Generalbundesanwalt: Deutschland darf sich an Angriffen auf Russland beteiligen

Die im Rahmen des Taurus-Leaks bekannt gewordenen Planspiele deutscher Luftwaffenoffiziere über Angriffe auf russische Infrastruktur haben für die Beteiligten kein juristisches Nachspiel hinsichtlich einer Vorbereitung eines Angriffskriegs. Das geht aus einer Einstellungsverfügung der Generalbundesanwaltschaft hervor.

Quelle: rtdeutsch

Anfang März hatte der Rechtsanwalt Dirk Schmitz Strafanzeige wegen Vorbereitung eines Angriffskrieges gegen die Bundeswehrsoldaten gestellt, die einen möglichen Einsatz von Taurus-Marschflugkörpern gegen die Krim-Brücke besprachen.

"Angriffskriege sind verboten" – Mediziner stellt Strafanzeige gegen deutsche Bundeswehroffiziere

 

Schmitz argumentierte in diesem Zusammenhang, dass der „Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine keinen Tatbestandsausschluss für Angriffshandlungen durch Deutschland oder einen Rechtsfertigungsgrund“ darstelle. Demnach seien „nur der Angriff eines Drittstaates auf Deutschland oder der Eintritt des NATO-Bündnisfalles“ ein Rechtfertigungsgrund.

Die mit der Strafanzeige betraute Generalbundesanwaltschaft konnte dieser Argumentation jedoch nichts abgewinnen und hat das Verfahren eingestellt. In der offiziellen Einstellungsverfügung, die der Journalist Alexander Wallasch auf seiner Webseite veröffentlicht hat, heißt es, dass im vorliegenden Fall „der Angriffskrieg und damit der Verstoß gegen das völkerrechtliche Gewaltverbot“ von Russland ausgehe.

Die Ukraine übe in diesem Krieg ihr in Artikel 51 der UN-Charta gewährleistetes Recht auf Selbstverteidigung aus und sei damit zur Anwendung von Gewalt befugt, so die Behörde. Weiter heißt es in der Verfügung:

„Dieses Selbstverteidigungsrecht ist jedoch, wie aus dem Wortlaut von Art. 51 UN-Charta klar hervorgeht, nicht nur als individuelles Recht, sondern auch als kollektives Selbstverteidigungsrecht anerkannt. Das bedeutet, dass ein Staat, der Opfer eines bewaffneten Angriffs oder Angriffskrieges geworden ist, bei der Ausübung seines Selbstverteidigungsrechts durch einen anderen Staat (oder mehrere andere Staaten) unterstützt werden darf. Eine solche Unterstützung würde damit keinen Angriffskrieg und auch keine Angriffshandlung konstituieren.“

Das gelte auch für das Gebiet der Krim, denn dieses „wurde 2014 von Russland völkerrechtswidrig annektiert, was sich seinerseits als Verstoß gegen das Gewaltverbot darstellte“, argumentiert die Generalbundesanwaltschaft.

 

Gegenüber Wallasch sagte Rechtsanwalt Schmitz, dass das Schreiben der Behörde in hohem Maße alarmierend sei: „Die Bundesrepublik bereitet rechtlich und systematisch den Einsatz deutscher Truppen und NATO-Truppen im Ukraine-Krieg vor.“

Die Generalbundesanwaltschaft habe sich damit zum „Erfüllungsgehilfen der Bundesregierung“ gemacht. Schmitz betonte, dass es sein Bestreben gewesen sei, „die oberste Justizbehörde mit einer sauberen juristischen Begründung eines Tabu- und Rechtsbruches zu stellen“.

Auch Russland beruft sich auf Artikel 51 der UN-Charta

Ob ihm das gelungen ist, sei dahingestellt. In diesem Zusammenhang sollte aber nicht unerwähnt bleiben, dass sich auch Russland auf Artikel 51 der UN-Charte beruft und das kollektive Selbstverteidigungsrecht der Volksrepubliken Donezk und Lugansk geltend macht, die von Moskau am 21. Februar 2022 als souveräne Staaten anerkannt wurden. Im Rahmen eines Beistandsabkommens hatte Russland sodann die Entsendung eigener Truppen in die Volksrepubliken angekündigt.

Zuvor hatten Vertreter Kiews erklärt, dass sie das völkerrechtlich verbindliche Minsker Abkommen nicht umsetzen werden, mit dem der seit 2014 schwelende Konflikt beigelegt werden sollte. Inzwischen ist bekannt, dass Kiew dies von Anfang an nicht vorhatte.

 

Sowohl Petro Poroschenko, der das Abkommen als damaliger ukrainischer Präsident unterzeichnet hatte, als auch Bundeskanzlerin Angela Merkel und der ehemalige französische Präsident François Hollande erklärten nach Beginn der russischen Militäroperation, dass die Ukraine mit dem Abkommen lediglich Zeit zur Aufrüstung habe gewinnen wollen, um die Volksrepubliken militärisch zurückzuerobern. Deutschland und Frankreich fungierten als Garantiemächte des Abkommens.

