Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte: Suspendierung von «ungeimpftem» Gesundheitspersonal war rechtmäßig

26 ehemalige Angestellte des Istituto per la Sicurezza Sociale in San Marino hatten beim EGMR Beschwerden eingereicht. Den Richtern zufolge waren die Covid-Maßnahmen des Staates gerechtfertigt und verhältnismäßig.

Quelle: transition-news

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat die Beschwerde von 26 Angestellten des Gesundheitswesen abgewiesen, die 2021 die Covid-«Impfungen» verweigerten. Die Beschwerdeführer – 19 aus San Marino, sechs Italiener und ein Moldawier – arbeiteten beim Istituto per la Sicurezza Sociale (Institut für Soziale Sicherheit) in San Marino, berichtet L’Indipendente.

Die Richter entschieden, dass die Maßnahmen des Staates angesichts der «Pandemie» und des legitimen Ziels, die öffentliche Gesundheit zu schützen, gerechtfertigt und verhältnismäßig waren. Auch wenn die Impfung nicht verpflichtend war, waren die ergriffenen Einschränkungen nach Ansicht des Gerichts notwendig, um die Gesundheit der Bevölkerung, einschließlich der Beschwerdeführer, zu schützen. Die Maßnahmen wurden als vorübergehend eingestuft und hätten das materielle und psychologische Wohl der Betroffenen nicht erheblich beeinträchtigt.

Die Entscheidung des EGMR steht laut L’Indipendente im Einklang mit einem Urteil des italienischen Verfassungsgerichts vom Dezember 2022, das ähnliche Maßnahmen während der «Pandemie» als verhältnismäßig eingestuft hatte.

Die Beschwerdeführer waren im Mai 2021 suspendiert worden, nachdem sie sich geweigert hatten, sich «impfen» zu lassen. Einige wurden auf schlechter bezahlte Positionen versetzt, andere verrichteten gemeinnützige Arbeiten für 600 Euro pro Monat, während wieder andere ohne Entlohnung blieben.

Die Betroffenen argumentierten vor dem EGMR, dass die Maßnahmen ihre Rechte auf Gleichheit, Arbeit, Selbstbestimmung und Gesundheit verletzt hätten. Der Gerichtshof sah dies jedoch anders und erklärte, dass die Suspendierung nicht als Disziplinarmaßnahme zu verstehen sei, sondern als eine Maßnahme, die das Gleichgewicht zwischen dem Recht auf Arbeit und dem Recht auf Gesundheit der Patienten, die die Gesundheitsdienste in Anspruch nehmen, wahren sollte.

Die in Italien eingeführten Covid-Maßnahmen wurden in San Marino schon viel früher umgesetzt. Bereits am 22. Februar 2020 wurden die Schulen geschlossen und Verordnungen zum Verbot öffentlicher und privater Versammlungen erlassen. Im Januar 2021 wurde dann verfügt, dass «ungeimpftes» Gesundheits- und Sozialpersonal, das in Einrichtungen mit öffentlicher Beteiligung tätig ist, vom Recht ausgeschlossen werden kann, Dienstleistungen mit Patientenkontakt zu erbringen.

Dem Urteil des EGMR widerspricht das ebenfalls aktuelle des Verwaltungsgerichts Osnabrück bezüglich der Klage einer Pflegehelferin. Den Osnabrücker Richtern zufolge verletzte die Pflege-Impfpflicht das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit und die Berufsfreiheit. Nun liegt der Ball beim Bundesverfassungsgericht.


Quelle:

L’Indipendente: Covid, per la Corte Europea la sospensione dei sanitari non vaccinati è legittima – 3. September 2024

 

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Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte: Suspendierung von «ungeimpftem» Gesundheitspersonal war rechtmäßig
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6 Kommentare

  1. Die ganze EU ist eine einzige korrupte Sippe, die nie in einer demokratischen Wahl ihre Berechtigung bekommen hat!
    Es sind Volksverräter erster >Güte und müssen die nächsten 100 Jahre verfolgt und gebrandmarkt werden!

  2. Justiz und Politik, allesamt Beamte, sind eine Suppe!

    Selbst wenn die Richter zu dem Ergebnis kamen, daß das allgemeine Interesse wegen der tödlichen Gefahr durch die nicht bewiesene Pandemie Vorrang hatte vor dem Individualinteresse, d. h. der Furcht des einzelnen sich durch Impfung zu schädigen, hätte doch der Staat diese Menschen nicht ruinieren müssen, sondern ihnen weiterhin ihre Existenzgrundlage sichern müssen.

    Die Richter haben nicht erwogen, daß es ein geringes gewesen wäre, den Verweigerern weiter ihren Salär zu bezahlen, nachdem sie freigestellt würden. Dies gilt umso mehr, wenn wir sehen, wieviel Geld in ganz Europa zum Fenster rausgeschmissen wird für die Masseneinwanderung und den Rußland-Krieg. Die Richter haben insofern versagt, weil sie nicht sehen WOLLTEN, daß von Staats wegen das medizinische Personal zur Impfung gezwungen werden sollte, indem der Staat ihnen keine bezahlte Freistellung gewährte. Man sieht daran, daß Meinungsfreiheit dem Staat nichts wert ist!

    • Woher auch, soll eine andere Denke kommen? Von Menschen, die meinen, sie seien Gott? Ist es nicht auch dem Verhalten derer geschuldet, die ein solches allzu gerne annehmen, diese Suppe, nur allzu eifrig, auslöffeln wollen?

      Was nützt jegliche Beschwerde, wenn keinerlei eigenes Fundament vorhanden, die diese, auch nur annähernd, unterstützen könnte? Richter und damit Gerichte, sie urteilen nach was? Ich nenne es einfach mal, dem Zeitgeist entsprechend! Es war wann je anders?

      Bei den Steintafeln und derer Richterzeit angefangen, über philosophische Beeinflussung bis hin zu einem Volksgerichtshof oder aktuell „Bundesverfassungsgericht“, inklusive sonstiger Rechtsprechung, weltweit, da ist nichts, was „die Zeiten“ überdauern könnte!

      Es dient allein wem? Es wurde somit, allein, für wen geschaffen und ausgeübt?

    • Und mal etwas abwarten. Die ganze korrupte Suppe redet doch nur noch von NAZIs!
      Bin mal gespannt wann dann die ersten LKWs mit der SA auffahren werden?
      Und da hätte ich einen Ratschlag an die ganzen Volksverräter. Kauft euch einen Vorrat an Pampers ein, denn die könnten sonst schnell ausverkauft sein!

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