleiter wendet und ihn anweist, den Versammlungsteilnehmern bestimmte Dinge zu übermitteln. Aber beides sei in diesem konkreten Fall nicht erfolgt.

Getrübt werde das Urteil lediglich durch den Umstand, dass der Angeklagte wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte in zwei Punkten für schuldig befunden worden ist, und das Strafmass mit 90 Tagessätzen «relativ hoch» ist. Zumal die Ansichten darüber, was genau bei der Verhandlung geschehen ist, vor Gericht ziemlich weit auseinander gegangen seien.

Zudem sei es letztlich um die Frage gegangen, ob jemandem die Luft abgeschnürt werden kann, wenn ihm am Kragen gezupft wird, und ob dies, wie geschehen, dann als Körperverletzung zu werten sei. Das könne man nämlich durchaus anders sehen, wie Sattelmeier anklingen liess.

Wie es nun weitergeht und was vor allem die Staatsanwaltschaft nun machen werde, bleibe natürlich abzuwarten, so Sattelmeier. Unterm Strich sei es aber «ein guter Tag für das Versammlungsrecht», wenn auch nicht ein so «guter Tag für den Mandanten, der [die Verurteilung gegen sich wegen Körperverletzung] natürlich auch nicht so ganz verstehen kann».



Quelle:

Rechtsanwalt Dirk Sattelmeier: Maskenkontrolle auf Versammlungen rechtswidrig – 3. November 2023

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1 Kommentar

  1. Rechtskonstrukt BRD?

    Der EGMR klärt auf: Kein Rechts…(Staat???) die BRD ist kein Rechtsstaat und ein Staat schon gar nicht.

    Und auch heute möchte ich der US-ferngelenkten Bundesregierung meine tiefste Verachtung aussprechen.

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