von Norbert Häring
In Norwegen hat das Parlament ein Gesetz verabschiedet, das den Verbrauchern das Recht gibt, in physischen Einrichtungen Waren und Dienstleistungen bar zu bezahlen. In anderen Ländern sind ähnliche Gesetzesinitiativen unterwegs oder bereits umgesetzt.
Das Gesetz schreibt vor, dass Kunden im traditionellen Warenhandel in Geschäften generell das Recht haben, bar zu bezahlen. Das Gleiche soll für Dienstleistungen gelten, die in Räumlichkeiten verkauft werden, die der Kunde aufsucht, wie Kinos, Restaurants, Hotels, Fitnesszentren und Wellness, wenn diese Dienstleistungen in irgendeiner Form vor Ort bezahlt werden können.
In Deutschland gibt es dieses Recht nicht. Hier wird die Vertragsfreiheit weit ausgelegt. Dadurch ist es privaten Anbietern erlaubt, einseitig eine bestimmte Art des Bezahlens festzulegen oder auszuschließen, solange dies deutlich kommuniziert wird.
Eine ähnliche Initiative ist in Schweden unterwegs. Sowohl in Norwegen, als auch in Schweden, wurde die Bargeldnutzung und -nutzbarkeit auf ein sehr geringes Niveau gedrückt. In Slowenien wurde bereits ein Gesetz zur Stärkung des Rechts auf Barzahlung verabschiedet.
Mehr dazu in meinem Bericht von März über den Gesetzentwurf der norwegischen Regierung, der nun verabschiedet wurde.
In Deutschland findet gerade das Gegenteil mit einem neuen Gesetz. Das Zauberwort lautet Herkunftsnachweis ! Ohne diesen Nachweis will in Zukunft die Regierung sämtliche Vermögensgegenstände einziehen wollen können ! Auszug Gesetzentwurf: https://incamas.blogspot.com/2024/05/deutschland-vermogensverschleierungsbek.html
Also: Außer Spesen nichts gewesen. An die Abschaffung des Bargelds und die ersatzlose Nutzung digital CBDC habe ich nie geglaubt; denn dadurch würde die Arbeitsbereitschaft der Leibeigenen so gedrückt werden, daß die Macht der Eliten entschieden geschwächt würde. Die hacken sich doch nicht selbst ein Bein ab, lassen sich jetzt aber gerne feiern, daß sie nicht ganz so unvernünftig sind wie viele der Leibeigenen dachten!