Zustand der Justiz in Deutschland

Ist die deutsche Justiz ein Fundament der Wahrheit und Integrität oder eine Waffe gegen das eigene Volk? In dieser Folge von ICIC decken Dr. Reiner Fuellmich und seine Gäste Dagmar Schön – Rechtsanwältin, Autorin, Holger Fischer – Rechtsanwalt und Prof. Dr. Martin Schwab – Rechtswissenschaftler und Hochschullehrer eine Vielzahl von beunruhigenden Missständen innerhalb und rund um den deutschen Justizapparat auf.

Diese reichen von zahllosen ungerechtfertigten Verurteilungen ohne angemessene Begründung, Beweise oder Vertretung bis hin zu politisch motivierten Schikanen und Belästigungen, insbesondere in der Corona-Ära.

Eines der jüngsten und beschämenden deutschen Gerichtsurteile hat international für Schlagzeilen gesorgt: Die Einweisung in die Psychiatrie und die Covid-19 Zwangsimpfung von Inna Zhvanetskaya, einer ukrainisch-russischen Jüdin, die die Schrecken des Zweiten Weltkriegs überlebt hat.

Wie tief ist die deutsche Justiz gesunken und wie konnte es so weit kommen? Welches sind die treibenden Kräfte hinter diesem schändlichen Machtmissbrauch?

Hören Sie, wie diese mutigen Anwälte und Juristen über ihre Erfahrungen, ihre Frustrationen und ihre Gefechte mit dem deutschen Justizapparat sprechen. Sie sind unermüdliche, bewundernswürdige Verfechter der Gerechtigkeit und Leuchttürme in eine hoffentlich neue Ära der Justiz.

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Zustand der Justiz in Deutschland
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20 Kommentare

  1. Wenn man, wie ich, Ingenieur ist und einem Richter plausibel machen kann, dass er mit uns allen im gleichen Boot sitzt, denn bei Radar, oder Fluor im Trinkwasser, oder 15.000 Medikamente mit jeweils 20 verheerendenden Nebenwirkungen, oder 500 von den Japanern in der Mandschurei bestialisch getesteten Zusatzstoffen, die alle in der Nahrung enthalten und zu Krebs oder ähnlichem führen, dann hat man gewonnen.
    Echte ehrliche Aufklärung ist das beste Mittel.
    Die Virologen haben eine solche idiotische dumme Show abgezogen, dass der Dümmste begreifen muss, dass hier Massentötung im Spiel ist, siehe Bergamo, wo keiner den armen Rentnern nachtrauert. Man kann im Fernsehen sich verarschen lassen, was für forensische Untersuchungen bei CSI-Miami, oder ähnlichen durchgeführt werden.
    Hier lachte mich die Polizei aus, wo ich ihnen Beweise für meine durch EMF- gestorbenen Nachbarn liefern wollte. Ich habe mittlerweile tausende Seiten mit Mikrowellendaten bis zu 900.000 Mikrowatt/m² bis zu 4h in der Wohnung und der Umwelt, wo schon ab 100 Mikrowatt/m² langfristig schwerste Zellanomalien auftreten in Excel aufgezeichnet. Siehe unsere DDR-Raketentruppen, deren Familien unmittelbar neben den Radarantennen wohnten und zum Teil schwerst Krebskrank wurden, ohne Entschädigung. Diese Bedingungen haben sie überall hergestellt und keiner merkt es, jeder rennt zusätzlich mit seiner Smartphon-Radar-Schleuder umher.
    In Brasilien wo Riesenaufläufe bei Calypso-Verantstaltungen o.ä. an der Tagesordnung sind, habe ich 100.000 sende todbringene Smartphones gezählt und die Ahnungslosen merken nichts. Auch die Bühnen im NF-Bereich höchst erleuchtet bringen den Sängern langfristig den Tod! Man muss sich einmal überegen was da für Energie durch die Luft befördert wird. Das Trillionenfache der Lebens notwendigen Schumannfrequenz von
    7,38 Hertz und einer Flussdichte von 0,00000000001 Mikrowatt/m². Das ist meine Erfahrung! So habe ich auch einige Ärzte, Richter und Heilpraktiker überzeugt.
    Wir sitzen alle in einem Boot!

  2. Nur mal am Rande, ich hatte jetzt auch mal wieder Post von der privaten Firma Staatsanwaltschaft Schwerin, deren Angebote ich stets zurückgewiesen hatte.

    Am Ende stand eine nicht unterschriebene Entscheidung einer Firma Amtsgericht, an dessen Verfahren ich mich ebenfalls nicht beteiligt hatte – also deren AGB ich nicht konkludent angenommen – sondern stets abgelehnt hatte.

    Diese Entscheidung wollte die Firma SA dann vollstrecken. Auch das hatte ich zurückgewiesen und sie auf den Firmenstatus hingewiesen und dann noch darauf hingewiesen, dass sollte das GG gelten, so hätte dort ein gesetzlicher Richter unterschreiben müssen, den es aber nicht geben kann, weil die nur mit Zustimmung der Alliierten Besatzer tätig sein dürfen und es dafür bisher kein Verfahren gibt.

    Daraufhin hatte die Dame geschrieben, dass sie das Verfahren an die Generalstaatsanwaltschaft abgibt. Die sind für Verfahrensfehler und dergleichen zuständig.

    Und nun ca. zwei Wochen später hat die gleiche Dame eine Kontopfändung gemacht.

    Ich habe ihr nochmal geschrieben, dass ich Ihr handeln für gewerbsmäßigen Bandenmäßigen Betrug halte. Und dass sie als Kolaborateurin für die Besatzer gegen das deutsche Volk arbeitet…

    Mal sehen, was nun passiert. Die Pfändung läuft ins Leere, weil das Konto einen Pfändungsschutz hat. Aber vielleicht schicken Sie mir als nächstes ein Vertragsangebot einer Jva (Stellungsbefehl) für 30 Tage. Das ich natürlich ebenfalls zurückweisen und mit meinen AGB beantworten werde.

