von Gert Flegelskamp (flegel-g)
Am Beispiel der ZEIT vom 10.10.2017(1) möchte ich einmal mehr aufzeigen, wie Hetze verpackt werden kann, denn das, was die ZEIT uns hier vermittelt, ist pure Hetze gegen die AfD. Wer meine Beiträge gelesen hat, weiß, dass ich davon abgeraten habe, die AfD zu wählen, weil sie eine Mischung aus FDP und CDU ist und ganz sicher nicht eine Partei, der das Schicksal von Arbeitslosen, Geringverdienern, Rentnern und kranken Menschen am Herzen liegt. Sie ist eine Partei der Arbeitgeber und hat sich vor der Wahl mit ihren Aussagen der Argumente bedient, mit denen sie Wähler zu gewinnen glaubte und das hat ja auch ziemlich gut geklappt. Doch das ist auch das Rezept aller anderen Parteien. Doch das, was man nun der AfD anlastet, gilt meiner Meinung nach auch für die Grünen, für die FDP, für die CDU und CSU sowie für die SPD. Und die Linke bewegt sich aus meiner Sicht auch in diese Richtung. Die AfD wäre nicht meine Wahl, aber das sind CDU/CSU, SPD oder Grüne auch nicht.
Die AfD hat den Sprung in den Bundestag mit einem für die anderen erschreckend hohen Prozentsatz geschafft und CDU/CSU sowie die SPD wurden abgestraft, aus meiner Sicht noch immer nicht ausreichend. Jetzt stehen Landtagswahlen an und die Etablierten zittern nun, dass ihnen die AfD auch dort das Wasser abgräbt. Bereits vor der BT-Wahl hat die „seriöse Presse“ daher die AfD mit teils wirklich unfairen Attacken belegt und sich auch nicht gescheut, sie als Nazis hinzustellen. Aber die Nachfolger der Nazis waren nach dem Krieg die Politiker der Parteien, die sich neu als CDU, CSU und FDP formiert hatten.
Doch das ist Schnee von gestern. Kommen wir also auf den Artikel der ZEIT zurück, die nun versucht, nicht die Politik der AfD anzugreifen, sondern uns sagt, was uns die AfD im Bundestag in den nächsten 4 Jahren kosten wird. Vorsichtshalber beruft sie sich dabei auf die RP(2), die die „Rechenarbeit“ geleistet hat.
Jeder, der sich mal ansatzweise mit den Kosten befasst hat, die durch den Bundestag und die Regierung entstehen, müsste hier nun die Stirne runzeln, ob der Unverschämtheit, die unsere „seriöse“ Presse hier serviert. Alles, was die AfD an staatlichen Mitteln auf der Basis ihrer errungenen BT-Sitze erhält, nehmen alle anderen Parteien ebenfalls in gleicher Höhe pro Mandatsträger in Anspruch und die AfD hat die Gesetze für die Parteienfinanzierung und die Diäten, die steuerfreien Zuschläge und die sonstigen Vergünstigungen nicht erfunden. Was erhoffen sich diese Entenfabrikanten in der Presse von solchen Aussagen? Glauben sie etwa, das könnte bei den kommenden Landtagswahlen die AfD-Anhänger erschrecken und sie damit dazu verleiten, ihre Stimme dann doch lieber den Etablierten zugeben? Glauben diese Leute wirklich, dem Wähler ist nicht klar, dass JEDER Abgeordnete diese Ansprüche hat, egal in welcher Partei er ist und wenn man der AfD ein Mandat abluchst und das dafür ein CDU-Abgeordneter bekommt, verringert das dann die Kosten? Mitnichten!!
Wenn es einen Grund gibt, sich über die Kosten aufzuregen, dann sollte das über die Kosten für die Abgeordneten sein, die nur über Überhangs- und Ausgleichsmandate in den Bundestag einziehen werden und das sind mehr, als die gesamte AfD an Sitzen (94 anhand des vorläufigen Wahlergebnisses) im Bundestag erhalten. 598 Sitze sind für den Bundestag eigentlich vorgesehen, doch der künftige Bundestag wird voraussichtlich 709 Sitze betragen. wenn nicht das endgültige Wahlergebnis noch geringfüge Änderungen an der Sitzverteilung bewirkt. 709 statt 598 Sitze, das sind 111 Sitze mehr, als ursprünglich vorgesehen. Grund dafür ist die Wahlrechtsänderung von 2003, die mit einem Urteil des BVerfG begründet wird. Hintergrund waren die so genannten Überhangmandate, die dafür sorgten, dass eine Partei u. U. mehr Sitze im Bundestag bekamen, als ihr ursprünglich zustanden und einer anderen Partei damit sogar einen Sitz abzwacken konnten.
