Deutscher Zoll beschlagnahmt Autos russischer Touristen

Der deutsche Zoll hat begonnen, private Autos von Russen, die als Touristen nach Deutschland einreisen, zu beschlagnahmen. Das berichten sowohl deutsche als auch russische Medien. Die russische Botschaft empfiehlt Russen, nicht mit dem Auto nach Deutschland zu fahren.

Quelle: anti-spiegel

Russische Medien berichten, dass Autos von russischen Touristen in Deutschland vom Zoll beschlagnahmt werden. Der Grund dafür ist eine EU-Verordnung. Das bedeutet, dass auch andere EU-Staaten diesem Beispiel folgen können.

Das russische Portal Business-FM hat einen Betroffenen, der mit seinem Auto mit der Fähre nach Travemünde gekommen war, wie folgt zitiert:

„Ich wurde von der Polizei angehalten. Sie fragten nach allen Fahrzeugpapieren und Pässen. Sie sagten: ‚Sie verstoßen gegen die Sanktionen. Sie dürfen nicht mit einem russischen Auto fahren. Das ist verboten. Warten Sie, wir setzen uns mit den Vorgesetzten in Verbindung‘. Ich habe eine Weile im Auto gewartet. Zur gleichen Zeit hielt er (der Polizist) ein anderes Auto mit russischen Kennzeichen an. Auf der Fähre befanden sich nur zwei Autos mit russischen Kennzeichen. Er kommt auf mich zu und sagt: ‚Meine Vorgesetzten haben uns die Anweisung gegeben, Ihr Auto zu beschlagnahmen.’“

Der russische Tourist wollte zu seiner Frau und seinen Kindern, die mit Flugzeug nach Deutschland gereist waren. Er hatte das Urlaubsgepäck der Familie in seinem Auto. Der deutsche Zoll hat seinen BMW X2 im Wert von etwa 40.000 Euro beschlagnahmt.

Auch deutsche Medien haben das bestätigt. Der Spiegel schreibt zum Beispiel:

„Der deutsche Zoll hat nach SPIEGEL-Informationen mehrere Fahrzeuge mit russischen Kennzeichen beschlagnahmt. Grund soll eine EU-Verordnung sein , welche die Ausfuhren bestimmter Güter und Technologien – unter anderem auch Pkw – aus Russland einschränkt. Demnach begehen russische Staatsbürger, die beispielsweise auf einer Urlaubsreise mit ihrem Auto die EU-Außengrenzen überqueren, einen Embargoverstoß.“

Das schon zitierte russische Portal hat dazu einen Anwalt gefragt und zitiert dessen Antwort wir folgt:

„Es besteht die Gefahr, dass andere EU-Staaten ähnliche Maßnahmen ergreifen werden. Natürlich wird jedes Land derartige Maßnahmen auf der Grundlage seiner nationalen Interessen ergreifen, soweit es in der Lage ist, diese zu schützen. Was ist unter diesen Umständen zu tun? Berücksichtigen Sie das Risiko, dass Eigentum, einschließlich des Autos, mit dem Sie beispielsweise in die EU reisen wollten, restriktiven Maßnahmen und Beschlagnahmungen unterworfen werden könnte.“

Die EU-Verordnung umfasst über 200 Seiten und sie enthält noch mehr Einfuhrverbote. So ist zum Beispiel Einfuhr von Gold aus Russland in die EU ebenfalls verboten, weshalb EU-Staaten auch Schmuckstücke wie zum Beispiel Eheringe oder Halsketten von russischen Touristen beschlagnahmen könnten. Das gleiche gilt auch für andere Wertgegenstände.

Außerdem ist der Geldverkehr eingeschränkt worden, weshalb russische Touristen schon vor einiger Zeit berichtet haben, dass ihnen an der finnischen Grenze größere Geldsummen abgenommen wurden, die sie mit sich geführt haben, weil russische Kreditkarten in der EU nicht mehr funktionieren und sie ihren Urlaub in Finnland, also zum Beispiel das Hotel, ja irgendwie bezahlen müssen. Das war schon vor einiger Zeit, inzwischen hat Finnland russischen Touristen die Einreise generell verweigert.

