Wo sind Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit?

von Herbert Ludwig (fassadenkratzer)

Die Formen der Gesellschaft sind immer Ausdruck dessen, was im Menschen lebt und in der Begegnung mit den Anderen nach Entfaltung drängt. Die Frage ist nur, ob es das reine Wesen des Menschen ist, das sich ihm angemessene Strukturen schaffen kann, oder ob sich Kräfte durchsetzen, die seine freie Entfaltung beeinträchtigen und verhindern. Als in der Französischen Revolution der Ruf von Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit die Welt durchtönte, fühlte sich jeder strebende Mensch davon in seinem Inneren angesprochen und begeistert.

Diese Ideale haben etwas mit der Entfaltung des reinen Menschen in der Gesellschaft zu tun. Doch wo sind sie geblieben? Sie werden von den Herrschenden dieser Welt ständig phrasenhaft im Munde geführt, sind aber nur zu einem geringen Teil verwirklicht. Ihrem Wesen und inneren Zusammenhang soll hier etwas nachgegangen werden.

Entwicklung und Ursprung der Freiheit

Freiheit und Gleichheit hat es in den frühen Hochkulturen der Menschheit nicht gegeben, auch nicht geben können. Hier war die Gesellschaft hierarchisch, pyramidal aufgebaut, in der die höher Stehenden als göttergleiche Wesen angesehen wurden, denen privilegierte Befugnisse über die ihnen jeweils Untergebenen zustanden, weil sie diesen durch Geburt und Entwicklung voraus und daher überlegen waren. Ihnen kam in sittlicher Hinsicht und durch die Fähigkeit, zu höheren Erkenntnissen über die Geheimnisse des Daseins und der sozialen Ordnung zu kommen, eine natürliche Lenkungs-Autorität über die anderen Menschen zu, die diese Erkenntnisfähigkeiten (noch) nicht hatten.

Mit der im antiken Griechenland entstehenden seelischen Fähigkeit des begrifflichen Denkens, das in der Philosophie der drei großen Griechen Sokrates, Plato, Aristoteles und ihrer Nachfolger zum Ausdruck kam, erwachte in immer mehr Menschen ein wachsendes Selbstbewusstsein, das sich darauf stützte, die Wahrheit im eigenen Denken selbst erkennen und danach handeln zu können, ohne auf die Autorität von Herrschern und Priestern angewiesen zu sein (s. Die Aufgabe Europas). Dies bedeutete die Geburt und Entwicklung der inneren Freiheit und des Strebens nach äußerer Freiheit von aller politischen, religiös-kulturellen und wirtschaftlichen Macht und Bevormundung bis heute (vgl. näher Die verkannte Freiheit). In der Erkenntnisfähigkeit ist die Freiheit gegründet.

Ursprung der Gleichheit

Die Fähigkeit, aus eigener Erkenntnis das Handeln selbst bestimmen und darin die Persönlichkeit in Freiheit entfalten zu können, macht alle Menschen gleich. Die Gleichheit ist die Freiheit aller. Die gesellschaftliche Pyramide ist – der geistigen, wenn auch noch nicht der äußeren Realität nach – auf eine einzige horizontale Ebene einander gleicher Menschen abgesunken. Die Freiheit setzte sozusagen die Gleichheit aus sich heraus. In der Freiheit ist die Gleichheit gegründet.

Der aus eigener Erkenntnis Freie erwartet mit Interesse, was ihm vom Anderen, dem Gleichen, aus dessen Freiheit entgegenkommt. Wie er in sich die innere Freiheit als höchste menschliche Entfaltung seines Ichs, seiner selbst erlebt, nimmt er dessen geistiges Selbst auch in seinen freien Äußerungen und Taten wahr. Er empfindet die Würde des anderen geistigen Wesens, das ihm gleich ist, und wird darauf achten, dass er in dessen Freiheit nicht eingreift, da sie ihm ebenso unantastbar und heilig ist, wie seine eigene. Dies bestimmt das Verhalten zueinander.

Ursprung der Brüderlichkeit

Der Freie, der im Anderen ebenfalls den Freien und damit den ihm Gleichen erlebt, sieht in ihm auch den Menschen-Bruder, der als seelisches und geistiges Wesen in dieselben irdischen Bedingungen versetzt ist wie er. Der Leib macht zur Erhaltung seiner Existenz unaufhörlich Bedürfnisse geltend, und auch in Seele und Geist entstehen Mangelerlebnisse. Brüderlichkeit wächst aus dem Erlebnis der Verwandtschaft mit dem anderen Menschen hervor, dessen Seele und Geist wie die eigenen in denselben irdischen Lebensumständen leben, in denen alle auf wechselseitige Hilfe angewiesen sind.