    Kriminellestes Pack, das jede formale Regel unbeachtet läßt. Die Dame hätte ja den angeblichen Richter anschreiben können. Ihn auf den formalen „Fehler“ hinweisen können, und abwarten, ob das angebliche Gericht es wagt, die Formfehler zu beheben… Damit wäre dann aber der Scheinrichter ohne Erlaubnis der Alliierten als Richter tätig und einerseits haftbar und andererseits wegen Bruch des Besatzungsrechts nach alliierter Militärjustiz strafbar…

    Das macht natürlich keiner der Scheinrichter…

    Und das beste ist daran noch, dass ich sachlich nicht mal was getan hätte, was bei minimalster Würdigung des Sachverhaltes strafwürdig gewesen wäre. Aber wer interessiert sich bei der profitorientierten Scheinjustiz schon für die Wahrheit. Und ebenfalls mit absolut minimalster Arbeitleistung hätten, die auch erfahren, dass ich erwerbsunfähig bin und man da keine Tagessätze festlegen kann, die für Sklaven gedacht sind.

    Und Gebüren für eine Revision, die weder ich noch die SA eingelegt hatten, haben sie auch noch auf die Rechnung gesetzt und da trotz Hinweis belassen…

    Krimineller Abschaum…

    • Dein Personenstatus ist mir nicht bekannt, Staatsangehörigkeit Deutscher nach RuStAG 1913 ??. Wenn ja eventuell HLKO, für das 2. DR und den Bundesländern, immer noch gültig, heranziehen:

      Artikel 46.
      Die Ehre und die Rechte der Familie, das Leben der Bürger und das Privateigentum sowie die religiösen Überzeugungen und gottesdienstlichen Handlungen sollen geachtet werden.

      Das Privateigentum darf nicht eingezogen werden.

      Artikel 47.
      Die Plünderung ist ausdrücklich untersagt.

      Ich weiß, dass das alle schwierig ist, weil alle beteiligten Stellen BFG EG, DenHaag usw. nicht unsere Freunde sind. Trotzdem kann man es versuchen.

      • Naja, ich schaue einfach, was bei rauskommt. Im schlimmsten Fall 30 Tage Kerker.

        Ich muss nicht gewinnen. Es reicht, wenn die Leute wissen, dass sie nicht mehr im dunklen agieren und ihre Taten als Unrecht wahrgenommen und nicht so schnell vergessen werden…

        Ich könnte da nicht gut schlafen, wenn ich so einen Job hätte und wüsste, dass andere das Messer wetzen…

        Die Verhältnisse können sich schließlich irgendwann auch ändern…

    • @Martin

      Du hast eine abweichende Vorstellung von der Struktur unseres Gemeinwesens, welches die Beamten und öffentlichen Angestellten natürlich nicht akzeptieren können, weil sie das Brot ihres Arbeitgebers, sei dieser legal oder illegal entstanden, weiter essen wollen. Ergo können sie mit Deinen Argumenten gar nichts anfangen, und inwieweit Du dafür eingebuchtet wirst, hängt nur davon ab, ob bei Dir was finanziell zu holen ist. Wenn bei Dir nichts zu holen ist, werden sie Deine Schreiben kopfschüttelnd beiseite legen, dem Verfassungschutz einen weiteren Reichsbürger melden und Dich in Ruhe lassen.

      Bei mir liegt es etwas anders. Ich versuche innerhalb des Systems zu argumentieren, scheitere jedoch genauso wie Du.

      Ein schönes Beispiel war die Klage eines Steuerberaters aus Aschaffenburg gegen den Soli bei der Einkommensteuer, der nur noch von sehr gut verdienenden eingezogen wird. Die restlichen ca. 90 % hatten vermutlich sowieso nicht viel gezahlt.

      Ich hörte ihn vor der Verhandlung des obersten Finanzgerichtshofs. Er war absolut sicher diese Klage zu gewinnen. Er hatte zwei Argumente: Der Soli wurde aufgrund eines Gesetzes zur Unterstützung der neuen Bundesländer eingeführt, das inzwischen entfallen ist. Der zweite war der Gleichbehandlungsgrundsatz Artikel 3 GG. Der Gleichbehandlungsgrundsatz ist unter den Bürgern nicht gegeben, wenn die einen dem Soli unterworfen sind, die anderen nicht.

      Das Gericht hat jedoch die Klage abgewiesen und meiner Meinung nach – aus rein politischen Gründen – nicht logisch begründet. Der Staat kann eine Steuer zu einem bestimmten Zweck zwar erheben, sich aber dann in Folge nicht mehr daran halten, sondern dem allgemeine Finanztopf zufügen. Ich glaube, so ähnlich hat das Gericht schon einmal bei einer Erhöhnung der Stromsteuer (???) entschieden, die für die Rentner gedacht war, aber dann im weiternen Verlauf zweckentfremdet wurde, was vom Gericht für rechtens erkannt wurde. Das Gericht hält es also für rechtens, daß eine Steuer eingeführt wird zu sozialen Zwecken, so daß sie auf wenig Widerstand stößt, dann aber anders genutzt wird. Das finde ich schon einmal höchst unmoralisch und betrügerisch, daß ein Gericht ein betrügerisch durchaus mögliches Vorgehen gestattet. Die zweite Begründung war: Der Gleichbehandlungsgrundsatz würde bei dem Soli nicht gelten, weil das Sozialstaatsprinzip gestatten würde, nur die Besserverdienenden zu belasten.

      Unsere Gerichte entscheiden absolut nur nach den politisch gewollten Finanzinteressen der Beamtenschaft und scheren sich weder um Moral noch Logik. Dies macht es so schwierig zu entscheiden, ob man einen teuren Rechtsanwalt beauftragen soll, der natürlich aus Eigeninteresse immer an den Erfolg seiner logischen Begründung glaubt, die jedoch immer wieder mit unlogischen Argumenten über den Haufen geworfen wird. Wie man so schön sagt: „Vor Gericht und auf hoher See, ist man in Gottes Hand.“ Deswegen halte ich Klagen gegen Behörden bei Verwaltungs- und Finanzgerichten für ausgesprochen problematisch, weil die Richter auch dem allgemeinen Corpsgeist der Beamtenschaft unterworfen sind. Deswegen gehe ich nicht mehr zu Gerichten, wenn die Behörden mich nicht zwingen. Wenn ich von mir aus gehe, ist die Wahrscheinlichkeit sehr groß, daß der Behörde recht gegeben wird, und für mich ist dann die Sache höchst ungünstig gelaufen!

