Zweiter offener Brief an die Intendantin des rbb Dagmar Reim

Zweiter offener Brief an die Intendantin des rbb Dagmar Reim – Demokratie als Farce – wie sich Rundfunkgesetze durch selbst finanzierte Gutachten gestalten lassen!

 Sehr geehrte Frau Dagmar Reim,

ich schreibe Ihnen diesen zweiten offenen Brief, um den direkten Dialog mit Ihnen zu suchen. Zur Sicherheit werde ich diese Korrespondenz auch Herrn Dr. Stefan Wolf, Geschäftsführer des zentralen Beitragsservice der öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten (ARD), des Zweiten Deutschen Fernsehen (ZDF) und des Deutschlandradio (Beitragsservice), und Herrn Gerald Schermuck, Leiter des rbb Beitragsservice, zur Information zukommen lassen, damit diese über unseren Meinungsaustausch informiert sind und es zu keiner Zahlungsaufforderung jedweder Art kommt, bis der Sachverhalt beidseitig geklärt ist. Zusätzlich sende ich diesen Brief auch an die Vorsitzende Ihres Rundfunkrates, Pröpstin Friederike von Kirchbach, damit sie die Anliegen bzw. Gewissengründe eines ehemals zahlenden Teilnehmers besser nachvollziehen kann.

 Am 31. Dezember 2012 schrieb ich Ihnen einen offenen Brief („Ablehnung der verpflichtenden Zahlung des Rundfunkbeitrags aus Gewissensgründen“). Ich erläuterte darin ausführlich meine Gewissensgründe und bat Sie, mir persönlich weiterzuhelfen. Ich wandte mich dabei an Sie als Mensch und Intendantin. Letzteres vor allem, weil Sie dem ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice die Kontoführung Ihrer definierten Teilnehmer übertragen haben. Der Beitragsservice ist nach meinem Kenntnisstand eine öffentlich-rechtliche Verwaltungsgemeinschaft und damit nicht rechtsfähig. Wegen der fehlenden Rechtsfähigkeit des Beitragsservice ist mein rechtsverbindlicher Adressat zur Klärung der Rundfunkbeitragsthematik der/die Intendant(in) der jeweiligen regional zuständigen Rundfunkanstalt. Das sind in meinen Fall der Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) und damit Sie als Intendantin.
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