Steuerpflicht: Immer mehr Rentner werden vom Staat abgezockt

Quelle: opposition24

Der wohlverdiente Ruhestand ist nur noch ein Märchen aus vergangenen Zeiten. Durch ständige Gesetzesänderungen greift der Staat den Rentnern immer tiefer in die Tasche, weil dieses kälteste aller Ungeheuer niemandem etwas gönnt.

Im Jahr 2023 erhielten in Deutschland rund 22,1 Millionen Personen Rentenleistungen in Höhe von 381 Milliarden Euro, ein Anstieg um 0,6 % im Vergleich zum Vorjahr. Die Renten stiegen um 4,9 %, wobei 68 % der Leistungen steuerpflichtig waren. Der durchschnittliche Besteuerungsanteil erhöhte sich seit 2015 um 13 Prozentpunkte.

Die Ursache für den Anstieg des Besteuerungsanteils ist die Neuregelung der Besteuerung von Alterseinkünften im Alterseinkünftegesetz von 2005. Kernelement der Neuregelung ist der Übergang von einer vorgelagerten zu einer nachgelagerten Besteuerung der gesetzlichen Rente. Demnach werden die Rentenbeiträge in der Ansparphase schrittweise steuerfrei gestellt und erst die Leistungen in der Auszahlungsphase steuerlich belastet. Mit Inkrafttreten des Wachstumschancen-gesetzes vom 27. März 2024 wurde die bislang bis 2040 vorgesehene Übergangsphase bis zum Jahr 2058 verlängert. Welcher Anteil der Renteneinkünfte steuerpflichtig ist, richtet sich nach dem Jahr des Rentenbeginns: Je später der Rentenbeginn, desto höher ist der besteuerte Anteil der Renteneinkünfte. Außerdem steigt der Besteuerungsanteil durch Rentenerhöhungen, da diese komplett steuerpflichtig sind.

2020 zahlten rund 40 % der Rentnerinnen und Rentner Einkommensteuer

Bei vielen Rentnerinnen und Rentnern liegt der steuerpflichtige Teil ihrer Renten nach relevanten Abzügen unterhalb des Grundfreibetrags. Daher bleiben viele Renten steuerfrei, wenn keine weiteren Einkünfte vorliegen. Wie viele Rentnerinnen und Rentner für das Jahr 2023 Einkommensteuer zahlen, ist aufgrund der langen Fristen zur Steuerveranlagung noch nicht bekannt. Aktuellste Informationen zur Rentenbesteuerung liegen für das Jahr 2020 vor. Demnach mussten rund 40 % oder 8,7 Millionen der insgesamt 21,8 Millionen Rentenempfängerinnen und -empfänger Einkommensteuer auf ihre (gesetzlichen, privaten oder betrieblichen) Renteneinkünfte zahlen. Im Vergleich zu 2019 stieg der Anteil um 2,7 Prozentpunkte beziehungsweise 636 000 Personen.

Bei 82 % der im Jahr 2020 steuerbelasteten Rentenempfänger – hierzu zählen auch hinterbliebene Eheleute und Kinder – lagen neben Renten noch andere Einkünfte wie Versorgungsbezüge, Arbeitseinkommen oder Mieteinnahmen vor. Bei zusammenveranlagten Ehepaaren können das auch Einkünfte der Partnerin oder des Partners sein, die für die Besteuerung zusammengerechnet werden.

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4 Kommentare

  1. Wenn man einen CDU-ler fragt wie das mit Adenauers Rentenfinanziergung (um sich Wählerstimmen zu kaufen) war, wird er sagen: nein, der Erfinder war Bismark. Das stimmt aber aber in wesentlichen Punkten nicht! Bismark wollte tatsächlich dem Druck der Straße nachgeben und eine allgemeine Rente einführen. ABER diese sollte kapitalgedeckt sein und es kam dazu nicht durch den Krieg.