Doch Brüderlichkeit ist nicht Gleichheit. In einer Familie sind die Brüder (Geschwister) in Alter und Eigenart verschieden, d. h. sie stehen an unterschiedlichen Entwicklungspunkten, so dass auch ihre Bedürfnisse unterschiedlich sind. Es kann sich aber auch nicht jeder einfach in Freiheit nehmen, was er braucht, da er dann die Bedürfnisse des Bruders aus dem Auge verliert, der vielleicht dadurch völlig leer ausgeht und Mangel leidet. Alle sind als geistige Menschenwesen gleich, aber sie sind in eine leibliche Sphäre versetzt, in der nicht gleiche, sondern unterschiedliche Bedürfnisse entstehen. Jeder ist in seiner Seele und seinem individuellen Handeln frei, aber er steht in einer leiblichen Beziehung zu anderen, deren Bedürfnisse er aus brüderlicher Verbundenheit ebenso berücksichtigt wie seine eigenen.

Geltung in verschiedenen Lebensfeldern

Abstrakt begrifflich schließen Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit einander aus. Das weist schon darauf hin, dass sie ihrem Wesen nach unterschiedlichen Ebenen angehören und je eigene Geltungsbereiche haben. Sie dienen, wie bereits angedeutet, verschiedenen Wesensgliedern des Menschen: die Freiheit der Seele, die Gleichheit dem Geiste (dem Ich) und die Brüderlichkeit dem Leibe. Das heißt, überall, wo der Mensch mit anderen in Beziehung tritt, benötigt er für seine Seele zur Entfaltung ihrer Erkenntnis- und Handlungsfähigkeiten Freiheit, zur Wahrung der Integrität und Würde seines Geistes Gleichheit und zur Befriedigung der durch seinen Leib entstehenden Bedürfnisse Brüderlichkeit. Darauf hat schon früh Rudolf Steiner immer wieder aufmerksam gemacht.1

Indem der Mensch in seiner Seele zur Fähigkeit der reinen Erkenntnis aufsteigt, die ihn zu freien Handlungen führt, verwirklicht er in diesen schöpferischen Tätigkeiten sich selbst. Dies ist nur in innerer Freiheit möglich, die zu ihrer Entfaltung der äußeren Freiheit von aller Fremdbestimmung bedarf. Am reinsten entfaltet sich der Mensch mit diesen Fähigkeiten gesellschaftlich in allem geistig-kulturellen Leben: in Wissenschaft, Kunst und Religion, die daher frei von allen staatlichen oder wirtschaftlichen Vorgaben sein müssen. Aber auch in Staat und Wirtschaft benötigt er im Rahmen des hier jeweils zweckgebundenen Handelns die Freiheit.

Der Respekt vor dem geistigen Wesen des Anderen, das mit mir gleich ist, führt zu entsprechend wechselseitigem Verhalten, das durch das Recht geregelt wird. Ihm liegt die Gleichheit aller freien Geister zugrunde. Nicht nur sind alle vor dem Recht gleich, sondern es muss auch die Gleichheit durch das Recht, die Gesetze und Verträge gewahrt bleiben. Das Recht ist gerecht, wenn in ihm die Achtung vor der Würde des Menschen als einem geistigen Wesen lebt, das sich aus Erkenntnis selbst frei bestimmen kann, und das Verhalten zueinander nach dem Prinzip der Gegenseitigkeit regelt, das eine egoistische Übervorteilung des Anderen ausschließt. Keiner darf dem Anderen etwas zufügen, das er selbst an sich nicht dulden würde, weil es ihn in seiner Integrität und Würde verletzt.

Dadurch, dass der Mensch in einem physischen Leibe lebt, treten verschiedenartigste Bedürfnisse auf. Und weil die Menschen nach ihren Lebensbedingungen unterschiedliche Bedürfnisse haben, Güter und Dienstleistungen aber oft nur in begrenztem Umfange verfügbar gemacht werden können, müssen die Bedürfnisse im Geiste der Brüderlichkeit befriedigt werden. Das führt zu einem Wirtschaftsleben, das dem Wohl aller, dem Gemeinwohl dient, in dem Strukturen ausgeschlossen sind, die wenigen ungeheuren Reichtum und vielen Armut und Elend bescheren.

Wieweit sind die drei Ideale realisiert?

