Das Zeitalter des Krokodils oder: Die Erosion des demokratischen Rechtsstaats

Von Uwe G. Kranz (ansage)

Totalüberwachung wie in China bald weltweit – nur eine Frage der Zeit (Symbolbild:Pixabay)

Krokodile haben ein großes Maul mit siebzig bis achtzig scharfen, kegelförmigen Zähnen, die ein Leben lang durch neue ersetzt werden, weil ja immer mal wieder welche ausbrechen. Krokodile sind geborene Jäger: Sie sind sehr schnell und geschickt, tauchen im Wasser unter, liegen still und warten lauernd, bis Beute auftaucht. Dank ihrer speziellen Kiefer-Sensoren spüren sie auch noch die kleinste Bewegung von Beutetieren. Blitzartig schnellen sie aus dem Wasser und packen mit ihren spitzen Zähnen auch Tiere, die am Ufer stehen. Die Beute wird unter Wasser gezogen, wo sie ertrinkt. Die Opfer haben meist keine Chance zu entkommen.

Wie ich auf Krokodile komme? Nun, mich erinnert das Vorgehen dieser Jäger doch sehr an die politische Entwicklung in unserem Land, insbesondere an die Szenerie der Informations-Überwachungssysteme, in der die ideologische Umerziehung und die politische Kontrolle der Informations- und Meinungsfreiheit fröhlich Urständ feiert und staatsbürgerliche Freiheits- und Bürgerrechte sukzessive unterhöhlt, geschwächt oder gar ausgelöscht wurden und werden. Sie werden, sozusagen, von Regime-Krokodilen mit spitzen Zähnen unter Wasser gezogen, bis sie ertrunken sind (bin ich jetzt ein Fall des Delegitimierungs-Sub-Extremismus?).

Wenn ich das rückblickend richtig sehe, begann das alles einst mit der Notstandsgesetzgebung (1968), erfuhr nicht zuletzt mit dem „Netzwerkdurchsetzungsgesetz gegen Hass und Hetze” (2017) einen fulminanten Neustart und fand 2022 in der Einrichtung nordrhein-westfälischer „Meldestellen für queerfeindliche und rassistische Vorfälle unterhalb der Strafbarkeitsgrenze” (sogenannte „Mikro-Aggressionen“ also), seinen neuesten Peak, der hoffentlich ein Kipp-Punkt in der Entwicklung sein wird. Aber lassen sie uns die Benchmarks der Demokratie-Erosion der Reihe nach ansehen:

Die Notstandsgesetzgebung

Vor fast 55 Jahren, genauer: am 30. Mai 1968, verabschiedete der Bundestag nach 20-jähriger, leidenschaftlicher politischer Auseinandersetzung und nach einer vierstündigen Debatte das 17. Gesetz zur Ergänzung des Grundgesetzes zur Einführung einer Notstandsverfassung. Erst die Große Koalition aus CDU/CSU und SPD brachte die erforderliche Zweidrittelmehrheit für diese Entscheidung zustande, ob und wie der Staat in Krisensituationen (Verteidigungs-, Spannungs-, Katastrophenfall und bei einem inneren Notstand) handlungsfähig bleibt, und welche Grundrechte hierfür eingeschränkt werden dürfen. Studenten, Intellektuelle, Gewerkschaften, Kirchen, Linke und die FDP kämpften viele Jahre dagegen an, sahen die junge deutsche Demokratie gefährdet und entfachten einen Sturm der Entrüstung. Die immer schärferen Auseinandersetzungen zwischen der Staatsmacht und der außerparlamentarischen Opposition (APO) hatten erst wenige Wochen zuvor, am 11. April 1968, mit dem Attentat auf Rudi Dutschke ihren vorläufigen Kulminationspunkt erreicht.