Die russische Botschaft in Berlin hat einen Warnhinweis für Russen veröffentlicht und Russen dringend gewarnt, mit in Russland registrierten Fahrzeugen nach Deutschland zu fahren. Hinzu kommt, dass gegen einige betroffene Russen Strafverfahren in Deutschland eingeleitet wurden, weil sie mit der Einreise in ihrem eigenen PKW gegen die Sanktionen verstoßen hätten.

Zum Schluss sei noch angemerkt, dass diese EU-Verordnung in deutschen Telegram-Kanälen schon vor einigen Wirbel gemacht hat, denn sie trägt das Datum 31. Juli 2014 und als Veröffentlichungsdatum ist der 23. Juni 2023 angegeben. Daraufhin sind wilde Gerüchte entstanden, die EU hätte all das seit 2014 heimlich geplant und erst jetzt veröffentlicht.

Das ist allerdings Unsinn, denn die Verordnung über EU-Sanktionen gegen Russland wurde am 31. Juli 2014 erlassen, als die EU wegen MH17 die ersten „harten“ Sanktionen erlassen hat. Danach wurde sie mit der Einführung neuer Sanktionen immer wieder geändert und das letzte Änderungsdatum war der 23. Juni 2023, weshalb dieses Datum als Veröffentlichungsdatum (der neuen Version der Verordnung) angegeben ist.

Das ändert allerdings nichts daran, dass die EU-Sanktionen keineswegs gegen die russische Regierung gerichtet sind, sondern ganz konkret jedem einzelnen Russen schaden sollen, wie dieses Beispiel zeigt. Es geht der EU und den USA nicht um die russische Politik oder die russische Regierung, es geht gegen Russland und die Russen selbst.

Damit erreicht die EU vor allem eines: Die meisten Russen werden noch wütender auf den Westen insgesamt und die EU und ihre Mitgliedsstaaten im Besonderen. Mit solchen Maßnahmen stärkt die EU die russische Regierung, denn jede dieser Maßnahmen, unter denen ganz normale Russen leiden, bringt mehr Russen dazu, sich hinter die Politik ihrer Regierung zu stellen.

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Psychologisch betrachtet ist dieser Russenhass einfach nur noch krank. Das Schlimme daran ist leider, dass gewisse Befehlsempfänger nicht eine Sekunde darüber nachdenken, dass sie die niederträchtigen Gedankenspiele ihrer Befehlsgeber auch noch ausführen. Aber auch diese Unwissenden sind Sklaven des Systems  – wie wir alle. Oder doch nicht alle? Was meinen Sie?

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4 Kommentare

  1. Und hier haben wir es wieder einmal. Die EU hat eine Verordnung erlassen. Da die EU kein Staat ist und über keine Verfassung verfügt kann sie keine Gesetze sondern nur Verordnungen erlassen. Verordnungen sind lediglich eine Empfehlung mehr nicht. Da der Großteil der Bevölkerung den Unterschied zwischen Verordnung und Gesetze nicht kennt werden diese Verordnungen gegen jede Rechtswirksamkeit auch durchgesetzt

  2. Was wir Russland antun ist ein großes Verbrechen. Die Befehlsgeber,Ampel Regierung, muß sich früher oder später dafür verantworten. So etwas will das deutsche Volk auf keinen Fall.

    • Moin Heidenreich,

      “ …muß sich früher oder später dafür verantworten.“

      In einem Rechtsstaat ja! Nur, wird es auch tatsächlich so kommen? Jedenfalls kann ich keinen Rechtsstaat erkennen.

  3. Nun, wenn die Einfuhr von Gold verboten ist, dann sollten sich Russen mit Goldzähnen genau überlegen, ob sie sich einer unfreiwilligen „Zahnbehandlung“ aussetzen wollen.

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