Arbeiten Politik und Justiz etwa gegen das Volk?

Die ruinösen Corona-Maßnahmen, Klima-Politik, Zuwanderungs-Politik u.a.m. gehen nicht ohne Wirkung und Spuren an der Bevölkerung vorbei. Zunehmend kommt die Frage auf, ob die Regierung etwa GEGEN das Volk arbeitet. [weiterlesen bei kla.tv]

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Arbeiten Politik und Justiz etwa gegen das Volk?
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9 Kommentare

  1. Wie die Überschrift verlauten läßt, auf den Gedanken muß man erst mal kommem? Keine Ahnung, wie viel Artikel ich hier schon veröffentlichen durfte, aber darauf, wäre ich nie gekommen! …

    Hallo!! Natürlich wird gegen oder für, was ganz anderes, gearbeitet! Mein Beitrag, zur Trivialität des Denkens oder der Erkenntnis!

    • „Arbeiten Politik und Justiz etwa gegen das Volk?“

      So kraß habe ich es auch bisher nicht sehen wollen. Aber wenn man es recht bedenkt, ist es die nackte Wahrheit, was mich dann wiederum bewogen hat, hier meine Korrespondenz wegen der Führerscheinverbots teilweise zu veröffentlichen.

      Es ist für mich mit meinen 77 Jahren schon ziemlich demütigend von so einer kleinen Richterin in rechtbrecherischer Weise gedemütigt und kriminalisiert zu werden, die ihre vermutlich misandrischen, sadistischen Gefühle an älteren wehrlosen Männern austoben kann. Schon aufgrund meiner, bewußt die ältere Orthographie nutzende, Schreibweise bin ich denen bestimmt extrem unsympathisch!

  2. Sternstunden deutscher Justiz!

    Meinungsfrreiheit nach nachkriegsdeutscher Art. Wer das Fundament des Staates Israel angreift, weil sich dieser auf Auschwitz beruft, wird vom deutschen Staat, der eigentlich nur ein Erfüllungsgehilfe Israels ist („Staatsräson“), ins Gefängnis gesteckt und sei er/sie auch 95!

    Link des NDR mitr dem verbotenen H o l o -Wort

    „95-jährige (Auschwitz)-Leugnerin muss für ein Jahr in Haft
    Stand: 26.06.2024 20:04 Uhr

    Die 95-jährige Ursula Haverbeck bestreitet, dass in Auschwitz massenhaft Menschen ermordet wurden. Unter Tumulten hat das Hamburger Landgericht nun das Urteil für die (Auschwitz)-Leugnerin verkündet.

    Haverbeck hat wegen zwei Fällen von Volksverhetzung eine Gefängnisstrafe von einem Jahr und vier Monaten bekommen. Davon soll sie noch ein Jahr absitzen. Vier Monate werden als bereits vollstreckt angesehen, weil es zu mehrjährigen Verfahrensverzögerungen gekommen war.

    Unruhen im Gerichtssaal bei Urteilsverkündung

    Die in rechtsextremen Kreisen populäre Haverbeck war 2015 vom Amtsgericht in Hamburg zu zehn Monaten Gefängnis ohne Bewährung verurteilt worden. Dagegen hatte sie Berufung eingelegt. Zu dem Prozess kam es aber erst neun Jahre später. Das jetzige Urteil falle in eine Zeit, „in der der Antisemitismus in Deutschland wieder auf dem Vormarsch ist“, so die Vorsitzende Richterin. [Anm.: Was für eine politische Justiz aktuell besondere Härte erfordert!] zu beachten ist!Bei diesen Worten kam es zu Unruhen im Zuschauerraum. Rund 100 Anhängerinnen und Anhänger von Haverbeck waren gekommen. Einige sprangen empört auf, viele schimpften auf den Rechtsstaat, manche verließen demonstrativ den Saal.

    Haverbeck hatte sich selbst als Opfer dargestellt. Als Frau, die seit Jahrzehnten die Wahrheit sagt und dafür vom Staat verfolgt werde. Die Richterin rückte das Bild wieder gerade: Die 95-Jährige sei nicht Opfer, sondern Täterin. „Sie sind so alt geworden, wie Sie sind. Tausende Kinder in Auschwitz durften das nicht,“ so die Richterin.

