Der Bundesregierung ist die Ukraine wichtiger als die Menschen in Deutschland

Soziale Einschnitte geplant

Nach dem Urteil des Verfassungsgerichts hat die Bundesregierung entschieden, bei sozialen Maßnahmen zu sparen, aber die Hilfen für die Ukraine nicht anzutasten. Es klingt absurd, aber die Rettung für die Regierung könnte eine neue Covid-Panik sein.

Quelle: anti-spiegel

Vor einigen Tagen habe ich über das Urteil des Verfassungsgerichts geschrieben, das der Bundesregierung verboten hat, den Fonds, der ursprünglich für die Abmilderung der Folgen der Covid-Maßnahmen gebildet wurde, für andere Zwecke zu nutzen. Das betrifft auch weitere „Sondervermögen“. Nun muss gespart werden, weshalb ich meinen Artikel mit folgendem Satz beendet habe:

„Wir werden also bald schon sehen, was für die Bundesregierung wichtiger ist: Die Menschen in Deutschland, oder die Ukraine und Waffenbestellungen bei US-Rüstungskonzernen.“

Strom- und Gaspreisbremsen werden beendet

Nun ist die Entscheidung offenbar getroffen worden. Der Spiegel berichtet unter der Überschrift „Strom und Gas – Finanzminister Lindner kündigt Ende von Preisbremsen zum Jahresende an“ und wir erfahren:

„Als Folge des Haushaltsurteils des Verfassungsgerichts wird die Bundesregierung die staatlichen Milliardenhilfen über die Strom- und Gaspreisbremsen nicht wie geplant bis Ende März 2024 verlängern. Sie würden »zum Jahresende beendet«, sagte Bundesfinanzminister Christian Lindner“

Damit ist der erste soziale Einschnitt offenbar beschlossene Sache. Allerdings lügt der Spiegel wieder über die Gründe darüber, warum diese Maßnahme überhaupt nötig war:

„Die Bundesregierung hatte die Strom- und Gaspreisbremsen im vergangenen Jahr eingeführt. Damit sollten die stark gestiegenen Energiepreise infolge des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine abgefedert werden.“

Man muss immer wieder darauf hinweisen, dass die stark gestiegenen Energiepreise in Deutschland keine Folge des „russischen Angriffskrieges auf die Ukraine“ sind, sondern eine Folge der Sanktionen gegen Russland, die Brüssel mit freundlicher Unterstützung der Bundesregierung beschlossen hat. Hätte man nicht beschlossen, sich von russischem Öl und Gas zu trennen, wären die Energiepreise nicht gestiegen und es wären keine Strom- und Gaspreisbremsen nötig gewesen.

Bei der Ukraine wird nicht gespart

Es ist also eine tragikomische Situation: Die Bundesregierung schafft mit der Abkehr vom russischen Öl und Gas ein Problem, das sie mit einem 200-Milliarden-„Doppel-Wumms“ auf Pump lösen will. Und nun steht wegen dieser unsinnigen Entscheidungen der Staatshaushalt auf dem Spiel, denn Lindner sagte auch, dass Zinsausgaben, die bislang aus dem Wirtschafts- und Stabilisierungsfonds genommen wurden, künftig aus dem Bundeshaushalt geleistet werden müssten. Dabei geht es um einen zweistelligen Milliarden-Euro-Betrag, der im nächsten Jahr natürlich an anderer Stelle eingespart werden muss – wir können ja mal versuchen zu erraten, an welcher Stelle.

Im Spiegel klingt das so:

„Ob der Haushalt 2024 noch in diesem Jahr beschlossen werden kann, ließ Lindner offen. Der Finanzminister sprach von einem sehr »ambitionierten Fahrplan«, bei dem einiges auf die »Ampel« zukomme. So müssten etwa Zinsausgaben, die bislang durch den WSF gezahlt wurden, künftig aus dem Bundeshaushalt geleistet werden.
Lindner sprach in diesem Zusammenhang von einem zweistelligen Milliarden-Euro-Betrag. Gleichzeitig stellte der Wirtschaftsminister aber klar, dass die Verdopplung der Hilfen für die Ukraine von vier auf acht Milliarden Euro kommen werde. »Die Unterstützung der Ukraine steht nicht infrage«, sagte er.“

Kommt eine neue „außergewöhnliche Notlage“?