      • Wenn man sich im System bewegen muss, dann sollte man zuerst mal das Buch „Götter in Schwarz“ von RA Bossi lesen…

        Da geht es darum, wie die Strafprozesse funktionieren und dass die Richter die Hoheit über das Protokoll haben, und in den nachfolgenden Instanzen das Protokoll als Tatsache genommen wird, so dass man sich als Angeklagter nur aus der Bedrulie ziehen kann, wenn man absolut keine Aussagen macht.

        Ansonsten kann man für das gleiche Vergehen zwischen Einstellung des Verfahrens und mehreren Jahren Freiheitsstrafe je nach Richterlaune alles erhalten. Denn die Aussagen werden entsprechend passend im Protokoll verdreht und zwischen einer vorsätzlichen Tat in besonders schwerer Form und einem Freispruch oder Einstellung wegen fehlender Schuld liegen oft nur Kleinigkeiten…

        Gestern hatte ich zufällig auch eine Video zum Verhalten bei einer Kontrolle auf Alkohol eines Rechtsanwaltes im Straßenverkehr auf Youtube. Und auch da droht einem Schlimmstes, wenn man die Tests mitmacht und Aussagen zum Sachverhalt macht.

        Denn dann wird alles gegen einen verwendet und aufgrund der Aussagen, mit Ärztlichen Hochrechnungen der Schlimmste Fall konstruiert. Auch die freiwilligen Test zur Koordinationsfähigkeit führen nur zu Ungemach. Schafft man sie nicht, dann wird absolute Fahruntüchtigkeit unterstellt und man kriegt richtig Probleme. Schafft man sie aber, dann wird unterstellt, dass man Säufer ist und wird Probleme haben, ohne Idiotentest den Lappen wieder zu erhalten.

        Alles auf maximalen Profit ausgerichtet. Nicht darauf den Verkehr sicherer zu machen.

        Für mich ist das System des Teufels und ich will mich nicht daran beteiligen. Das geht bei mir weit über die Probleme mit der Besatzung und fehlenden Rechtsstaatlichkeit hinaus.

        Ich habe um 2008 ca. 1000 Stunden Talk Radio von Clint Richardson gehört, in dem es immer wieder um die Konstruktion des Rechtssystem und die Person ging. Und ich will mich nicht mehr zur Person machen lassen.

        Es ist so, dass der King James, der die englische Bibelversion zu verantworten hat, auch das Buch Demonology heraus gebracht. Und man kann diese Version der Bibel – die auch von der englischsprachigen Freimaurern verwendet wird – mit Hilfe alter englischer Rechtswörterbücher lesen und stellt immer weiter fest, dass die Begriffe zumeist Umgangssprachlich das Gegenteil von dem bedeuten, was sie als Rechtsbegriff bezeichnen.

        Und da gab es immer wieder sehr interessante Erkenntnisse zur Bibel als Rechtstext…

        In den USA gehen die Leute auch gegen das Rechtssystem an, aber nicht als „Reichsbürger“ sondern als Free Men (oder Free Citizisans) under God und berufen sich auf die Geltung des Naturrechts.

        Teilweise versuchen sie auch das UCC (Universal Commerical Code) gegen das System zu weden oder suchen sich Lücken im Recht (z.B. Autofahren ohne im UCC sein und ohne Nummernschild) oder Gründen Minengemeinschaften, weil die besondere rechtliche Freiheiten haben.)

        In den USA ist auch alles als Firmen geregelt. Dort aber noch krasser als hier. Und da wird aus Leuten rausgeholt, was nur geht.

        Jedenfalls hat mich das geprägt und die Zeit, wo ich versucht habe, etwas von innen zu verändern, ist lange vorbei.

        Wer in der Verwaltung meiner Argumentation folgen würde, hätte näturlich selbst Probleme. Aber das ändert nichts daran, dass z.B. eine Entscheidung ohne Unterschrift wie Klopapier zu behandeln ist…

        Nicht ohne Grund wurde eine HandlungsEMPFEHLUNG zum Umgang mit Reichsbürgern herausgebracht. Wohlgemerkt keine Dienstanweisung sondern eine Empfehlung, die Haftung beim Mitarbeiter lässt… Und die besagte, dass sie nicht zuhören sollen, wenn sie Argumente hören.

        Denn sonst würden die ja auf Dauer Probleme bekommen, ihren Job weiter auszuüben, wenn sie mal genau drüber nachdenken würden…

        Deswegen muss es in den Medien auch immer mal wieder einen gefährlichen Reichsbürger geben oder einpaar Irre vom Verfassungsschutz, die einen Handel mit Fantasiepapieren betreiben. Das erleichtert die innere Abwehr.

        Wie schon gesagt: Ist der Ruf erst ruiniert, lebt es sich ganz ungeniert. Und da ist mir völlig egal, was andere von mir denken.

        Sperren Sie mich z.B. wegen der Sache ein, dann gebe da eben Kurse an die Mitgefangenen zur rechtlichen Lage in Deutschland und ihrer vermutlich auf nicht unterschriebenen Entscheidungen beruhenden Inhaftierungen… Dann haben die danach im Knast echte Freude und werden sich bei jeder Gelegenheit rechtfertigen müssen…

        • Wer noch in dieser Welt lebt und gewinnen will, muß auch mit den Mitteln dieser Welt kämpfen, so zweifelhaft sie auch sein mögen. Wie schon von mehreren hier bekundet, sich gar nicht erst einzulassen, endet dann, wenn bei ihm noch was finanziell zu holen ist, wie dem berühmtesten aller Verweigerer vor Gericht:

          https://www.die-bibel.de/bibeln/online-bibeln/lesen/LU12/MRK.15/Markus-15

          15

          1Und bald am Morgen hielten die Hohenpriester einen Rat mit den Ältesten und Schriftgelehrten, dazu der ganze Rat, und banden Jesum und führten ihn hin und überantworteten ihn dem Pilatus. 2Und Pilatus fragte ihn: Bist du der König der Juden? Er antwortete aber und sprach zu ihm: Du sagst es. 3Und die Hohenpriester beschuldigten ihn hart. 4Pilatus aber fragte ihn abermals und sprach: Antwortest du nichts? Siehe, wie hart sie dich verklagen! 5Jesus aber antwortete nichts mehr, also daß sich auch Pilatus verwunderte.