    Haverbeck stritt Massenvernichtung in Auschwitz ab

    Haverbeck hatte am 21. April 2015 am Rande des Lüneburger Prozesses gegen den früheren SS-Mann Oskar Gröning vor Journalisten gesagt, Auschwitz sei kein Vernichtungs-, sondern ein Arbeitslager gewesen. Trotz vieler Vorstrafen verneinte sie zudem in einem Fernsehinterview des NDR Magazins „Panorama“, dass es dort eine Massenvernichtung von Menschen gab.“

    Kann eine historische Wahrheit eigentlich als glaubwürdig gelten, wenn sie von den Staatanwaltschaften mit hohen Strafen gegen eine 95jährige Zeitzeugin erzwungen wird? Bedeeutet dies nicht vielmehr, daß der ganze Staat auf einer Lüge aufbaut, die von allen begünstigten Politikern mit einer gekauften Justiz verteidigt wird?

  3. Wer mal viel Zeit und Geduld hat, um welche 13 Ecken man bei uns von der Justiz gequält werden kann, sollte mal den Krimi um Julian Apostata lesen:

    https://de.wikipedia.org/wiki/Julian_Assange

    Die rabulistischen Winkelzüge unserer Justiz sind für einfache Menschen gar nicht verständlich. Dabei wäre alles so einfach, wenn das folgende Motto eingehalten würde:

    https://www.bibleserver.com/de/verse/Matth%C3%A4us5,37

    „Eure Rede aber sei: Ja, ja; nein, nein. Was darüber ist, das ist vom Übel.“

  4. Wir haben absolut keinen Rechtsstaat, was jedoch nur die wenigsten tatsächlich erfahren, weil sie sich gegen Unrecht nicht wehren, sondern lieber das Unrecht ertragen, auch weil sie intellektuell nicht in der Lage sind sich zu wehren. Die Unrechtsjustiz in Deutschland merkt man nur, wer einen starken Gerchtigkeitssinn hat und meint sich wehren zu können. Allerdings habe ich inzwischen schon zahlreiche Einwurfeinschreiben an die Frankfurter Staatsanwaltschaft geschickt, ohne je eine Antwort zu erhalten. Dasselbe gilt für die Präsidentin des Amtsgerichts Frankfurt am Main, Susanne Wetzel.

    Also erwartet nicht, daß Ihr jemals eine Antwort von der Staatsanwaltschaft erhaltet, die ohnehin nur mit Anzeigen von Denunzianten gegen Patrioten befaßt sein dürfte. Ich könnte mir noch nachträglich in den Hintern beißen, daß ich für diesen Staat 1 1/2 Jahre meiner Jugend im Wehrdienst vergammelt habe.

    Ich muß derzeit wegen einer absoluten Lappalie meinen Führerschein für einen Monat abgeben. Die Richterin Bélteki-Palm hat alle Argumente zu meinen Gunsten abgeschmettert, den Prozeß aber formaljuristisch ordentlich durchgezogen. Allerdings hat sie mich durch eine falsche Rechtsbelehrung nach der Urteilsverkündung betrogen, zu der sie niemals mehr Stellung nahm. Vermutlich beruhen diese drakonischen Strafen bei minimalen Verkehrsvergehen auf der starken Erhöhung durch Scheuer, unmittelbar nachdem er das Mautdebakel verursacht hat. Eigentlich gehört er in den Schuldturm, jedoch ergab ein vermutliches Gefälligkeitsgutachten, daß ein Schadensersatzprozeß gegen ihn nichts bringt, weil er nicht viel hat. Also verzichtet man auf einen Prozeß gegen ihn, daß er nach wie vor als nicht vorbestraft gilt und weiter einen auf Politik machen darf!

    Und dann kommt noch das Dickste. Zum Schluß hat die Richterin eine Oberstaatsanwältin mit einem Guthaben in meinem Fall beauftragt, obwohl ich die Richterin nie beleidigt oder bedroht habe. Man muß wissen, daß bei uns noch nie Richter wegen Rechtsbeugung gemäß § 339 StGB verurteilt wurden, weil immer die Staatsanwälte eingriffen und dies verhinderten.

