Zur Vorlage bei sogenannten „Behörden“, „Ämtern“ und „Gerichten“

Das Scheinbeamtentum im hiesigen Land ist unerträglich nervig. Aus diesem Grunde haben wir für solche Fälle mal wieder ein schönes Musterschreiben ausgearbeitet, welches man den von der Bevölkerung finanzierten Bediensteten sogenannter „Behörden“, Scheinämter, Scheingerichte und selbstverständlich auch den Terroristen mit der Wortmarke „POLIZEI“ zukommen lassen kann und sollte:

„Sehr geehrte/r Frau/Herr“ Scheinbeamtin/er der Firma „Bundesrepublik Deutschland“

1. Wie Ihnen bekannt sein dürfte, ist die sogenannte „BRD“ mindestens seit dem 17.7.1990 (Pariser Verträge) durch die Aufhebung des Art. 23 Grundgesetz (GG) de jure rechtlich/juristisch erloschen.

2. Aus diesem Grund wurde das Gerichtsverfassungsgesetz (GVG), die Zivil- und Strafprozessordnung (ZPO/StPO), sowie deren Einführungsgesetze ebenfalls nichtig, was mit den Bereinigungsgesetzen aus den Jahren 2006 und 2007, sowie durch Bekanntgabe durch „Bundesgesetzblätter“ bestätigt wurde.

3. Das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) wurde vom sogenannten „Bundestag“ der sogenannten „BRD“ exakt am 11.10.2007 zur rückwirkenden Aufhebung beschlossen, weil an jenem Tag das Einführungsgesetz für das OWiG rückwirkend aufgehoben wurde.

Damit existiert seit der Bekanntgabe im sogenannten „Bundesanzeiger“ am 29.11.2007 für sämtliche OWi in der sogenannten „BRD“ keine rechtliche Grundlage mehr.

Es gilt: Wenn man ein Einführungsgesetz aufhebt, dann gilt wieder das alte, noch das vorherige Gesetz, wenn dieses selbst nicht auch geändert oder aufgehoben wird.

Da aber das „alte Gesetz“ die Gesetze des Deutschen Reiches sind, können diese nicht durch eine sogenannte „BRD“ aufgehoben oder geändert werden, da hierfür die gesetzliche Grundlage fehlt.

Außerdem ist, wie Ihr eigenes BVerfG festgestellt hat, die sogenannte „BRD“ nicht der Nachfolger des Deutschen Reiches, sondern stellt nur eine Verwaltungseinheit der Alliierten, beruhend auf dem Militärgesetz, dar und das bis zum heutigen Tag.

4. Auf die gleiche Art und dem gleichen Grund wurden bereits im April 2006 die StPO, die ZPO und das GVG der sogenannten „BRD“ aufgehoben, indem das Einführungsgesetz aufgehoben wurde.

Rechtwirksam wurde das am 25.4.2006 http://dejure.org/gesetze/EGGVG/1.html BGBl. S.866) mit der Bekanntgabe im sog. „Bundesgesetzblatt (BGBl)“. Wieder wurden Gesetzeswerke rückwirkend aufgehoben.

Der §5 der ZPO, der StPO des GVG sind weggefallen. Dieser § 5 beinhaltete den Geltungsbereich dieser Gesetze, beruhend auf dem GG Art. 23 a.F.. (alte Fassung).

Nun gilt eben (auch für jeden Laien nachvollziehbar):

Ein Gesetz, das nirgendwo gilt, ist rechtlich wirkungslos. Ohne Gesetz keine strafrechtliche Verfolgung.

Somit gibt/gab es in der sogenannten „BRD“ keinen juristischen Grund für eine Anklage in welcher Form auch immer. Alle angeblichen „Beamten“, ob „Richter“, „Gerichtsvollzieher“, „Polizei-“ oder andere angebliche „Beamte“ handeln ohne jegliche Legitimation.

Das bestätigt auch das sogenannte „Bundesverfassungsgericht“ mit 1 BVR 147/52, Leitsatz 2: Alle Beamtenverhältnisse sind am achten Mai 1945 erloschen.

Sie wurden soeben mit dieser Aufklärungsschrift von der (Un)rechtsituation innerhalb der sogenannten „BRD“ in Kenntnis gesetzt und sollten tunlichst danach handeln, denn Sie unterliegen nach Ihren eigenen Gesetzen (dem § 63 BBG/LBG) der Remonstrationspflicht und sind für Ihr juristisches handeln voll verantwortlich, da es keine Staatshaftung innerhalb der sogenannten „BRD“ gibt, da die sogenannte „BRD“ kein Staat sein kann, was wiederum die Drei-Elemente-Lehre mitteilt, die im Jahre 1936 in ´s Völkerrecht aufgenommen wurde.

Belehrung:

Jeder „Beamte/in“ muss sich vor jeder juristischen Handlung davon überzeugen, dass das, was er/sie gerade tut, auch rechtens ist, d.h. er/sie muss nach Vorschrift Ihres Beamtenrechtes ihre/seine dienstliche Handlungen auf ihre Rechtmäßigkeit hin überprüfen.

Eine Remonstrationspflicht ist eine Einwendung, die ein „Beamter“ gegen eine Weisung zu erheben hat, wenn gegen die Rechtmäßigkeit dieser Anordnung Bedenken bestehen (siehe §38 Ihres Beamtenrahmengesetzes (BRRG)).

