Wird das Grundgesetz zur Pinwand?

von Egon W. Kreutzer

Das Grundgesetz war ursprünglich einmal gedacht, das Grundsätzliche der Verfasstheit der Republik festzuhalten. Regeln und Vereinbarungen, die hoch über dem veränderlichen Gewoge des allgemeinen Rechts stehen, so, dass das allgemeine Recht durch das Grundgesetz faktisch in jenen Leitplanken gehalten wird, die den Bürgern langfristige Berechenbarkeit und Zuverlässigkeit gewährleisten.

In den letzten Jahren ist die Unsitte eingerissen, das Grundgesetz mit Regelungen aufblasen zu wollen, die frisch aus der gärenden Substanz der Tagesaktualität aufgestiegen sind und von fanatischen Anhängern diverser politischer Richtungen unabhängig von der absehbaren Kurzlebigkeit der aktuellen Umstände in den Verfassungsrang erhoben werden sollten. Manchmal wirkte dieses Begehren, als sei das Grundgesetz jene Pinwand, an die man nicht ausgegorene Ideen aus einem Brainstorming nagelt. Nicht alle Forderungen konnten durchgesetzt werden – und nicht alles war schlecht.

Dass es 1990 erforderlich war, den Beitritt der neuen Bundesländer durch enstprechende Änderungen auch im Grundgesetz nachzuvollziehen,  ist nur insoweit bestritten, als es durchaus auch möglich gewesen wäre, das Grundgesetz außer Kraft zu setzen und an seiner Stelle eine Verfassung zu verabschieden.

Kurz darauf wurde gefordert, die EU-Mitgliedschaft verfassungsrechtlich abzusichern – auf dass ja niemand später, aus guten oder weniger guten Gründen, auf die Idee kommen möge, den DEXIT in die Wege zu leiten. Verabschiedet wurde dann (1993) allerdings zum Glück nur der neue Artikel 23 GG.

Die nächste Forderung, den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und der Tiere ins Grundgesetz zu schreiben, ist dann (1994) mit dem neuen Artikel 20a wieder durchgegangen. Auch hier ging es darum, keinesfalls noch einmal hinter bestehende Natur- und Umweltschutzgesetze zurückzufallen und weitere Verschärfungen darauf auzubauen. Inzwischen sind „Beschleunigungsgesetze“ notwendig geworden, um die davon ausgehende Lähmung von öffentlichen und privaten Investitionen ein bisschen abzumildern.

Ein besonderes „Schmankerl“ wurde dem Grundgesetz ebenfalls 1994 zugefügt, durch die Ergänzung in Art. 3, Abs. 2: „Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.  Die Feststellung des Grundgesetzes „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“, wurde damit ein gutes Stück weit ad absurdum geführt.

Ob es sinnvoll war, im Zuge der Föderalismus-Reform (2006) dir Rolle der Länder gegenüber dem Bund zu schwächen, soll hier nicht ausgebreitet werden.

Doch die Installation der Schuldenbremse für Bund und Länder (2009) war ein ebenso kurzsichtig wie engstirnig durchgesetztes Vorhaben, das die öffentlichen Hände unter anderem dazu gezwungen hat, Volksvermögen im Zuge von Privatisierungen für immer aufzugeben. Der aufgestaute Frust der Politik hat sich dann ja schon unter der Ampel mit Sondervermögen und Doppelwumms, vor allem aber Anfang 2025 mit der faktischen Abschaffung der Schuldenbremse durch Friedrich Merz und den bereits abgewählten alten Bundestag Luft gemacht. Dies war durchaus vorhersehbar, aber man war eben wild entschlossen, eine Schuldenbremse haben zu wollen.

Inzwischen stehen weitere Grundgesetzänderungen auf den Wunschlisten. Neben der schon älteren, und vollkommen überflüssigen Forderung nach „Kinderrechten“ im Grundgesetz, soll neuerdings die besondere Anerkennung der Rechte der LGBTQ-Menschen im Grundgesetz verankert werden.