    Der Oberstaaatsanwältin habe ich dann folgendes geschrieben, ohne je eine Antwort zu erhalten. Dann lief das ganze Verfahren ruhig weiter unter totaler Ignorierung meiner weiteren Einwände. Die Verfahren laufen bei uns formal ordentlich ab, wobei jedoch Gegenargumente vollkommen ignoriert werden. Das Formaljuristische wird also eingehalten, nur inhaltlich sind Gerichtsurteile in Staatssachen häufig absolute Rabulistik!

    #################################################

    per Einwurfeinschreiben

    Jürgen K.
    xyz
    60489 Frankfurt

    Frankfurt, den 26. Januar 2024

    An die
    Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main
    z. Hd. Oberstaatsanwältin Neumann
    60256 Frankfurt

    Sa-Owi 43/24
    Ihre Stellungnahme vom 16.01.2024

    Sehr geehrte Frau Neumann,

    mit Ihrer Stellungnahme an das Oberlandesgericht bin ich nicht einverstanden, weil ich Sie mit einer Stellungnahme nicht beauftragt habe. Es besteht überhaupt kein Anlaß dafür, daß Sie eine Stellungnahme abgeben, weil ich keinen Strafantrag gegen die Richterin gestellt habe.

    Bitte informieren Sie das Oberlandesgericht umgehend, daß ich mit Ihrer Stellungnahme nicht einverstanden bin!

    Bekanntlich wurde in der Bundesrepublik noch nie ein Richter wegen § 339 StGB verurteilt, weil die Oberstaatsanwälte dies immer abgelehnt haben, und ein Strafverfahren dann vor dem Landgericht hätte fortgesetzt werden müssen, wobei dann kein Anwalt bei dem geschlossenen Corpsgeist der Richter noch einen zukünftigen Prozeß gewinnen würde. Ihre Entscheidung entspricht durchaus diesem bekannten Schema, und ich werte dies als eine weitere Schikane der Richterin Bélteki-Palm gegen mich, sich die sichere Ablehnung der Staatsanwaltschaft gegen mich zu sichern, die dann natürlich ein Präjudiz vor dem Beschwerdegericht sein würde.

    Am 20. Dezember 2023 hatte ich nur die Erlaubnis gegeben, meine Strafanzeige gegen die Frau Nickel vom RP Kassel vom 20.01.2023 an die Staatsanwaltschaft weiterzugeben, nicht aber eine aussichtslose Stellungnahme von der Staatsanwaltschaft gegen die Richterin selbst einzuholen:

    „Sehr geehrte Frau Bélteki-Palm,

    ich bedanke mich, daß Sie meinem Antrag vom 20.01.2023 nachgekommen sind und das Verfahren an die Amtsanwaltschaft abgegeben haben. Bitte teilen Sie mir das Aktenzeichen der Amtsanwaltschaft mit, damit ich mit dieser Kontakt aufnehmen kann.“

    Allerdings hat die Richterin offensichtlich diese Strafanzeige von mir noch immer nicht weitergegeben, nachdem sie mich am 15.03.2023 deswegen angefragt hat, und ich sie auch aufgefordert habe. Bisher habe ich wegen der Strafanzeige gegen Frau Nickel noch immer nichts gehört!

    Gleichwohl nehme ich zu Ihrer von mir nicht beantragten Stellungnahme vom 16.01.2024 wie folgt Stellung.

    Am 28. April 2023 verkündete die Richterin Bélteki-Palm das Urteil, wozu der Zeuge Abel und ich aufstehen mußten. Anschließend sagte sie zu mir, ich könnte jetzt Rechtsbeschwerde innerhalb der nächsten 7 Tage einlegen und gab mir die schriftliche Rechtsbehelfsbelehrung, die Sie zitiert haben.

    Dort steht unter Absatz I, Satz 2: „Die Rechtsbeschwerde kann nur innerhalb einer Woche nach der Verkündung des Urteils (Rechtsmittelfrist) bei dem Amtsgericht, das dieses Urteil erlassen hat, zu Protokoll der Geschäftsstelle oder scnriftlich in deutscher Sprache eingelegt werden.“

    Die Verkündung ist also am 28. April 2023 erfolgt und ich habe daraufhin pünktlich meine Rechtsbeschwerde innerhalb von 7 Tagen eingelegt.