Ansonsten besteht begründeter Tatverdacht der:

1. Rechtbeugung (§ 339 StGB)
2. Umdeutung von Unrecht zu Recht (§ 138 Ihrer ZPO)
3. Nötigung im Amt (§ 240 StGB)
4. Täuschung im Rechtverkehr (§§ 123, 124, 125, 126 u. 136, sowie 138 StGB)
5. Betrug im Rechtverkehr (§ 267 StGB)
6. Bedrohung und Anmaßung (§ 132 und 241 StGB)
7. Nötigung (§ 240 StGB)
8. Erpressung (§ 253 StGB)
und vieles Weiteres mehr.

Jeder Bedienstete im öffentlichen Dienst, der auch nur einen Fall von juristischer Willkür oder Rechtbeugung zur Kenntnis nimmt und nicht zur Bewahrung der freiheitlichen Grundordnung alles Notwendige unternimmt, ist auch bei bloßen Wegsehen oder billigender Duldung, Mittäter nach § 25 StGB.

Nach § 138 StGB ist der öffentlich Bedienstete in Fällen des Hochverrates, Völkermord, Verbrechen gegen die persönliche Freiheit, schweren Raubes und Erpressung, bei Nichtanzeige mit Strafe bedroht.
Hochverrat ist bekanntlich schon jede Rechtbeugung und Strafvereitelung gem. § 25 StGB.

Kommen wir zu Ihren eigenen „Bundesgesetzen“:

§ 52 (1) „Der Beamte dient dem ganzen Volk…“

§ 56 (1) „Der Beamte trägt für die Rechtmäßigkeit seiner dienstlichen Handlungen die volle persönliche Verantwortung…“

§ 185 „Als Reichsgebiet im Sinne dieses Gesetzes gilt das Gebiet des Deutschen Reiches bis zum 31.12.1937 in seinen Grenzen, nach diesem Zeitpunkt in den Grenzen vom 31.12.1937…“

§ 190 „für die Polizeivollzugsbeamten des Bundes gilt dieses Gesetz, soweit gesetzlich nichts anderes vorgeschrieben ist…“

Und nun stellt sich mir an dieser Stelle die grundsätzliche Frage, ob die „Ernennungsurkunden“ der sogenannten „BRD-Beamten“ denn auch wirklich vom Reichsminister der Justiz ausgestellt und unterschrieben worden sind?

Ansonsten sind alle „Beamte“ der sogenannten „BRD“ rein juristisch als Privatpersonen anzusehen!

Auf der Grundlage der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, Resolution 217 A (III) vom 10. Dezember 1948 und dem von den Alliierten eingesetzten Grundgesetz für die von den Alliierten eingesetzte und nicht frei vom deutschen Volk gewählte westdeutsche Bonner Republik in Deutschland vom 23. Mai 1949, welches von den Alliierten für die westdeutsche Bonner Republik Deutschland geschaffen wurde und worauf sich die sogenannten „BRD-Politiker“ noch immer beziehen, müssen folgende Rechte und Gesetze eingehalten werden:

1. Allgemeine Erklärung der Menschenrechte(Deklaration) Art. 1 bis 30.
2. Internationaler Pakt für bürgerliche Rechte und Pflichten, Art. 1 bis 4, sowie Art. 2, Art. 5 bis 26.
3. Grundgesetz (GG) für die „Bundesrepublik Deutschland (BRD)“, jetzige vom 23. Mai 1949 Art. 3, 9, 18, 20, 25, 146.

Nach meinem Verständnis gilt demnach:

Gesetze ohne Geltungsbereich sind wegen Verstöße gegen das Gebot der Rechtsicherheit ungültig und nichtig (Urteil Ihres BVerwGE 17, 192=DVBl 1964, 147) (BVerfGE 3, 288(319f.) 6,309(338,363)).

Auf Grund meiner Rechtunsicherheit fordere ich Sie höflich auf, meine bestehende Rechtunsicherheit rechtlich und juristisch zu zerstreuen und mir unverzüglich mitzuteilen, auf welcher Rechtgrundlage Sie gegen mich vorgehen und in wessen Auftrag diese Nötigungen etc. vorgenommen werden.

Außerdem fordere ich Ihre Personalien und Anschrift, sowie Ihren Dienstausweis und Ihre Legitimation unverzüglich vorzulegen, damit ich gegebenenfalls auf internationalen Rechtsweg juristisch gegen Sie vorgehen kann. Sie sind nach Ihren eigenen Gesetzen dazu verpflichtet, die gerade genannten Forderungen zu erfüllen.

Abschließend: Niemals hat im hiesigen Land etwas ohne Unterschrift jemals Rechtsgültigkeit erlangt.

Ihre §§ 850 a-k ZPO sind von „Amtswegen“ zu beachten.
http://dejure.org/gesetze/ZPO/315.html

Zivilprozessordnung § 315
Unterschrift der Richter

(1) Das Urteil ist von den Richtern, die bei der Entscheidung mitgewirkt haben, zu unterschreiben. Ist ein Richter verhindert, seine Unterschrift beizufügen, so wird dies unter Angabe des Verhinderungsgrundes von dem Vorsitzenden und bei dessen Verhinderung von dem ältesten beisitzenden Richter unter dem Urteil vermerkt.

Sie hingegen treten mit „Beschlüssen“, „Anordnungen“, „Haftbefehlen“ usw. auf, die keine rechtskonforme Unterschrift eines Richters aufweisen und daher meines Erachtens rechtsungültig, rechtsunwirksam, mithin kriminell und strafbar sind.

Ich erwarte Ihre Antwort und die Erfüllung der von mir gegenüber Ihnen gestellten Forderungen unverzüglich, hilfsweise im Rahmen der im Handelsrecht üblichen Fristen.

Quelle: newstopaktuell

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