          • Es lohnt, dafür zu Sterben?
            Wer reiht sich wie ein, als Erben?
            Wo keine Liebe erkannt,
            es wurde verbannt,

            verwiesen auf die Plätze,
            zu dienen dem Gesetze!
            Ob, sich daran haltend,
            oder auch verwaltend,

            kann sagen nur,
            die gleich´ Struktur,
            im Denken,
            läßt uns lenken!

            Es ist so schwer zu verstehen,
            welchen Weg, wir sollen gehen?
            „Gebt dem Kaiser, was des Kaisers ist,
            und Gott, was Gottes ist“

            15 Da gingen die Pharisäer hin und hielten Rat, dass sie ihn fingen in seinen Worten, 16 und sandten zu ihm ihre Jünger samt den Anhängern des Herodes. Die sprachen: Meister, wir wissen, dass du wahrhaftig bist und lehrst den Weg Gottes recht und fragst nach niemand; denn du achtest nicht das Ansehen der Menschen. 17 Darum sage uns, was meinst du: Ist’s recht, dass man dem Kaiser Steuern zahlt, oder nicht? 18 Da nun Jesus ihre Bosheit merkte, sprach er: Ihr Heuchler, was versucht ihr mich? 19 Zeigt mir die Steuermünze! Und sie reichten ihm einen Silbergroschen. 20 Und er sprach zu ihnen: Wessen Bild und Aufschrift ist das? 21 Sie sprachen zu ihm: Des Kaisers. Da sprach er zu ihnen: So gebt dem Kaiser, was des Kaisers ist, und Gott, was Gottes ist! 22 Als sie das hörten, wunderten sie sich, ließen von ihm ab und gingen davon. (Mt 22,15–22 LUT)

            Was soll es einem sagen,
            wer hat da noch Fragen?

  3. Es werden sogar deren eigenen „Gesetze“ missachtet…(also AGB’s)

    WENN DIE „WAHL“ DAS FALSCHE ERGEBNIS LIEFERN
    S O L L T E……..
    KANN SIE NACHTRÄGLICH FÜR…..
    ♦️♦️♦️♦️♦️♦️
    U N G Ü L T I G
    E R K L Ä R T
    W E R D E N
    ♦️♦️♦️♦️♦️♦️
    lauft mal schön, wir werden euch dann zeigen, was dabei herauskommen soll……

    ……Trotzdem wohl eine Wahl unter Vorbehalt:
    Das Hauptverfahren beginnt erst in den nächsten Wochen und könnte Monate dauern……..

    https://www.rbb24.de/politik/wahl/abgeordnetenhaus/agh-2023/beitraege/bundesverfassungsgericht-eilentscheidung-berlin-wahl.html

    Beste Demokratie JEMALS……
    NIEMAND HAT DIE ABSICHT……

    Das im Jahr 2020 beschlossene neue Polizeigesetz Mecklenburg-Vorpommerns ist teilweise verfassungswidrig. Mehrere Vorschriften zu heimlichen Überwachungsmaßnahmen durch die Polizei seien nicht genau genug und genügten den Anforderungen an die Verhältnismäßigkeit nicht, erklärte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Mittwoch. Der Gesetzgeber müsse nun nachbessern. (Az. 1 BvR 1345/21)

    ABER EGAL….. BLEIBT IN KRAFT, WEN INTERESSIERT SCHON SO EIN DÄMLICHES GESETZ……
    BESTE DEMOKRATIE
    A L L E R Z E I T E N
    also jemals.
    Es hat nämlich NIEMAND DIE ABSICHT…….

    DIE MEISTEN der beanstandeten REGELUNGEN in Mecklenburg-Vorpommern 
    BLEIBEN DENNOCH „VORLÄUFIG“ EINGESCHRÄNKT IN KRAFT.

    Sie müssen aber bis Ende des Jahres überarbeitet werden.

    https://www.stern.de/news/polizeigesetz-von-mecklenburg-vorpommern-teils-verfassungswidrig-33155896.html

  4. Aufgrund zahlreicher Klagen meinerseits kann ich wirklich sagen, daß die Justiz bei uns nicht funktioniert. Hier mein neustes Beispiel, wobei ich den Eindruck habe, man wolle den männlichen älteren Rentnern zugunsten der illegal eingewanderten den Führerschein abnehmen, um die Straßenbelastung etwas zu verringern. Da bin ich nicht besonders begeistert, weil ich 1 1/2 meiner besten Jahre zur Bundeswehr mußte, was mich dann bei der Rente auch erheblich benachteiligt hat.

    Hier mein Fall:

    Mit Schreiben vom 28.10.2022 bekam ich eine Anfrage, des Regierungspräsidiums Kassel wegen:

    „lhnen wird vorgeworfen, am 13.10.2022 um 11:23 Uhr in Eschborn, Sossenheimer Str. Ecke Frankfurter Str. als Führer des PKW, Fabrikat: Audi mit dem Kfz-Kennzeichen F-R 1650 folgende Ordnungswidrigkeit begangen zu haben:

    Sie missachteten das Rotlicht der Lichtzeichenanlage. Die Rotphase dauerte bereits länger als 1 Sekunde an.
    Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto
    Zeuge: Abel, Eschborn“

    Im Auftrag, Frau Nickel

    #################################################################

    Ich fand zunächst seltsam, daß das RP Kassel sich mit einer Sache in Frankfurt am Main befaßt, wobei die vermutlich bequemen Sachbearbeiter niemals gerne in die Einzelheiten gehen wollen. Daraufhin antwortete ich:

    Jürgen Kremser
    xyz

    Frankfurt, den 4. November 2022

    An das RP Kassel
    34110 Kassel

    Aktenzeichen: 362.653430.8, Anhörung im Bußgeldverfahren

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    zu Ihrer Anhörung nehme ich wie folgt Stellung.

