Enteignung

von Gerhard Breunig (deutschland-pranger)

Dieses Wort finden wir derzeit wieder verstärkt auch im Sprachgebrauch sogenannter Alternativ-Medien. Da ich nicht immer nur die Aussagen, sondern eher die Handlungen von Regierungen betrachte, fällt auf, dass viele Dinge, die gerade geschehen, genau dieses Ziel zu haben scheinen. Enteignung der Bürger. Im Zuge meiner Kampagne zur Begriffshygiene sollten wir uns diesem Begriff deshalb ruhig einmal aus einer anderen Sichtweise annähern.

Enteignen kann man nur Eigentum. Das ist logisch, denn wäre ich nur Besitzer und ein anderer Eigentümer, dann könnte ich zwar meinen Besitz verlieren, aber was mir gar nicht gehört, kann man auch nicht von mir enteignen. Es geht bei der Enteignung also eindeutig um die Wegnahme von Eigentum und dieses Eigentum ist laut der kürzesten Definition, die ich gefunden habe das, was einem „rechtmäßig“ gehört.

Hier sind wir bei der nächsten Frage: Wann gehört mir etwas „rechtmäßig“. Nun, dies ist etwas komplizierter, weil unser gesamtes Rechtssystem mehr zur Verschleierung der Fakten als zur echten Rechtsfindung geschaffen wurde. Daher hat Recht auch Nichts mit Gerechtigkeit zu tun. Als ich etwas tiefer in die Materie „Recht“ eingetaucht bin, fand ich heraus, dass wir uns derzeit dank der BRD ausschließlich im Handelsrecht bewegen.
Und dort gelten Verträge. Damit mir etwas rechtmäßig gehört, was vorher einem Anderen gehörte, wird deshalb in unsere Gesellschaft immer ein Vertrag geschlossen. Da sämtliches derzeit geltendes Recht Vertragsrecht oder Treuhandrecht ist, sind Verträge bei der Eigentumsübertragung unabdingbar. Und im Handel ist es üblich, dass man Wert gegen Wert tauscht.

Ein Handel kommt also nur „rechtmäßig“ zustande, wenn Wert gegen Wert „getauscht“ oder „übertragen“ wird.

Soweit die Grundlagen, jetzt zu den Fakten:

Zunächst gilt es, einige Tatsachen anzuführen, um den späteren Ansatz als logische Konsequenz überhaupt erkennen zu können.
Was zumindest den informierten Lesern einleuchten wird, ist die Tatsache, dass wir etwas als Geld bezeichnen, das diesen Namen gar nicht verdient. Richtiges Geld ist nämlich per Definition nicht nur Zahlungsmittel sondern auch Wertaufbewahrungsmittel und gespeicherte Arbeitsleistung. Geld hat immer einen eigenen inneren Wert. Bei einer Goldmünze beispielsweise wäre der innere Wert die darin gespeicherte Leistung, die bei der Gewinnung des Rohstoffes in vielfältiger Weise erbracht werden musste. Der Aufwand, den man erbringen muss um eine Unze Gold zu gewinnen ist immens. Er ist jedoch bereits erbracht, bevor am Ende des Prozesses eine Münze in Umlauf kommt. Es wurde also gearbeitet, bevor man etwas damit bezahlen konnte. Mit der Übertragung dieser Goldmünze, wird der gespeicherte Wert übertragen.

Das derzeit überall verwendete „Scheingeld“, dieser Begriff kommt nicht von „Geldschein“ sondern von „es scheint wie Geld zu sein“, hat jedoch keinen eigenen Wert, sondern basiert lediglich auf einer Schuld, also einem Versprechen, irgendwann später einmal diese Leistung vielleicht zu erbringen und dem gesetzlich verordneten Annahmezwang. Der Wert unseres aktuell überall gängigen „Geldes“ existiert nicht, er ist nur fiktiv und basiert lediglich auf der erzwungenen Annahmepflicht durch den Gesetzgeber. Dieses „Scheingeld“ wird aus dem NICHTS geschaffen. Die Herstellungskosten eines Hundert Euro Scheins sind marginal gering im Vergleich zu dem ihm per Gesetz zugeteilten „Wertes“. Sein darin enthaltener „Wert“ sind nur die Schuldversprechen, irgendwann dafür echte Werte zu liefern, wenn das irgendwann wieder möglich sein sollte. Man nennt das „bezahlen“ mit solchen „Geldscheinen“ auch Schuldverschiebung. Bei Verwendung dieses „Zahlungsmittels“ können wir in einem Handels- oder Dienstleistungsgeschäft also niemals einen realen Gegenwert zur Bezahlung der realen Leistung übertragen. Wir übertragen mit diesem „Scheingeld“ nur das Versprechen, irgendwann zu leisten, sobald das mal wieder möglich ist.