Am wenigsten ist von der Brüderlichkeit im Wirtschaftsleben zu sehen. Hier tobt sich in gnadenlosem Konkurrenzkampf der nackte Egoismus aus, gleichsam der Kampf jedes gegen jeden. Eine Spur findet sich lediglich in dem frommen, folgenlosen Wunsch von Art. 14 Abs. 2 des Grundgesetzes, wo es heißt: „Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“ Und Art. 15 sieht vage die Möglichkeit vor, dass „Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel zum Zwecke der Vergesellschaftung … in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt werden“ können. Diese zarten Regungen eines sozialen Gewissens sind von den herrschenden Eliten bis heute weitgehend unbeachtet geblieben. Viele sagen, Brüderlichkeit sei Illusion, der Mensch sei eben egoistisch und würde sich nicht ändern. Ja, von Natur aus ist er egoistisch; er handelt zunächst unter dem Zwang seiner Natur, der ihn eben unfrei macht. Aber es macht gerade seine Kultur aus, sich durch Erkenntnis und freies Handeln aus der kreatürlichen Selbstbezogenheit heraus zu entwickeln. Brüderlichkeit ist über die Familienbande hinaus in der Regel keine natürliche Gabe, sondern Frucht kultureller menschlicher Entwicklung.

Die Freiheit ist als allgemeines Grundrecht in Art. 2 GG mit der Formulierung „Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit“ verankert und wird in Abs. 2 sowie in den Art. 4 bis 13 noch in eine Reihe spezieller Freiheitsrechte aufgegliedert. Der Schwerpunkt wird durchaus in der Freiheit der Religion (Art. 4), der Kunst und der Wissenschaft (Art. 5), also in der Freiheit des geistig-kulturellen Lebens gesehen, doch erkennt man nicht den Widerspruch, der in staatlich geführten Theatern und Hochschulen liegt, die mit abhängigen staatlichen Beamten und Angestellten betrieben werden. Sie sind im Grunde nicht wirklich frei (s. Wirtschaftswissenschaft; Bologna; Monnet-Programm). Erstrecht nicht die Lehrer des staatlichen Schulsystems, für die die Freiheit der Lehre des Art. 5 Abs. 3 noch nicht einmal gilt, und denen die Schulform und die Lehrinhalte prinzipiell vorgegeben sind. Privatschulen bilden eine grundgesetzlich garantierte Ausnahme, müssen sich aber durch die staatlichen Prüfungen, die ihre Schüler durchlaufen, auch nach staatlichen Vorgaben richten.

Aber auch das freie Handeln im Wirtschaftsleben ist vielfach durch nationale – wie z. B. durch die gesetzlichen Zwangsversicherungen – sowie durch EU-Vorschriften eingeschränkt. Dazu gehören staatliche Einfuhr- und Ausfuhrbeschränkungen, um aus politischen Gründen Wirtschaftssanktionen gegen andere Staaten durchzusetzen. Dazu gehört nicht zuletzt das staatliche Geldsystem. Geld ist ein Mittel, das den Tausch von Waren und Dienstleistungen im Wirtschaftsleben vermitteln soll. Daher muss die Verantwortung für das Geldsystem im Grunde auch in entsprechenden Organen des Wirtschaftslebens liegen. In welcher existenziellen Abhängigkeit die Realwirtschaft von den geldpolitischen Machenschaften der Politik und der dahinter stehenden Finanzwirtschaft steht, zeigt besonders drastisch die gegenwärtige Finanz- und Euro-Krise.

Am meisten scheint die Gleichheit realisiert zu sein. Art. 3 GG gebietet, dass „alle Menschen vor dem Gesetz gleich“, „Männer und Frauen gleichberechtigt“ sind und niemand wegen irgendwelcher körperlicher Bedingungen, seines Glaubens oder seiner Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden darf. Aber man muss genauer hinsehen. In Wirklichkeit sind teilweise Gesetze geschaffen worden, die eine Privilegierung weniger oder eines Teiles der Bevölkerung zur Folge haben. Am gravierendsten wirkt sich in dieser Hinsicht das private Eigentumsrecht am Grund und Boden und am Unternehmenskapital aus. Zwar steht formal jedem der Zugang dazu offen, jeder ist also vor dem Gesetz gleich. In der Praxis ist das aber nicht möglich, und durch das Gesetz wird de facto eine rechtliche Ungleichheit herbeigeführt, durch die viele von wenigen abhängig werden.

Das heutige private Eigentumsrecht am Boden macht dem Einzelnen etwas zu eigen, was ihm nicht gehören kann. Boden ist keine Ware, die er selbst hätte produzieren oder von anderen als deren Produkt hätte erwerben können. Es handelt sich eigentlich nicht um ein handhabbares Eigentum an einem Stück Boden, der ja unbeweglich ist, sondern um das dauerhafte Recht auf alleinige Nutzung, das andere davon ausschließt. Es ist eine rechtliche Privilegierung. Da in dicht besiedelten Gebieten Boden nur begrenzt vorhanden ist, kann er nur im alleinigen Recht eines kleineren Teils der Bevölkerung sein, so dass die Anderen, die auch irgendwo leben und schlafen müssen, von ihnen abhängig sind und eine Bodenrente zahlen müssen (Bearbeitung des Themas s. hier).

