DEXIT

Die gute Nachricht von dem erfolgreichen „Brexit“-Referendum ist die beste Nachricht seit Grönland 1982beschloß, aus den Europäischen Gemeinschaften (EG) auszutreten.
Dieser Austritt wurde mit dem Grönland-Vertrag am 1. Januar 1985 vollzogen. Noch glauben viele Deutsche, daß das „Dexit“-Referendum nicht möglich sei, weil ein Volksentscheid, ein Volksbegehren und eine Volksbefragung im Grundgesetz (GG) nur zur Neugliederung des Bundesgebietes sowie zur Annahme einer Verfassung vorgesehen sind (Artikel 29 Abs. 2 und 3 GG sowie des Artikel 146 GG), dieser Irrglaube ist aber falsch!

Richtigerweise erlauben die Verfassungen der einzelnen Bundesländer– unter jeweils eigenen Voraussetzungen1 – ein Volksbegehren, und dieses könnte sinngemäß lauten:
Die Landesregierung soll über den Bundesrat den Entwurf eines Gesetzes auf den Weg bringen, wonach die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet ist, gemäß Artikel 50 des „Lissabon-Vertrags“ aus der Europäischen Union (EU) auszutreten.

Ja.
Nein.

Leider ist die AfD eine Europa-Partei und keine Anti-Europa-Partei, sonst wäre das Dexit-Referendum längst bundesweit gestartet.
„Wir brauchen keine selbsternannte ‚Alternative für Deutschland‘, sondern eine echte Alternative gegen die Diktatur der Brüsseler Spitzen!“

1) Übersicht im Internet, URL: https://de.wikipedia.org/wiki/Volksentscheid

Quelle: Institut für Völkerrecht

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