    Ich stand – aus Sossenheim kommend – zunächst auf der Spur mit der roten Ampel an der Kreuzung Sossenheimer Str./Frankfurter Str. Die Spur führt weiter nach Eschborn.

    Ich bin jedoch nicht in diese Richtung weitergefahren, sondern bin von dieser Spur aus nach links abgebogen in Richtung Elly-Beinhorn-Straße, wo die Ampel noch grün war und weil hinter mir weit und breit kein Auto kam. Den Lichtblitz habe ich bemerkt.

    Wenn ich weiter gefahren wäre, hätte ich einen Unfall verursacht, weil eine ganze Reihe von Autos aus Eschborn kommend in die Frankfurter Straße abbogen.

    Es bestand in keiner Weise bei mir die Absicht, bei der roten Ampel geradeaus weiterzufahren und insoweit ein Straßenverkehrs-Vergehen zu begehen.

    Ich kann nicht beurteilen, ob Ihr Foto die Linksabbiegung bei der dort grünen Ampel festgehalten hat.

    Mit freundlichen Grüßen,

    #######################################################

    Daraufhin erhielt ich mit Schreiben vom 18.11.2022 einen Bußgeldbescheid über 228,50 Euro mit einem Monat Fahrverbot.

    „Zusätzlich ordne ich gegen Sie ein Fahrverbot von 1 Monat gemäß § 25 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) an. Gemäß § 25 Absatz 2a StVG bestimme ich, dass das Fahrverbot nicht mit der Rechtskraft der Bußgeldentscheidung, sondern erst dann wirksam wird, wenn der Führerschein bei mir in amtliche Ver-wahrung gelangt, spätestens jedoch nach Ablauf von vier Monaten seit Eintritt der Rechtskraft. Das
    Fahrverbot wird wirksam, sobald der Führerschein in amtliche Verwahrung gelangt ist oder wenn Sie innerhalb der Ihnen zugebilligten Frist von vier Monaten Ihren Führerschein nicht übersandt oder abgeliefert haben.
    Das Fahrverbot dauert bis zum Ablauf der Verbotsfrist. Die Verbotsfrist beginnt, sobald Ihr Führerschein in amtliche Verwahrung gelangt ist oder das Fahrverbot vermerkt ist.“

    Zu meiner Darstellung schrieb Frau Nickel:

    „***Ihre Einwendungen habe ich überprüft. Sie entkräften den Vorwurf nicht.“

    #############################################################

    Ich finde, daß die Beamtin in keiner Weise auf meine Darstellung eingegangen ist. Es ist übrigens interessant, daß im Fernsehen alle möglichen Journalisten wie der Tobi, Kallert, Holger Weinert usw. die Leute Duzen, der Weinert sogar den Landgrafen von Hessen, aber die Behörden uns nach wie vor Siezen, so daß die Anglifizierung bei uns meiner Meinung nach gründlich mißlungen ist.

    Per Einwurf-Einschreiben vom 22. November 2022 habe ich dann Einspruch erhoben:

    Jürgen Kremser
    xyx

    Frankfurt, den 22. November 2022

    An das RP Kassel
    34110 Kassel

    Aktenzeichen: 362.653430.8
    Ihr Bußgeldbescheid vom 15.11.2022, hier eingegangen am 18.11.2022

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    gegen Ihren Bußgeldbescheid lege ich hiermit Einspruch ein, ferner beantrage ich die Übersendung des von Ihnen angegebenen Beweisfotos, auch um festzustellen, daß ich beim Abbiegen links geblinkt habe, wo die Ampel grün war.

    Ich verweise zunächst auf meine Erläuterung des Sachverhalts an Sie per Einschreiben vom 04.11.2022, die ich hier noch einmal beifüge.

    Ich stand zwar auf der Spur, die geradeaus weiter führt, habe mich dann jedoch entschlossen nicht mehr geradeaus weiterzufahren, sondern bin links in Richtung Elly-Beinhorn-Straße zum Einkaufen abgebogen, wo die Abbiege-Ampel noch grün war und weil hinter mir weit und breit kein Auto kam.

    Gegen diese Abbiege-Ampel habe ich nicht verstoßen, nur bin ich von einer Spur abgebogen, die geradeaus weiter führt, wobei ich keinen Teilnehmer behindert habe, weil die Straße – aus Sossenheim kommend – leer war.

    Ihr Lichtblitz hätte meiner Meinung nach bemerken müssen, daß ich nicht geradeaus weiter fuhr, sondern einer grünen Ampel links folgte.

    Daß ich von einer rechten Spur, die geradeaus führt, links abbog, wo die Abbiege-Ampel grün war, ohne irgendjemand zu belästigen, rechtfertigt meiner Meinung nach nicht Ihre absolut drakonische Strafe, weil mein Verhalten in keinster Weise irgendeinen anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet hat. Und das dürfte doch – recht verstanden – der Sinn dieser Blitzanlage sein, die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer zu bestrafen.

    Den von mir in den Schreiben vom 4. sowie 22. November mitgeteilten Sachverhalt bin ich gerne bereit eidesstattlich zu versichern. Bitte gehen Sie in Ihrer Antwort auf diesen Sachverhalt ausführlich ein, insbesondere mit Angabe der Paragraphen, was ich in Ihrem Bußgeldbescheid vom 15.11. nicht erkennen kann.

    Mit freundlichen Grüßen,

    #####################################################################

    Daraufhin antwortete Frau Nickel am 23.12.2022:

    Sehr geehrter Herr Kremser,

    der Einspruch ist zwar zulässig, konnte aber nach einer Prüfung nicht zur Rücknahme des Bußgeldbescheides führen. Das laufende Ordnungswidrigkeitenverfahren habe ich deshalb heute an die Staats-/Amtsanwaltschaft abgegeben. Diese ist nun für den weiteren Verfahrensfortgang zuständig.

