Nazi-Vergleiche: Hopkins schuldig gesprochen, Böhmermann mit Preisen überhäuft

Das Berliner Kammergericht hat in einem Berufungsverfahren den in Berlin lebenden Autor C. J. Hopkins der Volksverhetzung und Verharmlosung des Nationalsozialismus schuldig gesprochen. Er hatte in zwei Tweets Fotos vom Cover seines 2022 erschienenen totalitarismuskritischen Buches verbreitet. Darauf ist eine Corona-Maske abgebildet, auf der – bei genauer Betrachtung – ein blasses Hakenkreuz zu erkennen ist.

Quelle: norberthaering

Im nun aufgehobenen Urteil hatte das Amtsgericht das Offenkundige festgestellt, dass deutlich genug erkennbar sei, dass das Cover von „The Rise of the New Normal Reich“ (Der Aufstieg des Neuen-Normal-Reichs) den Nationalsozialismus nicht verherrliche, sondern der Vergleich als Kritik am Nationalsozialismus als totalitärem System gemeint sei.

Die Richterin am Kammergericht widersprach dem, obwohl es für einen normal verständigen Menschen sehr schwer scheint, das Buchcover als Verherrlichung des Nationalsozialismus zu verstehen. Im Emfpehlungstext am oberen Rand ist sogar von „den Gefahren des Totalitarismus“ die Rede.

Die Richterin stellte zudem fest, Hopkins habe durch den Vergleich des „Corona-Regimes“ mit dem Nationalsozialismus den letzteren verharmlost. Das aber ist in Deutschland nur Menschen mit amtlich geprüfter guter Gesinnung erlaubt, wie dem ZDF-Satiriker Jan Böhmermann. Der hat u.a. die Schweizer Wochenzeitung Weltwoche mit dem Nazi-Organ Völkischer Beobachter gleichgesetzt und die CDU „Nazis mit Substanz“ genannt. Keine Staatsanwaltschaft interessierte sich dafür. Er macht weiter Sendungen für das ZDF und wurde 2023 mit dem Grimme-Preis und kürzlich mit dem Deutschen Fernsehpreis ausgezeichnet. Ähnliche Beispiele von Nazi-Verharmlosung durch die „Guten“ gibt es reichlich. Sage noch jemand, wir hätten in Deutschland keine Gesinnungsjustiz.

Wie hoch eine falsche, obrigkeitskritische Gesinnung zu bestrafen ist, muss nun das Amtsgericht Berlin in einem neuen Verfahren bestimmen.

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