Am 16. Februar 2022 begann Kiew, das Territorium der Volksrepubliken massiv unter Beschuss zunehmen. Die OSZE registrierte für diesen Tag über 300 Explosionen, was ein dramatischer Anstieg im Vergleich zu den „üblichen Scharmützeln“ war. Am nächsten Tag meldete die OSZE bereits über 600 Explosionen. Am 18. Februar stieg die Zahl der registrierten Explosionen auf über 1.400 an. Die Behörden der Volksrepubliken ordneten daraufhin eine großangelegte Evakuierung der Zivilbevölkerung an. Die folgenden Tage waren ebenfalls von hundertfachem Beschuss gekennzeichnet.

Auch wenn die Milizen der Volksrepubliken den Beschuss erwiderten, so verdeutlichen  Karten der OSZE, dass sich die meisten Verstöße gegen den Waffenstillstand auf dem Territorium der Volksrepubliken ereigneten – was belegt, dass die Eskalation von Kiew ausging.

Auf einer Sondersitzung der OSZE am 21. Februar – die Organisation hatte an diesem Tag über 1.400 Explosionen registriert – betonte die russische Delegation, dass „eine mehrere Tausend Mann zählende Gruppe der ukrainischen Streitkräfte in der Nähe der Kontaktlinie im Donbass zusammengezogen wurde“ und dass Vertreter der ukrainischen Führung Erklärungen abgegeben haben, „die im Kern die Minsker Vereinbarungen negieren und den Weg für eine gewaltsame Lösung der sogenannten Donbass-Frage ebnen“. Eindringlich mahnten Moskaus Vertreter:

„Es sind dringende Maßnahmen erforderlich, um die ukrainische Regierung zu zwingen, ihre militärische Logik aufzugeben und so schnell wie möglich im direkten Dialog mit den Vertreterinnen und Vertretern von Donezk und Lugansk mit der vollständigen Umsetzung des Minsker Maßnahmenpakets vom 12. Februar 2015 zu beginnen. Der Schlüssel zum dauerhaften Frieden, zur Wiederherstellung der Eintracht in der Bevölkerung der Ukraine und zum Abbau der Spannungen rund um dieses Land liegt in der Umsetzung der Minsker Vereinbarungen nach Treu und Glauben.“

Kiew war sich der Risiken voll bewusst – und setzte trotzdem auf Krieg

Doch in Kiew verklang dieser Appel ungehört. Und obwohl man sich dort bewusst war, dass weitere Angriffe auf die Volksrepubliken eine militärische Antwort Moskaus nach sich ziehen würden, da Russland sich inzwischen zum militärischen Beistand verpflichtet hatte, setzten die ukrainischen Truppen den Beschuss unvermindert fort. Am 22. Februar registrierte die OSZE erneut über 1.400 Explosionen.

 

Für Russland war dies das deutliche Signal, dass Kiew entschlossen ist, den Donbass mit militärischer Gewalt und damit im Bruch mit dem Völkerrecht zu erobern – selbst wenn es dadurch einen militärischen Konflikt mit Russland riskiert. Zwei Tage später leitete Moskau die Sonderoperation ein, mit der Kiews Eroberungspläne durchkreuzt wurden.

Russland kann sich daher im Einklang mit Artikel 51 der UN-Charta auf das „kollektive Selbstverteidigungsrecht“ berufen, laut dem es das „Opfer eines bewaffneten Angriffs“ – die Volksrepubliken wurden von der Ukraine tausendfach beschossen – bei der „Ausübung seines Selbstverteidigungsrechts“ unterstützen darf.

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Ein Generalbundesanwalt, der den Art. 26 GG nicht kennt? Hmm, sehr merkwürdig, oder?

Nein, überhaupt nicht, denn:

Die Staatsanwaltschaft (StA) in Deutschland ist eine weisungsgebundene Behörde, die für die Strafverfolgung und -vollstreckung zuständig und als solche ein Teil der Exekutive ist. Sie ist in der Behörden- und Ministerialhierarchie letztlich weisungsabhängig vom Justizminister und wird auch mit dem Begriff Anklagebehörde bezeichnet (wikipedia).

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8 Kommentare

  1. Wir haben einfach verpasst 1945 das politische Beamtentum gründlichst zu reinigen und den gleichen Fehler haben wir wieder 1990 gemacht. Und heute sitzen diese STASI Mitarbeiter überall und fachen jetzt noch einen Krieg mit Russland an! Diese dummen Michels haben dann auch noch Erika gewählt und da wusste ich, die Verblödung haben wir übererfüllt!
    Jetzt gibt es eben die Quittung für diese große Dummheit!