    Sie schreiben nunmehr: „Soweit der Betroffene die Rechtsmittelbelehrung abweichend zitiert, bezieht sich Abschnitt „I.“ lediglich auf die Einlegung der Rechtsbeschwerde, die der Betroffene eigenhändig vornehmen konnte.“

    Wenn ich die Rechtsbeschwerde eigenhändig vornehmen konnte, wieso sollte ich dann noch zusätzlich meinen, daß ein Rechtsanwalt notwendig gewesen wäre?

    Die mir am 28. April 2023 übergebene Rechtsmittelbelehrung unterscheidet sich auch gravierend von der Rechtsmittelbelehrung des Urteils, das mir am 9. Juni 2023 zuging.

    Plötzlich beginnt die Frist der Rechtsbeschwerde nicht mit der Verkündung des Urteils, sondern es heißt auf Abschnitt 3: „Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde kann nur binnen einer Woche nach Zustellung des Urteils bei dem Amtsgericht, das die Entscheidung erlassen hat zu Protokoll der Geschäftsstelle oder schriftlich gestellt werden.“

    Wegen der Divergenz der Rechtsmittelbelehrungen nach der Verkündung des Urteils und nach der Zustellung des Urteils konnte ich nach Zugang des Urteils keine weitere Rechtsbeschwerde einlegen bzw. einholen, da dies eine doppelte Rechtsanhängigkeit ergeben hätte mit weiteren – für mich als einem Laien – schwer durchschaubaren formaljuristischen Fallstricken.

    Mit freundlichen Grüßen

    Jürgen K.

    • Hallo Jürgen II,
      Sie tun mir aufrichtig leid. Ich habe in den letzten Monaten Ähnliches erfahren. Gegen Gerichte & Co – sprich Staat – hat der Bürger keine Chance. Wozu sonst gibt es jetzt Denunzianten-Meldestellen?? – Und das alles IM NAMEN DES VOLKES!

    • Ich finde wir Kleinen haben gar keine Rechtsbehelfe gegen richterliche Willkür, weil die Richter absolut selbstherrlich sind. Sie müssen nie gemäß § 339 StGB eine Rechtsbeugung befürchten. Als ich mich in meinem Bußgeldverfahren bei der Präsidentin des Amtsgericht Susanne Wetzel über die Richterin Bélteki-Palm beschwerte, antworte sie mir am 26.06.2023:

      „Sehr geehrter Herr Kremser,

      auf Ihre Eingabe habe ich die Akte des vorbezeichneten Verfahrens beigezogen.
      Die Überprüfung der Sach- und Rechtslage führt zu dem Ergebnis, dass Maßnahmen der Dienstaufsicht gegen Frau Richterin am Amtsgerichts Bélteki-Palm nicht zu
      ergreifen sind.

      Mit Ihrer als Dienstaufsichtsbeschwerde bezeichneten Eingabe vom 19.06.2023 beanstanden Sie, dass die Richterin Ihre Rechtsbeschwerde und deren Begründung in dem am 02.06.2023 abgesetzten schriftlichen Urteil nicht berücksichtigt habe. Insbesondere könne der Zeuge Abel nicht als Zeuge angesehen werden, wozu die Richterin in ihrem schriftlichen Urteil keine Ausführungen gemacht habe.

      Gemäß Artikel 97 des Grundgesetzes und Artikel 126 der Hessischen Verfassung
      sind Richter unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. Daher ist es jedem Organ der Justizverwaltung untersagt, im Wege der Dienstaufsicht in richterliche Tätigkeiten einzugreifen, sie zu überprüfen oder auch nur zu kommentieren. Zum
      Kernbereich richterlicher Tätigkeit gehören die eigentliche Rechtsentscheidung sowie Sach- und Rechtsentscheidungen, die richterliche Entscheidungen vorbereiten
      und ihnen nachfolgen. …

      Das Rechtsmittelgericht wird sich mit Ihren Eingaben erneut auseinanderzusetzen
      haben.