Bis heute unvergessen ist die Aussage des damaligen Bundesaußenministers Willy Brandt: Wer „mit dem Notstand spielen sollte, um die Freiheit einzuschränken, wird mich auf den Barrikaden zur Verteidigung der Demokratie finden“. Immerhin erlaubt dieses Notstandsrecht nicht nur die Beschneidung der Grundrechte jedes Einzelnen, mit den Abhörgesetzen insbesondere auch die Verletzung des Post- und Fernmeldegeheimnisses, sondern unter anderem auch die Schaffung eines Notparlaments oder den Einsatz der Bundeswehr zur „Bekämpfung militärisch bewaffneter Aufständischer“. Zum Glück mussten diese Notstandsgesetze noch nie angewendet werden. Den heutigen Politdarstellern dürften die mahnenden Worte Willy Brandts nicht sehr beeindruckt haben – sonst sähen aktuell Gesetzgebung und Rechtsprechung wohl anders aus. Beispiele gefällig?

Die „Bundesnotbremse”

Ein etwas anderes Notstandsgesetz wurde Jahrzehnte später im Kampf gegen Corona im Sauseschritt erlassen: Die so genannte „Bundesnotbremse“ nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG), die am 16. April 2021 vom Bundestag verabschiedet wurde und vor allem dessen §28b der Exekutive erhebliche Freiheitseinschränkungen gestattet. Rechtswissenschaftler hatten von Anfang an sehr unterschiedliche Einschätzungen zu diesem Gesetz (ein Markenzeichen der Juristerei!), vor allem, weil es sich in Kern um eine zweite Notstandsgesetzgebung handele und die darin festgelegte Zentralisierung des Rechtschutzes beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) zusätzliche Probleme mit sich bringe. Bis zum Ablauf des 31. Mai 2021 suchten in insgesamt 424 Verfahren Betroffene Hilfe und Schutz beim BVerfG, darunter in einem einzelnen Verfahren ganze 7.000 Beschwerdeführer. 51 Verfassungsbeschwerden und acht Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Regelungen des Vierten Bevölkerungsschutzgesetzes – eben der „Bundesnotbremse“ – wurden rigoros abgeschmettert (wegen Unzulässigkeit, mangels hinreichender Begründung, aufgrund ungenügende Erfüllung der Anforderungen oder fehlender eigener schwerer Beeinträchtigung, mangelnder Substantiierung der Sachvorträge und so weiter). Übrigens: Wer sich die unterschiedliche „Rechtsprechung“ der diversen unteren Instanzen zu Fragen der Umsetzung der Anti-Corona-Maßnahmen (NPI, „nicht-pharmazeutische Interventionen”) zu Gemüte führen möchte, wird hier umfangreich fündig.

Das BVerfG ließ sich relativ viel Zeit, bis sich der 1. Senat endlich am 30. November 2021 bequemte, seine Beschlüsse zu veröffentlichen. Der Orientierungsrahmen bewegt sich derzeit zwischen Ausgangssperre und Kontaktbeschränkung; als unverhältnismäßig kritisiert werden jedoch Kita- und Schulschließungen. Die politische Gestaltungsfreiheit sollte wohl bestmöglich mit dem Verfassungsvorrang verschmolzen werden. Leider nahm das BVerfG mit seiner Entscheidung das „selbstvollziehende Gesetz“ als eine neue Handlungsoption in den Werkzeugkasten des Rechtsstaats auf – ein sicherlich noch folgenschweres prozessuales Unglück. Das BVerfG beließ der Regierung und dem Gesetzgeber also bei der Pandemiepolitik de jure und de facto weitgehend freie Hand. Da sieht man, was so ein Kanzleramtsdinner alles ermöglicht, bei dem die Dinnerspeech just der Corona-Politik galt: „Entscheidungen unter Unsicherheiten“ – ganz so, wie vom BVerfG-Präsident Stephan Harbarth zuvor schriftlich erbeten.