    Bitte richten Sie Rückfragen nun an die

    Amtsanwaltschaft Frankfurt am Main
    Bleichstr. 60 -62
    60313 Frankfurt am Main

    ###############################################################

    Daraufhin habe ich am 16.12.2022 geantwortet:

    Jürgen Kremser
    xyz

    Frankfurt, den 16. Dezember 2022

    An das RP Kassel
    z. Hd. Frau Nickel
    34110 Kassel

    Aktenzeichen: 362.653430.8
    Ihr Bußgeldbescheid vom 15.11.2022, hier eingegangen am 18.11.2022
    Ihr Gutachten vom 01.12.2022, hier eingegangen am 12.12.2022

    Sehr geehrte Frau Nickel,

    Ihr Gutachten vom 1. Dezember werte ich als Straftat im Sinne der § 240 Abs.4 Satz 2 sowie § 339 StGB, weil Sie zum zweiten Mal auf meine Ausführungen nicht eingegangen sind, obwohl Sie mir als Beamtin eine empfindliche Strafe androhen.

    Ich hatte Sie mit Einschreiben vom 22. November aufgefordert, auf meine Darstellung ausführlich einzugehen:

    „Bitte gehen Sie in Ihrer Antwort auf diesen Sachverhalt ausführlich ein, insbesondere mit Angabe der Paragraphen, was ich in Ihrem Bußgeldbescheid vom 15.11. nicht erkennen kann.“

    Statt dessen sind Sie in keinster Weise auf meine Darlegung eingegangen. Ihre ureigenste persönliche „eingehende Würdigung aller Gesichtspunkte“ ist für mich weder nachvollziehbar noch Beweis, der eine Straftat meinerseits begründen könnte, die Sie mir jedoch als Beamtin anhängen wollen.

    Ich gehe davon aus, daß Sie den Sachverhalt in keiner Weise überprüft haben und mich einfach mit Floskeln abwimmeln wollen, weil Sie vielleicht überlastet sind.

    Wie sich aus Ihrem Foto ergibt, bin ich links abgebogen und zwar als die Linksabbiege-Ampel grün war, was allerdings ihr Foto nicht beweist, so daß es vermutlich gar nichts beweisen kann und mithin vermutlich kein Beweismittel darstellt!

    Ich beantrage, daß dieses Schreiben auch an das Amtsgericht geschickt wird, bei dessen Meldung ich als erstes Ihre vermutliche Straftat klären lassen werde.

    Mit freundlichen Grüßen,

    #####################################################

    Mit Schreiben vom 11.01.2023 erhilet ich dann vom Amtsgericht Frankfurt am Main folgende Mitteilung:

    Amtsgericht, Postfach -. 60256 Frankfurt am Main
    979 OWi – 218 Js 68059/22

    Sehr geehrter Herr Kremser,

    in der Bußgeldsache gegen Sie wegen Verkehrsordnungswidrigkeit haben Sie gegen den Bußgeldbescheid der Verwaltungsbehörde — Regierungspräsidium Kassel — (AZ: 362.653430.8) vom 15.11.2022 fristgerecht Einspruch eingelegt.

    Über den Einspruch kann das Gericht entweder auf Grund einer Hauptverhandlung durch Urteil oder, wenn das Gericht eine Hauptverhandlung nicht für erforderlich hält, gemäß § 72 Abs. 1 des Gesetztes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) durch Beschluss entscheiden, wenn der Betroffene und die Staatsanwaltschaft dem Beschlussverfahren nicht widersprechen. … Die Staatsanwaltschaft hat dem Beschlussverfahren bereits zugestimmt.

    ###################################################################

    Ich bin natürlich nicht bereit einem Beschlußverfahren des Amtsgerichts zuzustimmen, nachdem ich schon den Eindruck hatte, daß Frau Nickel als Beamtin bereits meine Darstellung einfach abgebügelt hat. Warum sollte die Richterin mich anständiger behandeln, wenn ich mich ihr einfach ausliefere? Also habe ich geantwortet:

    Jürgen Kremser
    xyz

    Ostalbkreis, den 20. Januar 2023

    An das
    Amtsgericht Frankfurt am Main
    z. Hd. Richterin Bélteki-Palm
    60256 Frankfurt

    979 OWi – 218 Js 68059/22
    Ihr Schreiben vom 11.01.2023, eingegangen am 17.01.2023

    Sehr geehrte Richterin Bélteki-Palm,

    zu Ihrem Schreiben vom 11. Januar nehme ich wie folgt Stellung:

    a) Gegen das Beschlußverfahren erhebe ich hiermit Widerspruch.

    b) Gleichzeitig beantrage ich, daß zuvor die Staatsanwaltschaft Stellung nimmt zu meinem Schreiben vom 16. Dezember 2022, wie ich es Frau Nickel schon angekündigt hatte:

    „Sehr geehrte Frau Nickel,

    Ihr Gutachten vom 1. Dezember werte ich als Straftat im Sinne der § 240 Abs.4 Satz 2 sowie § 339 StGB, weil Sie zum zweiten Mal auf meine Ausführungen nicht eingegangen sind, obwohl Sie mir als Beamtin eine empfindliche Strafe androhen.

    Ich hatte Sie mit Einschreiben vom 22. November aufgefordert, auf meine Darstellung ausführlich einzugehen:

    „Bitte gehen Sie in Ihrer Antwort auf diesen Sachverhalt ausführlich ein, insbesondere mit Angabe der Paragraphen, was ich in Ihrem Bußgeldbescheid vom 15.11. nicht erkennen kann.“

    Statt dessen sind Sie in keinster Weise auf meine Darlegung eingegangen. Ihre ureigenste persönliche „eingehende Würdigung aller Gesichtspunkte“ ist für mich weder nachvollziehbar noch Beweis, der eine Straftat meinerseits begründen könnte, die Sie mir jedoch als Beamtin anhängen wollen.