Die Regierung kann das im Grundgesetz verankerte Verbot, neue Schulden aufzunehmen, die sogenannte „Schuldenbremse“, umgehen, indem der Bundestag eine „außergewöhnliche Notlage“ ausruft. Über die Suche nach Gründen für so eine „außergewöhnliche Notlage“ konnte man in einer Spiegel-Kolumne mit der Überschrift „Ampel im Finanzchaos – Notlage gesucht“ durchaus ironisch lesen:

„Jetzt wird nur noch an der Formulierung der aktualisierten Notlage gearbeitet. Naheliegend wäre die Klimakatastrophe, aber diese fällt als Begründung aus: »Hätten wir ja schon von Anfang an nehmen können«, heißt es aus Kreisen der Ampelkoalition. Weitere Vorschläge wurden intern diskutiert und bereits verworfen: die Wirtschaftslage (zu allgemein), die Landesverteidigung angesichts der Gefahr aus Russland (bereits vom Bundeswehr-Sondervermögen abgedeckt), der Wohnungs-, Bildungs- und Pflegenotstand (nicht außergewöhnlich genug), die Notwendigkeit der Errichtung einer Magnetschwebebahn in Berlin (zwar außergewöhnlich, aber CDU-Vorschlag), die dringende Förderung von Projekten, die das Ansehen des Bundesverfassungsgerichts stärken (könnte in Karlsruhe als Anbiederung verstanden werden). Sogar eine zweifellos zutreffende und bestens belegbare »außergewöhnliche Notlage der derzeitigen Regierungskoalition« wurde nach einem Veto des Bundeskanzlers von der Liste gestrichen – es könne, so Olaf Scholz, ansonsten der irrige Eindruck entstehen, es laufe »nicht alles wie von mir geplant«.“

„Wir setzen voll auf Corona“

Es gibt eigentlich nur eine „außergewöhnliche Notlage“, auf die sich die Bundesregierung berufen kann, wenn sie neue Schulden machen will: Die Dummheit der Bundesregierung, die sich selbst in diese Notlage gebracht hat.

Aber am Ende der Kolumne erfahren wir die mögliche Lösung:

„Alle Hoffnungen der Ampel ruhen nun auf der aktuellen herbstlichen Kälteperiode und einer damit womöglich demnächst wieder eintretenden und bereits bewährten Notlage, die die gestrichenen 60 Milliarden Euro umgehend frei machen könnte: »Wir setzen voll auf Corona.«“

Mit anderen Worten: Wenn die Bundesregierung keine andere Lösung findet, könnte sie Covid wieder zur Seuche erklären, einen neuen Lockdown beschließen und dann wegen der dadurch nötigen Unterstützung für die Wirtschaft die „außergewöhnliche Notlage“ ausrufen, um ein weiteres Problem, das sie selbst geschaffen hat, zu lösen.

Ich hoffe, die Deutschen haben ihre Masken aufbewahrt…

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Und ich hoffe, die Deutschen besinnen sich langsam auf Artikel 20 des Grundgesetzes.

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Der Bundesregierung ist die Ukraine wichtiger als die Menschen in Deutschland
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6 Kommentare

  1. In über 100 Jahren hatten wir 8 Enteignungswellen.
    Immer wenn der Staat Pleite ist, woran er selbst Schuld ist, holt er sich mit äußerst zweifelhaften Mitteln Geld bei den Bürgern, in Form von Lastenausgleich oder Währungsreform; womöglich schon nächstes Jahr.

  2. https://krisenfrei.com/der-bundesregierung-ist-die-ukraine-wichtiger-als-die-menschen-in-deutschland/#comment-219971

    Jürgen II sagt:
    25. November 2023 um 18:22 Uhr

    Tichys Einblick: Weil das BVerfG untersagt hat, daß ein Sondervermögen für Corona einfach willkürlich umgewidmet wird, ist dies kein Notfall, der es gestattet, die mit Zweidrittelmehrheit beschlossene Schuldenbremse zu verletzten. Aber auch andere Notfälle sind nicht erkennbar. Wenn eine von Wahnideen ergriffene Regierung einen Notfall für die Wirtschaft und Bürger produziert, den sie mit Subventionen ausbügeln will [d. h. Industriestrom oder Strom- oder Gasbremse] ist dies kein unausweichlicher Notfall, der es gestatten würde, die Schuldenbremse zu verletzen. Im folgenden in Auszügen:

    https://www.tichyseinblick.de/gastbeitrag/die-notwendigkeit-eines-notstandes/

    Schuldenbremse

    Die Notwendigkeit eines Notstandes
    Von Ulrich Vosgerau
    Sa, 25. November 2023

    Weil das Urteil des Bundesverfassungsgerichts das Schulden-Kartenhaus der Ampel zusammenbrechen lässt, will Ricarda Lang einen rückwirkenden Notstand verkünden, der auch auf absehbare Zeit nicht enden soll. Das geht so nicht, denn: Dieser Notstand ist selbstverschuldet und damit nicht geeignet, ein Lösen der Schuldenbremse zu rechtfertigen.