„Known Traveler”

Auch nachträglich kann man so ein „Erkenntnisvakuum“ (SPD-Bundesjustizministerin Christine Lambrecht) füllen. Wie bestellt, so geliefert! Wie lange kann man wohl so ein Erkenntnis-Vakuum noch pflegen und fortbestehen lassen, wie viele -zig Tausende von Ärzten müssen noch Zeugnis gegen diese Corona-Politik ablegen, wie viele Tausende von Menschen müssen leiden oder gar sterben, bis das Vakuum in den Politikerköpfen mit Wissen und Verstand gefüllt ist?

Auch auf einem ganz anderen Terrain wurden und werden unsere Grund- und Bürgerrechte angegriffen: Seit Jahren arbeitet die EU-Kommission daran, eine Datei einzuführen, in der die Flugeisenden an Flughäfen, Bahnhöfen und Hotels mittels bestätigter biometrischer, biographischer und historischer Reisedaten digital erkannt, erfasst, gespeichert und kontrolliert werden können. Die Idee dazu kam schon 2015 vom – Trommelwirbel! – World Economic Forum (WEF). Das internationale Projekt mit dem Namen „Known Traveller Digital Identity“ (KTDI), auf gut Deutsch: „Der bekannte Reisende“, startete 2019 im Zusammenwirken von mehreren Regierungen, internationalen Organisationen, Fluggesellschaften, Hotelbetreibern, Finanzdienstleistern, Technologie- und Mietwagenfirmen.

Informationen über die Reisehistorie (vergangene Flüge/Reisen), Bank- und Vertragsdaten, Dokumente von Universitäten, Ämtern und sehr vieles mehr sollen wir künftig freiwillig hergeben, um auf der Urlaubsreise eine Grenze überschreiten zu dürfen. Bald werden Menschen keine Wahl mehr haben, ob ihr Gesicht gescannt wird und ob in der Ferne große, unbekannte Datenbanken unerkannt mit ihren biometrischen Informationen gefüttert werden. Der Trick ist die Fiktion der Freiwilligkeit. Das ausdrückliche Einverständnis des Individuums zur Datennutzung wird für Waren und Dienstleistungen abgepresst. Wie „teuer“ darf denn die Reisesicherheit sein, was alles muss man preisgeben? Wurde spätestens mit diesem Projekt die Büchse der Pandora geöffnet, der Weg in die totale und globale Überwachung freigeschaltet?

Panik der erodierenden Politik

Die stetig und zunehmend erodierende Politik flüchtet immer tiefer in das totalitaristische Milieu der technokratischen „Eliten“. Schon am 24. März 2020 beschrieb Milliardär Bill Gates in einem Interview Covid als ersten praktischen Anwendungsfall dieser Horrorvision: „Letzten Endes brauchen wir Bescheinigungen darüber, wer eine genesene Person ist und wer eine geimpfte Person ist, denn Menschen sollen nicht um die Welt reisen, solange es Länder gibt, die die Situation nicht unter Kontrolle haben. Es soll aber auch nicht unmöglich sein, dass Menschen dorthin gehen und zurückkommen und sich bewegen können. Letztendlich wird es eine Art digitalen Immunitätsnachweis geben.

In China, wo die Gesichtserkennung schon seit Jahren Standard ist, werden die Verfahren ständig perfektioniert. Schon vor über einem Jahrzehnt demonstrierte ein Unternehmen auf dem Europäischen Polizeikongress in Berlin mit einem Straßenvideo den damals aktuellen Stand einer „Smart City“: Über jedem Fahrzeug tanzten in kleinen eingeblendeten Rechtecken die Kfz- und Halterdaten, über fast jeder Person der volle Name, die Geburtsdaten und Adressen. Beifallheischend verkündete der Referent, dass man dabei sei, einen Algorithmus zu entwickeln, der „auffälliges, verdächtiges Verhalten“ diagnostizieren und selbständig entsprechende polizeiliche Maßnahmen einleiten könne. Schöne, gruselige, neue Welt!, dachte ich damals bei mir – Big Brother is watching you!

Von China lernen?