    Ich gehe davon aus, daß Sie den Sachverhalt in keiner Weise überprüft haben und mich einfach mit Floskeln abwimmeln wollen, weil Sie vielleicht überlastet sind.

    Wie sich aus Ihrem Foto ergibt, bin ich links abgebogen und zwar als die Linksabbiege-Ampel grün war, was allerdings ihr Foto nicht beweist, so daß es vermutlich gar nichts beweisen kann und mithin vermutlich kein Beweismittel darstellt!

    Ich beantrage, daß dieses Schreiben auch an das Amtsgericht geschickt wird, bei dessen Meldung ich als erstes Ihre vermutliche Straftat klären lassen werde.

    Mit freundlichen Grüßen,“

    Wie ich in den beiden Schreiben vom 04.11.2022 und 22.11.2022 per Einschreiben ausführlich dargelegt habe, die sich möglicherweise in den Akten des Gerichts befinden, bin ich von einer Spur, die geradeaus führt, links abgebogen, wo die Ampel grün war, wodurch ich geblitzt wurde. Die Linksabbiegung ist auch in dem Foto erkennbar. Das Blitzgerät enthält jedoch keinen Beweis zu meinen Gunsten, daß die Linksabbiegung grün war.

    Ich kann nicht glauben, daß ein solch geringfügiges Verhalten meinerseits, – von einer geradeaus weiterführenden Spur statt dessen auf die links daneben liegende Spur zu wechseln so drakonisch bestraft werden muß, weil ich in keinster Weise einen anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet habe. Ein auf der Kreuzung dort regelnder Schupo hätte mich bestimmt bei meinem Linksblinker ohne Verwarnung weiter fahren lassen!

    Frau Nickels Straftat sehe ich darin, daß sie als Beamtin vermeint, Strafen verhängen zu können, ohne auf die pro forma erbetene Stellungnahme im mindesten einzugehen. Frau Nickels obrigkeitliche Willkür widerspricht vollkommen unserer freiheitlich-demokratischen Rechtsordnung!!!

    Ich bin gerne bereit meine bisherigen Stellungnahmen eidesstattlich zu versichern.

    Im Anhang erhalten Sie noch meine beiden Schreiben an das RP.

    Mit freundlichen Grüßen,

    #######################################################

    Die Antwort des Amtsgerichts ist noch nicht erfolgt.

    Für mich ist die ganze Sache jedenfalls ein Hinweis, daß man die Bürger, die ihr Leben lang mit ihren Steuern diesen Staat geschultert haben, mit dubiosen Rechtsvergehen stritzt, während man alle Grenzen öffnet, um potentielle Kriminelle ungeprüft auf sie loszulassen!

    • Ein kleiner Irrtum: Statt

      „Daraufhin antwortete Frau Nickel am 23.12.2022:“

      muß es heißen:

      „Daraufhin antwortete Frau Nickel am 01.12.2022:“

    • Ich möchte hier nicht als Besserwisser Ratschläge geben, aber wichtig ist erst einmal, dass man grundsätzlich keinen „Widerspruch“ erhebt sondern eine „Zurückweisung“ gegen die jeweiligen Vorwürfe vornimmt. Mit dem Widerspruch ist man, da es in der BRD kein Staatsrecht gibt (Streichung GV§15) im Rechtskreis der BRD (HGB Sondergesetze etc.). Da hast du keine Chance. Übrigens sogenannte BRD-Beamte sind nur Mitarbeiter in beamtenähnlicher Anstellung.
      Natürlich wünsche ich dir trotzdem viel Erfolg in deiner Sache.

      • Danke für die Erläuterung des kleinen aber immens wichtigen Unterschiedes: Widerspruch – Zurückweisung.
        Ich hate einen Vorfall mit einer abgelaufenen Parkuhr, kostete 10 €. , habe ich zurückgewiesen in der Sache und zur Gänze. Das ging dann weiter, Amtsgericht, Landgericht, dauerte gut 2 Jahre bis zu einer Entscheidung. Hab immer wieder geschrieben, daß ich doch zahlungswillig sei, da ich ja „falsch“ geparkt hatte. Möchte wissen nach welchem gültigen Gesetz ich das (mittlerweile knapp 50,00 €)
        zahlen soll. Keine Antwort. Dann Brief von mir, werde in einer Polizeiwache die ursprünglichen 10 € in ein DLRG-Spendenschiffchen einwerfen. Dann kam die Mitteilung daß in dem Vorgang nicht mehr weiter gegen mich verfahren wird.
        Letztlich niemals einen Wiederspruch einlagen, denn damit habe ich mich dann doch in der Sache eingelassen, sondern ich habe immer wieder nur eine „Zurückweisung in der Sache und zur Gänze“ geschrieben möglichst mit (so habe ich das gemacht) vorab per Fax als Beleg.
        Dies ist keine Rechtsberatung, sondern nur eine Schilderung dessen, wie ich das gemacht habe.

        • Gut beschrieben. Noch ein Hinweis. Du hast dich richtigerweise auf „gültiges Recht“ bezogen. Das kann die BRD nicht bieten, deshalb wird hier auch „geltendes Recht“ angewandt. Und damit ist man wieder in der nicht berechenbaren BRD Justiz gefangen.

          • Danke. Aber ich habe das auch zurückgewiesen. Somit hat man sich auch nicht konkludent auf die Sache eingelassen und das ist in deren Schreibsystemen nicht vorgesehen.
            Dir noch einen schönen Tag, Gruß Räso

    • Hallo Jürgen ich wurde am 19.09.2022 in Frankfurt in Richtung Sonnemannstrasse auf Höhe der Flößer Brücke bei Rot geblizt, der Blitzer steht noch nicht so lange da uffpasse! Wohne übrigens auf der anderen Seite. drücke Dir die Daumen dass Du da heil rauskommst.