Mir fällt dazu nur ein, dass die den Schülern in Deutschland per PISA-Studie bestätigte Leseschwäche, insbesondere ein unzureichendes Textverständnis, längst aus den Schulen hinaus ihren Weg in die Parteien und Parlamente gefunden haben muss.

Nur wer nicht in der Lage ist, zu verstehen, was Art 3, GG schon in Abs. 1 besagt:

„Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“,

und auch mit den schon vollständig überflüssigen Absatzen 2 und 3 immer noch nicht zurechtkommt, kann auch noch spezielle Kinderrechte und Rechte für die so genannten „Buchstabenmenschen“ einfordern.

Wer jedoch meint, mit Kinderrechten und LGBTQ-Rechten Sonderrechte ins Grundgesetz schreiben zu müssen, der sollte erkennen können, dass damit der Grundsatz, alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich, faktisch aufgegeben wird.

Nun ist das Grundgesetz sowieso in „leichter Sprache“ abgefasst, bis hin zu Art. 20  sogar in sehr leichter Sprache, was leider Anlass zu der Vermutung gibt, dass es nicht am Sprachverständnis mangelt, sondern an einfachsten Grundlagen der Logik.

Sind Lesben Menschen? Ja? Dann gilt, alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
Sind Afrikaner Menschen? Sind muttersprachliche Italiener Menschen? Sind Hallertauer Menschen? Sind reiche Erben Menschen? Sind Katholiken Menschen? Sind Linke Menschen? Sind Beinamputierte Menschen?

Bitteschön! Alle vor dem Gesetz gleich. Was der Lesbe verboten ist, ist auch dem Hetero verboten. Was dem stark Pigmentierten erlaubt ist, ist auch dem Weißen erlaubt. Was dem Italiener in Deutschland verboten ist, ist auch dem Hallertauer verboten. Was dem reichen Erben erlaubt ist, ist auch dem Katholiken erlaubt. Was dem Linken verboten ist, ist auch dem Beinamputierten verboten. Es sei denn, es geht um die Benutzung des Behindertenparkplatzes. Es gibt halt auch Gesetze, deren Wirkung an Voraussetzungen gebunden ist.

Noch schöner wird es, wenn aus der SPD nun die dringliche Forderung erhoben wird, einen Hitzeaktionsplan zu erstellen und obendrein „Klimaanpassung“ und „Naturschutz“ ins Grundgesetz zu schreiben.

Die Nachtigall, die hier trapst, ist am wunderschönen Gesang leicht zu erkennen. Es genügt nicht, dass das Verfassungsgericht den Klimaschutz bereits in den Rang eines Verfassungsgutes erhoben hat, obwohl Zweifel am menschengemachten Klimawandel und am deutschen Anteil daran bestehen, obwohl die Abwägung zwischen Kosten und Schäden an Natur- und Umwelt durch so genannten Klimaschutz und dem tatsächlich resultierenden Nutzen im Grunde überhaupt noch nie seriös und nachvollziehbar erfolgt ist.

Die Gesinnungsethiker, die sich gerade noch in der Lage wähnen, die Zweidrittel-Mehrheit auf die Beine zu stellen, mit deren Hilfe es den Verantwortungsethikern, selbst wenn sie regieren sollten, verboten werden kann, unvernünftige Entscheidungen zurückzunehmen, solange sie nur über die Kanzlermehrheit, nicht aber über die qualifizierte Mehrheit verfügen, missbrauchen nach meiner Auffassung das Grundgesetz, wie sie es 2024 bereits mit der Neuregelung zum Bundesverfassungsgericht (Art 93 und 94) getan haben, weil man der AfD nicht die gleichen Möglichkeiten einräumen will, die man bisher selbst genutzt hat.

(Visited 50 times, 1 visits today)

Entdecke mehr von Krisenfrei

Melde dich für ein Abonnement an, um die neuesten Beiträge per E-Mail zu erhalten.

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*