Wir gleichen damit also lediglich unsere Verbindlichkeit aus, indem wir bereits vorhandene Schulden weiter geben oder wir erschaffen neue Schulden. Bezahlt im Sinne des Wortes wird jedoch erst, wenn die Leistung, die hinter der Schuld steht, wirklich erbracht wurde. Das passiert im derzeitigen System jenicht, weil es kein echtes Geld gibt. Die echte Schuldbegleichung, das echte Bezahlen, wird im gesamten Weltfinanzsystem auf den St.-Nimmerleinstag immer weiter in die Zukunft verschoben. Wir schreiben alle Tag für Tag nur an auf einem riesigen Zettel.

Entscheidend für unsere Begriffsklärung sind jedoch ganz andere Fragen. Der Euro ist nach obiger Definition also eine Art von Schuldschein. Dieser Euro-Schuldschein wurde von der EZB geschaffen, er ist demnach deren alleiniges Eigentum. Da er aus dem NICHTS kommt, kann auch NICHTS dahinter stehen außer dieser Draghi-Bank, die ausschließlich Schuldscheine und noch mehr Luftgeld in Form von Buchungssätzen produziert, die nie als Papierzettel (Schuldscheine) auftauchen. Die Frage, die sich mir nun stellt ist diese:

Wenn wir diese Euro Schuld-Scheine aus dem Eigentum der EZB verwenden um etwas zu kaufen, wem gehört dann das damit gekaufte Gut?

Da die EZB der rechtmäßige Eigentümer dieser Zettel ist, wäre es dann nicht überaus logisch, dass auch der EZB die Güter gehören, die damit „bezahlt“ werden? Ich benutze schließlich deren „Wert“ und gleiche mit deren Schulden meine Verbindlichkeit aus. Ich gebe also lediglich das Zahlungsversprechen der EZB weiter. Das ganze Spiel ähnelt in verblüffender Weise der strafbewehrten Wechselreiterei.

Welche Stellung in diesem Tausch-Vertrag nehme ich demnach ein?

Andere Frage: Wem gehört das Bankkonto, auf das unser Arbeitgeber unser Gehalt überweist und wem gehört das Konto, von dem aus er überweist? Ich denke, es gehört demjenigen, der es erschaffen hat, also eindeutig der Bank. Ich als „Kontoinhaber“ bin lediglich der Verfügungsberechtigte aber nicht der Eigentümer des Kontos. Ich muss der Bank ja für jede meiner „Verfügungen“ eine Gebühr bezahlen.

Genauso zahle ich eine Gebühr an meine Heimatgemeinde, wenn ich „mein Haus“ auf deren Gebiet aufstellen möchte. Das Grundstück gehört mir nicht, weil ich es mit „Schein-Geld“ der EZB oder mit „Giral-Geld“ meiner Hausbank „bezahlt“ habe. Da ich nach der vorherigen Ableitung nur Schulden und damit Forderungen an Irgendwen übertragen kann und dafür auch noch das eh schon wertlose Eigentum anderer verwenden muss, kann ich nur ausgleichen aber nie die dafür nötige Vertragserfüllung Wert gegen Wert leisten. Ich kann mit diesem Scheingeld niemals wirklich Eigentum erwerben.

Klingt bescheuert? Ist aber so

Auch Ihr Arbeitgeber „entlohnt“ Sie für Ihre harte Arbeit mit Zetteln, die ihm nicht gehören sondern der EZB. Er gibt lediglich die Schulden von anderen weiter – was streng genommen eine verschärfte Art der Wechselreiterei darstellt.

Da das einzige gesetzliche Zahlungsmittel in der BRD das EZB Schuldgeld Euro ist, das eh schon keinen eigenen Wert innehat, haben Sie mit der Überweisung Ihres Lohnes oder Gehaltes per Giro-Konto noch viel mehr die berühmte A…. Karte. Denn nur das Euro „Bargeld“ muss überall per gesetzlichem Zwang genommen werden.

Das von Ihrer Hausbank oder einer anderen Bank geschaffene Giralgeld ist ausdrücklich kein gesetzliches Zahlungsmittel. Das müsste eigentlich niemand annehmen. Wir tun aber viele Dinge, weil wir sie für praktisch halten, ohne uns über die Konsequenzen echte Gedanken zu machen. Vielleicht fällt Ihnen jetzt auf, welche negativen Folgen die bereits im Raum stehende Bargeldabschaffung für uns alle haben wird.

Meine Gedanken zum Thema Eigentum wurden bereits in diesem Artikel http://deutschland-pranger.de/b2evolution/index.php/eigentum-jpg niedergeschrieben und sollten bei Interesse als Ergänzung und zur Vertiefung des Wissens um die Zusammenhänge herangezogen werden.

(wird fortgesetzt)

Leider sind meine Bücher durch den plötzlichen Tod meiner lieben Freundin Susanne Kablitz derzeit über den Buchhandel nicht beziehbar. Ich habe jedoch noch einige wenige Bücher „Abgemerkelt“ privat verfügbar. Wer daran Interesse hat, möge mich bitte per mail kontaktieren unter gbreunigpdv@gmail.com. Das Buch „Klimasozialismus“ werden wir nachdrucken lassen. Sobald es wieder verfügbar ist, informiere ich darüber

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