      Danach besteht keinerlei Anlass, Maßnahmen der Dienstaufsicht gegen Frau Richterin am Amtsgericht Bélteki-Palm zu ergreifen.“

      Die Richterin Bélteki-Palm hatte mich mit ihrer Rechtsbehelfsbelehrung nach der mündlichen Urteilsverkündung reingelegt, weil sie von einer sofortigen Rechtsbeschwerdefrist von 7 Tagen schrieb, was sie im Urteil später aber verneinte und dann darauf bestand, das Verfahren wegen Formfehler nicht noch einmal zu wiederholen.

      Dann besorgte sie sich ein Gutachten der Oberstaatsanwältin Neumann, die dann nur bestätigte, daß ich die Rechtsbeschwerdefrist NACH dem Urteil versäumt hätte, so daß das Urteil unanfechtbar sei. Dem hat sich dann auch noch das Rechtsbeschwerdegericht, dem Oberlandesgericht, angeschlossen. Für mich ist das alles absurdes Theater von Justizangestellten, die ihre Rechthaberei krampfhaft gegen einen widerspendigen alten Mann unbedingt durchsetzen wollten.

      Der nächste Rechtsbehelf ist vermutlich auch für die Katz und zeigt, daß doch viele Rechtsbelehrungen einfach nur zum Schein erfolgen.

      Am 15.04.2024 bekam ich dann die Rechnung der Amtsanwaltschaft in Höhe von 269,00 Euro, 200 Euro für Bußgeld und 50 Euro für das nicht erwünschte Gutachten der Oberstaatsanwältin Neumann und 14 weitere Kosten.

      Dor stand:

      „Rechtsbehelfsbelehrung:
      Gegen diese Kostenrechnung kann – unter Angabe des Aktenzeichens – die Erinnerung schriftlich oder auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle bei:

      Amtsanwaltschaft Frankfurt, Bleichstr. 60-62, 60313 Frankfurt am Main
      eingelegt werden.

      Die Erinnerung ist unbefristet und hat keine aufschiebende Wirkung. Sie entbindet daher nicht von der Zahlungspflicht.

      Mit freundlichen Grüßen
      Amtsanwaltschaft Frankfurt am Main“

      Daraufhin haben ich per Einwurfeinschreiben folgende Erinnerung gegen die Kosten eingelegt, woraufhin ich bestimmt nie eine Antwort bekommen werde, was wiederum zeigt, daß doch die meisten Rechtsbelehrungen nur den Schein einer Rechtsstaatlichkeit vortäuschen sollen.

      ####################################################

      per Einwurfeinschreiben

      Jürgen K.
      xyz
      60489 Frankfurt

      Frankfurt, den 6. Mai 2024

      An die
      Amtsanwaltschaft Frankfurt
      Bleichstr. 60-62
      60313 Frankfurt

      Erinnerung in der Sache 218 Js 68059/22 001 (280), 979 OWi Amtsgericht Frankfurt am Main

      Sehr geehrte Damen und Herren,

      gegen Ihre Forderung lege ich hiermit Erinnerung ein, weil ich die zugrundeliegende Rechtsprechung für unrechtmäßig halte, sogar für einen Mißbrauch des staatlichen Gewaltmonopols.

      Auf die formaljuristischen Strategien, mit denen mich die Richterin Bélteki-Palm am 28. April 2023 reingelegt hat, will ich hier nicht eingehen. Diese habe ich ausführlich der Präsidentin des Amtsgerichts Susanne Wetzel geschildert, siehe anbei.

      Ihnen gegenüber ist nur folgendes maßgeblich: Ich habe in keiner Weise die Richterin Bélteki-Palm beleidigt oder bedroht und habe ihr nicht den mindesten Anlaß gegeben die Oberstaatsanwältin Neumann mit einem Gutachten in meiner Buldgeldangelegenheit zu beauftragen. Ich habe die Richterin nur bei der Präsidentin des Amtsgerichts kritisiert, weil sie mich ignorierte. Ist eine solche sachliche Kritik ein Grund für das Einschreiten der Staatsanwaltschaft?

      Ich beantrage deswegen bei Ihnen um Mitteilung, aufgrund welchen Gesetzes oder welcher Verordnung die Oberstaatsanwältin Neumann ein Gutachten gegen mich abgegeben hat, für das ich dann 269 Euro bei Ihnen zahlen mußte.