Wer jedoch glaubt, das sei bereits die Spitze eines noch weit entfernten chinesischen Eisberges, muss sich eines Besseren belehren lassen. Forscher des chinesischen Hefei Comprehensive National Science Center arbeiten längst an der Entwicklung einer Künstlichen Intelligenz (KI), die auf Basis von Mimik und Hirnströmen den Grad der Akzeptanz für ideologische und politische Erziehung erkennen und messen können soll, also inwieweit die Menschen bereit sind, “der Partei dankbar zu sein, der Partei zuzuhören und der Partei zu folgen” bzw. welche „neue Wege für den Parteiaufbau“ geschaffen werden müssen.

Das ist der feuchte Traum der rotgrünpinkfarbenen Politikabale und ihrer folgsamen Medienmeute, die gewiss schon auf dem Weg nach China sind, um diese KI-Errungenschaften genauer zu studieren, damit sie baldmöglichst auch bei uns eingeführt und adaptiert werden kann – so wie zuvor schon die drakonischen, totalitären chinesischen Anti-C-Maßnahmen (Ausgangssperren, Lockdowns, Beschränkungen der Freizügigkeit (Reisefreiheit), der Bildungs-, Versammlungs- und Meinungsfreiheit oder dem Recht auf die körperliche Unversehrtheit) oder das chinesische Sozialkreditsystem, um im Auftrag des WEF den quasi-kommunistischen Überwachungskapitalismus (insbesondere das Geschäftsmodell, für Dienstleistungen mit persönlichen Daten zu zahlen) zu vollenden, den kenntnisreichere Kritiker als das „gefährlichste Bonitätssystem der Welt“ geißeln.

Das Social Credit System (SCS)

Schon 2014 verkündete die kommunistische Staatsführung die Einführung eines umfassenden sozialen Kreditsystems. Vorlage war das Scoring-Verfahren der Finanzwirtschaft zur Bonitätsprüfung. Das SCS soll die „soziale Integrität“ stärken, das „gegenseitige Vertrauen“ aufbauen und „soziale Konflikte“ verringern. Das sei eine „dringende Voraussetzung für den Aufbau einer harmonischen sozialistischen Gesellschaft„; weitere Schalmeienklänge in den Ohren der rotgrünpinkfarbenen Eliten. Genau das, was sich diese erziehungs- und verbotswütigen Volkstherapeuten schon immer gewünscht haben: Ein Punktesystem bewertet das soziale Verhalten und Engagement eines jeden Bürgers; es werden umfassende digitalee „Fußabdrücke” erstellt – etwa über besuchte Webseiten, Online-Einkäufe, Chat-Verläufe, Urlaubs- und Reisebuchungen, Likes/Dislikes oder schriftliche Äußerungen in den sozialen Medien, Verkehrsverhalten, Co2-Emissionen oder Videospielgewohnheiten. Big Data ersetzt die Vertraulichkeit der Person.

Bei Negativpunkten drohen öffentliche Bloßstellung und Sanktionen (z.B. Strafen, erschwerter Zugang zu Reisen mit Flugzeugen oder Hochgeschwindigkeitszügen) oder gar Reiseverbote, bei Positivpunkten winken Lob und Privilegien (z.B. öffentliche Anerkennung, günstige Kredite, kostenlose Gesundheitschecks). Das System, das angeblich vor egoistischen Trittbrettfahrern, Straftätern, Sozialschmarotzern und Terroristen schütze, hat schon eine Reihe von anderen Staaten begeistert – allen voran Thailand, Myanmar, Vietnam, Singapur, Venezuela und Tansania.

Und wieder Schwabs WEF als Impresario…

Die Adaptionsidee für den Westen kam schon 2015 vom -Trommelwirbel! – WEF, welches das Überwachungssystem in seine Punktation der Unterziele für die Neue Weltordnung, die „Technokratie 2030”, aufnahm („Global social credit system & digital identy 2020”). Insbesondere die EU-Kommissionspräsidentin von der Leyen ist davon angetan, scheut, wie immer, keinerlei Interessenskonflikte und unterstützt diese Ziele nach Kräften – ist sie doch mit Klaus Schwab vom WEF engstens engsten und auch auffällig häufiger Gast bei den „Bilderbergern“.