    Das Bundesverfassungsgericht hat – wenig überraschend – entschieden, dass es tragenden Grundsätzen des Haushaltsverfassungsrechts widerspricht, eine im Jahr 2021 bestanden habende, aber nicht ausgenutzte Kreditermächtigung im folgenden Jahr (!) in ein „Sondervermögen“ umzudeuten, das dann nicht mehr der Corona- bzw. Coronafolgenbekämpfung dienen soll (wegen dieser Notlage war die Kreditermächtigung in 2021 ausnahmsweise zulässig gewesen). Stattdessen sollten damit Subventionen bezahlt werden, die aufgrund der wahnhaften Energiepolitik der Bundesregierung erforderlich werden.

    Ist diese Entscheidung nun ihrerseits ein Notfall, der Regierung und Bundestag zu einer Überwindung der ansonsten geltenden „Schuldenbremse“ berechtigen würde?


    Kann man einen Notstand rückwirkend verkünden?

    Und Finanzminister Lindner hat bereits gestern verkündet, dass für das – doch eigentlich fast schon abgelaufene – Haushaltsjahr 2023 nun der Notstand ausgerufen werden soll, was zwar nicht die nachträgliche Legalisierung der seinerzeitigen Regierungspraxis bewirken könnte, aber eben eine „Ersatz-Kreditaufnahme“ ermöglichen soll.

    Aus welchem Grund aber im Jahr 2023 nun ein Notstand bestanden haben soll, den bislang niemand bemerkt hatte, weil dieser Notstand – oder vielmehr: die Notwendigkeit eines Notstandes – erst am 15. November infolge der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu Gemüte drang, hat er noch nicht verraten. Da findet sich sicher noch irgendwas. Dies beantwortet aber noch nicht die Frage, ob man Ende November 2023 auf einmal einen Notstand ausrufen kann, um einen Kredit aufzunehmen, der Ersatz für Mittel schafft, die man bereits im Februar 2022 aus dem Haushaltsjahr 2021 glaubte übernehmen zu sollen, was aber, wie sich zeigte, nicht ging.

    Im Falle von Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Notsituationen, die sich der Kontrolle des Staates entziehen und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigen, können diese Kreditobergrenzen auf Grund eines Beschlusses der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages überschritten werden. (Art. 115 Abs. 2 Satz 6)

    Die Energiekrise ist selbstverschuldet

    In der Regierung scheint man dazu zu tendieren, die Schwierigkeiten der Energie- und speziell Erdgasbeschaffung im Zusammenhang mit dem Ukrainekrieg als Vorwand benutzen zu wollen. Diese gibt es zwar, aber sie liegen eigentlich seit dem russischen Einmarsch Ende Februar 2022 am Tage, man hätte sie dann eben gleich mit dem Beschluss des Haushaltsgesetzes für 2023 im Dezember 2022 feststellen können und müssen. Die wesentlichen und hauptsächlichen Schwierigkeiten der Energiebeschaffung entziehen sich jedenfalls offensichtlich garade nicht „der Kontrolle des Staates“, sondern wurden staatlicherseits vorsätzlich und vernunftwidrig herbeigeführt: Sie liegen in der „Energiewende“ im Allgemeinen und dem überstürzten Ausstieg aus der Kernkraftnutzung im Besonderen.

    Wie dem auch sei: Die Schuldenbremse des Grundgesetzes ist als solche gut und richtig; und dies gilt erst recht, wenn eine Regierung übermäßige Schulden nicht zur Finanzierung langfristiger Investitionen in die Infrastruktur machen will, sondern – wie es jetzt geschieht – zur Zerstörung einer funktionierenden [Energie-]Infrastruktur und anschließender Subventionierung der wegen der Energiepreise nicht mehr wettbewerbsfähigen Unternehmen.

  3. Die CDU/CSU sind keine Christen, die Rußland mit Taurus- Marschflugkörper angreifen Tod und Verderben dort bringen wollen, die SPD ist keine Arbeiterpartei und ohne Pazifisten, die die Aufklärung der Röhrensprengung in der Ostsee verheimlicht und die Tat billigt, die FDP ist eine Israel-Fraktion mit Rüstungslobbyisten, die Linken sind für den Ukraine-Krieg, die Grünen sind eine Migrantenpartei und keine Umweltpartei wegen immerfort gesteigerter Umweltzerstörung durch Wohnungsbau und Windrädern, die einen Waffenstillstand in Gaza unterbinden, so daß ca. 13000 Mensachen, hauptsächlich Frauen und Kinder, umkamen, und die AfD sind angeblich Kriminelle, so daß sie von Haldenwang heimlich ausspioniert werden müssen.

    Die Absurditäten der deutschen Politik sind kaum noch erträglich und werden den Politikern demnächst bestimmt um die Ohren fliegen, weil es keine sicheren Richtlinien mehr in der Politik gibt, überall nur Lügen, Täuschung, Hauen und Stechen.

    Was soll man dazu sagen? Am besten gar nichts!

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