    Erst Adenauer/CDU führte eine allgemeine Rente ein (und belog seine Landsleute). Allerdings nicht so seriös wie es sich gehört und es Bismark wollte. Adenauer erfand den „Generationen-Vertrag“ – ein Vertrag mit nicht existierenden Partnern! Das CDU-Versprechen war 75% vom letzten Lohn ab 65 Jahre. Wie üblich hat die CDU von dieser Zusage nichts gehalten. Um Alles zu verschleiern und undurchsichtiger zu machen zahlte der Arbeitgeber die Hälfte der Beiträge (und kürzte dafür die Entlohnung) und die andere Hälfte musste versteuert werden. Die Auszahlung sollte dann steuerfrei sein. Was Schäuble/CDU aber schon änderte, und die grüne Ampel jetzt nochmal verschärfte. Auch von dem anderen CDU-Versprechen blieb nur ein symbolischer Rest ca. 40% mit 67 bald 70. Warum? Es ist nicht der (beabsichtigte!) „demografischer Wandel“, – Klartext: beabsichtigter gesellschaftlicher Suizid – sondern einfach die staatliche Veruntreuung. Beispiel Klimarettung in China und Radwege in Peru. Durch das Gesetzesgestrüpp, die von Rechtsprechung weggepolten Richter und die allgemeine Verblödung kann sich ja der Durchschnittsrentner nicht mehr wehren.
    Er muss sich die Veruntreuung seiner Altersrücklagen durch den Staat gefallen lassen.

    Wenn man seine Altersrücklagen selber verwalten würde, wäre der Lohn viel höher, es würde nur einmal besteuert und nichts veruntreut worden. Wenn diese Gelder noch nach den üblichen Ratschlägen von Vermögensverwaltern angelegt worden wären, gäbe dreimal so hohe Renten und keine staatlich verursachte Altersarmut mehr. Altersarmut schon, aber eben nur selbstverschuldet für stinkend Faule (die – wie die Bibel schon sagt: zu faul sind, den Löffel zum Mund zu führen).

    Wir sollten die Altersrücklagen selber festsetzen und selber verwalten dürfen. Wer will, kann sie ja dem Staat anvertrauen. Ich täte es nicht.

  2. Bin selbst Rentner, habe aber mit dem Otto normal Rentner kein Mitleid, da sie zu 80% seit x Jahren immer wieder die etablierten Politiker wählen!
    Auch die Zwangszahlungen an die KK, dazu noch die Rezeptgebühren sowie viele Medikamenten Streichungen aus dem Leistungskatalog und die Pflegeversicherungen haben sie nicht davon abgehalten, weiter hin diese Lumpen zu wählen.
    Also haben sie noch Geld über!

  3. Die verlogene Bande, das USA devote Regierungsgeschmeide mit bester Besoldung, vergißt wissentlich, daß alle Behörden nicht staatlich befugt und als FIRMEN registriert sind. Und dann die GESETZE: Keine Basis, kein Grundgesetz.

    Das Innenministewrium gibt es sogar zu.

    Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.

    So lügt das die nichtstaatliche BRD-Regierung.

    Fragen wir doch mal nach und machen den Betrug publik:

    Betreff: Frage zum Grundgesetz

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    wann war die Abstimmung über das derzeitige Grundgesetz? 1991 oder 1992 ?

    Ich kann im Internet darüber keine Informationen finden.

    Mit freundlichen Grüßen

    (…)vielen Dank für Ihre Anfrage vom 19. Februar 2024 an das Bundesministerium des Innern und für Heimat. Zu Ihrer Anfrage kann ich Ihnen Folgendes mitteilen.

    Eine formelle Volksabstimmung über das Grundgesetz hat es nicht gegeben, auch nicht an den von Ihnen genannten Daten.

    Bürgerkommunikation

    im Bundesministerium des Innern und für Heimat

    —————————-

    Graurheindorfer Str. 198

    53117 Bonn

    Telefon: +49 30 186810

    E-Mail: Buergerkommunikation@bmi.bund.de

    Internet: http://www.bmi.bund.de

    NOCH FRAGEN ???

    • Was nützt es darauf zu beharren, daß, was amtlich daher kommt, eigentlich nur firmiert? Wer die Macht hat, hat das Sagen! Und wenn eine als solche anerkannt wird, nützt Erkenntnis noch was, davon abgesehen, daß angesprochenes Publikum gar nicht verstehen kann oder will?

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