Die ePA, unverzichtbar fürs pflichtversicherte Fußvolk, unzumutbar für Beamte und Hochverdiener

von Norbert Häring

Die Antwort eines privaten Krankenversicherers auf die Anfrage einer Leserin, wie das mit der Pflicht zur elektronischen Patientenakte (ePA) sei, wirft viele Fragen auf. Etwa warum die knapp neun Millionen Privatversicherten, also die Staatsdiener und Gutverdiener, keine ePA aufgezwungen bekommen und über ihre Beiträge bezahlen müssen, die sie genauso wenig wollen wie die gesetzlich Versicherten?

Eine Antwort werde ich nicht versuchen, weil das als „verfassungsschutzrelevante Delegitimierung von demokratisch legitimierten Verantwortungsträgern des Staates“ ausgelegt werden könnte.

Aber es können sich ja alle selbst ihren Teil zum folgenden Antwortbrief denken. Wenigstens die Gedanken sind ja noch frei, solange man sie nur denkt.

„Sehr geehrte Frau (…),
schon seit einiger Zeit bieten gesetzliche Krankenkassen die elektronische Patientenakte (ePA) an, nachdem der Gesetzgeber sie zu entsprechenden Services verpflichtet hat. Die Bundesregierung plant darüber hinaus, in der näöhsten Zeit eine „obligatorische“ ePA für alle gesetzlich Versicherten einzuführen und so die Nutzerzahlen deutlich zu erhöhen. Der/Die gesetzlich Versicherte muss die ePA dann nicht mehr aktiv beantragen, sondern aktiv widersprechen, wenn er/sie diese nicht nutzen möchte. Eine generelle Pflicht zur Nutzung der ePA ergibt sich somit nicht.

Für private Krankenversicherer wie uns gilt: Der Versicherer entscheidet selbst über die Einführung einer elektronischen Patientenakte. Ein gesetzlicher Zwang wie bei einer Krankenkasse besteht für uns nicht. Bisher haben auch nur sehr wenige private Krankenversicherer die ePA für ihre Kunden realisiert. Die (…) wartet noch ab. Der Grund: Das Interesse an der ePA ist sehr gering und steht derzeit in keinem Verhältnis zu dem sehr hohen Aufwand ihrer Einführung. Zudem gelten die Überlegungen der Bundesregierung zur obligatorischen ePA nicht für die private Krankenversicherung.

Daher haben wir nicht vor, die ePA zukünftig für alle unsere Kunden standardmäßig einzurichten. Ein ausdrücklicher Widerspruch ist somit nicht erforderlich und natürlich ergeben sich auch keine Nachteile für lhr Versicherungsverhältnis, wenn Sie keine ePA haben möchten.“

Der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) möchte allerdings erstaunlicherweise, dass die ePA-Pflicht mit Opt-Out auch für Privatversicherte eingeführt wird.

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