    • Hallo Jürgen II, beim Lesen Ihres „Schriftverkehrs“ kann man sich nur noch an den Kopf fassen! Es ist eine willkürliche Maßnahme, die gegen Sie erhoben wurde. – Auch ich kann ein Lied davon singen: Im letzten Jahr war ich ca. 5 Monate nicht in meinem Haus ( Kurzzeitpflege, Krankenhaus-OP, REHA ) und erhielt danach ein Schreiben vom Ordnungsamt , gleich mit Bußgeldbescheid über 150 €. Grund: Ich hatte versäumt, den Schornstein fegen zu lassen!
      Ich meldete Einspruch an, mußte von allen Aufenthalten Nachweise vorlegen (Zeitaufwand) und erreichte letzlich eine geringe Kürzung der Ordnungswidrigkeitsgebühr.
      Der Beamte erklärte in einem Telefonat, ich müßte ja auch den TÜV organisieren, um mein Auto durch die Inspektion zu bekommen! Auch wenn es in der Garage steht und ich nicht anwesend bin!!!
      Nur so viel zur deutschen GRÜNDLICHEN Gerichtsbarkeit.

    • Gehen Sie bitte auf UPIK de. Nach Möglichkeit die englische Ausfüührung, denn dort sind unter der Angabe Firmeninformation öfters die Namen der Vorstände zusätzlich gelistet.. Wie auch immer, FIRMENINFORMATIN sowieso, Amtsgericht oder Stadt oder Polizei oder Stadtkasse, Ihr Autohaus, Ihr Edekaladen, ALLES FIRMEN. Auch unter Companyhttps://www.dnb.com/business-directory/company-information.public_administration.de.html?page=6

      Overview
      Company Description:
      Key Principal: Eva Kühne-Hörmann See more contacts
      Industry: Local courts , Courts

      oder bei UPIK:

      Staatsanwaltschaft Schwerin

      D-U-N-S® Nummer: 34-301-6729

      Firmeninformation
      Adresse:
      Bleicherufer 15
      19053 Schwerin

      UND DAS ALLES HAUEN SIE DENEN MAL AUF DEN SCHREIBTISCH. Seit wann darf eine FIRMA lügen staatlich befugt zu sein….
      Die BRD-Regierung und die Behörden verbreiten die Annahme, daß die BRD ein Staat sei und sie, die Behörden, staatlich befugt seien, hoheitlich tätig sein zu dürfen.

      Die BRD ist kein Staat. Das Deutsche Reich wurde zuletzt 2015 vom BVG als STAAT bestätigt.
      Auf dem Gebiet eines Staates kann kein anderes Konstrukt eine eigene Staatlichkeit beanspruchen.
      Wenn nun die Behörden staatlich auftreten und die Beantwortung von Bescheiden verlangen und die Empfänger dieser Bescheide im guten Glauben von hoheitlichen Befugnissen der Behörden ausgehen, wie nennen wir das dann?

      Lüge ?
      Betrug ?
      Komplott ?
      Versehen ?
      Schwindel ?
      Täuschung ?
      Hochstapelei?
      Übervorteilen ?
      Linke Masche ?
      Verrat am Volk ?

      Gut bezahlte Organe der Verwaltung hüllen sich in Schweigen, summen aber das Lied der Vorgesetzten mit. Fehlender Mut zur Wahrheit wird mit Blick auf den Nebenmann kaschiert, weil dieser auch den Kopf vor der Wahrheit senkt.
      Nachzulesen bei Oskar Lafontaine:
      10.01.2003 Lafontaine in seiner Montags-Kolumne in der Bild-Zeitung von Montag, den 06.01.2003:
      . . . Wenn Washington am Golf Krieg führt, ist Deutschland immer beteiligt, weil es der „Flugzeugträger“ der USA in Europa ist.
      WIR SIND KEIN SOUVERÄNER STAAT. Wir nehmen gezwungenermaßen an Angriffskriegen der Supermacht teil. Die Berliner Debatte über Beteiligung oder Nichtbeteiligung findet im Wolkenkuckucksheim statt … Soweit Lafontaine

      (…)Seien Sie gewiß: Auch andere Politiker sind sich bewußt, daß wir eben nicht in einem souveränen Staat leben und werden weiter behaupten, daß die BRD eben doch souverän sei, das Grundgesetz eine Verfassung wäre, und, und, und…
      Im stillen Kämmerlein versuchen sie derzeit, das Reichs- und Staatsangehörigkeits-Gesetz (RuStAG) zu ändern und umzubenennen, damit Sie vergessen sollen, Bürger des existenten Deutschen Reiches zu sein:
      Derzeitiger §1 RuStAG: Deutscher ist, wer die unmittelbare Reichsangehörigkeit besitzt.
      Ich wünsche Ihnen viel Vergnügen im geheimen 60. Witzfigurenbundesstaat der Vereinigten Staaten von Amerika.

      War da noch was?

      Ja, die Sache mit der Präambel: Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Präambel

      Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen,
      von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.

      (…) hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben?
      Das ist nicht mehr zu toppen. Wir haben uns kraft unseres Willens ein Grundgesetz erarbeitet und darüber abgestimmt. Wo war das Deutsche Volk, kollektiv in den Ferien und wann hat das Deutsche Volk darüber abgestimmt? Niemand wurde zur verfassungsgebenden Abstimmung aufgefordert. Nicht Sie, nicht Ihre Kollegen/innen, noch sonst wer.

      Ein Volk hat immer persönlich über Verfassungen abzustimmen. Da gilt keine repräsentative Demokratie, abgesehen davon, daß ab dem 18.07.1990 eigentlich eine große Entlassungswelle hätte stattfinden müssen, aber auf wundersame Weise blieben alle Politiker in Dienst und Würden. Vermutlich haben alle Staatsleute der Erde nur noch erschrocken geschaut, was so alles möglich ist.

  5. Seit wann darf eine FIRMA hoheitliche Befugnisse vortäuschen?

    Selbst der Bürgermeister ist als FIRMA eingetragen, das Amtsgericht, die Polizei, der Zoll…der Laden um die Ecke, das Autohaus…

    ALLES FIRMEN!

    • Das Schlimme ist, dass die „Firma“ nicht nur täuscht, sondern auch ohne hoheitliche Befugnis handelt (Justiz, GEZ etc.). Schlimme Zeiten.

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