  2. Ach, vielen Dank auch Herr Generalbundesanwalt. Ich werde mich nicht an einem Krieg gegen Russland beteiligen, denn Russland hat uns nichts getan.

    • Nur die Mehrheit der Bevölkerung weiss noch nichts von ihrem Glück.
      Die sind zu verblendet, die sind betreutes Denken gewöhnt.

  3. Rußland vergißt nie.
    Sollte der Bär die Krallen zeigen und das Epi-Zentrum der Unterwürfigkeit eindampfen, möchten bitte alle AFD Politiker vorher Berlin verlassen, ja?

    Habe Verständnis, wenn Rußland einen kleinen Besuch in den Westen macht.

    Wahnsinn, mit Kriegsgeilheit zu prahlen.
    Kämpfe keinen Kampf, den Du nicht gewinnen kannst, BRD
    Der mitlesende verfassungslose Verfassungs- und Landschutz ist entsetzt…
    (und hat Fluchtkoffer bereitstehen… da endet die Liebe zum festen Monatsgehalt, gelle?)

  4. Langsam glaube ich doch, daß es beiuns demnächst kracht; denn die Kriegslüsternheit des Fernsehens und der mir von Google übermittelten Links sprechen eine ganz klare Sprache. Die bösen Russen werden mit ATACMS-Raketen geschlagen, wehrt sich der unschuldige von jüdischen Plutokraten beherrschte Westen gegen russische Angriffe, insbesondere gegen den Diktator bzw. Autokraten Putin. Nachdem ich diese einseitigen Darstellungen lese, glaube ich gar nicht mehr daran, daß die Auschwitz-Sache sich wirklich so zugetragen hat, wie sie erzähl wird. Denn damals war die Auschwitz-Propaganda wie heute auch so überwältigend anti-deutsch und die Gegenseite konnte sich nicht wehren.

    Es gibt sogar Leute, die meinen, wir kämen noch dieses Jahr in einen derartigen Kriegszustand, daß alle Wahlen ausgesetzt werden.

    https://www.alexander-wallasch.de/gesellschaft/rechtsanwalt-ulbrich-wir-werden-von-der-ampel-in-den-dritten-weltkrieg-gejagt

    „Warum plant man dann, dass Deutschland beim Manöver an der Ostflanke „All In“ ist und keine Landesverteidigung danach mehr aufzubieten hat und die Bevölkerung benötigt auch keinen Zivilschutz, weil man 60 Jahre Vernachlässigung auch nicht in 3 Monaten nachholen kann? Bei kurz zuckenden Blitzen und Atompilzen braucht man den ja ohnehin nicht. In der Ukraine ging die Munition aus und Deutschland meint, sich mit Russland anlegen zu müssen.

    Meine Prognose: Es wird keine Bundestagswahlen – vielleicht noch nicht einmal mehr Landtagswahlen – geben, weil unser großer Bundeswehrkommandant Scholz dann im Kriegsfall das Ruder übernimmt. Wer als politischer Beamter so antwortet [Anm.: , d. h. die Oberstaatsanwältin Bittner] – gibt die Antwort auf die Planung.

    PS: Der Generalbundesanwalt ist politischer Beamter und hat das zu vermelden, was die Bundesregierung vorgibt. Daher kann das als Rechtsauffassung der Bundesregierung 1:1 übernommen werden.“ Und zwar daß der Krieg gegen Rußland vollumfänglich rechtmäßig ist und so auch von jetzt an geführt wird!

    https://www.merkur.de/politik/f-16-kampfjets-russland-putin-luftwaffe-luftangriff-selenskyj-ukraine-krieg-zr-93046711.html

    Gamechanger an Ukraine-Front? Einsatz von F-16-Kampfjets steht unmittelbar bevor

    https://www.merkur.de/politik/f16-kampfjet-steigt-auf-angriffsstaffel-faengt-russische-bomber-vor-der-haustuer-der-usa-ab-93051528.html

    F-16-Kampfjet steigt auf: „Angriffsstaffel“ fängt russische Bomber vor der Haustür der USA ab

    https://www.merkur.de/politik/wladimir-putin-verluste-russland-tote-soldaten-atacms-angriff-ukraine-krieg-93050829.html

    Schwere Verluste für Russland: Dutzende tote Soldaten nach ATACMS-Angriff

    Die ATACMS-Raketen verbreiten in der russischen Armee Wladimir Putins Schrecken. Die Ukraine hat bei einem einzelnen Angriff jetzt angeblich viele Soldaten Moskaus getötet.