Das Betreten der schiefen Ebene, der shifting baseline, macht im politischen Raum längst keine Angst mehr – vor allem, weil schon lange bekannt ist, dass auch Unternehmen wie Facebook, Twitter, Cambridge Analytica, Alibaba, Acxiom & Co seit Jahren ungerührt Daten sammeln und ein „kundenorientiertes Marketing“ betreiben, das auf der gleichen Technik beruht wie das chinesische SCS. Adressen werden gehandelt, Informationen zur Soziodemografie, zur Kaufkraft, über Verbrauchertypologien und Branchenpräferenzen werden massiv erhoben und z.B. an Autokonzerne, Warenhäuser oder Kreditkartenfirmen verschachert – natürlich eher „klammheimlich“. Fakt ist, dass Big Tech, NGOs, staatliche Organisationen und politische Kräfte seit Jahren gemeinsam an einer Welt der totalen Überwachung bauen („built it better”). Mal sehen, ob der zögerlich aufkeimende Widerstand des Europaparlaments gegen die Macht der Kartelle und der Kabale Bestand hat.

Sieh‘, das Böse ist so nah!

Warum auch in die Ferne schweifen? Ein einfacher Blick auf die aktuelle Lage in unseren westlichen Ländern ist schon ausreichend, es genügen zwei herausragende Beispiele: In den USA kommen auf 100 Einwohner schon 15 Überwachungskameras, das sind mehr als in China und doppelt so viele wie in europäischen Ländern. Unter der Legende „Terrorismusbekämpfung“ überwacht die National Security Agency (NSA) seit Jahrzehnten mit seinem ECHOLON-System die geschäftlich und privat genutzten Mobil- und Festnetztelefone, sowie alle Fax- und Internetanschlüsse von Aberhunderten Millionen US-Amerikanern und ihren Alliierten – auch unserer Ex-Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel (die 2013 entrüstet beklagte: „Ausspähen unter Freunden, das geht gar nicht!„).

Im Vereinigten Königreich entwickelte 2008 der britische Geheimdienst (Government Communications Headquarter, GCHQ) unter dem Namen „KARMA-POLICE” zusätzlich ein ähnliches Programm zur Massenüberwachung, das erst von Edward Snowden publik gemacht wurde. Erfasst werden sämtliche Online-Aktivitäten der Bürger (Instant Messaging, E-Mails, Skype-Anrufe, Telefongespräche, Besuche auf Pornoseiten, Social Media, Chat-Foren u.v.a.m.) und gehackt wurden Computernetze europäischer Unternehmen und des weltgrößten SIM-Karten-Herstellers Gemalto, indem das GCHQ zuvor heimlich die Entschlüsselungscodes zum Schutz der Privatsphäre der Mobilfunkkommunikation stahl. Übrigens: Dafür, dass die IuK-Massenüberwachung (also durch Informations- und Kommunikationsmittel) tatsächlich mehr Terrorangriffe vereitelte als die traditionelle Terrorabwehr in der Zeit davor, gibt es bis heute keine eindeutigen Beweise, allenfalls anekdotische Indizien (siehe hierzu etwa die Ausführungen in dem Buch „Klick – Wie wir in einer digitalen Welt die Kontrolle behalten und die richtigen Entscheidungen treffen” von Gerd Gigerenzer, den das Gottlieb-Duttweiler-Institut als einen der einhundert einflussreichsten Denker der Welt bezeichnete).

Die Liste der Zuckerbrot-und-Peitsche-Maßnahmen zur Dressur der Bürger, zur Abrichtung des Menschen, zur Errichtung eines technokratischen Totalitarismus (wie ihn das WEF bis 2030 konzipiert, in weiten Teilen antizipiert und teilweise schon realisiert hat) ist jedenfalls noch lang, und verlangt daher nach einer umfassenden Betrachtung. Daher: Baldige Fortsetzung dieser Kolumne folgt!

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