Also hat das BVerfG ein neues Gesetz verlangt, dass diesem „ungerechten Zustand“ ein Ende bereiten sollte, was dann mit der Wahlrechtsänderung 2003 auch geschah. Bundestagspräsident Lammert hat sich über dieses Gesetz empört und den Bundestag aufgefordert, es gleich in den Müll zu werfen, weil es sicherlich nur wenige Abgeordnete gäbe, die dieses Wahlrecht jemandem fehlerfrei erklären könnten. Doch damit drang Lammert nicht durch, verständlich, konnte doch jede Partei ziemlich sicher sein, nach diesem Gesetz mehr Bundestagsmandate einzuheimsen. Dort hörte dann der Parteienverstand auf, denn dann hätte man zu dem Schluss kommen müssen, dass damit auch andere Parteien mehr Sitze einheimsen, was bei schlechten Wahlergebnissen durchaus auch negative Folgen haben könnte.
Ich hatte nach der Wahl beim Bundeswahlleiter eine Erklärung eingefordert, wie die Zahl der nun in den Bundestag einziehenden Abgeordneten zustande kommt. Bisher habe ich keine Antwort bekommen. Das mit den Überhangmandaten habe ich ja bereits mehrfach erklärt, nicht jedoch das mit den Ausgleichsmandaten, denn da habe ich selbst nicht so ganz durchgeblickt. Daher mein Schreiben an den Bundeswahlleiter, weil ich wollte, dass er das exakt erklärt, schließlich muss er es ja genau wissen. Da keine Antwort kam, habe ich gesucht, wer es verständlich erklärt (wobei verständlich eigentlich durch akzeptabel ersetzt werden müsste, denn der Verstand hat bei dieser Gesetzgebung sicherlich nicht mitgewirkt). und wurde bei der Bundeszentrale für politische Bildung (BpB)(3) fündig. Nun verstehen Sie sicherlich, wie diese Sitzanzahl zustande kommt, die uns in der kommenden Legislaturperiode pro Jahr Mehrkosten in Höhe von über 500 Millionen pro Jahr(4) an Kosten einbringt, mehr, als uns die gesamte AfD in den nächsten 4 Jahren im BT kostet. Nicht zu vergessen, auch die FDP hat es wieder in den Bundestag geschafft und auch die beansprucht die gleichen Rechte wie die AfD und die übrigen (gewählten) Parteien.
Noch ein Hinweis, der Bund der Steuerzahler geht bei seiner Berechnung von der Zahl der in der vergangenen Legislaturperiode im Bundestag bestehenden Sitze aus, ich hingegen habe mich an der Zahl der ursprünglich vorgesehenen Sitzanzahl orientiert. Denn bereits der letzte Bundestag wurde schon nach dem neuen Wahlrecht aufgestellt und hatte daher 631 Sitze, also 33 Sitze mehr, als ursprünglich vorgesehen und daher kommt der Bund der Steuerzahler lediglich auf eine Erweiterung von 78 Sitzen.
Aber was könnte man tun, um bei Wahlen wieder vernünftige Verhältnisse zu schaffen? Es gäbe da mehrere Wege. Der einfachste wäre, das gemischte Wahlrecht aufzugeben, also auf die Direktwahl zu verzichten. Damit würde die Garantie auf einen Sitz im Bundestag pro Wahlkreis entfallen und die Landeslisten wären so das einzige Kriterium, um in den Bundestag einzuziehen und die Übergangsmandate würden entfallen, ebenso die Ausgleichsmandate. Die zweite Möglichkeit wäre, dass innerhalb eines Landes für jedes Überhangmandat die entsprechende Partei aus der Landesliste ein Listenmandat streicht, also aus eigener Verantwortung die Überhangsmandate ausgleicht. Lediglich Direktmandate von Parteien, die an der 5%-Hürde gescheitert sind, dürften noch berücksichtigt werden. Dazu müsste aber auch der Passus gestrichen werden, dass eine Partei, die die 5% verfehlt, aber trotzdem 3 Direktmandate erreicht hat, in Fraktionsstärke in den BT einzieht. Und der für das Wahlrecht von 2003 erfundene Mindestanspruch an Sitzen anhand der Bevölkerungsentwicklung pro Bundesland gehört auf den Müll, denn die Berechnung der Sitze im Bundestag geht auch nicht von der Zahl der Wahlberechtigten aus, sondern nur von der Zahl der gültig abgegebenen Stimmen. Was hat dann die Bevölkerungszahl incl. der Kinder und excl. der Ausländer für eine Berechtigung?
Fußnoten
(1) Hetze? ZEIT v. 10.10.2017
(2) Rheinische Post v. 10.10.207
(3) Überhangs- und Ausgleichsmandate Überhang- und Ausgleichsmandate | bpb
(4) Mehrkosten des künftigen Bundestages MDR-aktuell v. ??
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