    Luhansk – Wie gnadenlos die gelieferten amerikanischen Waffen gegen die russischen Streitkräfte sind, bewies gerade erneut die Besatzung eines Bradley-Schützenpanzers der Ukraine gegen einen Panzer Moskaus. Während der russische Panzer einfach in Brand geschossen wurde, sollen bei einer Attacke mit amerikanischen ATACMS-Mittelstreckenraketen jetzt sogar mehr als 100 Soldaten des Kreml-Autokraten Wladimir Putin getötet worden sein.

    Verluste für Wladimir Putin: ATACMS-Attacke auf russischen Truppenübungsplatz

    Und zwar angeblich bei einem einzigen Angriff mit mehreren Raketen. Das berichtet Newsweek. Das amerikanische Nachrichtenmagazin beruft sich auf ein X-Video (vormals Twitter) eines Mitarbeiters des Online-Portals GeoConfirmed, das den Angriff mit mutmaßlicher[Anm.: – international geächteter -] Streumunition auf ein russisches Armee-Ausbildungszentrum in der östlichen Region Luhansk zeigen soll.

    Die Quelle erklärt, das Videomaterial zeige einen „ukrainischen ATACMS-Angriff, [Anm.: bedient von Amis] bei dem vier ATACMS, darunter ein Blindgänger, einen russischen Truppenübungsplatz in Mozhnyakivka, Oblast Luhansk, trafen“. Es ist von „erheblichen“ Verlusten für Russland die Rede. Es wären die nächsten im blutigen Ukraine-Krieg. Die Information lässt sich derweil nicht unabhängig verifizieren.

    Waffen für die Ukraine: USA lieferten Kiew ATACMS-Raketen

    Die USA hatten jüngst ein neues Militär-Hilfspaket über 61 Milliarden Dollar beschlossen. Unter den amerikanischen Waffen sollen auch ATACMS-Raketen mit einer Reichweite von bis zu 300 Kilometern sein. Die Ukrainer hatten bereits ATACMS mit einer Reichweite von 160 Kilometern. Die Raketen werden aus den ebenfalls amerikanischen HIMARS-Mehrfachraketenwerfern verschossen. Mozhnyakivka liegt knapp 100 Kilometer östlich der Frontlinie von Kupjansk. Wahrscheinlich ist, dass die Raketen deutlich tiefer im Landesinneren der Ukraine abgefeuert wurden.

    Nachdem die Russen unlängst wohl einen von 38 gelieferten HIMARS-Mehrfachraketenwerfern mit einer der ihren Mittelstreckenraketen zerstörten, gehen die Ukrainer noch vorsichtiger mit ihren schweren Waffen aus den Vereinigten Staaten um, da auch lange unklar war, wann die Waffen-Lieferungen aus Washington nach einer monatelangen politischen Blockade durch Donald Trumps Republikaner wieder anlaufen werden. Zum Beispiel die M39-Raketen, die zu den ATACMS zählen, können bei ihrem Aufschlag in ein Ziel Streumunition mit bis zu 1000 Bomblets verschießen.

    Dabei werden gefährliche Schrapnelle und andere Raketen-Splitter in einem großen Radius verfeuert und/oder mehrere kleinere Explosionen zeitversetzt verursacht. In dem Video des Bloggers war vor dem Einschlag der wuchtigen Raketen mit einer Länge von vier Metern und einem Durchmesser von 60 Zentimetern eine größere Gruppe Menschen zu sehen. Das Gelände erinnert tatsächlich an einen Truppenübungsplatz. Moskau kommentierte den Bericht bislang nicht.

    Verluste für Russland: Ukrainer bekamen ATACMS aus den USA

    Wie viele ATACMS die ukrainischen Streitkräfte zuletzt bekamen, ist nicht bekannt. Ukrainische Blogger schrieben von mehr als 100 Stück, während sich der Generalstab in Kiew nicht offiziell dazu geäußert hat. Noch ein Beispiel für die verheerenden Verluste der Russen durch ATACMS: Am 18. April griffen die Ukrainer einen russischen Luftwaffenstützpunkt auf der Krim mit ATACMS-Mittelstreckenraketen an und richteten dabei großen Schaden an. Bei dem Angriff seien vier Raketenwerfer, drei Radarstationen und andere Einrichtungen schwer beschädigt worden, teilte der ukrainische Militärgeheimdienst damals auf Telegram mit.

    Ein Sprecher des US-Außenministeriums, Vedant Patel, hatte jüngst bestätigt, „dass die Vereinigten Staaten der Ukraine auf direkte Anweisung des Präsidenten ATACMS mit großer Reichweite geliefert haben.“ Patel erzählte, die erste Lieferung sei „im Rahmen des militärischen Hilfspakets, das wir am 12. März verkündet haben“ erfolgt, „und in diesem Monat sind die Raketen in der Ukraine angekommen.“ Der ganze Vorgang sei zunächst „auf Wunsch der Ukraine“ geheim gehalten worden, „um ihre operative Sicherheit aufrechtzuerhalten“. (pm)

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