Auch das Eigentum am Unternehmenskapital verleiht Privileg und Macht. Es gestattet die unbegrenzte Verfügungsbefugnis über das Kapital und seinen Profit, erlaubt sowohl Macht über die Mitarbeitenden auszuüben, die in ein Abhängigkeitsverhältnis kommen, als auch mit dem alleinigen Gewinn das Kapital ständig zu vermehren, dadurch wirtschaftliche Macht ungeheuer zu vergrößern und so zu einer gesellschaftlich bestimmenden Macht zu werden. Hier liegt ein wesentlicher Grund der Schere zwischen Reich und Arm. Der Staat schafft Privilegien, die aus dem gesetzten Recht hervorgehen, das seiner inneren Natur nach Unrecht ist, weil es die Gleichheit partiell aufhebt. (s. Die ungebändigte Macht).

Wirken im falschen Felde

Wie schon erwähnt, schließen dem Begriffe nach Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit einander aus. Das geschieht auch in der Praxis dann, wenn sie nicht in dem ihnen jeweils angemessenen Lebensfeld bleiben, sondern auf andere übergreifen.

Überschreitet die Freiheit die Sphäre des geistig-kulturellen Lebens und dringt in das Rechtsleben ein, wird sie zur Willkür und löst die Gleichheit und Gegenseitigkeit als Grundlage der Gerechtigkeit auf. Dies ist in den oben geschilderten privilegierenden Eigentumsrechten am Boden und Unternehmenskapital in gravierender Weise der Fall, mit verheerenden sozialen Folgen. Im Wirtschaftsleben führt das freie, willkürliche Handeln zur geschilderten gnadenlosen Konkurrenz, in der die Stärksten sich gegen die Schwächeren durchsetzen und die egoistische Profitsucht die Brüderlichkeit vernichtet. Damit haben wir es in der heutigen Wirtschaft im höchsten Maße zu tun.

Greift die Gleichheit des staatlich-rechtlichen Lebens in das geistig-kulturelle Leben über, ebnet sie dessen fruchtbare Vielfalt zur Einförmigkeit ein, beschränkt die Freiheit auf ein wirkungsloses Maß oder hebt sie ganz auf. Dies geschieht heute, wie wir gesehen haben, in hohem Grade dadurch, dass der Staat das Bildungswesen, den Kern und die Quelle des Geisteslebens, okkupiert und verwaltet. In gleichen, allgemein verbindlichen Lehrplänen, Prüfungsinhalten und sonstigen Vorschriften legt sich die Gleichheit lähmend über das Bildungswesen und damit über das ganze geistig-kulturelle Leben, das der ständigen Erneuerung aus einem freien Bildungswesen bedarf.

Würde sich die Brüderlichkeit des Wirtschaftslebens, so es sie denn gäbe, in das geistig-kulturelle Leben ausdehnen, würde die notwendige geistige Auseinandersetzung durch falsche Kompromisse und geistige Fraktionsbildungen verhindert und die Freiheit untergraben. Im staatlich-rechtlichen Leben würde die Brüderlichkeit die Gerechtigkeit durch Sentimentalität und Bevorzugung ersetzen und so die Gleichheit aushöhlen.

Die Crux des Einheitsstaates

Der Staat beansprucht noch immer die Gesamtvertretung und Fürsorge seiner Bevölkerung in allen Lebensgebieten. Durch gesetzliche Regelungen im geistig-kulturellen Leben und im Wirtschaftsleben verbreitet er gewaltsam das nur im Rechtsleben berechtigte Gleichheitsprinzip auch in diese Lebensfelder der Menschen. Es liegt auf der Hand, dass diese zerstörerischen Übergriffe nur ausgeschlossen werden können, wenn diese beiden Lebensfelder der Zugriffsmöglichkeit des Staates entzogen werden und eine je eigene koordinierende Selbstverwaltung erhalten, wie es ihrem eigenen Wesen entspricht. Der Staat würde dadurch auf sein eigentliches Gebiet der äußeren und inneren Sicherheit, auf das die persönliche Integrität und das friedliche und gerechte Zusammenleben schützenden Rechts reduziert, in dem allein die Gleichheit heilsam gelten kann.
—————————————————                                                                                                                                                                                           1   z. B. im Vortrag vom 2.10.1916 in Bd. 171 der Gesamtausgabe (GA)

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