      Es war natürlich in keiner Weise zu erwarten, daß die Oberstaatsanwältin im mindesten unvoreingenommen meine Sache beurteilen würde. Ganz im Gegenteil hat sie das formaljuristische Fehlverhalten der Richterin hinsichtlich der mir nach dem Urteil gebenen falschen Rechtsbelehrung ignoriert.

      Ich habe sofort am 26. Januar 2024 per Einwurfeinschreiben gegen das Gutachten der Oberstaatsanwältin Widerspruch erhoben, sie aufgefordert ihr Gutachten vor dem Oberlandesgericht zurückzunehmen, siehe Anlage. Was sie jedoch nicht getan hat, was ihr zweites Fehlverhalten darstellt. Ich möchte kein Gutachten einer Staatsanwaltschaft, weil diese der Exekutive unterliegt, und die Exekutive durchaus ein politisches Interesse haben könnte, älteren deutschen Rentnern das Autofahren zu vermiesen. Wieso werde ich durch eine „Anklagebehörde“ überhaupt kriminalisiert?

      https://de.wikipedia.org/wiki/Staatsanwaltschaft_(Deutschland)

      „Die Staatsanwaltschaft (StA) in Deutschland ist eine weisungsgebundene Behörde, die für die Strafverfolgung und -vollstreckung zuständig und als solche ein Teil der Exekutive ist. Sie ist in der Behörden- und Ministerialhierarchie letztlich weisungsabhängig vom Justizminister und wird auch mit dem Begriff Anklagebehörde bezeichnet.“

      Meinen am 20. Januar 2023 bei der Richterin Bélteki-Palm gestellten Antrag das Verfahren wegen des Fehlverhaltens der RP-Beamtin Nickel an die Staatsanwaltschaft abzugeben, hat sie konsequent ignoriert, meinte wohl daß dieser Antrag hinfällig geworden wäre, weil sie mich im Interesse der Frau Nickel verurteilte, statt dessen hat sie mir die Staatsanwaltschaft auf den Hals gejagt. Was soll ich dazu sagen?

      Ich habe inzwischen den Eindruck gewonnen, daß die Justiz älteren deutschen Rentnern die Führerscheine abnehmen will, um sie jüngeren Migranten zu geben, dabei habe ich 1 ½ Jahre meines Lebens für diesen Staat bei der Bundeswehr gedient, und unendliche Mengen an Sozialabgaben und Steuern bezahlt, wobei ich in 60 Jahren Führerschein noch nie einen Rotlichtverstoß hatte, außer dem einen Mal als ich von einer rot bezeichneten Geradeausspur links abbog, wo die Ampel grün zeigte. Und dafür werde ich kriminalisiert!

      Mit freundlichen Grüßen,

      Jürgen K.

    • Lieber Jürgen 2
      Ich schätze Dein Wissen und Deine Klugheit.
      Gerade darum versteh ich nicht, warum Du Deine Nussplantagen nicht verkaufst und woanders ein neues und ruhigeres Leben beginnst.
      In Frankfurt bist Du eh der einzige Deutsche, darum triffts immer genau Dich, weil diese Justiz sonst keinen anderen hat, um sich ungestraft auszutoben.
      Willst Du Dich denn die letzten Jahre nur noch ärgern müssen?
      Schau, ich war mit 17 schon so gescheit, keinen Wohnsitz zu haben und so wussten sie nicht, wo sie den Musterungsbescheid hinschicken sollen.
      Lass Dich doch am Arse lekke.

  5. Ja, so ist es. Die folgsame BRD-Regierung ist zum Feind der Bio-Deutschen geworden.

    Hier werden Haß, Unfrieden und weitere soziale Einschränkungen geschürt, was zu heftigen Entladungen führen wird. Unsere Verfassungsspione, Richter, Polizisten, Soldaten, Staatsanwälte… sind möglicherweise nur noch auf ihr festes Einkommen getrimmt und vergessen vollkommen, daß es jeden treffen wird. Man achte subtil darauf, ab wann eine dezente Fluchtbewegung der System-Bediensteten einsetzt.

    PS: Unrettbar, das ist Ihnen doch alle klar oder träumt noch jemand von Bullerbü???

    Der mitlesende staatenlose verfassungslose Verfassungs- und Landschutz ist entsetzt…

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